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Die Pferde der deutschen Reiter.

Die deutschen Ritter und Edelknechte bedienten sich regelmäßig der Hengste (equi), niemals der Stuten (eque) oder leichten Pferde beziehungsweise Wallache (roncinus) im Gefecht. Wie wir schon aus dem 13. Jahrhundert wissen, wurde bei der Musterung nicht nur die Bewaffnung der Reiter auf die üblichen oder vorgeschriebenen Bedingungen untersucht, sondern man prüfte vor allem die Kampfrosse auf ihre Kriegstüchtigkeit und zeichnete ihre einzelnen Merkmale peinlich genau auf. Aus unseren Quellen geht nun weiter hervor, dass jedes Pferd einem bestimmten Reiter zugeschrieben und sein Kauf- beziehungsweise Ersatzwert festgestellt wurde. Das war deshalb wichtig, weil es dem italienischen Soldherrn oblag, den Wert aller im Gefecht oder auf dem Marsch verunglückten, gefallenen oder genommenen Pferde zu ersetzen. Wir werden deshalb von vornherein auf einen möglichst niedrigen Satz für die Einschätzung der deutschen Reiterpferde gefasst sein, da die Abschätzung durch einen vom Soldherrn erwählten Sachverständigen geschah.

Die Prüfung der Pferde nannte man schon damals Musterung »mostra« (von monstrare) und das Abschätzen derselben »Stimmen« von »existimare«. Jedes einzelne Pferd wurde dazu »gemerkt« (mercare), das heißt mit einem glühenden Eisenstempel gebrannt und gekennzeichnet, mit einer Marke versehen (meist auf einem der hinteren Oberschenkel) und dann alle seine besonderen Merkmale sowie sein Reiter aufgeschrieben, wohl auch sein Eigentümer. Die Liste einer solchen Pferdemusterung vom 1. Februar 1349 ist uns noch erhalten. Sie betrifft das Fähnlein des für die Verwaltung der Mark Ancona dienenden Ludovicus domini Alamanni de Opinis und umfasst 22 Pferde, ein Maultier und 8 Troßgäule (ronzini). Die meisten Pferde kosteten 12 und 14 Florentiner Goldgulden, drei je 16, je eins 30 und 34 Florentiner Goldgulden. Der Durchschnittspreis ist 14 Florentiner Goldgulden. Von den Troßgäulen sind vier auf je 4 Florentiner Goldgulden und vier auf 3 Florentiner Goldgulden geschätzt, das Maultier auf 8 Florentiner Goldgulden. Im Jahre 1354 wurden mehrere deutsche Reiter in Florenz angeworben. Die Musterung und das Abschätzen der Pferde hatte der Marescallus von Florenz im Auftrag des Rektors von Tuszien vorgenommen. Er erhielt dafür 2 Florentiner Goldgulden. Um dieselbe Zeit wurden drei Fähnlein deutscher Reiter in Ischia bei Viterbo in Sold genommen. Zur Vornahme der »mostra« entsandte der Rektor von Tuszien einen Notar dorthin. Ähnlich geschah es bei den sonstigen Anwerbungen. Die Musterungen wurden auch bei den im Sold befindlichen Fähnlein auf Anordnung des Kriegsherrn öfter wiederholt, um den Sollbestand des Fähnleins festzustellen.

Die Listen der Pferdemusterungen unserer deutschen Fähnlein sind uns zwar allem Anschein nach nicht erhalten, doch haben wir einigermaßen Ersatz in den Aufzeichnungen der Entschädigungsgelder, welche für die im Kampf verlorenen oder durch zu scharfen Ritt gefallenen Pferde gezahlt wurden. Bei der Meldung des Verlustes wurden die bei der Musterung vorgemerkten Kennzeichen der betreffenden Pferde sowie die auf sie geschriebenen Reiter wiederum angegeben, auch der Reiter genannt, welcher das Pferd in dem fraglichen Gefecht geritten hatte. Alles dies finden wir meistens ebenfalls von den Notaren des Thesaurars in den Ausgabebüchern zugleich mit dem Preis vermerkt. Am sorgfältigsten und verhältnismäßig lückenlos überliefert sind uns die Pferde-Ersatzlisten aus den Jahren 1350 in der Romagna und 1354 bis 1358 in Tuszien und der Mark Ancona unter Albornoz. Während dieser Zeit zähle ich für die deutschen Reiter rund 300 Pferdeverluste, und zwar fielen bei weitem die meisten in den zahlreichen Gefechten und Belagerungen. Ein winziger Bruchteil ging durch Abhetzen zugrunde oder wurde gefangen genommen, zusammen noch keine zwei Dutzend.

Die Preise der einzelnen Pferde schwanken bedeutend, doch lange nicht in dem Grade, wie die Pferde des päpstlichen Marstalles in ihrem Wert differierten. Die am niedrigsten angegebenen Werte sind 6–8 Florentiner Goldgulden, die Höchstwerte sind 80, 35 und 50 Florentiner Goldgulden für das Pferd. Sowohl jene geringen wie diese hohen Preise kommen selten vor. Die hochbewerteten Pferde waren meist — nicht immer — solche von Hauptleuten oder Korporalen. Ich zähle für die angegebene Periode unter den in unseren Listen vermerkten Preisen 16 Pferde, die weniger als 10 Florentiner Goldgulden (6–9) kosteten, 78 zwischen 10 und 14 Florentiner Goldgulden, 66 zwischen 15 und 19, 54 zwischen 20 und 25, 12 zwischen 26 und 30, 8 über 30 bis 50 Florentiner Goldgulden. Den Durchschnittspreis des Kampfrosses der deutschen Reiter während der Jahre 1350–1358 wird man zwischen 12 und 24 Florentiner Goldgulden, auf etwa 17 bis 18 Florentiner Goldgulden angeben müssen, im Goldwert von 17 bis 18 Kronen (Zehnmarkstücke) mit 4- bis 5-facher Kaufkraft, also 700–900 Mark heutigen Geldes. Bei der Menge der abgeschätzten Tiere ist dies ein für die Preisgeschichte des mittelalterlichen Ritterpferdes in Italien ebenso zuverlässiges wie wichtiges Ergebnis. Die Pferde der deutschen Reiter standen also um 1350 etwas höher im Preis als die gleichzeitigen der italienischen Reiter, für deren Pferde wir einen Durchschnittswert von 14 Florentiner Goldgulden fanden.

In den zwanziger Jahren des 14. Jahrhunderts beobachten wir aber nicht nur einen bedeutend höheren Sold der Reiter, sondern auch einen teuereren Preis ihrer Pferde im Vergleich zu den Feldzügen um 1350. Wir haben in unseren Listen einen größeren Pferdeersatz des deutschen Bannerherrn Hermann von Landenberg. Er erhielt im Jahre 1325 für 22 im Kampf gefallene Kriegspferde 556 Florentiner Goldgulden. Das macht im Durchschnitt über 25 Florentiner Goldgulden auf das Tier. Damit stimmt eine lange Pferdeersatzliste überein, die uns aus der Mark Ancona für die Jahre 1325–1327 in Introitus Exitus erhalten ist. Es werden die Preise von über 200 Ritterpferden genannt, darunter auch mehrere von deutschen Reitern. Die Preise schwanken zwischen 12 und 100 Florentiner Goldgulden, die meisten bewegen sich jedoch zwischen 20 und 40 Florentiner Goldgulden, so dass wir den Durchschnittswert auf 25–30 Florentiner Goldgulden ansetzen müssen. Offenbar war in den zwanziger Jahren die Nachfrage nach Ritterpferden in Italien weit größer als um die Mitte des Jahrhunderts wegen des kostspieligen und langjährigen Krieges der Kurie gegen die Visconti und Ludwig den Bayern.

Von den deutschen Rittern in Pisa fand ich für 1328 eine Pferdeersatzliste von 28 equi, dazu 3 equi von 1324. Im Durchschnitt kommen hier auf den equus 27 Goldgulden, zwei kosteten je 40 Florentiner Goldgulden, zwei je 50 und einer 150 Florentiner Goldgulden. Besonders kostbare Streithengste scheinen die Haupt- oder Großbannerträger des Heeres besessen zu haben. 1350 erhielt der Träger des Kaiserbanners für den Ankauf eines Pferdes 200 Florentiner Goldgulden und derjenige des Kirchenbanners 150 Florentiner Goldgulden. In Pisa erhielt 1328 ein deutscher conestabilis als Ersatz für seinen im Kampfe gefallenen Hengst 150 Florentiner Goldgulden, zwei andere je 50 Florentiner Goldgulden. Die Hauptleute hatten neben dem Streitroß noch einen Zelter (palafrenus, palafredus). Die Pferde der Korporale wie der Hauptleute waren durch Decken (cuperta oder gualdrappa) gegen Pfeil und Lanze möglichst gesichert.

Die Pferdeersatzgelder in der Lombardei aus dem Jahre 1334 sind schon bedeutend geringer. Der Durchschnitt dürfte 20 Florentiner Goldgulden nicht übersteigen.

Im Gegensatz zu diesen von dem Soldherrn abgeschätzten Preisen der von ihm zu ersetzenden Pferdegelder muss ich für das Jahr 1351 auf eine Pferdepreisliste von Perugia hinweisen, in welcher der Wert der von der Stadt ihren Beamten zur Verfügung gestellten »equi« angegeben wird. Ich habe 66 equi vermerkt; sie sind im Durchschnitt auf 37 Florentiner Goldgulden geschätzt. Entweder waren also die Peruginer Beamtenrosse weit besser als die der Ritter, oder die Schätzungskommissionen haben jeweils zugunsten ihres Auftraggebers die Preise gedrückt und erhöht. Das Letztere ist wohl wahrscheinlicher.

Aus Südfrankreich ist uns für das Jahr 1358/59 eine Ersatzliste von 17 Ritterpferden in der päpstlichen Grafschaft Venaissin (Provence) überliefert. Es ergibt sich als Durchschnittswert bei 17 abgeschätzten Tieren 30 Florentiner Goldgulden. Das ist also gegenüber den gleichzeitigen italienischen Preisen (abgesehen von Perugia) eine Erhöhung um fast das Doppelte, wie auch die französischen Soldritter der genannten Grafschaft in derselben Zeit eine bedeutend bessere Löhnung erhielten als unsere Reiter in Italien. Im Jahre 1355 wurden in Avignon vom päpstlichen Thesaurar vier equi pro stipendiariis gekauft für 170 Florentiner Goldgulden. Hier kommen also sogar 42,5 Florentiner Goldgulden auf das Pferd. Man wird nicht fehlgehen, diese große Verschiedenheit teils der größeren Kaufkraft des Landes (Frankreichs), teils dem Hundertjährigen Krieg zuzuschreiben, der damals die französischen Ritterpferde verteuerte.

Wie stand es aber in Deutschland selbst während des 14. Jahrhunderts mit den Preisen der Ritterpferde? Das bis jetzt bekannt gewordene Material ist ziemlich karg. In der bereits erwähnten Speyrer Soldurkunde von 1310 wurden die zehn mit Heinrich VII. nach Italien ziehenden Reiter verpflichtet, Streitrosse im Wert von 50 Pfund Heller anzuschaffen. Der Hellerkurs im Vergleich zum Goldgulden ist mir für dieses Jahr in Deutschland nicht ersichtlich, doch sprechen gewisse Gründe dafür, dass er nicht viel von dem der kleinen Turnosen abwich. Da aber um 1310 ungefähr 3/4 bis 1/2 Pfund Turnosen den Wert eines Goldguldens hatten, so können wir den Preis der Speyrer Ritterpferde auf rund 80 Florentiner Goldgulden ansetzen. Im Jahre 1324 wurden zwei palafredi (Zelter und Säumer, nicht Schlachthengste) des verstorbenen Grafen von Sponheim für 40 Pfund Heller bei der Abtei Himmenrode eingelöst. Das Lösegeld wird möglichst niedrig anzusetzen sein. Im Jahre 1332 kostete das gefallene Pferd eines Edelknechtes 29 Pfund 4 sei. Heller, nach damaligem Hellerkurs rund 30 Florentiner Goldgulden. Im Jahre 1338 wurden für zwei equi 100 Florentiner Goldgulden bezahlt. Aus den Jahren 1339 und 1349 ist uns der Preis eines Ritterpferdes zu je 50 Pfund Heller, nach damaligem Kurs im Wert von 50 Florentiner Goldgulden, überliefert.

Im Jahre 1340 kostete der Ersatz eines Pferdes 20 soldi gross. antiqu., also rund 20 Florentiner Goldgulden; 1344 schlug Herzog Friedrich dem Truchseß Ulrich von Dissenhofen 49 Mark Silber (rund 200 Florentiner Goldgulden) für zwei von ihm gekaufte Pferde auf den Pfandsatz Herblingen auf. 1348 kamen zwei Pferde des Grafen von Virneburg auf 36 scudati, nach ihrem damaligen Kurs gleich rund 45 Florentiner Goldgulden, also kamen 22,5 Florentiner Goldgulden auf das Pferd. Im Jahre 1351 wurden in Trier für einen Streithengst 85 Florentiner Goldgulden bezahlt, im selben Jahr in Baden für einen auserlesenen Streithengst 120 Florentiner Goldgulden; 1355 ist für einen Hengst die Summe von 125 guten alten Schilden, also rund 150 Florentiner Goldgulden, überliefert; 1355 für ein gutes Pferd 100 Florentiner Goldgulden, 1365 für ein Streitroß 60 Florentiner Goldgulden, 1372 für ein Pferd 80 Florentiner Goldgulden, 1450 desgleichen 75 Florentiner Goldgulden und in Augsburg für ein Kriegspferd 40 Florentiner Goldgulden. Um 1380 werden im Hessischen zwei Streithengste eines Ritters zu 150 und 130 Florentiner Goldgulden gerechnet, zwei andere (leichtere) Pferde zu 92 und 50 Florentiner Goldgulden, sechs andere geringere Pferde zu 24, 30, 30, 40, 40, 44 Florentiner Goldgulden.

Nachträglich macht mich Herr Dr. Durrer-Stans noch auf den österreichischen Pfandschaftsrodel im Staatsarchiv Luzern aufmerksam, der von Maag in Quellen: Schweizer Geschichte XV, 2. Teil, abgedruckt wurde. Darin sind mehrere Eintragungen für die Pferdepreise des 14. Jahrhunderts recht wertvoll, die hier wiederholt seien. Doch ist darauf zu achten, dass unter »ros« wahrscheinlich, unter »meiden« sicher ein Wallach zu verstehen ist und deshalb die betreffenden Preisangaben für den folgenden Abschnitt in besonderer Betracht kommen. Für die Preise selbst sei hinsichtlich der »Mark Silber« auf meine Abhandlung über den Geldkurs (Vatikanische Quellen I, Paderborn 1911, S. 43 ff.) verwiesen. Danach haben wir hier die Mark Silber mit 4 Florentiner Goldgulden gleichzusetzen und demgemäß die Preisangaben zu beurteilen:

1267 oder 1273, 24. Aug.: Graf Rudolf von Habsburg schuldet dem Walther von Halwil 20 Mark Silber für ein ros.
1315, 9. Mai: Herz. Lupoid soll geltenwährend Hansen dem Gesler 20 Mark Silber für ein ros, das er von ihm kaufte.
1315, 29. Juli: derselbe dem Arnolt von Rinsvelt für ein Hengst 14 Mark Silber.
1316, 24. März: Heinrich Gesler 20 Mark Silber für zwei Pferde.
1317, 5. Juli: Wilhelm von Sumikon 7 Mark Silber für einen Hengst.
1318, 23. März: Heinrich Gesler 8 Mark Silber für zwei Meiden (Wallache).
1318, 8. Okt.: Wernher dem Heistab 12 Mark Silber für ein ros.
1319, 14. Mai: Heinrich Gesler 40 Mark Silber für zwei ros.
1323, 30. Januar: Heinrich Gesler & Ulrich von Zuider 26 Mark Silber für einen Hengst.
1323, 10. Nov.: Berchtolt von Rinach für ein ros, das er von ihm kaufte, 40 Mark Silber.
1324: Walther von Liela 35 Mark Silber für ein ros, das er von ihm kaufte.
1324: Hans dem Stüelinger 10 Mark Silber für ein ros, das er von ihm kaufte.
1325, 11. Dez.: Hansen zu Rhin von Basel für seinen Dienst und ein ros 40 Mark Silber.
1326, 19. Juli: Herzog Albrecht dem Marquard von Baden 50 Mark Silber für ros und Hengst.
1326, 20. Okt.: derselbe Petern von Meggen 10 Mark Silber für einen Hengst und seinen Dienst.
1330: Herzog Otto dem Berchtold von Rinach 40 Mark Silber für ein ros.
1332, 14. Juni: Herz. Albrecht & Herzog Otto Heinrich & Rudolfen von Fridingen für ros und Hengst 60 Mark Silber.
1334, 14. Sept.: Herz. Otto dem Hans von Halwil 20 Mark Silber Basler für ein Meiden, den er von ihm kaufte.

Der Wert eines Hengstes schwankte also zwischen 7 Mark Silber (1317) und 40 Mark (1323, 1325). Die Meiden, das heißt Wallache, galten zwischen 4 Mark (1318) und 20 Mark (1324).

Aus diesen Nachrichten scheint hervorzugehen, dass die guten Ritterpferde in Deutschland weit teurer als in Italien waren und den französischen Werten mindestens gleichkamen. Der Grund für die hohen Preise wäre wohl in den häufigen Kriegen und Fehden zwischen Fürsten, Rittern, Städten usw. zu suchen.

In unseren Soldlisten findet man weiterhin viele Anhaltspunkte für Farbe und Gestalt der Pferde. Die meisten waren hell- oder dunkelbraun (bayardi, bruni, scuri), manche auch Schimmel der verschiedenen Abarten wie Apfelschimmel, Grauschimmel, Fliegenschimmel etc.

Leider wird in den Verlustlisten der Pferde (Emende equorum) niemals gesagt, ob in dem betreffenden Gefecht, bei der Attacke oder Belagerung, wo das Pferd tödlich getroffen wurde, auch der Reiter selbst verwundet oder gar gefallen war. Dies hatte nämlich für den Kammerbeamten kein Interesse, da nur die verlorenen Pferde vergütet werden mussten. Man sollte nun wohl annehmen, wenn die Ersatzgelder des gefallenen Pferdes nicht seinem Reiter, sondern dem Bannerherrn oder einem der Korporale  bezahlt werden, daß in diesem Falle der Reiter ebenfalls gefallen sei. Indessen bleibt immer die Möglichkeit, daß der Reiter nicht selbst Eigentümer des Pferdes war, sondern derjenige, welcher das Ersatzgeld erhielt, sei es der Hauptmann, Korporal oder ein anderer Reiter des Fähnleins. Denn nicht jeder Edelknecht kam mit eigenem Streitroß über die Alpen oder konnte sich ein solches in Italien kaufen. Manchmal geht sogar deutlich hervor, daß der Reiter nicht Eigentümer war. In vielen Fällen aber wissen wir sicher zu sagen, daß das Pferd seinem Reiter gehörte. Wenn dann das gefallene Tier dem Bannerherrn oder Korporal bezahlt wird und der Reiter selbst nicht mehr später in den Listen erscheint, so spricht dies dafür, daß er selbst ebenfalls gefallen war.

War ein Streitroß im Dienst der Kirche gefallen, so lief der Monatssold des Reiters bis zur Zahlung des Ersatzgeldes an den Eigentümer des getöteten Pferdes weiter. Darauf aber mußte innerhalb der nächsten acht Tage ein neues Pferd eingestellt werden bei Verlust des Soldes im Falle der Unterlassung. Die Ersatzansprüche waren oftmals innerhalb 3 Tage nach dem Verlust oder der Untauglichmachung des Pferdes bei den Beamten des Kriegsherrn glaubwürdig geltend zu machen.

 

Die Ronzite (ronzini), das heißt leichte Pferde (Wallache) und Troßgäule.

Wie bereits oben erwähnt, sehen wir in den Soldlisten dreierlei Arten von Pferden im päpstlichen Heer: die Streithengste unserer ritterlichen Reiterei, die Stuten der sogenannten caballarii, das heißt der leichten, nicht vollgültigen Reitergruppe, und die ronzini, die fast stets und anscheinend ausschließlich bei den Ritterfähnlein genannt werden. Es können damit keineswegs schlechte oder minderbrauchbare Pferde gemeint sein. Denn von der päpstlichen Kurie wurden Ronzite wiederholt zu sehr hohen Preisen angekauft. Die Vermutung liegt vielmehr nahe, dass es Wallache waren. Aus anderen Quellen wissen wir, dass der Ronzit von den Sarrianten (Sergeants = Servientes) und Armbrustschützen gebraucht, aber auch als Troßgaul und auf dem Marsch benutzt wurde. Für den Ritter und Edelknecht aber war es eine Schmach, auf einer Stute oder einem Ronzit zu reiten; er bediente sich nur der Hengste.

Aus unseren Listen geht nun hervor, dass die Ronzite von den deutschen Fähnlein nicht gleichmäßig verwendet worden sind. Zwar können wir aus dem Schweigen vieler Listen der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts über die Ronzite keinen Schluss ziehen etwa dahin, dass in diesen Fähnlein solche nicht vorhanden gewesen seien. Denn der hohe Sold macht es wahrscheinlich, dass jene mit einbegriffen wurden. Dahingegen lassen die Soldlisten des Jahres 1334 Zahl und taktische Verwendung der Ronzite deutlich erkennen. Es sind meist ungefähr halb so viele Ronzite wie Hengste beziehungsweise Ritterpferde im einzelnen Banner. Ein voll ausgerüsteter armiger eques hat einen equus de armis und einen roncinus. Er erhält die »paga integra«. Diejenigen armigeri des Fähnleins, welche nur einen equus de armis und keinen roncinus besitzen, erhalten eine paga non integra. Hieraus geht hervor, dass damals der vollgültige Rittersmann regelmäßig von einem dienenden Sarrianten begleitet wurde. Dies wissen wir auch aus anderen Quellen.

Wir haben uns also zu den roncini, die allein genannt werden, ihre Reiter hinzuzudenken, wie es ja auch vorkommt, dass bloß die »equi« in unseren Listen erscheinen, obwohl die equites armigeri mit ihren Pferden gemeint sind. In der Tat finden wir nicht nur einigemal bei den Ersatzgeldern für Ronzite ihre Reiter erwähnt, die ebenfalls deutsche Namen tragen, sondern wir haben auch Soldverträge, in denen deutlich gesagt wird, dass die Namen der »Pagen« bei den Ronziten nicht gebucht werden sollen wie diejenigen der Ritter.

Auch aus mehreren Soldlisten der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts und des Jahres 1350 geht hervor, dass bei einem Fähnlein durchschnittlich halb so viele Ronzite wie Ritterpferde waren, oder mit anderen Worten, dass ungefähr auf zwei rittermäßige Reiter ein Sarriant kam. Da liegt die Vermutung nahe, dass Gleven zu zwei schweren und einem leichten Reiter gebildet wurden, eine Annäherung an die bald sehr beliebte Lanzenformation. In einem Fähnlein waren sogar ausnahmsweise mehr Ronzite als armigeri. In diesen und ähnlichen Fällen könnte man sich jeden Ritter von einem Sarrianten oder von einem reitenden Armbrustschützen begleitet vorstellen.

In den weitaus meisten Soldurkunden der deutschen Reiter erreicht die Zahl der Ronzite jedoch nicht die Hälfte der Ritterpferde, sondern beträgt höchstens ein Viertel derselben. Oft kommen auf ein Fähnlein von 20 oder 25 Reitern nur zwei bis drei Ronzite. Das dürfte ein Hinweis darauf sein, dass in diesen Fällen die Ronzite nicht zur taktischen Einheit oder Gefechtsformation der Fähnlein gehörten, sondern bloße Troßpferde waren, oder dass nur der Führer und ein bis zwei andere Reiter von einem Sarrianten begleitet waren.

Für eine Feststellung der Preise der Ronzite ist unser Material etwas gering. Aus den wenigen bekannten Wertangaben scheint hervorzugehen, dass die Ronzite in der Regel den Preis eines billigen Ritterpferdes nicht überstiegen.

Der Monatssold für die Ronzite war in jedem Fall bedeutend geringer als derjenige für die equi beziehungsweise equites, das heißt die auf Ritterhengsten reitenden Edelknechte. Im Heer des Kardinallegaten Bertrand in der Lombardei während der zwanziger Jahre zahlte man für den Monatssold des Edelknechtes 8 Florentiner Goldgulden, für den des Ronziten nur 4 Florentiner Goldgulden. Zur selben Zeit und später gab die Provinz Ancona 7 Florentiner Goldgulden für den Edelknecht und bloß 2 Florentiner Goldgulden für den Ronzit. Derselbe Satz von 2 Florentiner Goldgulden für die Ronzite wurde von Kardinal Albornoz in der Mark Ancona von 1355 bis 1365 bewilligt; die Verwaltung der Provinz Tuszien hingegen zahlte von 1348 bis 1353 nur 1 Florentiner Goldgulden. Vielleicht ist diese stark verschiedene Löhnung für die Ronzite in ihrer unterschiedlichen Verwendung als Sarrianten- oder Bogenschützen-Pferd und Troßgaul begründet. Das würde gleichzeitig zu der Wahrnehmung passen, dass der Sold für einen Ronzit hoch steht, wenn diese Pferdeart stark vertreten erscheint in den betreffenden Fähnlein, und dass er dagegen auf 1 Florentiner Goldgulden sinkt, wenn der Ronzit wegen seiner verschwindend geringen Zahl im Fähnlein nur als Troßgaul genommen werden kann. Doch soll dieser Schluss keine allgemeine Gültigkeit haben.


Quelle:  Karl Heinrich Schäfer: Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts. Paderborn, 1910.