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Trachten des 16. Jahrhunderts Bd 7 Teil 7

Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts

 

Schuhe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Tafel 492 gibt den rechten Schuh eines wohlerhaltenen Paares (aufbewahrt in der reichen Kapelle der Residenz zu München). A von der Seite, B von oben und C von unten gesehen. Es befindet sich dabei eine Pergamenturkunde mit der Aufschrift: „calceamenta caesaris Matthiae II“, welche gleichwohl alt und echt aussehend, unrichtig ist, denn zu Kaiser Mathias Zeiten wurden ähnliche Schuhe von niemand und sicher von keinem Kaiser getragen; ein wiederholter Beweis, dass Werke der Kunst und des Handwerks respektive der Mode oft mehr sprechen als schriftliche Urkunden.

 

Diese Schuhe sind mit besonderer Sorgfalt hergestellt. Das Oberleder ist schwarz, die Sohle innen und außen braun, auf ihrer bei A sichtbaren Kante rot gefärbt, die Ferse hat eine ungewöhnlich starke Ausbiegung; der durchschlitzte Teil über der Ferse gibt, wie die kleine Umhüllung der Zehen, den Halt an dem Fuß, ohne dass außerdem ein Riemen zur Befestigung vorhanden ist.

 

Auf Tafel 493 sehen wir einen Schuh derselben Periode, wenngleich wohl in abweichender Form, ebenfalls in drei Ansichten, im Besitz des Verfassers. Die vordere Breite, welche allen Schuhen dieser Zeit eigen ist, erscheint hier in stärkerem Maß als bei dem vorigen, die weniger starke Sohle ist auch hier an ihrer Kante zinnoberrot und der geschlitzte Ansatz oberhalb der Ferse ist dem vorbeschriebenen sehr ähnlich und hat den gleichen Zweck. Die auffallende Breite am Vorderteil dieser Fußbekleidung ist im größten Gegensatz zu jener des vorhergegangenen Jahrhunderts, welche bis zur höchsten Übertreibung spitz auslief. Jene war der Geistlichkeit allein verboten, während die hier vorliegenden Exemplare des 16. Jahrhunderts auch von derselben getragen wurden.