Die Folterzange

Folterzange wurde benutzt für die peinliche Frage, also der Folter bei gerichtlicher Untersuchung von Gefangenen und bei Hexenprozessen

Heute wollen wir Euch einen Gegenstand vorstellen, der für das traurige und düstere Kapitel im Mittelalter steht: der Folter. Die hier präsentierte Folterzange, auch Brustreißer, Brustkralle, Brustknacker genannt, wurde dafür verwendet, um den Delinquenten zum Reden zu bewegen oder als Strafanwendung ihn zu malträtieren, bevor dieser vom Leben zum Tod scheidet.


Dabei gibt es verschiedene Arten von Zangen, die unterschiedliche Aufgaben übernahmen. So wurden zwar Folterzangen, die in glühende Kohlen gelegt wurden, dafür genutzt, um Haut- und Fleischstücke aus dem Delinquenten zu kneifen. Andere wiederum mit einer speziellen großen gabelartigen Form wurden dafür verwendet, um der Frau die Brust aufzureißen. Dabei waren solche Torturen zumeist der Beginn der eigentlichen Hinrichtung, die nur dazu gedacht waren, die Schmerzen vor dem Tod massiv zu erhöhen. Meist wurden solche Blutgerichte an Frauen verübt, die ihre eigenen Kinder oder deren Stiefkinder umbrachten. Solche blutigen Strafen wurden zumeist öffentlich abgehalten und waren von großen Menschenansammlungen begleitet.


Da es nur wenige Bildnisse von der Anwendung der Zangenfolter gibt, die auch nicht wirklich aussagekräftig sind, bleiben Historiker skeptisch, ob diese Folterungsform auch wirklich im ausgiebigen Maße angewandt wurde. Fakt ist, dass es bekannte Beispiele wie das Martyrium der Agatha von Catania gibt, die diese Foltermethode erwähnen. Auch im 1769 erschienen Constitutio Criminalis Theresiana wird eine Bestrafung mit der glühenden Zange gefordert, bevor das Richtschwert die Delinquentin köpft.


Fraglich bleiben jedoch die verschiedenen Ausführungen von Zangenköpfen, die gänzlich unterschiedliche Ausprägungen haben können. Während nachgewiesene Folterzangen eiserne Zähne haben, die an ein Krokodilsgebiss oder einem Drachenkopf ähneln, können andere wiederum zum Abtrennen von Fingern und Zehen verwendet worden sein. So wurde die vermeintliche Brandstifterin Grete Minde vor ihrer Verbrennung auf dem Scheiterhaufen mit glühenden Zangen "fünf Finger der rechten Hand abgezwacket" und "nachmalen ihr Leib mit vier glühenden Zangen, nemlich in der brust und arm gegriffen". Die Zitate stammen aus der Originalurkunde des Straferlasses gegen Grete Minde, zu besichtigen im Heimatmuseum von Tangermünde. Das mittelalterlich-anmutende Restaurant an der Stadtmauer bietet dazu passend alte deutsche Gerichte wie Kuhzunge und Leber an, wem bei diesem Thema vor Ort der Hunger nicht vergangen ist.

 

Hexenprozesse Hexenverbrennung Hexenverfolgung

Auf diesem Detailbild ist klar zu erkennen, dass die Holzgriffe am Eisen schwarze Verbrennungsspuren aufweisen.

Folter und Hinrichtung, zumeist vor Verbrennung des Angeklagten benutzt

Die Vernietung ist trotz Rostbefall noch immer beweglich.


Die Zangen der Folterzange Kneifzange des Mittelalters

Zu sehen ist eine zweispitzige Folterzange zum Zwicken und Reißen.

Frontansicht der beiden Zangenspitzen zum Reißen und Zwicken

Die Form der Zangenspitzen passt zum sogenannten "Zwicken", wobei dem Delinquenten versucht wurde, mit glühenden Zangenspitzen ihn kräftig in Rücken, Bauch, Beine, Arme und Brust zu zwicken und zugleich mit kräftigem Ziehen Haut- und Fleischstücke herauszureißen.


Bei der Verwendung der Folterzange während der "peinlichen Frage", was die damalige Redewendung für Folter war, sollte dem Delinquenten "nur" große Schmerzen zugefügt werden, um ihn zum Reden zu bringen. Eine Folterung zu Tode war dann zumeist nicht beabsichtigt.

 

"Reißen mit Zangen
Andere werden dabei und ehe an selbigen die Hauptstrafe vollzogen wird, mit glühenden Zangen gerissen. Und deshalber ist im Urteil vorzuschreiben, wie vielmal solches geschehen solle.
So möchte N. N. mit 3 oder 4 Zangengriffen gerissen, und hernach serner gestraft werden.
Hier weden von dem Schmiede-Handwerk zwei Zangen dergestalt verfertigt, dass man sie zusammen ziehen, und damit einreißen kann. Nächst diesem wird ein Kessel mit glühenden Kohlen angefüllet, in welchem man vermittelst eines kleinen Blasebalgs das Feuer aufzublasen pflegt. in diesen Kessel nun werden die Zangen hinein gelegt, bis sie glühend sind. Ist der Delinquent nicht mehr, als einmal, mit glühenden Zangen zu reissen, so wird derselbe an einen maßigen Pfal mit zwei Ketten angebunden und feste gemachet. Sodann wird er bei der rechten brust mit der ersten Zange angefasset, die Zange, indem zugeknippen [zugekneift], herum gedreht, und das Fleisch, so die zange gefasst, damit abgerissen. Eben dergleichen geschieht auch mit der anderen Zange an der linken Brust. Ordentlicherweise wird nur einmal damit zugeknippen. Es wäre denn, dass in dem Urteil mehrfache Zangengriffe erkannt, sodann er auch wohl an einem oder beiden Armen, nachdem viel Zangengriffe zuerkannt, gezwicket wird. Und sodann pflegt man den Delinquenten gemeiniglich auf einen Wagen zu setzen, den Kessel mit den Zangen und dem Blasebalg aber daneben zu haben, damit er unterwegs kann geknippen werden."

 

Quelle: Der peinlichen Processe rechtsgelehrte Kunst, welche anweiset, wie die Römisch-Deutschen Reiche üblichen peinlichen Inquisition Anklag- und Achts- oder Bann-Prozesse (von 1748)

 

 

Buchtipp: Geschichte der Hexen und Hexenprozesse, ISBN: 9783746786117, Ladenpreis: 8,95 Euro

Darin werden ausführlich die Folterpraktiken gegen Ketzer und vermeintliche Hexen beschrieben.