Die Standesverhältnisse unserer Reiter lassen sich nach drei Gesichtspunkten untersuchen: Erstens nach ihrem angeborenen Stand, ob sie Grafen, Edelfreie, Reichsministeriale oder Vasallen anderer Grafen und Herren oder Mitterleute waren; zweitens nach ihrem erworbenen ritterlichen Grad, ob sie als Junker und Edelknechte (domicelli, armigeri, scutiferi = écuyer) oder als Ritter (milites) erscheinen, und drittens, ob sie Hauptleute mit eigenem Banner (conestabiles, capitanei, bannerarii) oder Korporale oder ohne militärischen Rang unter fremdem Banner waren. Die letztere Frage beantwortet sich unmittelbar aus den Angaben unserer Soldlisten, in denen uns über 700 deutsche Reiterführer überliefert sind. Auch die Eigenschaft als Korporal wird meist hervorgehoben. Die übrigen sind einfache Reiter. Nur muss erwähnt werden, dass diese zum selbständigen Bannerherrn aufrücken konnten. Andererseits sei noch einmal auf solche vornehme Reiter hingewiesen, deren Gefolge zwar kein Fähnlein ausmachte, die aber doch selbständig waren und unmittelbar unter dem Kriegsherrn bzw. Generalhauptmann standen. Man würde sie vielleicht, um modern zu sprechen, mit Generalstabsoffizieren vergleichen können.
Auch die zweite Frage nach dem ritterlichen Grad unserer Reiter kann meist aus den Listen unmittelbar beantwortet werden. Zwar ist aus den oft allgemein angewandten Ausdrücken posta, armiger, eques oder soldatus (I 1328 a; III a 1325, 1) noch nicht auf den ritterlichen Grad der betreffenden Reiter zu schließen, weil darunter Ritter wie Edelknechte verstanden sein können. Wenn aber der betreffende Reiter den Ritterschlag erhalten hatte, wird er in der Regel durch den Titel „Herr“ (dominus) und „Ritter“ (miles) oder durch den Titel „dominus“ allein ausgezeichnet. Doch ist dies keineswegs stets der Fall, und das Fehlen beider Titel ist noch kein Beweis dafür, dass der Betreffende nicht doch die Ritterwürde besaß.
In der ersten Periode von 1322 bis 1330 scheinen die meisten Reiterführer die Ritterwürde besessen zu haben. Unter den nicht selbständigen Reitern der einzelnen Fähnlein aber finden wir verhältnismäßig selten solche mit der Ritterwürde (z. B. I 1321, 3; 3 a; 5. 11. I 1330, 9; I 1334, 61, 133, 18 a.i. etc.), die meisten sind bloß Junker (domicelli) und Edelknechte (armigeri). In der zweiten Periode unserer Soldlisten von 1350 bis 1360 und folgenden Jahren hat nur die Minderzahl der Bannerherren und Reiterführer die Ritterwürde. Ließ sich doch ein so bewährter Reiteroberst wie Hanneken von Bongard, der schon 1350 als conestabilis im päpstlichen Dienste erscheint, erst im Jahre 1364 während eines blutigen Gefechtes vor Florenz den Ritterschlag erteilen, und Johann von Rieten erst 1368 in einer siegreichen Schlacht gegen die englische Kompanie. Immerhin werden in der Soldliste der Romagna von 1350 (IV) 18 Bannerherren als milites bezeichnet. Dahingegen sind zur selben Zeit unter 125 Offizieren Herzog Werners von Urslingen mit Sicherheit nur 8 und 1353/54 in der Soldliste für Tuscien unter 44 Reiterführern nur zwei. Ähnlich knapp ist die Zahl der als miles bezeichneten Bannerherren in den folgenden Jahren. Es ist in Anbetracht dessen doch wahrscheinlich, dass auch hier der Schreiber der Soldlisten manchmal den Rittertitel aus Nachlässigkeit ausgelassen oder ihn von dem betreffenden Reiterführer nicht gekannt hat. Vier Fälle lassen sich in diesem Sinne anführen. Ritter Wilhelm von Lichtenstein wird I 1356, 86 durch keinen Titel ausgezeichnet, I 1360, 33 und 53 wird er dominus genannt. Ritter Johann von Reischach wird in der päpstlichen Bulle von 1379 (V) mit allen Würden genannt, in unseren Soldlisten erscheint er I 1356, 30 nur als Johann de Reischach. Ritter Schellart von Freienberg wird I 1360, 47 und 52, 1 durch keinen Titel ausgezeichnet, I 1360, 641 dagegen steht dominus Silardus. Konrad Wolf von Wolfurt hatte laut einem päpstlichen offiziellen Schreiben die Ritterwürde, trotzdem wird er (2. Buch S. 198 Nr. 98) ohne entsprechenden Titel verzeichnet. Freilich wissen wir auch aus anderen Quellen, dass in den Kriegen des 14. Jahrhunderts die Zahl der wirklichen „Ritter“ verschwindend klein war. Die Kosten für die feierliche Erteilung des Ritterschlags waren meist sehr hoch, namentlich wenn der Weiheakt am fürstlichen Hofe und unter Beteiligung der Kirche geschah, die Schwert und Schild zu segnen pflegte. Im Felde, auf der Wahlstatt konnte jeder Ritter selbst dem Edelknecht den Ritterschlag erteilen, wie wir es bei Johann von Bongard und Johann von Rieten sahen. Ähnlich wurde im Jahre 1338 dem Oberbefehlshaber der Venetianer nach siegreicher Schlacht von dem deutschen Ritter Arnold von „Verich“ (Veringen?) der Ritterschlag erteilt. Der zum Ritter erhobene Edelknecht durfte goldene Sporen und Wappenmantel tragen. In seinem äußeren Auftreten und in seiner Haushaltung verlangte man von ihm größeren Aufwand und Reichtum. Im Übrigen stand er rechtlich mit dem Edelknecht völlig gleich, insofern beider Geburtsstand gleich war. Deshalb begnügten sich im Laufe des 14. Jahrhunderts namentlich in Deutschland zahlreiche Ritterbürtige, selbst Fürsten und angesehene Kriegsmänner, zeitlebens mit der geringeren Würde des armiger, wapelings, Edelknechts, die sie durch die bloße Schwertleite, die Anlegung der ritterlichen Waffen (ohne Ritterschlag) erlangten.
In unseren Quellen sehen wir andererseits manchen Schreiber mit dem Titel miles so freigiebig umgehen, dass er alle armigeri gewisser Fähnlein als milites bezeichnet, was doch der Wirklichkeit auch nicht entsprochen haben wird. Offenbar hat in diesem Falle miles nur die Bedeutung des ritterlichen, schweren Reiters.
Weit mühevoller und verwickelter noch ist die Frage nach dem angeborenen Stand unserer Ritter. Keine Schwierigkeit hat es zwar, die Reiter aus dem Grafenstand festzulegen, da sie anscheinend meist als comes in den Listen selbst bezeichnet werden. So die Grafen Ulrich (und Heinrich?) von Hohen-Asperg, Ulrich von Klingen, Friedrich von Chriechingen, Heinrich von Flandern, Eginulf von Freiburg, Johann und Rudolf IV. von Habsburg-Laufenburg, Friedrich von Hohenstaufen, Konrad, Ludwig und Eberhard von Landau, Engelbert von der Mark, Heinrich von Montfort, Ludwig und Johann von Neuenburg, Gottfried von Jülich, Heinrich und Johann von Lupfen, Rudolf von Nydau, Otto von Eberstein, Siegmund von Tierstein, Friedrich von Toggenburg, Friedrich und Hermann von Wartenberg, Hartmann von Wartenstein, dann noch ein bloß mit dem Vornamen bezeichneter Graf Otto, vielleicht auch der Junggraf Wilhelm von Berg und Graf Johann von der Ahr, endlich Herzog Werner von Urslingen, Heinrich Herr von Mecklenburg und Herzog Otto von Braunschweig. Zusammen haben wir also rund 30 Reiter aus dem hohen Adel. Sie waren zugleich fast ausnahmslos Reiterführer.
Für den angeborenen Stand aller anderen Reiter finden sich in unseren Listen keine unmittelbaren Anhaltspunkte, wenn wir von der in den älteren Nachrichten (I 1321 — 1327) häufigen Bezeichnung domicellus als Hinweis auf den edelgeborenen und hochadligen Reiter absehen. Denn der Titel domicellus konnte in anderen Quellen auch bloß den betreffenden Reiter als ritterbürtig, mit einem Ritterlehen ausgestattet oder darin geboren bezeichnen, abgesehen davon, ob er freiherrlich oder ministerial war. Doch scheint der Sprachgebrauch in den unter Johann XXII. geführten Kammerregistern auf hochadelige Herkunft hinzudeuten. Im Ganzen aber müssen wir bedenken, dass der edelfreie, altadelige Stand im 14. Jahrhundert schon sehr stark zusammengeschmolzen war.
Es kommt also darauf an, die Familien der einzelnen Reiter ausfindig zu machen und zu sehen, ob sie als edelfrei oder ministerial und als niederer Adel erscheinen. Darauf ist in der Kommentierung unserer Soldlisten die Hauptarbeit verwendet worden, aber nur teilweise mit Erfolg. Auch hier muss der ortskundige Forscher das meiste dazu tun. Indessen lässt sich doch nachweisen oder wenigstens wahrscheinlich machen, dass sehr viele Reiterführer aus edelfreiem Stand oder aus Familien von Reichsministerialen hervorgingen. Edelfrei sind (oder scheinen zu sein) z. B. Konrad von Alpen, Gerhard von Aldenhoven, Göz von Aulicon, Röttger von Beifort, ein von Bruneck, Fritz von Byland, Peter von Bergenhoven, Milius von Berse, Raymund von Boitzenberg, Wilhelm Born von der Mark, die von Broich, von Brohl, Walther von Kempenich, Rudolf von Colonster, Friedrich von Krenkingen, Markolf von Diez, Frank von Durach (?^), Hans, Heinrich und Reinald von Flodorf, Werner von Friesen (?), Friedrich von Groesbeck, Eberhard und Rudolf von Hausen (?), die von Geringen, Günther und Berthold von Herberstein, Heinrich von Holte, Gobel von Hülshoven; Robert von der Leyen, Dietrich, Herrig und Wilhelm von Lichtenstein (?), Walram von Lennep, Burkhard von Löwenberg (?), die von Losberg oder Lassberg (?), Hugo von Melchingen, die von Malberg oder Molberg, Johann von Monheim (?), Gerhard von Molenark, die von der Nürburg (?), Hugo von Neuneck, Idunand und Bertold von Opfingen, Arnold von Palant, Hartnit von Partenstein, Johann, Wilmer und Hermann von Pattern, Christof von Raimersbach, Heinrich von Ramsberg (?), Nikolaus von Randerath, Rudolf von Rech (?^), Peter von Rode(?), Reinald und Venechin von Sax, von Seyn, von Stein (vgl. m. Wappenurkunde S. 7 Nr. 2), von Stoffeln (? vgl. ebd. Nr. 3) Gerlach und Albert von Tünfeld (?), Frank von Veringen, Gottfried, Hugo und Konrad von Wachenzeil, die von Waidenberg und von Wartenberg, Wilhelm von Wevelinghoven, Heinrich von Wickrat, Hermann von Winden (?), vielleicht auch Hans und Konrad von Zabern.
Die Standesverhältnisse unserer Reiter lassen sich nach drei Gesichtspunkten untersuchen: Erstens nach ihrem angeborenen Stand, ob sie Grafen, Edelfreie, Reichsministeriale oder Vasallen anderer Grafen und Herren oder Mitterleute waren; zweitens nach ihrem erworbenen ritterlichen Grad, ob sie als Junker und Edelknechte (domicelli, armigeri, scutiferi = écuyer) oder als Ritter (milites) erscheinen, und drittens, ob sie Hauptleute mit eigenem Banner (conestabiles, capitanei, bannerarii) oder Korporale oder ohne militärischen Rang unter fremdem Banner waren. Die letztere Frage beantwortet sich unmittelbar aus den Angaben unserer Soldlisten, in denen uns über 700 deutsche Reiterführer überliefert sind. Auch die Eigenschaft als Korporal wird meist hervorgehoben. Die übrigen sind einfache Reiter. Nur muss erwähnt werden, dass diese zum selbständigen Bannerherrn aufrücken konnten. Andererseits sei noch einmal auf solche vornehme Reiter hingewiesen, deren Gefolge zwar kein Fähnlein ausmachte, die aber doch selbständig waren und unmittelbar unter dem Kriegsherrn bzw. Generalhauptmann standen (vgl. oben S. 70 f.). Man würde sie vielleicht, um modern zu sprechen, mit Generalstabsoffizieren vergleichen können.
Auch die zweite Frage nach dem ritterlichen Grad unserer Reiter kann meist aus den Listen unmittelbar beantwortet werden. Zwar ist aus den oft allgemein angewandten Ausdrücken posta, armiger, eques oder soldatus (I 1328 a; III a 1325, 1) noch nicht auf den ritterlichen Grad der betreffenden Reiter zu schließen, weil darunter Ritter wie Edelknechte verstanden sein können. Wenn aber der betreffende Reiter den Ritterschlag erhalten hatte, wird er in der Regel durch den Titel „Herr“ (dominus) und „Ritter“ (miles) oder durch den Titel „dominus“ allein ausgezeichnet. Doch ist dies keineswegs stets der Fall, und das Fehlen beider Titel ist noch kein Beweis dafür, dass der Betreffende nicht doch die Ritterwürde besaß.
In der ersten Periode von 1322 bis 1330 scheinen die meisten Reiterführer die Ritterwürde besessen zu haben. Unter den nicht selbständigen Reitern der einzelnen Fähnlein aber finden wir verhältnismäßig selten solche mit der Ritterwürde (z. B. I 1321, 3; 3 a; 5. 11. I 1330, 9; I 1334, 61, 133, 18 a.i. etc.), die meisten sind bloß Junker (domicelli) und Edelknechte (armigeri). In der zweiten Periode unserer Soldlisten von 1350 bis 1360 und folgenden Jahren hat nur die Minderzahl der Bannerherren und Reiterführer die Ritterwürde. Ließ sich doch ein so bewährter Reiteroberst wie Hanneken von Bongard, der schon 1350 als conestabilis im päpstlichen Dienste erscheint, erst im Jahre 1364 während eines blutigen Gefechtes vor Florenz den Ritterschlag erteilen, und Johann von Rieten erst 1368 in einer siegreichen Schlacht gegen die englische Kompanie. Immerhin werden in der Soldliste der Romagna von 1350 (IV) 18 Bannerherren als milites bezeichnet. Dahingegen sind zur selben Zeit unter 125 Offizieren Herzog Werners von Urslingen mit Sicherheit nur 8 und 1353/54 in der Soldliste für Tuscien unter 44 Reiterführern nur zwei. Ähnlich knapp ist die Zahl der als miles bezeichneten Bannerherren in den folgenden Jahren. Es ist in Anbetracht dessen doch wahrscheinlich, dass auch hier der Schreiber der Soldlisten manchmal den Rittertitel aus Nachlässigkeit ausgelassen oder ihn von dem betreffenden Reiterführer nicht gekannt hat. Vier Fälle lassen sich in diesem Sinne anführen. Ritter Wilhelm von Lichtenstein wird I 1356, 86 durch keinen Titel ausgezeichnet, I 1360, 33 und 53 wird er dominus genannt. Ritter Johann von Reischach wird in der päpstlichen Bulle von 1379 (V) mit allen Würden genannt, in unseren Soldlisten erscheint er I 1356, 30 nur als Johann de Reischach. Ritter Schellart von Freienberg wird I 1360, 47 und 52, 1 durch keinen Titel ausgezeichnet, I 1360, 641 dagegen steht dominus Silardus. Konrad Wolf von Wolfurt hatte laut einem päpstlichen offiziellen Schreiben die Ritterwürde, trotzdem wird er (2. Buch S. 198 Nr. 98) ohne entsprechenden Titel verzeichnet. Freilich wissen wir auch aus anderen Quellen, dass in den Kriegen des 14. Jahrhunderts die Zahl der wirklichen „Ritter“ verschwindend klein war. Die Kosten für die feierliche Erteilung des Ritterschlags waren meist sehr hoch, namentlich wenn der Weiheakt am fürstlichen Hofe und unter Beteiligung der Kirche geschah, die Schwert und Schild zu segnen pflegte. Im Felde, auf der Wahlstatt konnte jeder Ritter selbst dem Edelknecht den Ritterschlag erteilen, wie wir es bei Johann von Bongard und Johann von Rieten sahen. Ähnlich wurde im Jahre 1338 dem Oberbefehlshaber der Venetianer nach siegreicher Schlacht von dem deutschen Ritter Arnold von „Verich“ (Veringen?) der Ritterschlag erteilt. Der zum Ritter erhobene Edelknecht durfte goldene Sporen und Wappenmantel tragen. In seinem äußeren Auftreten und in seiner Haushaltung verlangte man von ihm größeren Aufwand und Reichtum. Im Übrigen stand er rechtlich mit dem Edelknecht völlig gleich, insofern beider Geburtsstand gleich war. Deshalb begnügten sich im Laufe des 14. Jahrhunderts namentlich in Deutschland zahlreiche Ritterbürtige, selbst Fürsten und angesehene Kriegsmänner, zeitlebens mit der geringeren Würde des armiger, wapelings, Edelknechts, die sie durch die bloße Schwertleite, die Anlegung der ritterlichen Waffen (ohne Ritterschlag) erlangten.
In unseren Quellen sehen wir andererseits manchen Schreiber mit dem Titel miles so freigiebig umgehen, dass er alle armigeri gewisser Fähnlein als milites bezeichnet, was doch der Wirklichkeit auch nicht entsprochen haben wird. Offenbar hat in diesem Fall miles nur die Bedeutung des ritterlichen, schweren Reiters.
Weit mühevoller und verwickelter noch ist die Frage nach dem angeborenen Stand unserer Ritter. Keine Schwierigkeit hat es zwar, die Reiter aus dem Grafenstand festzulegen, da sie anscheinend meist als comes in den Listen selbst bezeichnet werden. So die Grafen Ulrich (und Heinrich?) von Hohen-Asperg, Ulrich von Klingen, Friedrich von Chriechingen, Heinrich von Flandern, Eginulf von Freiburg, Johann und Rudolf IV. von Habsburg-Laufenburg, Friedrich von Hohenstaufen, Konrad, Ludwig und Eberhard von Landau, Engelbert von der Mark, Heinrich von Montfort, Ludwig und Johann von Neuenburg, Gottfried von Jülich, Heinrich und Johann von Lupfen, Rudolf von Nydau, Otto von Eberstein, Siegmund von Tierstein, Friedrich von Toggenburg, Friedrich und Hermann von Wartenberg, Hartmann von Wartenstein, dann noch ein bloß mit dem Vornamen bezeichneter Graf Otto, vielleicht auch der Junggraf Wilhelm von Berg und Graf Johann von der Ahr, schließlich Herzog Werner von Urslingen, Heinrich Herr von Mecklenburg und Herzog Otto von Braunschweig. Zusammen haben wir also rund 30 Reiter aus dem hohen Adel. Sie waren zugleich fast ausnahmslos Reiterführer.
Für den angeborenen Stand aller anderen Reiter finden sich in unseren Listen keine unmittelbaren Anhaltspunkte, wenn wir von der in den älteren Nachrichten (I 1321–1327) häufigen Bezeichnung domicellus als Hinweis auf den edelgeborenen und hochadligen Reiter absehen. Denn der Titel domicellus konnte in anderen Quellen auch bloß den betreffenden Reiter als ritterbürtig, mit einem Ritterlehen ausgestattet oder darin geboren bezeichnen, abgesehen davon, ob er freiherrlich oder ministerial war. Doch scheint der Sprachgebrauch in den unter Johann XXII. geführten Kammerregistern auf hochadelige Herkunft hinzudeuten. Im Ganzen aber müssen wir bedenken, dass der edelfreie, altadelige Stand im 14. Jahrhundert schon sehr stark zusammengeschmolzen war.
Es kommt also darauf an, die Familien der einzelnen Reiter ausfindig zu machen und zu sehen, ob sie als edelfrei oder ministerial und als niederer Adel erscheinen. Darauf ist in der Kommentierung unserer Soldlisten die Hauptarbeit verwendet worden, aber nur teilweise mit Erfolg. Auch hier muss der ortskundige Forscher das meiste dazu tun. Indessen lässt sich doch nachweisen oder wenigstens wahrscheinlich machen, dass sehr viele Reiterführer aus edelfreiem Stand oder aus Familien von Reichsministerialen hervorgingen.
Reichsministeriale ihrem Stand nach sind die Reiterführer Heinrich von Bibra, Göz von Boianden, Bayer von Boppard, Franz Boller, Heinrich von Bulich, die von Cressen (von Kressenstein), von Gimenich, Arnold von Mengen, Man von Magenbuch; ferner wohl alle solche Bannerherren, die aus Reichsstädten herstammten wie Aachen, Düren, Hall, Rotenburg, Rottweil, Buchau, Nürnberg, Kaiserswerth, Maastricht, Zell usw. Bei den aus Bischofsstädten wie Basel, Köln, Lüttich, Mainz, Metz, Straßburg u. a. kommenden Reiterführern bleibt es unentschieden, ob sie als bischöfliche oder Reichsministeriale oder freie Patrizier anzusehen sind. Die bischöfliche Ministerialität dürfte wohl am wahrscheinlichsten sein.
Zahlreiche Reiterführer sind Ministeriale hoher Reichsfürsten, namentlich von Jülich, Berg, Geldern, Habsburg-Österreich, Württemberg, Pfullendorf u. a. Es sind z. B. Jülicher oder Klever Ministeriale wie Georg von Anstel, die von Bongard, Walram von Bürvenich, Fritz v. Volbach/Muls und Dieter von Gysendorf, Werner und Göz von Gusdorf, Heinrich von Godelsheim, Johann von Lülsdorf, Anton von Hüchelhoven, Sobb von Iggendorf, Gilbert von Lorsbeck, Heinrich von Troisdorf, Arnold von der Straten, Mascherell, Pastor von Ellen u. a.
Bei vielen Reiterführern ließ sich nicht ausfindig machen, welchem (von gleichnamigem) Geschlecht sie angehörten und ob ihre Familie edelfrei oder reichsministerial war.
Wie stand es nun mit den Rittern und Edelknechten in den Fähnlein? Gingen sie bloß aus dem (niederen) Dienstadel hervor? Das ist allerdings bei der Mehrzahl der nachweisbaren Geschlechter der Fall, also umgekehrt wie bei den Reiterführern. Anscheinend diente kein einziger Grafensohn unter fremdem Banner, dahingegen manche Reiter aus edelfreiem Geschlecht wie z. B. Wilhelm und Hanneken von Wickrat, mehrere von Broich, Aichelwart von Falkenstein, mehrere von Hamerstein, Johann von Isenburg, Heinrich von Merzenich, Wilhelm von Eis, Dietrich, Heinrich und Konrad von Ramsberg, Ludwig von Tiefenbach, wahrscheinlich auch Anlin von Auchsesheim (Aurisen). Der eine oder andere von ihnen könnte freilich auch bloß Ministeriale des genannten Geschlechtes sein.
Bei vielen Reitern, die den Namen eines edelfreien oder gräflichen Geschlechts tragen, wie von Habsburg, von Freiburg, von Berg, von Jülich, von Staufen, lässt sich vermuten oder auch beweisen, dass sie bloße Dienstmannen der betreffenden hochadeligen Familien waren. Sehr viele einfache Reiter sind bischöfliche und Reichsministeriale aus Reichs- und Bischofsstädten. Noch mehr lassen sich als Ministeriale der schon oben bei den Bannerherren genannten Grafen und Fürsten nachweisen. An der Spitze gehen auch hier Jülich und Habsburg-Österreich.
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, hier noch einmal alle Ministeriale aufzuzählen nach ihren verschiedenen Feudalherrschaften. Man wird die in dieser Richtung aufgefundenen Nachrichten an der Hand des alphabetischen Registers leicht feststellen können.
Nach den obigen Darlegungen lohnt ein Vergleich unserer im Sold des Kirchenstaates stehenden Reiter mit den im Dienste der letzten Staufer kämpfenden Deutschen. Bei den Staufern und ihren Parteigängern treffen wir nach den Untersuchungen Mikullas und Nies, ähnlich wie bei den Speyrer Soldrittern von 1310 für die Italienfahrt Heinrichs VII., fast nur die unterste Klasse der Ritterbürtigen: Mitterleute und Dienstmannen von Grafen und Herren. Im Heere des Kirchenstaates aber dienten nach Ausweis unserer Listen 2 Herzöge, 25 Grafen, Hunderte von Freiherren und Reichsministerialen. Worin hat dieser auffallende Unterschied seinen Grund? Die letzten Staufer haben allem Anschein nach, besonders seit der päpstlichen Absetzung Kaiser Friedrichs II. im Jahre 1245, zu Deutschlands vornehmen und mächtigen Geschlechtern kaum noch Beziehungen gehabt, sich auch verhältnismäßig geringer Sympathien des Lehnadels und der Reichsministerialen erfreut. Sie waren schon viel zu sehr italianisiert.
Dazu schadete ihnen der stete Kampf und Widerstreit gegen die Päpste: Über sie und ihre Anhänger war regelmäßig die Exkommunikation verhängt. Das musste aber den deutschen Adel abschrecken, in ihre Dienste zu treten. Wir haben ja unter unseren Urkunden ein wertvolles Beispiel dafür, wie schwer noch im 14. Jahrhundert der päpstliche Bann auf der Familie eines deutschen Ritters lasten konnte, der einmal oder selten der Gegner der Kurie gekämpft hatte.
Johann von Reischach aus dem bekannten Adelsgeschlecht der Konstanzer Diözese war zuerst (1356) im Dienste des Kirchenstaates gewesen, dann aber in den der Stadt Perugia übergegangen. Als sich in der Folge die Peruginer mit Florenz und anderen Städten 1368 gegen die päpstliche Herrschaft erhoben und den sogenannten Krieg der acht Heiligen führten, blieb Reischach seinen Peruginer Soldherren treu, wurde aber von Urban V. mit dem Banne belegt. Nachher kostete es ihn die größten Opfer und Anstrengungen, um von dem Banne losgesprochen zu werden.
Auch das Beispiel des kühnen und gefürchteten Reiterführers Hanneken von Bongard, der von Deutschland aus um einen Plenarablass einkam, zeigt, dass es im 14. Jahrhundert von dem deutschen Adel noch wohl geschätzt wurde, im Frieden mit der Kirche zu leben und zu sterben. Das war im 13. Jahrhundert noch mehr der Fall. Deshalb der merkwürdige Standesunterschied zwischen den deutschen Reitern der späteren Staufer und denen des Kirchenstaates in unseren Listen.
Freilich ist es nicht ausgeschlossen, dass manche Reiter im päpstlichen Dienste aus einfachen Bürgerfamilien (der eine oder andere wohl auch aus dem Bauernstand) hervorgegangen sind und sich durch ihren Kriegsdienst in Italien oder am päpstlichen Hofe in den Ritterstand hinaufgearbeitet haben.
Nach dem Urteil zweier hervorragender Kenner der Schweizer Geschichte, der Herren Staatsarchivare Dr. Durrer in Stans und Dr. R. Wackernagel in Basel, ist auch Hüglin von Schöneck, der spätere päpstliche Marschall des Herzogtums Spoleto (1376), aus einer Baseler Bürgersfamilie hervorgegangen, obwohl sich der Name Schöneck (Schönegg) in der früheren Generation in Basel nicht vorfindet. Er wird in einer Urkunde von 1369 als »unser Bürger« bezeichnet, der schon viele Jahre »in Lamparten« (d. h. Italien = Lombardei) gewesen sei. In einer anderen Urkunde (8. August 1362) tragen Hüglin und sein Bruder Johann, Chorherr zu St. Leonhard, den Beinamen »Pictoris«. Auf eine Beziehung zum Malerberuf ihres Vaters deuten auch die drei Malerschildchen im Wappen des Marschalls. Sein Haus »zum Himmel« war später das Zunfthaus der Maler.
Auch von anderen Baseler Adelsfamilien ist ja bekannt, dass sie sich im 14. Jahrhundert aus dem Bürgerstand emporgeschwungen haben.
Quelle: Karl Heinrich Schäfer: Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts. Paderborn, 1910.
