Ein Blick auf unsere Soldlisten zeigt, dass für die weit überwiegende Mehrzahl der deutschen Reiter im Dienst des Kirchenstaates die Periode von 1350 bis 1360, besonders die Zeit des Kardinals
Albornoz in den päpstlichen Provinzen Mittelitaliens, relevant ist. An zweiter Stelle steht die Epoche von 1321 bis 1330, die Zeit der Kämpfe in der Lombardei gegen die Gibellinen, namentlich die
Visconti, und Ludwigs des Bayern Herrschaft, die bei seinem Römerzug dem päpstlichen Einfluss zu schaden drohte. Um das Eingreifen unserer Reiterscharen in die italienischen Verhältnisse zu
verstehen, müssen wir die politische Lage in der Lombardei und im Kirchenstaat für diese beiden Zeiträume näher betrachten.
Die politische Lage in der Lombardei und im Kirchenstaat während der Jahre 1320–1335
Die politischen Zustände und die kriegerischen Ereignisse der zwanziger Jahre wurden im Wesentlichen durch die unglückliche Doppelwahl der deutschen Könige Ludwig des Bayern und Friedrich von
Österreich im Jahre 1314 bestimmt. Beide versuchten bald, in Reichs-Italien Fuß zu fassen; Friedrich hatte dabei größeren Erfolg. Durch die Heirat seiner Schwester mit König Robert von Neapel’
einzigem Sohn Karl knüpfte er enge Beziehungen zum Haus Anjou. Robert von Neapel selbst hatte große Pläne für Italien.
Papst Clemens V. hatte ihm nach dem Tod Heinrichs VII. von Lützelburg das Reichsvikariat übertragen, das ihm 1317 von Johann XXII. erneuert wurde. Im Jahr 1320 trat Robert in Oberitalien zu
dessen Ausübung auf. Zugleich entsandte der Papst seinen Neffen, den Kardinallegaten Bertrand von Poyet, mit Heeresmacht in die Lombardei, um die widerstrebenden gibellinischen Städte und
Feudalherren – Passerino von Mantua, Cane Grande von Verona, die Markgrafen von Este und vor allem Matteo Visconti von Mailand – zur Anerkennung des Vikariats zu zwingen.
Friedrich von Österreich schloss im Juni 1320 ein Bündnis mit Robert und Johann XXII. zur gegenseitigen Hilfe. Der ernsthafte Feldzug begann im Januar 1322. Die Kurie ließ das Kreuz gegen Matteo
Visconti predigen und warb zahlreiche Soldritter an, darunter ein Dutzend deutscher Banner aus den österreichischen Vorlanden, vom Niederrhein und aus der Diözese Lüttich (1321–23). Friedrich
entsandte im April 1322 ebenfalls eine deutsche Hilfsschar, die jedoch schon im Mai wieder heimkehrte.
Ende September 1322 fiel die Entscheidung bei Mühldorf. Im März 1323 schickte Ludwig der Bayer als Reichsvikar den Grafen Berthold von Marstetten in die Lombardei. Schon hielt das päpstliche Heer
Mailand in enger Belagerung; Berthold drang aber mit 400 Reitern ein und veranlasste im Juni und Juli acht starke deutsche Reiterfähnlein im päpstlichen Heer mit insgesamt 530 Reitern zum
Übertritt, der in unseren Soldlisten dokumentiert ist (die meisten am 27. Juli). Nur die Reiterführer aus der Lütticher Diözese und zwei andere deutsche Führer blieben beim Kardinallegaten.
Dieser wurde durch das Vorkommnis in die Verteidigungsstellung gedrängt, und die Gesamtlage der Gibellinen in Oberitalien verbesserte sich.
Das päpstliche Heer erlitt jedoch bald darauf an der Addabrücke am 16. Februar 1324 eine schwere Niederlage; der Oberkommandierende Raimund von Cordona und Graf Heinrich von Flandern gerieten in
Gefangenschaft. Weitere Rückschläge folgten. Die guelfischen Florentiner unterlagen 1325 bei Altopascio den deutschen Reitern des Gibellinenführers Castruccio. 1326 wurde Ludwig der Bayer von
Herzog Leopold befreit, der am 28. Februar starb. Jetzt stand dem Römerzug kein Hindernis mehr im Wege, und das päpstliche Ansehen in Italien schwankte stark. Die Gibellinen von Tuszien baten
Ludwig dringend um seine Herüberkunft, um ihre Herrschaft zu sichern.
Neue Anwerbungen für den päpstlichen Dienst
Für den Kardinallegaten und die Kurie galt es nun, neue und stärkere Reitermassen anzuwerben. Unter ihnen finden wir erneut viele deutsche Fähnlein (1327). Ludwig konnte zu Beginn des Jahres 1327
über Innsbruck den Römerzug antreten; Anfang April wurden neue päpstliche Prozesse gegen ihn veröffentlicht. Karl von Calabrien ließ Söldner anwerben, die Guelfen verlangten vom Papst die
Kreuzpredigt gegen Ludwig. Ende April oder Anfang Mai 1327 kam es bereits zu Zusammenstößen zwischen Ludwigs Heer und dem des Kardinallegaten.
Der Kardinallegat hatte zu den ihm treugebliebenen deutschen Hauptleuten weitere hinzugewonnen, darunter Ritter Gottfried von Jülich, Sohn des Grafen Gerhard von Jülich, und Junker Engelbert von
der Mark, Sohn des Grafen Engelbert II. von der Mark, sowie mehrere rheinische Ritter und Edelknechte, die zum Teil noch in den folgenden Jahren im päpstlichen Heer nachweisbar sind. Die Kurie
selbst verstärkte das Heer, insbesondere wurden französische Ritter angeworben.
Ludwig blieb vom 17. Mai bis Mitte August in Mailand. Während seines Aufenthalts errang das Heer des Legaten im Juni 1327 einen bedeutenden Erfolg, indem es den Gibellinen Modena abnahm.
Wahrscheinlich hängt dies mit besonderen Verpflichtungen und Geldzahlungen der päpstlichen Kammer zusammen, zu deren Entgegennahme mehrere deutsche Ritter nach Avignon reisten. Ludwig eroberte
Pisa am 11. Oktober 1327 und verließ es erst am 15. Dezember. Am 17. Januar 1328 empfing er die Kaiserkrone in St. Peter zu Rom, noch im selben Monat wurde gegen ihn das Kreuz gepredigt.
Sein Feldherr Castruccio verließ im Februar Rom, um die Florentiner Guelfen zu vertreiben, die in seine Herrschaft eingedrungen waren und Pistoja erobert hatten. Florenz bat um Hilfe; nur das
päpstliche Heer konnte kurzfristig unterstützen. Dann musste der Kardinallegat zur Sicherung von Parma und Reggio wieder abziehen.
Deutsche Soldritter in der Mark Ancona
Im Frühsommer 1328 entsandte Ludwig der Bayer wahrscheinlich noch von Rom aus als kaiserlichen und päpstlich-antagonistischen Vikar Johann von Chiaramonte, Graf von Mohac, in die Mark Ancona. Die
Gibellinen der Mark fühlten sich dadurch gestärkt und erhoben sich gegen die päpstliche Herrschaft. In kurzer Zeit gewann Chiaramonte einen Großteil der Mark, sodass der päpstliche Statthalter
die Anwerbung eines größeren Reiterheeres notwendig machte.
Bereits seit 1321 lassen sich deutsche Soldritter in der Mark Ancona nachweisen, darunter 1326 Graf Ulrich von Hohenasperg, der später im Dienst von Perugia erscheint. Aufstände in Recanati und
Osimo von 1316–1320 wurden durch päpstliche Truppen rasch unterdrückt. Ab Juli 1328 belebte das Vorgehen Chiaramontes das Anwerbungsgeschäft der Statthalterei erneut.
Als Ludwig der Bayer mit seinem Heer von Rom nach Pisa zog, um dort im Winter 1328/29 zu verweilen, und später im Sommer und Herbst 1329 in Oberitalien operierte, wurden vom Rektor der Mark
Ancona und dem Kardinallegaten zahlreiche deutsche Ritter neu angeworben. Vornehmlich waren es österreichische und lüttichsche Vasallen. Mit dem Abzug Ludwigs nach Deutschland Anfang 1330 war die
Gefahr für den Kirchenstaat weitgehend gebannt; viele deutsche Ritter kehrten nach Hause zurück oder traten in den Dienst der Städte und Territorialherren. Einzelne Fähnlein blieben im
päpstlichen Dienst.
Die deutschen Ritter in Parma 1334
Besonders bemerkenswert ist die große Zahl deutscher Ritter im Sold der Kurie in Parma 1334. Sie wurden wahrscheinlich von König Johann V. von Böhmen, Heinrichs VII. Sohn, nach seinem Italienzug
(1330–1333) dem Kardinallegaten zur Verfügung gestellt. Die italienischen Chroniken (Istorie Pistolesi 1333, c. 136) loben die Deutschen als die tapfersten Ritter in Italien.
In Parma übergab König Johann das Regiment der Stadt an die Brüder Roland, Marsilius und Peter de Rubels. Dort standen im Sommer 1334 rund 700 schwer gerüstete Reiter in 24 Bannern, ohne die
Sarrianten. Unter den Bannerführern war auch Graf Otto VIII. von Eberstein. Im Herbst kamen weitere zehn Banner hinzu, bezahlt von der päpstlichen Kasse.
Die deutschen Ritter hatten auch in Parma eine St.-Georgskapelle errichtet, wie in Verona, Pisa und Lucca. Besonders verehrt wurde Quirin von Neuß, dessen Standbild dort aufgestellt wurde.
Der Feldzug der vereinigten päpstlichen und Parmenser Truppen richtete sich gegen die in Modena und Reggio eingefallenen Scaliger von Verona, Visconti, Gonzaga, Este und Correggio, die ebenfalls
deutsche Reiter im Dienst hatten. Bei einem Sturmangriff der Belagerten auf die Belagerungswerke entfalteten die Parmenser Ritter ein Banner mit kaiserlichem Wappen; die Deutschen aus Correggio
wechselten daraufhin zu den Deutschen von Parma über.
Oktober 1334 trat Parma vollständig auf die Seite des Papstes. Ein Teil der deutschen Reiter wurde entlassen, vereinte sich jedoch zu einer Freischar bzw. einem Ritterbund, der im Januar 1335
erstmals nachweisbar ist. Mehrere Ausschreitungen in der Umgebung Parmas wurden von ihnen begangen. Als einer ihrer angesehensten Führer in Parma getötet wurde, mussten die Brüder de Rubels die
Täter bestrafen und den Podestà entkommen lassen. Im April 1335 wurden die entlassenen Deutschen wieder in den Sold aufgenommen. Drei Bannerführer werden namentlich genannt: Arnoldus de Esse,
Johann von Blankenberg und Johann von Rheindorf.
Die Brüder de Rubels trennten sich bald, und 1336 sehen wir Petrus de Rubels von Parma als Generalkapitän der Venetianer gegen die Scaliger von Verona, unter ihm stand eine große deutsche
Reiterschar, aus der später die Freischar Herzog Werners hervorging.
Die Zustände in den Provinzen des Kirchenstaates gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts vor der Wiederherstellung durch die Kriege des Kardinals Albornoz
Die zweite Periode des Auftretens unserer deutschen Reiter im Dienst des Kirchenstaates um die Mitte des 14. Jahrhunderts ist wegen ihrer überaus zahlreichen Anwerbung ungleich wichtiger. Wir
haben uns deshalb etwas eingehender mit der damaligen politischen Lage des Kirchenstaates zu befassen. Freilich kann es nicht unsere Aufgabe sein, eine Geschichte des Kirchenstaates unter Klemens
VI. (1342–1352) zu geben, wie wir sie in dem Buch Anton Eiteis für die Zeit Klemens’ V. (1305–1314) besitzen. Nur gleichsam als Hintergrund für den Kriegsschauplatz, auf dem wir Tausende unserer
ritterlichen Landsleute in der Romagna, der Mark Ancona, Tuszien und anderen Regionen finden, müssen wir die Zustände im Kirchenstaat kurz berühren. Zugleich ergibt sich eine, in mancher Hinsicht
nicht unwesentliche, Korrektur der bisherigen Auffassung über die dortigen „anarchischen“ Verhältnisse.
H. Wurm hat in seiner Monographie über Albornoz auf Grund der ihm zugänglichen, meist chronikalischen Quellen ein trostloses Bild vom Kirchenstaat vor dem Eingreifen des Kardinals entworfen: „Als
der Kardinal Albornoz im Herbst 1353 die Apenninhalbinsel betrat, fand er im ganzen Herrschaftsgebiet der Kirche keinen Platz für sein Haupt, außer in Montefiascone im Patrimonium und Montefalco
im Herzogtum Spoleto“. Ganz ähnlich urteilten seine Vorgänger Sugenheim und Gregorovius, ebenso Palm und der neueste, ebenfalls gut belesene Forscher Antonelli.
Um eine klare und zuverlässige Anschauung zu gewinnen, muss man bei der Betrachtung des damaligen Kirchenstaates zweifach unterscheiden: einmal die politische Geschichte von der Verwaltung, dann
die politische Geschichte der einzelnen Provinzen ebenso wie ihre Verwaltung gesondert untersuchen. In der einen herrschte jahrzehntelang Ruhe, während in der anderen heftige Parteikämpfe
tobten.
Unsere Quellen, die Rechnungsbücher der kirchenstaatlichen Provinzen im Vatikanischen Archiv für die Zeit Klemens’ VI., geben ein ähnliches Bild der mehr oder weniger geregelten Verwaltung und
Justiz, wie wir es unter Klemens V. 40 Jahre früher kennen.
1. Das Herzogtum Spoleto
An erster Stelle sei die Provinz, oder wie es in unseren Quellen häufig heißt, das Herzogtum Spoleto behandelt, weil von ihm einer unserer bedeutendsten Freischarenführer, Werner von Urslingen,
den traditionellen Titel Herzog führte und weil wir den deutschen Ritter Hüglin von Schöneck, dessen Porträtsstatue noch erhalten ist, als Marschall des Herzogtums finden.
Über die Lage und Grenzen des Herzogtums brauchen wir hier nicht zu sprechen. Wir besitzen die Abrechnungen der „herzoglichen“ Kammer für die Jahre 1345–1350. Es ergibt sich, dass der vom Papst
frei ernannte Rektor ein „Parlament“ zu berufen pflegte, unmittelbar nach seinem Regierungsantritt in Montefalco, wo er Prälaten, Edelherren sowie Abordnungen der Städte, Territorien und Kastelle
versammelte und ihnen zu Ehren ein kostspieliges Bankett veranstaltete.
Der Rektor bekam ein Tagegeld von 4 Florin, also einen Goldgulden weniger als zur Zeit Benedikts XI. Der Thesaurar, oder in seiner Stellvertretung der Vizethesaurar, hatte die Verwaltung der
herzoglichen Kammer (camera ducalis). Er erhielt 1347 vom päpstlichen Kardinallegaten acht große Turnosen Tagesgeld, nominell dasselbe Gehalt wie unter Benedikt XI., tatsächlich möglicherweise
etwas weniger wegen Kursverschiebungen. Wahrscheinlich seit 1349 wurden ihm vier große Turnosen gegeben.
Die Ernennung des Thesaurars erfolgte wie die des Rektors durch freie Wahl des Papstes oder seines Legaten. Er hatte einen oder mehrere Notare unter sich, vornehmlich zur Rechnungsführung.
Zur Kurie des Rektors gehörten außer seinen Räten seit Jahrhunderten zwei Richter, die als oberste Appellationsbehörde Recht sprachen. Einer hatte weltliche, der andere geistliche Sachen
abzuurteilen, jeder erhielt ein Monatsgehalt von 12 Florin, also weniger als in anderen Provinzen, etwa in Tuszien. Der eine war weltlicher Jurist (ser), der andere geistlicher (dominus).
Außerdem war ein Notariatsamt am Hof vorhanden.
Die öffentliche Ordnung wurde aufrechterhalten durch einen vom Papst ernannten Hofmarschall (marescallus curiae) mit vier schwergerüsteten Reitern (scutiferi) zu je 6 Florin Monatsgehalt.
Wahrscheinlich unterstanden ihm noch 20 Fußknechte mit einem Konstabler (je 2 Florin monatlich). Außerdem erscheinen vier bis sechs besondere Soldreiter der herzoglichen Kurie. In Rocha Plebe
wurde ein Kastellan mit 4 Florin Gehalt und 13 Soldknechte mit je 2 Florin monatlich unterhalten.
Einnahmen des Herzogtums Spoleto 1345–1350
Gesamteinnahmen: 24.439 Florin, 22.881 Pfund, 17 Sol., 4 Den., dazu 320 Cuppe Weizen, 157½ Cuppe Spelt; zusammen rund 29.644 Florin, also rund 6.000 Florin pro Jahr.
Einnahmequellen:
a) Bußgelder für Vergehen aller Art am Hauptgericht zu Montefalco, für Mord, Ehebruch, Beleidigung, Friedensstörung usw.
b) Census, Steuern, Rekognitionszinsen de focularibus (Herdsteuer, focaticum)
c) Subsidium oder Adiutorium von Abteien, Klöstern, Kommunen, Kastellen und Signorien zu Weihnachten, Ostern und anderen Festtagen
d) Zoll- oder Wegegelder (passagium oder leude), verpachtet an Unternehmer
e) Siegel-, Gehalts- und Banksteuer, monatlich erhoben
f) Gefängnisgelder von Gefangenen bis 10 Sol. 8 Den. täglich
g) Einnahmen aus Bußen, banni, salarii et cippi, teilweise an die Camera Romana
h) Legate und Erbschaften
Nicht gezählt sind die meist bedeutenden halbjährlichen Sondersteuern der Tallia.
Das Herzogtum Spoleto war also im ruhigen Besitz und unter ordnungsmäßiger Verwaltung der Kurie.
Auch 1362, fast zehn Jahre nach Beginn von Albornoz’ Tätigkeit als Kardinallegat, lagen die Einnahmen bei 6.493 Florin pro Jahr, also kaum höher als zuvor. Die mächtigste Stadt im Herzogtum,
Perugia, sandte in den Jahren 1353–1355 mehrere deutsche Reiterfähnlein zur Hilfe, zehn Banner in unseren Listen, wie sie schon 1329 die Reiterei an die Mark Ancona gestellt hatte.
Nur einmal, im Winter 1326/27, erfolgte auf Befehl des Rektors ein Reiterangriff gegen die aufständischen Kastelle St. Christina und Portule durch das Fähnlein Heinrichs von Mecklenburg. Damals
führte Perugia selbst Krieg gegen die Città di Castello. Von einer Unterwerfung des Herzogtums Spoleto durch Kardinal Albornoz zu reden, ist also nicht zulässig.
2. Patrimonium Petri in Tuszien
Für das 14. Jahrhundert existieren zwei Arbeiten: eine von C. Calisse über die Provinzialverwaltung, eine von M. Antonelli über die politische Geschichte. Für die Zeit Klemens’ V. gibt es noch
die Monographie von A. Eiteis.
Die kurialen Statthalter waren bereits seit Johann XXII. durch nahezu ununterbrochene Wirren stark geschwächt. 1346 besiegte der mächtige Feudalherr, Präfekt von Vico, den Rektor Bernard de Lugo.
1347 kam die Gegnerschaft des Tribunen Cola di Rienzo hinzu. Mehrere Städte des Patrimoniums revoltierten, besonders Toscanella und Bagnorea.
Der neue Statthalter Ritter Guischard de Comborino, Franzose aus Limoges und Neffe Klemens’ VI., nahm gleich nach seiner Ankunft im Patrimonium drei deutsche Banner mit 70 schweren Reitern in
Dienst und eroberte die beiden genannten Festungen, ebenso Bolsena und Grotte. Dann herrschte Ruhe.
Er starb am 16. Juli 1348, vermutlich an der Pest. Der Kardinallegat Bertrand de Poyet ernannte am 21. Juli Jakob de Gabrielibus aus Gubbio zum Rektor, ebenfalls mit zwei Bannern deutscher Reiter
(26 Mann). Nach drei Jahren trat er im Herbst 1351 zurück.
Sein Nachfolger, Nicolaus de Serra aus Gubbio, vereidigt am 14. November 1351, kam am 21. Februar 1352 in Montefiascone an. Unter ihm hatte der Präfekt von Vico große Erfolge bei Kastellen und
Abteien. Der Rektor warb mehrere deutsche Banner an, starb aber bereits im Juni 1352.
Am 12. Juli folgte Jordan (Giordano) aus dem Geschlecht der Ursini als Statthalter. Unter ihm wurden zehn deutsche Fähnlein (ca. 250 Reiter) eingesetzt. Nach Vertreibung der Brüder Ceccho und
Bertold Farnese wurde ein deutsches Banner des Schilling von Groningen mit 25 Reitern in Castro stationiert. Vor Ankunft Albornoz’ stieg die Zahl auf zwölf Banner mit rund 300 Reitern, dazu kamen
weitere deutsche Fähnlein aus Perugia.
Nach Ankunft Albornoz’ 1353/1354 wurden über 30 weitere deutsche Fähnlein hinzugeworben. 1354 verfügte Albornoz über rund 1.000 schwere deutsche Reiter, verstärkt durch italienische Truppen. Der
Präfekt von Vico konnte keinen längeren Widerstand leisten. Am 5. Juni 1354 wurde der Friedensvertrag zu Montefiascone abgeschlossen. Die übrigen Herren und Städte fügten sich ohne
Schwierigkeiten.
Wie stand es aber mit der päpstlichen Verwaltung der Provinz Tuszien und ihren Einnahmen vor und nach dem Eingreifen des Kardinals Albornoz? Zur Verwaltung des Patrimoniums Petri in Tuszien
gehörten noch die sogenannten Arnulfländer (terre Arnulforum) und die Grafschaft Sabina. Der Statthalter war gemeinsam, doch pflegte er in den Nebenländern Stellvertreter zu haben (vicarii). Er
wurde rector und zuweilen auch capitaneus generalis, seltener comes genannt. Der volle Titel des Statthalters lautete nach Intr. Exit. 186 f. 1 in notarieller Urkunde: patrimonii b. Petri in
Tuscia, comitatus Sabine ac terre Arnulforum necnon ex speciali commissione civitatum Reatine, Tudertin., Narnien et Interamn., castrorumque Viterculi, Stronchonie, Mirande et Carbii in
spiritualibus et temporalibus pro s. Romana ecclesia rector et capitaneus generalis. Die Einsetzung geschah in unserem Zeitraum ohne Unterbrechung durch freie Wahl des Papstes oder des
Kardinallegaten. Nach der Ernennung musste er dem Papst selbst den Treueid schwören. Das Amt trat er nach seiner Ankunft in der Provinz durch Berufung des »Parlaments«, ähnlich wie in Spoleto,
an. Die Residenz war in dem bekannten Montefiascone bei Viterbo, seit 1358 in Viterbo selbst. Er erhielt ein Tagegeld von 4 Florin, vom Tage seiner Abreise von Avignon an. Im April 1348 wurde der
Kardinallegat Bertrand von Klemens VI. beauftragt, das Gehalt des Rektors ausnahmsweise wegen der teuren Zeit auf 6 Florin zu erhöhen. Der Rektor war Neffe des Papstes, starb aber schon drei
Monate darauf. Seine Nachfolger erhielten wieder bloß 4 Florin. Das Gehalt war also, abgesehen von dieser kurzen Unterbrechung, gegenüber früher (unter Benedikt XI. und Klemens V.) um einen
Goldgulden vermindert worden, ebenso wie in Spoleto. Am Hofe des Rektors werden noch seine von ihm ernannten Räte (consiliarii) erwähnt.
Wie die Rektoren, so erscheinen auch die Thesaurare des Patrimoniums in zusammenhängender Folge. Sie erhielten täglich 7 große Turnosen (zu je 5 Sol. Paparener), das macht 17½ Florin monatlich
und 213–228 Florin jährlich, je nach dem Kurs der Paparener, also ungefähr das Doppelte von dem Gehalt in Spoleto. Der Thesaurar wurde gleichfalls vom Papst bzw. vom Kardinallegaten ernannt, von
dem er auch seine Verhaltensmaßregeln erhielt, nicht vom Rektor, neben dem er selbständig die Finanzen verwaltete. Auch er hatte, wie der Spoletaner Thesaurar, einen oder mehrere Notare, die er
selbst von seinem Gehalt oder wahrscheinlich durch unkontrollierbare Spenden bezahlte. Für die Nebengebiete der Arnulfländer und der Grafschaft Sabina waren regelmäßig Vizethesaurare
vorhanden.
Unter dem Rektor standen zwei Richter seiner Kurie für Tuszien »in officio iudicature«, nicht vier, wie man wohl bisher annahm, mit einem Jahresgehalt von 100 Florin, ebenso wie in Spoleto; doch
erhielt jeder der Richter in Tuszien noch monatlich 6 Florin Kostgeld. Im Jahre 1340/41 wurde einer von ihnen zum »consiliarius et director curie« ernannt (vom Rektor) und sein Gehalt auf 200
Florin erhöht. Die Richter wechselten ziemlich häufig, manchmal fast regelmäßig halbjährlich. Außer diesen beiden Richtern der Kurie in Montefiascone gab es noch einen iudex generalis in dem
Nebenland, der Grafschaft Sabina.
Als weiterer Beamter wird ein »advocatus fisci« genannt, der im Jahre 1348 wegen der durch die Pest verursachten kurzen Dienstzeit nur 18 Florin erhielt. Sein Jahresgehalt betrug 1358 100 Florin,
im Jahre 1340/41 nur 30 Florin. Er diente zum »patrocinium causarum fiscalium«. Während der Jahre 1351–1353 wird er nicht genannt. Zu diesen Beamten kam dann noch die ständige Besatzung der
Statthalterei in Montefiascone mit einem marescallus, Reitern und Fußsoldaten, sowie viele Kastellane mit Besatzungen in den einzelnen dem Kirchenstaat zugehörigen und unmittelbar abhängigen
(nicht durch Lehen u. a. vergabten) festen Plätzen. Ihr Gehalt wechselte je nach der Zahl der Besatzung und der Bedeutung des Kastells. Meist erhielt der Kastellan monatlich 4 Florin, der
Fußknecht 2 Florin. Der Sold der Reiter war verschieden.
Die Beamten und ihre Gehälter der späteren Zeit, nach der Reorganisation durch Albornoz, waren dieselben. Nur erhielt anscheinend jetzt erst, wie schon oben bemerkt, der Fiskalanwalt das ständige
Gehalt der Richter von 100 Florin. Außerdem wird ein »gabellarius ad colligendum pedagium, bladum etc.«, also ein Zollbeamter und Steuereinsammler, mit monatlich 9 Pfund Cortoneser Gehalt
erwähnt, dazu noch ein »executor camere in officio executionis bonorum rebellium et exbanditorum et requisitionis rocharum Patrimonii« (mit einem Pferd und einem Diener), der jährlich 100 Florin
Gehalt empfing. Auch wird jetzt außer zahlreichen Kastellanen ein Podestà von Montealto mit 50 Pfund Paparener besoldet.
Wir sehen nach alledem, dass zwar vor der Ankunft des Kardinallegaten keineswegs ein anarchischer Zustand in der Provinz Tuszien herrschte, dass aber infolge seines Eingreifens die Steuerkraft
des Landes weit besser herangezogen werden konnte. Zu den verschiedenen Münzarten sei noch bemerkt, dass die Paparener offizielle Kleinmünze im Patrimonium waren, wo sie geprägt wurden. Die
Cortoneser waren in den Arnulfländern wegen der Nachbarschaft Spoletos üblich, aber auch im Patrimonium gültig, wo sie zeitweise sogar offizielle Geltung hatten. Die Provisinen wurden in Rom
nachgeprägt und liefen im Sabinerland. Am meisten im größeren Verkehr gebräuchlich war der Florentiner Goldgulden.
Die Einnahmen der Provinz Tuszien flossen zusammen aus:
Gerichtsbußen (compositiones) wie in Spoleto,
konfiszierten Gütern (banna et excommunicationes, bona exbanditorum, prede et executiones),
Verpachtungen von Kastellanien, für deren Einkünfte die betreffenden Castellani Pauschalsummen bezahlten (i. J. 1331 rund 1 050 Florin),
dem Focaticum, einer Haus- und Herdsteuer,
der Tallia militum, einer Heersteuer, die jährlich dreimal erhoben wurde (1. Mai, 1. Sept., 31. Dez.) und rund 1 000 Pfund Paparener in den Jahren 1331–1335 einbrachte,
der Procuratio, einer kleinen Abgabe, die von einzelnen Kommunen, Prälaten und Klerikern bei der Ankunft eines neuen Rektors entrichtet wurde,
dem Passagium wie pedagium, einer Art Zoll- oder Wegesteuer,
dem Umgeld (Octroi) für Lebensmittel, Lucrum apoditiarum oder lucrum apolisse, insbesondere für Viktualien (Fleisch, Salz),
den Ensennia venationum, d. h. Jagdbeute, Holz- und Wachslieferungen, die in Geldzahlungen umgewandelt wurden,
den Pachtgeldern für fiskalische Häuser, Wiesen, Weinberge, Mühlen,
Census oder Rekognitionszinsen von manchen Kommunen, Podestà und Lehnsmännern,
der »Gabella« der Abtei Montealto sowie weiterer Abteien, auch Corneto nach der Neuordnung durch Albornoz,
dem Lucrum sigilli camere generalis Patrimonii,
dem Lucrum notariorum oder lucrum penne,
dem Lucrum banche curie Patrimonii,
den Salaria causarum civilium (Prozesssteuern),
den Überschüssen der Nebenländer Grafschaft Sabina und Terre Arnulforum.
Wohl die wichtigste und reichste Provinz im Kirchenstaat des 14. Jahrhunderts war die Mark Ancona. Ihre Verwaltung erscheint am vielseitigsten und besten geordnet. Sie verdankte dies der
reformatorischen Tätigkeit des als päpstlicher Legat von 1335–1337 dort tätigen Erzbischofs Bertrand von Embrun. Die Residenz des Statthalters war in unserer Epoche Macerata. Er wurde neben dem
offiziellen Titel rector noch mit der aus dem 11. Jahrhundert stammenden Amtsbezeichnung marchio genannt. Sein Gehalt betrug 6 Florin täglich, also jährlich 2 190 Goldgulden, gegenüber den
Gehältern der Rektoren von Spoleto und Tuszien um die Hälfte höher. Im Vergleich zu der Zeit Benedikts XI. war es um rund 730 Florin geringer.
Mit der Verwaltung der Mark war verbunden die der Nebenländer, der sogenannten Massa Trabaria, der S. Agathaländer und der Stadt sowie ehemaligen Grafschaft Urbino. Der Statthalter wurde, wie in
den anderen Provinzen, vom Papst oder von dessen Kardinallegaten ernannt. Sein Gehalt begann am Tage der Abreise von der Kurie zur Provinz. Gleich nach der Ankunft am Regierungssitz in Macerata
wurde dort, ähnlich wie in den anderen Provinzen, ein parlamentum generale pro pacifico statu provinciae abgehalten. Dabei fand ein feierliches Gastmahl statt. Unter dem Rektor Barontius geschah
dies am 7. Januar 1349; es kostete 535 Pfund 18 Schilling im Kurswert von 178 Florin.
Neben dem Rektor war zuweilen noch ein Vizerektor vorhanden, wie in den Jahren 1333 und 1349. Er erhielt damals täglich 2¼ Florin. Für die Nebenländer wurden vom Rektor Vikare bestellt.
Wie der Statthalter, so wurde auch der Thesaurar der Mark vom Papst oder dem Kardinallegaten ernannt, so dass er vom Rektor unabhängig blieb. Er erhielt ein Tagegeld von 8 großen Turnosen, das
machte monatlich 20 Florin. Wenn das Amt des Thesaurars unbesetzt war, konnte der Statthalter einen oder mehrere Vizethesaurare ernennen, bis der Papst einen Generalthesaurar bestimmte. Der
Thesaurar oder Vizethesaurar hatte mindestens zwei Notare, die zuweilen auch die Geschäfte stellvertretend führten. Einer von ihnen schrieb die Introitus et Exitus.
Dem Statthalter stand zuweilen für die Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten ein Generalvikar zur Seite, der iudex collateralis domini marchionis et vicarius super spiritualibus generalis
genannt wird. Auch kommt für ihn die Bezeichnung auditor super spiritualibus oder einfach dominus spiritualis vor. Er erhielt ein jährliches Gehalt von 100 Florin.
Für die Rechtsprechung gab es am Regierungssitz Macerata einen obersten Gerichtshof mit drei Abteilungen: für Strafsachen einen iudex super causis criminalibus oder iudex maleficiorum curie
generalis, für Zivilprozesse einen iudex super causis civilibus oder iudex civilium curie generalis, als Berufungsinstanz einen iudex super appellationibus oder iudex appellationum curie
generalis. Alle drei Oberrichter wurden vom Statthalter ernannt und bekamen ein jährliches Gehalt von je 100 Florin. Für Kanzleipersonal (Notare etc.) lebte wahrscheinlich von Sportein.
Außerdem gab es noch einen advocatus fisci oder procurator camere seu fisci mit einem Jahresgehalt von 100 Florin. Er hatte die fiskalischen Interessen zu wahren. Vor 1337 scheint es zwei
Fiskalanwälte gegeben zu haben.
Im Regierungspalast gab es ferner zwölf servientes palatii mit einem Monatsgehalt von je 2 Florin und mehrere Cursoren, die dem Rektor zur Verfügung standen.
Außer in Macerata wurde noch je ein staatlicher Richter in den »Presidaten« – der Abtei Farfa, in Camerino und S. Laurenzo in Campo mit der ehemaligen Grafschaft Fano – mit 100 Florin
Jahresgehalt besoldet.
In zahlreichen Kastellen wurden ferner Gäste unterhalten mit Wachmannschaften. Die Kastellane erhielten meist 6 Florin monatliches Gehalt.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sehen wir einen Marschall der Mark am Regierungssitz zu Macerata. Er wurde anscheinend vornehmlich angesehenen Adelsfamilien entnommen. Im Jahre
1339/41 wird z. B. als solcher der nobilis vir Guinaczellus comes de Monte Orgiali genannt. Ihm unterstand ein Fähnlein schwerer Reiter und Sarrianten. 1339/40 waren es 33 Equites und 21 Ronzini.
Jeder Ritter bzw. Edelknecht erhielt monatlich 7 Florin, der Marschall das Dreifache, die Sarrianten nur 2 Florin. In dem genannten Jahr befand sich in seinem Fähnlein auch ein Johannes von Köln.
In Kriegszeiten wurde dazu ein Vizemarschall eingesetzt und für den Feldzug ein besonderer Oberkommandierender als generalis capitaneus ernannt (für 1331: Gentilis de Varano; für 1321, 1323,
1325, 1328/29, 1347 weitere bekannte Ernennungen).
Die Staatseinnahmen der Mark Ancona flossen zusammen
aus dem Census bestimmter Kommunen, Geistlichen und Herren, der zu Ostern entrichtet werden musste;
aus den Affictus bestimmter Kommunen, die am 1. Mai jedes Jahres fällig waren;
aus den Gerichtsbußen (Compositiones);
aus den Emolumenta Bancharum Curie Generalis et Presidatum, Sigilli et Carceris Curie. Mit den Emolumenta Bancharum waren gewisse Prozente von den Straf-, Zivil- und Appellationsprozessen
gemeint. Wahrscheinlich war es wie in Spoleto ein Viertel der bezüglichen Einkünfte. In den drei Presidaten wurde Ys Scripturarum, Carceris et pro Capitibus Solidorum Exactis erhoben;
aus konfiszierten Gütern;
aus den Einkünften der Nebenländer, die sich ähnlich zusammensetzten;
aus den Kriegssteuern oder Heeresabgaben der sogenannten Tallia, die aber nicht in die Provinzialkasse, sondern in die Kasse besonderer päpstlicher Kollektoren flossen. Sie waren ergiebiger als
alle anderen Einnahmen.
Die Jahresabschlüsse der Thesaurare sind uns nur in einigen Fällen überliefert. Für mehrere Jahre ergeben sich folgende Summen:
Für 1337: 4817 Florin, 1 Sol, 3 Denari Papalparv. Einnahmen ohne die Tallia; Ausgaben einschließlich des 2534 Florin betragenden Soldes für das Heer: 7111 Florin.
Für 1339 ohne die Tallia: 12 127 Florin; demgegenüber Gesamtausgaben: 7802 Florin, einschließlich der Heeresausgaben.
Für 1344 lässt sich nach den Seitensummen eine Einnahme von 3470 Florin und ca. 255 Pfund Ravennater im Wert von etwa 120 Florin, also insgesamt rund 3600 Florin, ohne die Tallia, berechnen. Im
Jahre 1349 und 1350 gingen diese Einnahmen sogar auf rund 1400 Florin zurück.
Die Tallia oder Heersteuer brachte am meisten ein. Sie wurde regelmäßig zweimal im Jahr eingezogen. Von 1342 bis 1348 kassierte der vom Statthalter der Mark Ancona ernannte Kollektor Paulus Guidi
von Florenz 16 Tallien. Für das letzte Jahr 1347/48 lässt sich die halbjährliche Tallia auf 8–9000 Florin berechnen, also auf das Jahr 16–18 000 Florin.
Für 1360, nach der Neuordnung durch Kardinal Albornoz, betrug das Soll der von ihm auferlegten Tallia 64 690 Florin, tatsächlich gingen aber nur 27 449 Florin ein, da manche Beträge erlassen oder
an andere Herren überantwortet waren.
Man hatte also eine erhebliche Besserung der Einnahmen erzielt, abgesehen von den sonstigen Steuern, für deren Ertrag keine sicheren Anhaltspunkte vorliegen. Der jährliche Überschuss der Mark
Ancona aus allen Steuern, einschließlich der Tallia, wurde nach der Neuordnung Albornoz auf 40 000 Florin taxiert, während er früher nicht nur viel geringer war, sondern wegen seiner Schwankungen
niemals sicher vorausbestimmt werden konnte.
Albornoz erwarb sich in der Mark Ancona besondere Verdienste um die allgemeine Anerkennung und Durchführung der päpstlichen Herrschaft. Bereits zuvor, unter den Einwirkungen des Römerzugs Ludwigs
des Bayern, waren starke Truppenanwerbungen nötig gewesen. Die zahlreichen Feudalherrschaften blieben aber ruhig bestehen. Ihre Macht zu brechen, war das Ziel Albornoz', nicht aber die völlige
Wiederherstellung der päpstlichen Herrschaft. Denn diese war auch vor seinem Eingreifen wesentlich dieselbe wie in früheren Epochen unter Nikolaus III., Clemens V. und Johann XXII.
Die mächtigen Feudalherren der Romagna und der Mark, besonders die Ordelaffi von Forlì, die Malatesta von Rimini, Gentile da Mogliano in Fermo, die Montefeltro in Urbino und Cagli sowie andere,
versuchten, durch Ausbreitung ihres Einflusses in einzelnen Kommunen und Kastellen die Hoheitsrechte der Kirche zu schmälern. Sie nahmen für ihre Gebiete das Steuerrecht, insbesondere die
Heeressteuer, in Anspruch, ohne im Notfall dem Papst Heeresfolge zu leisten. Sie führten zahlreiche kleinere Fehden und waren kriegserfahren. Deutsche Söldner standen ihnen zur Verfügung.
Die reiche Stadt Ancona war fast selbständig und entrichtete kaum die Heersteuer. Im Winter 1354/55 begann Albornoz seine Unternehmung gegen die Malatesta. Über 50 deutsche Fähnlein waren 1355 in
der Mark zur Sicherung stationiert. Weitere Banner kamen von Kaiser Karl IV. und aus Perugia. Bei Paterno kam es am 29. April 1355 zur Entscheidungsschlacht, an deren Ausgang die deutschen Reiter
entscheidend beteiligt waren. Galeotto Malatesta wurde gefangen genommen, sein Vater schloss schon im Juni 1355 Frieden mit Albornoz. Auch die Grafen von Montefeltro, Sinigaglia und Ancona
unterwarfen sich. Das feste Fermo wurde von 20 deutschen und 3 ungarischen Bannern im Dienste des Kardinals genommen. Andere Feudalherren konnten keinen Widerstand mehr leisten.
Da Malatestas Herrschaft einen großen Teil der Romagna umfasste, war seine Unterwerfung der glückliche Anfang der Niederwerfung unbotmäßiger Gewalthaber dieser Provinz. Die Este in Ferrara, die
Pepoli in Bologna und die Alidosi in Imola regierten als päpstliche Vikare in Freundschaft mit der Kurie. In Ravenna und Faenza leisteten die Brüder da Polenta und Manfredi sowie besonders in
Forlì, Cesena und Forlimpopoli hartnäckigen Widerstand. Auch in früheren Jahrzehnten hatten diese Feudalherren den päpstlichen Statthaltern bereits schwere Kämpfe bereitet.
1355 begann Albornoz den Krieg gegen Ordelaffi und Manfredi. Ordelaffi zeigte sich in mehreren Treffen überlegen, doch seit Januar 1356 predigte Innocenz VI. das Kreuz gegen ihn. König Ludwig von
Ungarn sandte Hilfstruppen. Albornoz verdoppelte die Zahl deutscher Fähnlein, sodass über 100 Fähnlein mit rund 2000 Reitern in seinem Heer standen. Schließlich unterwarfen sich die Manfredi und
Polenta. 1359 musste auch der unbotmäßige Ordelaffi kapitulieren.
Die Einnahmen der Romagna vor und nach Albornoz' Eingreifen zeigen: Für 1362 belief sich der Gesamtertrag der Steuern auf 28 271 Bologneser Pfund 172 Florin, das entspricht 17 669 Florin. Rund
die Hälfte kam von der Heersteuer. Vor Albornoz, 1337/38, betrugen die Einnahmen nur 6122 Bologneser Pfund und 3999 Florin, das entspricht rund 7139 Goldgulden, also kaum die Hälfte von 1362.
Hinzu kommt, dass das Salzregal 1337/38 wegen Verteuerung nichts einbrachte.
Nach der Neuordnung durch Albornoz floss das Einkommen aus Census, Fumantaria (Herdsteuer), Salzmonopol, Tallia und Gerichtsbußen (Condemnationes). Weitere Einnahmen stammten aus dem vierten Teil
der Notariatsemolumente, dem Sigillum Curie Generalis, den Introitus Bonorum Banitorum Curie Generalis, der Hälfte der Inquisitionsstrafen und den Steuern der Grafschaft Imola und des
Territoriums von Meldula sowie der Grafschaft Brettinoro.
Fiskalische Zölle auf Lebensmittel wurden außerdem aus vornehmer Familie besoldet. Ritter erhielten monatlich Gehalt, Fußtruppen und Castellani ebenfalls. In Kriegszeiten wurde ein Generalkapitän
ernannt, 1334 Bertrandus de Insola, 1350 Nikolaus de la Sena oder Serra.
Die Reform Albornoz' brachte für die Verwaltung der Romagna keine großen Änderungen, wohl aber für die Stadt und Grafschaft Bologna. Dort herrschten seit 1244 die Guelfen, dem Papst ergeben, aber
unabhängig von der Provinzialverwaltung. Tadeus de Pepulis übernahm die weltliche Verwaltung der Stadt gegen jährliche Zahlung von 12 000 Florin; 1345 wurde ihm das Vikariat auf Lebenszeit und
Nachfolgerechte für seine Söhne bestätigt. Deutsche Reiter standen in seinem Sold.
Astorgius von Duroforte versuchte, die Manfredi und Ordelaffi zu bezwingen und die Pepoli zu schwächen, scheiterte jedoch trotz deutscher Söldner. Klemens VI. verzögerte Zahlungen, sodass Reiter
Pfandbesitz erhielten und den gefangenen Johann von Pepoli gegen Lösegeld freiließen. Schließlich verkauften die Brüder Pepoli das Vikariat an Erzbischof Johann Visconti von Mailand.
Nach dem Tod des Erzbischofs 1355 erklärte sich Oleggio zum Selbstbeherrscher. Nach drohendem Krieg mit Bernabo Visconti trat er 1360 in Unterhandlungen mit Albornoz ein. Bologna ging wieder in
päpstliche Herrschaft über, Oleggio erhielt Stadt und Grafschaft Fermo als päpstliches Vikariat und 12 000 Florin Rente sowie die Statthalterei der Mark Ancona. Albornoz besetzte Stadt und
Grafschaft mit deutschen Fähnlein.
Die Jahreseinnahmen Bolognas waren sehr hoch. 1367/68 betrugen die jährlichen Überschüsse in Friedenszeiten 40 000 Florin. In September und Oktober 1364 flossen bereits 21 000 Florin,
hochgerechnet aufs Jahr rund 125 000 Florin. Etwa 90 % kamen aus den Zöllen, die stark entwickelt und an Meistbietende verpachtet wurden.
Diese Einnahmen wurden hauptsächlich für Sold der Truppen verwendet. In der Grafschaft wurden an 27 Orten Capitanei oder Castellani auf fiskalische Kosten unterhalten. Fast ausschließlich
Geistliche wurden zu Rektoren und Thesauraren ernannt, seit 1340 auch Angehörige geistlicher Ritterorden und unter Innocenz VI. weltliche Ritter.
In Südfrankreich, in der Kirchenstaat-Provinz Venaissin, waren deutsche Ritter nie im Dienst; dafür existiert eine ausgezeichnete Arbeit von Gl. Faure: Étude sur l'administration et l'histoire du
Comtat Venaissin du XIIIe au XVe siècle, Paris-Avignon 1910.
Quelle: Karl Heinrich Schäfer: Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts. Paderborn, 1910.
