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Das erste Eisenbahn-Frachtstück

Daß heute Tag und Nacht Unmengen von Gütern aller Art zu unseren Truppen an die Front rollen, erscheint selbstverständlich.

Als die Eisenbahnen etwas neues waren, galt es als Besonderheit, einen leblosen Gegenstand mit der Dampfbahn zu befördern.

Man hatte zwar bei der ersten deutschen Eisenbahn, die im Jahre 1835 zwischen Nürnberg und dem benachbarten Fürth in Betrieb gekommen war, vorgesehen, neben dem Personentransport auch Güter zur Besorgung zu übernehmen, doch ging man wieder bald von dem Gedanken ab, weil die Schwierigkeiten zu groß erschienen.

Am 17. Mai 1836 stellte Andreas Jacob Hartmann den Antrag auf Benützung der Ludwigsbahn zum Waren- und Gütertransport. Das Direktorium ging jedoch nicht darauf ein. Es erwiderte dem Antragsteller am 10. Juli 1836: „Erst wenn die erforderliche Anzahl von Personenwagen vorhanden sind, möchte die Möglichkeit gegeben sein, Warentransporte von größeren Quantitäten versuchsweise anzustellen, obschon fast im voraus zu entnehmen ist, daß dieselben bei den niedrigen Frachtpreisen und bei den Auslagen, welche der Transport der Waren zur Bahn und von dieser nach dem Hause des Empfängers verursacht, wofür die Boten 3 Kr. per Zentner im ganzen erhalten, kein befriedigendes Resultat geben werden. Der Transport von Pakets, Schachteln und Briefen aber bleibt auch für die Zukunft eine unausführbare Idee, da der Verwirklichung derselben einmal die Post- und Botenordnung entgegensteht, und die dadurch bedingte Vermehrung des Dienstpersonals und die Ausgaben für passende Lokalitäten in Nürnberg und Fürth selbst bei dem stärksten Betrieb in keinen Verhältnissen zu den Einnahmen steht, abgesehen davon, daß abermals eine große Anzahl von Familien, namentlich in Fürth, dadurch brotlos gemacht werden dürfte. Der Antrag des Hartmann ist weder zeit- noch zweckmäßig.“ Die Abweisung des Hartmannschen Antrages, die ihren hauptsächlichsten Grund in dem Mangel an Transportwagen hatte, hinderte indes nicht, bald darauf einen Versuch mit dem Gütertransport zu machen, allerdings in einem sehr bescheidenen Umfang. Dem Bierbrauer Lederer wurde nämlich am 11. Juli 1836 gestattet, mit den ersten nach Fürth gehenden Wagen zwei Fäßchen Bier an den Wirt zur Eisenbahn gegen Vergütung von je 6 Kreuzern Transportlohn unter der Bedingung zu senden, daß die Fäßchen von dem Wirt bei Ankunft des Wagens sogleich abgeholt werden. Direktorial-Kommissär Dr. Löhner sollte Sorge tragen, daß dieser kleine Anfang des Gütertransportes in gehöriger Ordnung vor sich gehe, „um solchen vielleicht späterhin ins Große ausdehnen zu können,“ wie die Direktorial-Ordre hinzufügt.

 

Quelle: F. M. Feldhaus, Modernste Kriegswaffen – alte Erfindungen. Leipzig, 1915.