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Anwerbung und Soldverträge, Höhe des Soldes

Soweit die Hauptleute und Reiter von der päpstlichen Kurie, sei es durch den Papst, den Kamerar oder sonst Beauftragte, in Avignon angeworben wurden, erhielten sie ihren ersten Sold, mitunter für längere Zeit im Voraus, von der päpstlichen Kammer. Infolgedessen erscheinen viele Namen in den Hauptbüchern der Introitus et Exitus, meist unter dem Titel der außerordentlichen Gehaltszahlung, besonders unter Johann XXII. Es kam auch vor, dass sich Bannerherren und Reiter aus der Lombardei zusammentaten, um rückständigen Sold persönlich in Avignon zu fordern (I 1327). Im Übrigen aber wurden sowohl die Anwerbungen als auch die regelmäßigen Soldzahlungen unserer Reiter auf italienischem Boden durch die Provinzialkassen beziehungsweise die Provinzialthesaurare nach Anordnung der Kurie oder des Statthalters im Einverständnis mit der Kurie besorgt. In dem Falle, dass ein Kardinallegat mit der Oberleitung eines Feldzuges beauftragt war, wie Bertrand de Pojet und Albornoz, sehen wir an seinem Hofe einen Generalthesaurar, der beziehungsweise dessen Stellvertreter nach Anweisung des Legaten Truppen in Sold nimmt und bezahlt. Während der kritischen Jahre des Römerzuges Ludwigs des Bayern, als hohe Summen der Salzsteuer in der Romagna nicht erhoben wurden, blieben Einnahmen dieser Art den einzelnen Kommunen überlassen.

Der Verwaltungsapparat war entsprechend den geringeren Einnahmen auch einfacher als in der Mark Ancona. Zur Verwaltung der Provinz gehörten die Grafschaften Brettinoco und Imola sowie Meldula und einige kleinere Gebiete. Bologna mit der gleichnamigen Grafschaft bildete einen besonderen Verwaltungsbezirk.

Der Statthalter der Provinz, comes und rector generalis genannt, wurde wie auch sonst vom Papst eingesetzt und vereidigt. Er erhielt noch unter Johann XXII. acht Florin, später bloß vier Florin (Collect. 380 f. 220) Tagegeld wie in Spoleto und Tuszien. War der Statthalter ein Geistlicher, konnten ihm die temporalia et spiritualia übertragen werden. Im anderen Falle hatte er einen rector in spiritualibus neben sich. Seine Residenz scheint wiederholt gewechselt zu haben wegen der zeitweisen Kriege. Im 13. Jahrhundert und Anfang des 14. Jahrhunderts wird Rimini genannt, dann bis 1350 Faenza, das im letztgenannten Jahr von den Manfredi (Johann und Wilhelm) besetzt wurde.

In den nächsten Jahren scheint das Dominikanerkloster zu Imola Sitz der Statthalterei gewesen zu sein (IV 1350). Als Faenza im Dezember 1356 seine Tore dem Heer des Kardinals Albornoz geöffnet hatte, wurde es wieder Residenz des Rektors.

Bernicoli hat zwar eine Beamtenliste der Romagna mühevoll aufzustellen versucht, doch gibt er nur eine äußerliche Aneinanderreihung von Daten für die Rektoren und zufällig auch für Richter und Marschälle. Thesaurare scheint er nicht zu kennen. Diese erhielten täglich acht Turnoser Silbergroschen oder ein Florin, wie in der Mark Ancona; sie wurden wie in den anderen Provinzen vom Papst ernannt und führten eigenes Amtssiegel. Die Grafschaft Imola hatte einen besonderen Vizethesaurar, der selbständige Rechnung führte, die er dem Thesaurar einlieferte. Der oberste Gerichtshof der Statthalterei war nur mit zwei Richtern besetzt: ein iudex ad maleficia et super causis criminalibus (1341) und ein iudex super causis civilibus et appellationibus. Beide erhielten je 25 Bologneser Pfund monatlich. In der Romagna war demnach ein Richter weniger als in der Mark. Dagegen gab es drei höhere Fiskalbeamte: ein advocatus causarum camere mit 50 Pfund Jahresgehalt und ein oder zwei procuratores causarum camere mit 16 Pfund monatlich, der eine vom Rektor, der andere vom Thesaurar ernannt. Wie in den anderen Provinzen befanden sich Kammernotare und kleinere Beamte ebenfalls in der Residenz. Ein Notar Ginus Amighetti wird besonders erwähnt ad exigendum pecuniam per provinciales debitam, also als Steuereintreiber neben dem Fiskalprokurator. Auch ein preco, nuntius et bannitor curie generalis wird genannt. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurden in der Romagna besondere päpstliche Nuntien mit der Soldzahlung beauftragt (I 1328). Durch die Kammernotare der Thesaurare wurden die Soldanweisungen gebucht. Thesaurar, Provinzialrektor und Kardinallegat wickelten ihre Geschäfte regelmäßig nur mit den Hauptleuten der einzelnen Fähnlein ab. Mit ihnen wurde der Soldvertrag geschlossen und die Höhe des Soldes vereinbart. Meist hielt man sich an eine allgemein gebräuchliche Taxe. Nur wenn eine hochstehende, einflussreiche Persönlichkeit aus einer mächtigen Familie wie der Graf von Habsburg (1368), der Graf Hartmann von Wartstein (1356) oder ein hervorragender Reiterführer wie Graf Konrad, Graf Luz von Landau, Anechin von Bongardt, Herzog Werner von Urslingen, Herzog Otto von Braunschweig in Betracht kam, gab man entweder einen höheren Sold oder eine über den herkömmlichen Sold hinausgehende Provision.

Die Verträge gingen regelmäßig auf den Monat, mochte dieser nun 30 oder 31 Tage zählen. Sie liefen vom Tag der „Firma“ an, wie man den Abschluss des Soldvertrages und die verabredete Dienstzeit nannte. Umfasste der Dienst in einzelnen Fällen kürzere Zeit als einen Monat, so wurde nach Tagen gerechnet. Man hatte dafür besondere Listen, in denen der Monatssold auf den Tagesteil umgerechnet erscheint.

Am gleichmäßigsten und geordnetsten zeigen sich die Soldverhältnisse um die Mitte des 14. Jahrhunderts von 1350–1360, namentlich unter dem Legaten Albornoz, obwohl auch da kleine Verschiebungen vorkamen. 1355 erhielt der Führer eines Fähnleins, der conestabilis, monatlich 20 Florin, jeder Reiter 7 Florin, für ein Troßpferd (ronzinus) nur 1 Florin. In den folgenden Jahren bis einschließlich 1359 betrug der Sold überwiegend für den conestabilis 19½ Florin, für den Reiter 6½ Florin, für jedes Troßpferd 2 Florin; 1360 erhielt der conestabilis nur 17½ Florin monatlich.

Ungefähr denselben Sold zahlte man 1364 und 1368 den deutschen Reitern im Dienst der kirchenstaatlichen Provinz Romagna. Auf den conestabilis entfielen 18 Florin, auf den Reiter 6½, auf den Runzit 2 Florin monatlich. Ähnlich waren die Bedingungen, unter denen die Stadt Florenz 1364 die beiden Grafen Johann und Rudolf von Habsburg in Dienst nahm. Etwas besser erscheinen die Soldverhältnisse der von Florenz ein Jahr vorher angeworbenen deutschen Kompagnie del Fiore unter Hugo von Melchingen und Hermann von Winden.

In jener Epoche zahlte die Provinzialverwaltung von Tuszien 1341 für einen deutschen Reiterführer monatlich 12 Florin, für jeden Reiter 6 Florin; 1348 für den Reiter ebenso viel, für den conestabilis das Dreifache (18 Florin), für ein Troßpferd 1 Florin. 1353 erschien anfangs noch derselbe Satz; dann wurde im Krieg gegen den Präfekten von Vico seit Juni der Sold auf 7 Florin erhöht. Auch während des folgenden Jahres im Patrimonium blieb man dabei, als zahlreiche Fähnlein neu angeworben wurden. Die Reiterführer erhielten außer einmaligen hohen Provisionen monatlich 28 Florin. Für zwei zur Besatzung der Stadt Rom im Frühjahr 1354 in Dienst genommene deutsche Banner wurden den Führern je 25 Florin, ihren Reitern je 8 Florin, für die Troßpferde je 1 Florin ausbedungen.

Ungefähr denselben Sold zahlte der Rektor der Provinz Romagna 1350 den von ihm angeworbenen deutschen Reitern: dem Bannerherrn 27¾ Florin, je zwei seiner gesattelten und gewappneten Reiter mit einem Runzit 16½ Florin monatlich.

Von dem Rektor der Mark Ancona wurden 1338 vier deutsche Reiterbanner in Sold genommen mit 25 Florin für jeden Führer, 7 Florin für den Reiter und 2 Florin für jedes Troßpferd. 1341–1343 fanden wir dort 11 Fähnlein im Dienst, meist mit demselben Sold für Reiter und Runzit. Die Führer erhielten regelmäßig die dreifache Summe des einfachen Reiters. 1347 wurde von der Provinzialverwaltung der Mark ein deutscher Bannerherr mit 20 Reitern und 8 Runziten in Sold genommen für nur 126 Florin monatlich zusammen. Das machte auf den Reiter rund 5 Florin, auf den Führer 20 Florin.

Die Gibellinenstadt Pisa zahlte um jene Zeit (1344 ff.) ihren deutschen Rittern für den Kriegsdienst gegen Florenz etwas weniger als der Rektor von Tuszien, nämlich für den Bannerführer mit Streithengst und Runzit monatlich 18 Goldgulden, für den Reiter mit Hengst und Runzit 9 Gulden, für den Reiter mit Hengst allein 6 Gulden. 1352 hatte die Stadt Genua drei deutsche Banner im Dienst und zahlte für den conestabilis mit Trompeter 24 Florin, für den Reiter meist 7 Florin, einige 6, andere 8 oder 10 Florin.

Während der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts, unter dem Legaten Bertrand, ist eine größere Verschiedenheit der Besoldung zu beobachten. 1321–1323 schwankte sie bei den einzelnen capitanei armigerorum zwischen 20 und 50 Florin beziehungsweise zwischen 5 und 12 Goldunzen. Der Edelknecht (armiger) erhielt rund 10 Florin, der zum Ritter geschlagene 16½ Florin monatlich. 1328–1329 empfingen die meisten deutschen Hauptleute monatlich 32 Florin, der Edelknecht 8 Florin, der Ritter 16 Florin, für den Runzit wurden 4 Florin ausgeworfen. Einzelne Bannerherren mit kleineren Fähnlein erhielten für ihre Person nur 16 Florin, also ungefähr den gleichen Sold wie ein Ritter im Fähnlein. In den zwanziger Jahren wurde demnach durchschnittlich ein höherer Sold gezahlt als späterhin, besonders vom päpstlichen Kardinallegaten. Den Grund für diese Verschiedenheit sah man darin, dass Soldritter, namentlich deutsche, damals schwerer zu haben waren für das päpstliche Heer, das sich gegen den deutschen König und die italienischen Reichsanhänger vorbereitete. Ein Beweis hierfür sind auch die überaus günstigen, auffallend hohen Soldangebote, die der mit dem Papst verbündete Herzog Karl von Calabrien 1327 zur Zeit des Römerzuges Ludwigs machen musste, um ausländische Reiter zu bekommen. Für jeden Edelknecht (eques armiger) wollte er monatlich bis zu 12 Florin zahlen, für jeden Bannerherrn mit 20 Reitern aufwärts so viel Florin, wie er Reiter im Fähnlein hatte.

Dahingegen zahlten die Pisaner im Juni 1328 jedem ihrer deutschen Reiterführer und Bannerherren monatlich 88 Pfund Pisaner Kleingeld im Wert von 29 Goldgulden. Dafür hatte er Streithengst, Reitpferd (cursorius) und Runzit zu unterhalten und für das Banner (banneria) zu sorgen; der mit Hengst und Runzit ausgestattete Reiter erhielt monatlich 33 Pfund im Wert von 11 Gulden, der nur mit dem Streithengst ausgestattete Reiter erhielt wie der meist auf einem Runzit reitende Trompeter des Fähnleins 22 Pfund im Wert von 7 Florentiner Gulden. Im August erhielten sechs Großbanner Kärntner Reiter mit rund 400 Hengsten bedeutend mehr: für jeden mit Ritterwürde 20 Goldgulden, für jeden anderen 16.

Diese für Pisa einzigartige hohe Besoldung hatte ihren Grund nur in den damaligen besonderen Verhältnissen beim Römerzug Ludwigs des Bayern.

1329 zahlten die Pisaner wieder für den mit Hengst und Runzit ausgestatteten deutschen Reiter monatlich 30 Pfund im Wert von 10 Goldgulden, für den Reiter mit bloßem Streithengst 20 Pfund im Wert von 6⅓ Gulden, für den Bannerführer (durchschnittlich mit 25 Reitern) 60 Pfund im Wert von 20 Gulden, ebenso 1330. Das ist doch erheblich weniger als der gleichzeitige Sold im päpstlichen Dienst des Kardinallegaten.

 

Wertvoll für die Soldgeschichte der deutschen Ritter ist ferner ein Vergleich ihrer Bezahlung in Italien mit dem Sold, den Franzosen zur selben Zeit (1358) in der päpstlichen Grafschaft Venayssin in der Provence erhielten. Die kuriale Verwaltung zahlte dort einem Ritter-Baron monatlich 30 Florin, einem Ministerialritter 20 Florin, einem Junker 12 Florin. Die Löhnung war also in Südfrankreich erheblich höher als zur selben Zeit in Italien.

Wir können auch einen Vergleich ziehen zwischen der Besoldung unserer Reiter seitens der italienischen Herrschaften (Kirchenstaat, Mailand, Pisa u. a.) und der Geldentschädigung, die sie während des 14. Jahrhunderts im englischen Dienst und im Sold deutscher Städte für die Italienfahrt im Heer des Kaisers erhielten. König Eduard III. von England zahlte 1337 den in seinen Dienst tretenden deutschen Reitern je 15 Florin monatlich zuzüglich hoher Provisionen an die Führer, also deutlich mehr, als unsere Edelknechte in Italien erhielten. Ritter Heinrich V. Lichtenberg erhielt 1347 mit 11 Edelknechten im Dienst des Königs von Frankreich für 4 Monate rückständigen Sold noch 279 Pfund kleine Turnosen ausbezahlt, das macht auf Mann und Monat rund 8 Goldgulden. Leider wissen wir nicht, ob dies der gesamte oder nur ein Teil des ausbedungenen Soldes war. Im ersteren Fall käme der Sold dem damals in Italien üblichen ziemlich gleich.

Der Rat von Speyer hatte im Jahre 1310 zehn Ritter und Edelknechte in Dienst genommen, damit sie im Gefolge König Heinrichs VII. in die Lombardei ziehen sollten. Nach dem Soldvertrag hatte jeder Ritter monatlich Anspruch auf 4 Mark Silber, jeder Edelknecht auf 3 Mark. Eine Mark Silber besaß damals den Wert von 5 Goldgulden. Demnach standen einem Edelknecht 15 und einem Ritter 20 Gulden zu. Das scheint auf den ersten Blick ein ähnlich hoher Sold wie bei Eduard III., und zwar doppelt so hoch wie der um jene Zeit in den kirchenstaatlichen Provinzen Italiens übliche Durchschnittssold. Außerdem erhielt der „Hauptmann“ noch als einmalige Vergütung zur Ausrüstung 30 Mark (150 Florin), ein anderer Ritter 25 Mark (125 Florin) und jeder Edelknecht 20 Mark (100 Florin). Demgegenüber finden wir aber weit schwerere Verpflichtungen im Vergleich zu den im italienischen Herrendienst stehenden Reitern. Während nämlich der italienische Soldherr für alle im Kampf oder sonstigen Kriegsdienst gefallenen Rosse aufzukommen hatte, mussten die Speyerer Ritter für den Ersatz ihrer Pferde selbst sorgen: Wer ohne Kampfroß war, blieb ohne Sold. Die Streitrosse mussten auserlesen sein; man verlangte solche von 50 Pfund (Heller) Wert, nach dem damaligen Hellerkurs ungefähr 80 bis 90 Gulden. Die Ausrüstungsgelder sowie ein dreimaliger Sold wurden am Tage der Werbung vorausbezahlt.

Für die Besoldungsverhältnisse deutscher Ritter in Italien unter Ludwig dem Bayern ist von hohem Wert der 1328 abgedruckte Vertrag (im Auszug) zwischen 25 Rittern, wohl Bannerführern, und dem Kaiser. Sie erhalten darin einen Monatssold von nur 6 Florin zugesichert, also erheblich weniger als die Reiter im gleichzeitigen päpstlichen Dienst, wo auf den Edelknecht 8 Florin, auf den Ritter 16 Florin kamen. Die Zahlungen sollten anscheinend am Ende jedes abgedienten Monats erfolgen. Die Termine wurden offenbar schlecht eingehalten, sodass die Reiter feste Burgen als Unterpfand beanspruchten.

Einer besonderen Betrachtung bedürfen die von R. Salomon in M. G. Leges, Constit. VIII S. 69 ff. jüngst zum ersten Mal veröffentlichten Dienstverschreibungen zahlreicher mittelrheinischer Ritter und Edelknechte für den Erzbischof Balduin von Trier aus den Jahren 1346 und 1347. Sie zeigen, wie verschieden es war, ein Ritterheer in und für Deutschland statt in oder für Italien zusammenzubringen. In allen diesen Dienstverschreibungen wird als alte, dauernde Gewohnheit vorausgesetzt, dass Ritter und Edelknecht „auf Kost und Verlust, als gewöhnlich ist“, des Kriegsherrn ins Feld ziehen, d. h. für ihren und des Pferdes Unterhalt wird gesorgt, ebenso für etwaigen Ersatz des letzteren oder der Rüstung. Dagegen wird kein Sold bezahlt, vielmehr das Dienstversprechen, Treue und Anhänglichkeit des betreffenden Ritters durch eine einmalige Zahlung oder Huldweisung des Kriegsherrn gewonnen. Diese Zahlung konnte ganz verschieden hoch ausfallen, je nach den persönlichen Verhältnissen des Mannes, ob er Freier oder Ministerial, Edelherr oder Mittelmänner war, auch nach seinen vorherigen, angeborenen oder erworbenen Beziehungen zu dem Dienstherrn. Wir sehen also in Deutschland noch um die Mitte des 14. Jahrhunderts die altgermanische und fränkische Art des Heeresfolge in gewissem Sinne lebendig.

So finden wir drei Edelherren (von Sein und Wildenberg), die für sich und alle ihre Burgen und Mannen Kriegsdienst geloben, ohne jegliche Gegengabe, ebenso zwei Edelknechte (von Spanheim und von Dudeldorf), während ein Eberhard von Katzenellenbogen, des Grafen Bruder, für sich und fünf Ritter als Huldweis des Erzbischofs 600 Florentiner Goldgulden empfängt, ein Wildgraf von Daun 1500 Gulden und ein Herr von Reifferscheid gar 2000 Goldschilde im Wert von 2500 Goldgulden. Hochinteressant ist, dass ein Pfarrherr von Dytkirchen an der Lahn dem Erzbischof „selbander“, d. h. in eigener Person mit einem anderen Ritter bewaffnet mit zwei guten Pferden, ins Feld zu ziehen verspricht gegen Erlaß der dem Erzbischof gebührenden Kirchenabgaben. Ein anderer Edelknecht verschreibt sich zum Dienst und seine eigenen Güter zu erzbischöflichen Lehen gegen eine Darreichung von bloß 40 Goldgulden. Andere versprechen Kriegsdienste gegen ein Geschenk von 100, 120 und 130 Pfund Heller, für 120, 30 und 20 Goldgulden. Ein weiterer erhält eine Rente von 5 Goldgulden für sein Dienstversprechen.

Wir sehen nach alledem, wie der Ritterdienst in Deutschland ganz anders als in und für Italien belohnt wurde. Jedenfalls konnten unsere ritterlichen Landsleute im Süden weit mehr Gold gewinnen als in der Heimat. Das geht aus dem Vergleich klar hervor.

Seitens der italienischen Soldherren unserer Periode erfolgten die monatlichen Auszahlungen laut unseren Listen in verschiedener Weise, bald im Voraus, bald im Laufe des betreffenden Monats, bald auch nachher, je nachdem, ob der Soldherr bei Kasse war oder die Reiter nötig hatte. In der Regel fand die Zahlung während der ersten Hälfte des angetretenen Soldmonats statt.

Wie oben schon gesehen, erhielten die Reiterführer und Bannerherren im päpstlichen Kriegsdienst gewöhnlich den dreifachen Sold ihrer Reiter, wenigstens bei Fähnlein normaler Größe von 18 bis 25 rittermäßigen Reitern. Man drückte das vielfach so aus, dass ihnen zwei „poste mortue“ zugestanden wurden, d. h. man berechnete zwei Reiter mehr als in Wirklichkeit beim Fähnlein standen. Dafür hatte der Führer zuweilen den Trompeter oder Pfeifer des Fähnleins mit einem leichten Pferd (roncinus) auf seine Kosten zu unterhalten. Fähnlein mit eigenem Banner hatten oft neben dem Conestabilis noch einen besonderen Bannerträger (banderarius), der als Ehrenposten betrachtet und höher besoldet wurde.

Beim Vollzug des Soldvertrages, den man „firma“ nannte, wurde von den einzelnen Fähnlein eine Schreibgebühr erhoben, die der Führer zahlen musste. Sie betrug 1359 ein bis zwei Goldgulden. In besonderen Notlagen zahlte man den hervorragenderen Führern einer Reiterschar und einzelnen ritterlichen Herren, um sie in den Dienst des päpstlichen Heeres zu ziehen oder darin festzuhalten, hohe Provisionen. So erhielt Herzog Werner von Urslingen monatlich 1000 Florin, Graf Konrad von Landau einmal 5000 Florin, Graf Hartmann 200 Florin, Graf Johann von Habsburg monatlich 100 Florin, Anechin von Bongard mit den anderen Führern der Großen Kompagnie im Frühjahr 1356 einmal 8000 Florin, ein andermal 500 Florin außer dem regelmäßigen Sold. Göz von Wachenzeil erfreute sich monatlicher Provisionen von je 250 Florin.

Man versteht die Höhe dieser Summen, wenn man bedenkt, dass der Oberstkommandierende im Feldzug des Kardinals Albornoz, Petrucius Cole, monatlich nur 100 Florin bekam.

Bei größeren Unternehmungen machte man in der Regel aus, dass die Reiter im Falle siegreichen Erfolges doppelte Löhnung und den angefangenen Monat voll ausbezahlt erhielten. So geschah es nach der Gefangennahme Johanns von Pepoli und der Eroberung von Castro S. Pietro bei Bologna. Im Jahre 1353 erhielten zwei deutsche Banner zur Belohnung für die Eroberung von Toscanella 785 ½ Florin. Nach der Erstürmung von Fermo am 12. Juni 1355, an der über 20 deutsche Reiterfähnlein beteiligt waren, erhielt jeder einzelne Reiter 3 Florin zur Belohnung, jeder Führer 9 Florin. Bei kleineren Erfolgen wurden geringere Provisionen bezahlt. Im Jahre 1353 empfingen mehrere deutsche Bannerherren je 35 und 50 Florin Provision, um sie zur Fortsetzung einer Belagerung zu bewegen.

Zuweilen geschah es auch, dass die päpstliche Kammer oder die Provinzialkasse die versprochene Löhnung nicht oder nicht rechtzeitig zahlen konnte. Dann wurden von den Kriegern besondere Abordnungen an den Papst mit der Bitte um Hergabe des rückständigen Soldes gesandt, wie im Sommer 1327, oder der päpstliche Statthalter musste den Reitern einige Burgen und Kastelle zum Pfandbesitz überlassen. So wurden im Jahre 1350/51 den deutschen Fähnlein im Dienst der Romagna die beiden kirchenstaatlichen Kastelle St. Peter und Doccia bei Bologna verpfändet.

Wenn ein Reiter schwer verwundet und gefechtsuntauglich wurde, erhielt er keinerlei Entschädigung mehr. Man hatte aber im päpstlichen Heer wenigstens einen ärztlich gebildeten Chirurgen (medicus chirurgicus) zur Heilung und Pflege der Verwundeten. Er bekam ein tägliches Gehalt von 20 Bologneser Schilling im Wert von rund 2/3 Florin, also jährlich über 200 Florin. In Perugia erhielt um dieselbe Zeit der Feldchirurg täglich 3 Pfund Peruginer Münze.

Um schließlich die Höhe des Monatssoldes der Ritter in Italien und anderweitig während des 14. Jahrhunderts würdigen zu können, ziehen wir die Gehälter von Professoren und Beamten derselben Epoche vergleichend heran. Das Gehalt der Feldchirurgen war verhältnismäßig außerordentlich hoch, da es monatlich 20 Florin betrug, also dem eines Bannerführers gleichkam. In Bologna erhielt am Ende des 13. Jahrhunderts ein Professor des Kirchenrechts 50 Pfund Bologneser Münze, ein anderer 150 Pfund, ein dritter 200 Pfund, ein vierter wieder 150 Pfund. Da um jene Zeit 1 ½ Bologneser Pfund einen Goldgulden ausmachte, ergeben sich relativ kleine Gehälter in Höhe von 33, 99 und 132 Goldgulden jährlich, was auf den Monat nur eine geringe Summe ausmacht, bei dem niedrigsten Satz kaum so viel wie ein Troßknecht im Heer erhielt, beim höchsten Satz ungefähr das, was ein Edelknecht in den zwanziger Jahren des 14. Jahrhunderts beanspruchte, aber weit weniger als ein Bannerführer erhielt. FreiHch müssen wir hierbei berücksichtigen, dass jene Professoren des Kirchenrechts Geistliche bzw. Mönche waren, die keine oder geringe Ansprüche an das Leben stellten.

Nach unseren früheren Darlegungen können wir besser einen Vergleich mit dem Gehalt der Provinzialbeamten im Kirchenstaat ziehen, wo der Thesaurar, d. h. der Finanzminister oder Generalrentmeister, mit ca. 8 Florin monatlich so viel erhielt wie ein Edelknecht, und der Thesaurar des weit größeren und wichtigeren Patrimoniums monatlich ca. 17 ½ Florin, nicht ganz so viel wie ein Bannerführer von 20 Reitern. In der Romagna 20 Florin, ebensoviel in der Mark Ancona, also die gleiche Summe, die um die Mitte des 14. Jahrhunderts ein Reiterführer von 20–25 Pferden erhielt.

Bezeichnend ist auch, dass in der teuren päpstlichen Residenzstadt Avignon ein Hofjunker oder Nobelgardist (scutifer domicellus) des Papstes mit 6–7 großen Turnosen täglich nur so viel erhielt, wie ein mit der Ritterwürde bekleideter Reiter während der zwanziger Jahre in der Lombardei beanspruchte (16 Florin monatlich). Ein Mitglied der päpstlichen Palastgarde, der servientes armorum, erhielt mit 4 großen Turnosen täglich (ca. 9 Florin monatlich) nur wenig mehr als ein Edelknecht in den Fähnlein unserer deutschen Reiter (8 Florin monatlich).

Wir könnten noch weitere Vergleiche ziehen, um den Geldwert des Rittersoldes im 14. Jahrhundert zu veranschaulichen. Es sei nur erwähnt, dass man in Köln während des 14. Jahrhunderts durchschnittlich für 30 Goldgulden jährliche Rente eine Priesterstelle errichtete, sei es ein Kanonikatsbenefizium, eine Vikarie oder ein einfacher Messpriester. In Essen reichten 26 Gulden dafür aus. Das machte den Sold eines Edelknechtes für 12 Monate in Italien aus, während ein Bannerherr in einem Monat ungefähr so viel erhielt wie ein Kölner Stiftsherr das ganze Jahr.

Für ihren Lebensunterhalt hatten die Reiter regelmäßig selbst zu sorgen. Hin und wieder, bei besonderer Kargheit der Lebensmittel, bei Besatzungs- oder Belagerungstruppen, wurden Proviantzüge durch den Kriegsherrn herbeigeschafft. 1354 ließ die Provinzialkammer von Tuszien wegen Teuerung Getreide für die in ihrem Sold stehenden Truppen unter Eskorte der deutschen Reiter kommen. Damals herrschte große Teuerung, und es wurde für 11 000 Goldgulden Weizen angekauft. Im Herbst 1357 wurde ein Viktualienzug für das päpstliche Belagerungsheer vor Forlì von den Feinden überfallen. Am 1. September 1358 fing die große Kompagnie des Johann von Bongard und Grafen Konrad von Landau eine Proviantkolonne für ein burgundisches Fähnlein ab und führte 22 Zugochsen und 26 bepackte Esel weg. Diese Lebensmittel wurden nicht unentgeltlich an die Soldaten verteilt, sondern mussten bezahlt werden. Man verkaufte allerdings zuweilen die Viktualien für Reiter und Pferd zu einem vom Kriegsherrn festgesetzten niedrigen Preis.

Natürlich stellt sich die Frage, wie teuer in Italien während des 14. Jahrhunderts durchschnittlich die wichtigsten Lebensmittel waren. Eine umfassende Antwort würde den doppelten Raum des Buches benötigen; Vorarbeiten dafür sind kaum vorhanden. Immerhin kann gesagt werden, dass um die Mitte des 14. Jahrhunderts 1 Sack Weizen (ca. 160–180 Pfund oder 80–90 kg) in Mittelitalien einen Goldgulden kostete, ebenso ein Sack Mehl; ein Sack Kernbohnen 7/8 Florin, Schnittbohnen 2 Gulden; 100 „libre“ Heu (ca. 35 kg) kosteten ein Viertel Florin; ein Wagen Stroh zweidrittel Gulden; 100 Zwiebeln 1/19 Gulden; 100 Pfund (ca. 35 kg) Salzfleisch 2–2,6 Gulden.

1354 herrschte in Tuszien eine sehr große Teuerung. Damals kaufte die dortige päpstliche Provinzialverwaltung für 11 000 Florin Weizen, die Salma (Saumtierlast zu etwa 200 Litern) kostete 3,5–5,5 Florin. 1334 wurde dagegen in Florenz eine Last (Salma zu 4 Staria) Weizen zu 1 Goldgulden versteigert, die Last Gerste zu nicht ganz 0,5 Gulden. Im Rheinland kostete während des 14. Jahrhunderts ein Malter Weizen im Gewicht von ca. 85–90 kg durchschnittlich 3/4 Florin.


Quelle:  Karl Heinrich Schäfer: Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts. Paderborn, 1910.