Graf Hugo von Walderdorff hatte die Güte, uns zwei Original-Pergamenturkunden mitzutheilen folgenden Inhalts:
I. Urkunde von 1433, „des nehsten freitags nach gotsleichnamstage“ (12. Juni): Balbran (Walram) Zader, Hammermeister zu Weidenberg, in einen Rechtsstreit gerathen mit Erhard Frank zu der
Hargenloh und dessen Brüdern um das Eisenzeichen, genannt der „Feuerhak“, wobei beiden Theilen die Führung dieses Zeichens zuerkannt worden war, verkauft nun zu Verhütung von Irrungen, welche
sich aus dem beiderseitigen Gebrauche dieses Zeichens ergeben könnten, seine Berechtigung hieran an Albrecht Frank (Bruder des Erhard), dessen Brüder und Erben.
Von den beiden, an Pergamentstreifen hängenden Siegeln (IV, C) von grünem Wachs in ungefärbter Schale ist das erstere des Hanns Schütz zu Trautenberg nur noch zur Hälfte vorhanden und ganz
undeutlich, das des Peter Groſs zu Zeilenreuth aber noch gut erhalten.
II. Urkunde von 1478, „am mittwochen vor letare in der heiligen vasten“ (25. Februar):
Fabrikzeichen
Sigmund Frank, Burger zu Aurbach, thut kund: sein Vater sel., Hans Frank, und dessen Brüder hätten den Feuerhaken von ihrem Vater, Ahnherrn und Urahnherrn ererbt, solchen in ihren Siegeln
gebraucht und hergebracht länger denn Menschen-Gedächtnis ist, auch dabei den Feuerhaken auf die in ihren Hämmern geschmiedeten Erzeugnisse geschlagen, und so sei „der Feuerhak“ zuletzt auf
seinen Vater und auf dessen Bruder, Albrecht Frank durch Erbschaft gelangt. Diese beiden Brüder nun, beide mit „Hammerberg“ (Hammerwerken) versehen, hätten sich dahin vereinigt, daſs Hans Frank
und seine Erben auf den aus seinen Eisenhämmern hervorgehenden Erzeugnissen das fragliche Zeichen auf deren Rücken, sein Bruder Albrecht aber solches auf der Bahn der Schiene aufschlagen soll.
Nachdem nun aber Sigmund Frank kein Hammerwerk mehr besitzt und den Feuerhaken niemand billiger vergönnt, als dem, dem er aus angeborener Erbschaft zusteht zu gebrauchen, so verkauft er seine
Berechtigungen zu diesem Zeichen an seinen 1. Vetter Wilhelm Frank, Bürger zu Regensburg, und verspricht, den Feuerhaken auf kein Eisen mehr aufschlagen zu lassen. Jedoch behält er für sich und
seine Erben das Recht vor, denselben Feuerhaken im Siegel oder Petschaft auch ferner zu gebrauchen. Das Siegel des Sigmund Frank ist abgerissen; die beiden anderen, an Pergamentstreifen hängenden
Siegel (IV, A, 2) von grünem Wachs in ungefärbter Schale, des Hanns Zugenreuter zu Zugenreut und des Cunz Slamersdorf zu Michelfeld, sind noch ziemlich gut erhalten, nur die Legenden sind
verwischt[A].
Diese beiden Urkunden liefern einen weiteren, interessanten Beitrag — und zwar aus der bürgerlichen Sphäre — zu der Frage über Entstehung und Erwerbung der Wappen[B]. Denn, wenn es sich streng
genommen im vorliegenden Falle nicht um den Verkauf eines Wappens im eigentlichen Sinne des Wortes handelt, sondern nur eines auch als Siegelbild gebrauchten Fabrikzeichens[C], so ist die
Analogie zwischen beiden doch gewiſs nicht zu verkennen, und zwar um so mehr, als wir wirklich später, z. B. in der ehemaligen Stiftskirche zu St. Emmeran in Regensburg, als Wappen der Frank, wie
hier abgebildet, einen rothen Feuerhaken im von Silber und Blau schräg-links getheilten Schilde finden[D].
Es wäre sehr zu wünschen, daſs noch andere derartige Beispiele in diesen Blättern mitgetheilt würden.
Fußnoten:
[A] Abschriften beider Urkunden befinden sich im Archive des german. Museums.
[B] S. Anzeiger f. K. d. d. V., 1865, Nr. 1.
[C] Erinnert sehr an die Hausmarken.
[D] Als Helmschmuck zwei dergleichen Feuerhaken, schräg gekreuzt.
Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. Februar.
