Über Größe und Einteilung der im 14. Jahrhundert in Italien üblichen Heere erhalten wir aus unseren Quellen manche neue Aufschlüsse, namentlich über die schwere Reiterei und ihre Kampfesweise.
Das Gesamtheer des Kirchenstaates trat nur in Erscheinung, wenn ein Kardinallegat kraft seiner besonderen Vollmachten größere kriegerische Unternehmungen plante, wie unter Bertrand de Poyet und Albornoz. Es wurde dann eigens angeworben und durch einzelne Kontingente der Provinzen und untergebenen oder verbündeten Herren und Städte verstärkt. An seiner Spitze stand ein Generalfeldhauptmann, der capitaneus guerrae generalis. Ein solcher konnte auch bloß für eine Provinz ernannt werden, wo der Krieg entbrannt war. In der Mark Ancona erscheinen sie häufig. Sie standen hier unter dem Rektor bzw. Statthalter, während in Tuszien der Statthalter, auch wenn er ein Geistlicher war, zugleich als Generalfeldhauptmann (capitaneus generalis) erscheint. Ein hohes Ehrenamt oder Ehrentitel war sowohl in der Mark Ancona als in Tuszien das des Bannerträgers der Kirche (vexillifer Ecclesiae). Im Jahre 1353 erhielt Fra Monreale mit der Großen Kompagnie diesen Titel in Tuszien, 1355 Rudolf von Camerino in der Mark Ancona. Man nannte den Bannerträger auch Gonfaloniere (vom germanischen Worte »guntfane« = Kriegsfahne).
Das Heer bestand aus Fußsoldaten (famuli pedites), Geschütz- und Genietruppen (balistarii und ingignerii), leichter Reiterei (caballarii) und schwer gewappneten Rittern und Edelknechten (equites milites und armigeri). Die Fußsoldaten erhielten zur Zeit des Albornoz einen Monatssold von 2½ Flor., ihre Führer gewöhnlich 5 Flor. Die Geschütz- und Genietruppen bekamen 3 Flor. monatlich, ihre Führer (conestabiles trabuchorum, balistrorum, bombardarum) 6 Flor. Die leichten Reiter erhielten mit ihren Stuten monatlich 5 Flor., ihre Konstabler 10 Flor. Zu diesen drei Truppengattungen wurden so gut wie ausschließlich Italiener genommen. Wie es scheint, gehörten sie bürgerlichen und weniger angesehenen Kreisen an. Nur unter ihren Führern (conestabiles) finden wir bekanntere und hervorragendere Namen. Den Kern des Heeres aber bildete die schwere Reiterei aus ritterlichen Geschlechtern. Nach Ausweis unserer Listen bestand sie in den kritischen Zeiten und namentlich unter dem Kardinal Albornoz, dem Wiederhersteller des Kirchenstaates, in großer Anzahl, ja oft ganz überwiegend aus deutschen Rittern und Edelknechten.
Als besondere Oberbefehlshaber der Reiterei unter der Gesamtleitung des Generalhauptmanns erscheinen, wie schon in den staufischen Heeren, die Generalmarschälle (generales marescalli), von denen uns sieben deutsche bekannt sind. Ähnlich war es in den Heeren der einzelnen kirchenstaatlichen Provinzen. Im Jahre 1350 haben wir in der Romagna zwei oder mehrere Marschälle, da ein Ritter Arnold von Bach als Marschall der ritterlichen Reiterei (gens armigera) aus Niederdeutschland neben einem Ritter Burkhard von Färenbach, Marschall der Provinz Romagna, hervorgehoben wird. Ebenso sehen wir in der Reiterschar des Ritters Heinrich v. Eglingen im Dienste des Feltrino Gonzaga zwei Marschälle.
Die Gefechtsformation der schweren Reiterei bildeten mehr oder weniger zahlreiche Abteilungen oder Geschwader, die man meist mit dem germanischen Wort »Banner« (banneria und banderia), d. h. Fähnlein, bezeichnete. Auch der Name societas kommt vor, dagegen erscheint »compagnia« in unseren Quellen nicht, wohl aber in den italienischen Chroniken und städtischen Aufzeichnungen. Im Deutschen wird man die beiden letzteren Ausdrücke in unseren Quellen am besten mit »Ritterbund« wiedergeben, welcher Name ja gerade in Italien nachweisbar von unseren ritterlichen Landsleuten gebraucht wurde.
Die Größe und Einteilung der einzelnen Banner war nicht ganz gleichmäßig, sondern nach Zeit und Ort, sogar innerhalb desselben Fähnleins verschieden. Wie wir noch des Näheren sehen werden, bedarf daher die bisherige Ansicht, dass im 14. Jahrhundert die taktische Einheit der Soldritter nach Hunderten gerechnet wurde, wenigstens für die deutschen Ritter in Italien sehr der Korrektur. Im Jahre 1322 finden wir in der Lombardei die deutschen Banner zu 30, 50, 80 bis 100 Reiter stark; als Durchschnitt würden sich 50 armigeri ergeben. Im Jahre 1328 stehen dort unter den einzelnen Hauptleuten im Durchschnitt 25 Mann. In der Mark Ancona ist um dieselbe Zeit die gleiche Durchschnittszahl zu beobachten, 1350 in der Romagna außer dem Führer nur 20–23 Reiter. In Tuszien sind 1353 die deutschen Banner fast alle 19 Reiter stark, 1354 dagegen meist 24; 1355 finden wir sie teils zu 25, teils zu 20 Reitern. 1356 besteht die Mehrzahl der Fähnlein, etwa 60, aus je 16 Reitern, 25 aus je 20, 8 aus 25, eines aus 32 Reitern. 1358 finden wir die Mehrzahl der Banner (36) mit je 20 Reitern, 9 mit je 25, 2 mit je 30, eines mit 50, 7 mit 14 bis 17 Mann. Im Jahre 1359 sind es 10 Fähnlein mit je 20, je eines mit 40, 26, 25 und 24 Reitern. Im Jahre 1360 haben wir 36 Fähnlein zu je 20 Reitern, 4 zu je 25, eines zu 26; 1365 sind die Geschwader des Legaten je 20 Reiter stark; 1364 in Bologna nur 19 Reiter, eines aber mit 29. Schließlich sehen wir noch, dass der im Jahre 1371 von der päpstlichen Kammer besoldete deutsche Reiterführer eine Schar von 50 Lanzen mit fünf conestabiles befehligte. Über die großen Reiterfreischaren oder Ritterbünde Herzog Werners von Urslingen, Graf Konrads von Landau, des Grafen Johann von Habsburg u. a., die in den Dienst des Kirchenstaates traten, werden wir unter Abschnitt 9 in besonderer Darlegung weiteres hören. Über die Neubildung der Lanzenbanner vgl. unten S. 74 f.
Die Fähnlein selbst wurden vom capitaneus, conestabilis oder comestabulus befehligt. Der letztere Ausdruck ist im 13. Jahrhundert gang und gäbe in Italien (Niese), Frankreich und England (Luce, S. 339) für den Bannerherrn. Er findet sich in seiner ursprünglichen Bedeutung von comes stabuli bereits in der spätrömischen, gotischen und merowingischen Zeit (Du Cange). Auch in unseren Listen klingt die ursprüngliche Form comes stabuli (Stallgraf) noch zuweilen an. In Frankreich kam bekanntlich der Titel Connétable einem hohen Staatsbeamten zu. Im Deutschen nannte man einen Bannerherrn von 10 und mehr Edelknechten und Rittern »Hauptmann«. Unsere Fähnlein in Italien zerfielen wieder je nach ihrer Größe in mehr oder weniger Korporalschaften, die einem corporalis (von corpus) oder caporalis (von capo) unterstanden. Die Fähnlein von 16 bis 20 Reitern hatten 2–6 caporales. Nach den Korporalschaften bezeichnete man auch zuweilen die einzelnen Reiter des Fähnleins. Die Ersatzgelder für gefallene Streitrosse wurden häufig an den Korporal ausbezahlt. Zuweilen geschah es auch, dass zwei deutsche Bannerherren ein gemeinsames Fähnlein bildeten, nämlich dann, wenn das Geschwader des Einzelnen nicht die vom Soldherrn geforderte Zahl Reiter aufwies. Reichten doch, wie schon angedeutet, nach deutscher Gepflogenheit des 14. Jahrhunderts im Notfalle schon 10 Helme für das Gefolge eines Hauptmannes. Dass die Banner wie die Korporalschaften nicht bloß ökonomische Bedeutung hatten, sondern taktische Körperschaften bildeten, lehren die Nachrichten unserer Listen über die vielen Gefechte, in denen einzelne Fähnlein und Korporalschaften verwickelt wurden. Den im Fähnlein vorhandenen Trompeter erwähnten wir bereits oben.
Außer den festgefügten, eine bestimmte Zahl von Reitern umfassenden Fähnlein, die einem Hauptmann unterstanden, gab es auch solche Ritter, die weder ein Fähnlein befehligten noch einem Hauptmann zugeordnet waren, sondern von dem Kriegsherrn, sei es Legat oder Provinzialrektor, unmittelbar abhingen und ihren Sold direkt von dem betreffenden Thesaurar erhielten. Sie gehörten anscheinend alle vornehmeren Familien an und hatten mehr oder weniger Edelknechte (armigeri) und Runtzite in ihrem Gefolge. So z. B. Gottfried von Jülich mit 5 Reitern, Herr Richard von Hechingen mit 16, ein Herr von Görz mit einem Begleiter, Graf Otto »Alamannus«, Heinrich von der Tann und noch manche andere. Sie pflegten in der Schlacht bei einer ihnen zusagenden Abteilung ins erste Glied zu treten, um sie zu ehren.
Abschnitt 7a. Die Kampfesweise und Ausrüstung.
Die Kampfesweise war in unserer Periode noch im Ganzen die frühmittelalterliche, die je nach den Umständen und der Tüchtigkeit des Führers unwesentliche Veränderungen erlitt. Feuerwaffen finden wir im päpstlichen Heere zum ersten Mal für das Jahr 1340 genannt, bei der Belagerung von Terni durch den Statthalter von Tuszien. Dort brauchte man ein eisernes Werk (edificium de ferro), um Projektile zu schleudern. Man nannte es tromba marina und tuba marina seu bombarda de ferro. Zwei solcher Bombarden mit 24 Geschossen (quadrelli) kosteten 4 Flor. und wurden von dem Waffenhändler (lancearius) Faciolo aus Viterbo geliefert. Bisher war die erste bekannte Erwähnung der Bombarde vom Jahre 1351. Für 1350 aber sind Feuerwaffen unzweifelhaft gleich in mehreren Arten durch unsere Dokumente im Heere der päpstlichen Provinz Romagna bezeugt. Es wird eine Reihe von Bombarden mit Pulver und Eisenkugeln erwähnt, 200 eiserne Raketenläufe zum Feuern von Brandgeschossen und 1000 »Mosketen«. Bisher hörte man von derartigen »Raketen« in der abendländischen Kriegsgeschichte zuerst 1379. Ob freilich die »moschetta« hier eine Art Handfeuerwaffe im späteren Sinne oder nicht vielmehr ein kleines Geschoss bedeutet, muss dahingestellt bleiben. Dahingegen ist die »Rakete« (rochetta) unzweifelhaft mit einer Seele gemeint, also ein Vorläufer unserer Handfeuerwaffen. Da sie gleich in großer Zahl angekauft wird, so muss die Waffe auch schon seit längerer Zeit gekannt und gebraucht worden sein.
Hochwichtig für die Geschichte der ritterlichen Bewaffnung und der Handfeuerwaffen im Besonderen ist ferner die Stelle einer italienischen Chronik, die zum Jahre 1364 von den Soldaten des deutschen Reiterobristen Johann V. Bongard berichtet, dass sie lange Streitäxte (Reiterhämmer oder eine Art von Hellebarden) trugen und schön gearbeitete Handbombarden, die jede andere Bewaffnung übertrafen. Mit den letzteren kann doch wohl nur eine Art von Flinten gemeint sein, die demnach in Italien zuerst von Deutschen gebraucht worden sind. Bis jetzt hat diese wichtige Stelle noch keine waffengeschichtliche Verwendung gefunden.
Zum Schießen mit den damaligen (1350) Bombarden-Kanonen wurden eiserne Kugeln (ballote de ferro) im Gewicht von rund ⅔ Pfund verwendet, also hatten diese kleinen Geschützläufe ungefähr 5 cm inneren Durchmesser. Da der Lauf unmontiert angeschafft wurde, versteht man den verhältnismäßig geringen Preis eines solchen, der mit 7 Pfund Bologneser, nach damaligem Kurs 5 Flor., angegeben wird. Wichtig dürfte hier – nebenbei bemerkt – die Nachricht sein, dass die erste für Deutschland erwähnte, 1346 in Aachen angeschaffte »Donnerbüchse« auch nur 5 Goldschilde (im Werte von etwa 6 Florentiner Gulden) kostete. Kleiner und einfacher noch müssen die Bombarden von 1340 bei der Belagerung von Terni gewesen sein, da zwei mit den Kugeln nur 4 Flor. kosteten. Dahingegen verwendete man 1358 in der Romagna auch schon stärkeres Kaliber, so dass 9 Bombardenkugeln 33 Pfund, also die Kugel 3⅔ Pfund wog. Die Feuerwaffen, Kugeln u. a. wurden im Jahre 1350 vom Heere der Romagna fertig in Bologna gekauft. Die Kanonenkugeln stellte man teilweise im Lager selbst her. Über die Montierung der damaligen Kanonenläufe erfahren wir im 2. Buche Näheres. Für Deutschland und die spätere Zeit vgl. Jacobs.
Das Schießpulver kaufte man entweder in fertigem Zustand an, die Libra (ca. 350 g) zu fünfeinhalb Solidi Bologneser = ein Sechstel Flor. (im Jahre 1358), oder man stellte es aus Kohle, Schwefel (sulfur vini) und Salpeter (salnitrum) her. Der letztere kostete 1358 in der Romagna pro Libra 3,5 Sol. Bologneser = ca. ein Neuntel Flor., der Weinschwefel pro Libra 2 Sol. = ein Sechzehntel Flor., während der gewöhnlichere Schwefel (sulfur sodus) weit billiger war: im Jahre 1350 die Libra zu 0,63 Sol. = 0,02 Flor. Das Pulver der Feuerwaffen wurde in der Weise angezündet, dass man in einem eisernen Tiegel mit glühenden Kohlen durch einen Blasebalg große Hitze erzeugte, darin einen Eisenstab zum Glühen brachte und mit diesem durch eine Öffnung der Bombarde das Pulver zur Entzündung brachte.
Außer den Feuerwaffen gebrauchte man noch wie früher die mechanischen Schleudermaschinen aller Art. Es gab daher im päpstlichen Heere je einen magister bombardarum, trabuchorum und balistrorum und je einen magister ingignerius in edificiis canarum et trabucharum.
Die Bewaffnung und Ausrüstung unserer Reiter war die ritterliche, die freilich im Laufe des 14. Jahrhunderts mancherlei Neuerungen und Umwandlungen durchmachte: Panzerjacke mit Ärmeln und Kapuze, Handschuhe, Eisenschuhe mit Sporen, Brünne oder Halsberg, Helm. Über dem Kettenhemd trugen die Edlen und Ritter den Wappenrock, verziert mit den Farben und heraldischen Zeichen ihres Geschlechtes, umgürtet von dem langen und breiten Schwert mit Querstange und dickem Knauf, dazu Wappenschild und Dolch (cultellum feritorium), manche, namentlich in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, auch mit langer Lanze bewaffnet.
Die Bannerherren hatten an der Lanzenspitze ihr Wappenfähnlein flattern. Ob auch ihre Edelknechte, jeder das seine, ist wohl nicht wahrscheinlich. Jedenfalls ließen die Ritter und Bannerführer für die Schlacht ihre Hengste auch durch Panzerbekleidung und die mit dem Wappen geschmückten Decken, die sogenannten Waltrappen, auszeichnen und vor Wurfgeschossen einigermaßen schützen. Die Helmzierden aber wurden im Gefecht nicht getragen, sondern der bloße Kübelhelm.
Die Ausrüstung musste ebenso wie der Streithengst von den Rittern selbst gestellt werden. Entschädigungsgelder für unbrauchbar gewordene Rüstungsstücke werden in den Ausgabebüchern der Thesaurare nicht aufgeführt. Doch wurden sie wahrscheinlich vom Soldherrn in natura ersetzt. Deshalb wohl ließ der Statthalter von Tuszien 1354 in Florenz 37 Kettenhemden (coraza), 16 alte und 43 neue Helme (elmus) aufkaufen. Die Kettenhemden kosteten das Stück 2,25 Flor., ein gebrauchter Helm 0,5 Flor., ein neuer 4 Pfund 15 Schilling kleiner Florentiner Münze, d. i. rund 1,3 Flor. Außerdem wurden 100 pavenses, d. h. wahrscheinlich Schilde für Armbrustschützen, zu je 1 Flor. angeschafft. Das Ritterschwert nannte man mit dem germanischen Wort spata. Preise dafür habe ich nicht gefunden. Die Ritterlanzen wurden aus Lindenholz verfertigt. Eine lange Lanze kostete 1354 in Florenz 18 Sol. Paparener, d. i. rund 0,3 Flor.; 1358 wurden in der Romagna viele lange Lanzen von der päpstlichen Verwaltung angekauft im Preis von 10–20 Solidi Bologneser Geld = 0,5–⅝ Flor. Eine besonders lange Lanze von 26 Fuß (!) Länge kostete 30 Sol. = fünfzehn Sechzehntel Flor. 1317 kam in Avignon die Lanze auf 9 Sol. kleiner Turnosen, d. h. drei Fünftel Flor., das Doppelte wie in Florenz. 100 kleine Lanzen kosteten in Toulouse 1321 nur 32 Pfund kleiner Turnosen, das macht rund ein Drittel Flor. auf die Lanze.
Es ist also missverständlich, wenn Ricotti glaubt, dass die langen Lanzen erst von den englischen Kompagnien in Italien nach 1361 eingeführt worden seien. Das ist vielleicht, aber auch nicht sicher, in Bezug auf die Lanze zu drei Reitern der Fall. Denn wie auch aus unseren Quellen hervorgeht, waren schon vorher die langen Lanzen beim Fußvolk gebräuchlich und viel früher schon bei der Reiterei.
In dem Soldvertrag vom 9. Jan. 1356, den sieben deutsche Fähnlein mit dem Vertreter des Legaten Albornoz eingingen, wird betont, dass in jedem Fähnlein 6 bis 7 Korporale mit Lanzen reiten sollten. Da die Fähnlein 20 bis 25 Pferde stark waren, muss man an die Lanzenformation zu drei Pferden denken. Im Bologneser Staatsarchiv sind von 1376 an die Akten über zahlreiche deutsche Lanzenbanner enthalten, aus denen man diese Neubildung der Ritterheere sehr gut erkennt. Ein Banner von 60 Lanzen z. B. hat einen conestabilis oder caporalis principalis (Obersten), je 10 Lanzen haben einen conestabilis oder caporalis, und jede Lanze hat einen caporalis mit equus, einen eques mit equus oder platus (piatta) und einen pagus mit ronzinus. Der letztere scheint dem caporalis beigegeben zu sein. Über die im Jahre 1364 erwähnte Bewaffnung der Deutschen mit Hellebarden und Handfeuerwaffen vgl. oben.
In den Gefechten hatte sich bei den deutschen Reitern die Sitte ausgebildet, im Falle eines Sieges über andere deutsche Ritter im Dienst des Gegners die gefangenen ritterlichen Volksgenossen auf Ehrenwort ohne Lösegeld freizulassen, dagegen ihre Pferde und Waffen einzuziehen.
Quelle: Karl Heinrich Schäfer: Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts. Paderborn, 1910.
