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Der „fränkische Krieg“

[Hinweis: Der historische Text ist für die leichtere Lesbarkeit in die neue deutsche Rechtschreibung überführt worden.]

Mitgeteilt von Jos. Baader, kgl. Archivkonservator, in Nürnberg.

Das Schloss Absberg, 2 Stunden von Gunzenhausen entfernt, war einst der Sitz der mächtigen und angesehenen Adelsfamilie von Absberg, die schon im 10. Jahrhundert in den Urkunden genannt wird. Mut, Tapferkeit und kriegerischer Unternehmungsgeist zeichneten alle Mitglieder dieses Hauses aus; aber nicht immer nahmen sie es genau mit Mein und Dein, so dass Absberg schon in alter Zeit als Raubnest verrufen war.

Eine traurige Berühmtheit erlangte in dieser Beziehung namentlich Hanns Thomas von Absberg, der Sohn des Ritters Hanns Georg von Absberg. Es gab kaum eine Fehde, an der er sich nicht beteiligte. Als Hanns von Geislingen und Götz von Berlichingen in den Jahren 1507 bis 1512 Nürnberg, Augsburg und andere Reichsstädte befehdeten, war Hanns Thomas einer ihrer eifrigsten Helfershelfer. Er zeichnete sich besonders durch seine Grausamkeit aus, indem er den gefangenen Städtern nicht selten die Hände oder Finger abhieb. Im Jahre 1512 nahm er Anton Tetzel den Jüngern und Anton Hornung, beide von Nürnberg, auf freier Landstraße gefangen. Wegen dieser Landfriedenbrüchigen Handlung wurde er von Kaiser Maximilian in die Acht getan.

Später banden er und sein Vater mit den Grafen von Oettingen an. In dieser Fehde — es war im Jahre 1520 — warb Hanns Thomas unter anderem gegen 50 gereisige Pferde. Mit diesen legte er sich in einen Hinterhalt, um den Grafen Joachim von Oettingen niederzuwerfen. Dieser befand sich nämlich auf dem Bundestag zu Augsburg. Im Heimreiten wurde er nicht weit von Donauwörth von Hanns Thomas angerannt, niedergeworfen, beraubt und auf den Tod verwundet, so dass er kurz darauf seinen Geist aufgab. Des Absbergers vorzüglichste Helfer bei dieser Tat waren Cuntz von Rosenberg und Christoph Marschalk von Pappenheim. Der Kaiser sprach Acht und Aberacht gegen sie aus, und Georg Truchsess zu Waldburg erhielt von ihm den Befehl, ihre Schlösser Absberg, Enkering und Waldmannshofen wegzunehmen. Das geschah, und Hanns Thomas glaubte, die über ihn verhängte Acht und die Wegnahme der Schlösser sei das Werk des Schwäbischen Bundes und der Reichsstädte, vorab Nürnbergs. Er schwor, sich an ihnen zu rächen, und floh dann nach Böhmen. Hier fand er bei seinen Standesgenossen die beste Aufnahme und alle mögliche Unterstützung. Auch unter dem bambergischen und markgräflichen Adel auf dem Gebirge und im Vogtland hatte er zahlreiche Freunde. Mit Hilfe derselben überfiel er die Angehörigen der Grafen von Oettingen, des Schwäbischen Bundes und insbesondere der Reichsstädte, die er auf die Burgen seiner Genossen schleppte und um hohes Geld schatzte. Die Schlösser der Familien Aufseß, Sparneck, Gutenberg, Schott, Giech und vieler anderer standen ihm zu jeder Zeit offen, wenn er sich von seinen Raubzügen in schneller Flucht zurückzog und Gefangene mit sich schleppte. Manche Mitglieder dieser Familien taten ihm dabei Reitersdienste. Auch am Rhein und Main, und überhaupt in ganz Franken hatte Hanns Thomas zahlreiche Anhänger und Helfer, von denen wir hier nur die von Thüngen — ein fehdelustiges Geschlecht — nennen wollen. Sein vorzüglichstes und ein gefürchtetes Werkzeug, namentlich wenn es ans Händeabhauen ging, war sein Knecht Veit Scharpf.

Hanns Thomas verschonte niemanden, selbst nicht des Kaisers Diener. Nachdem er den Weigand von Thunheim, einen Edelmann, Johann Lucas, Verweser des Schatzmeisteramts, und den Sohn des Dr. Gregorius Lamparter, als sie vom Reichstag zu Worms nach Augsburg reiten wollten, am Knütlinger Steig niedergeworfen und mit sich fortgeschleppt hatte, fing, verwundete oder tötete er im Jahre 1522 in der Gegend von Laber und Dietfurt und zwischen Bayreuth und Pottenstein noch mehrere Bürger von Augsburg, Nürnberg und St. Gallen. Mehreren derselben, unter anderem auch dem Dr. Leupolt Jorian von Wien, schlug er die rechte Hand ab. Einige dieser Hände schickte er an den Rat zu Nürnberg, mit dem Gruß: „Der Absberger habe noch ein Schwert, und an diesem müsse sich der Rat die Zähne ausbeißen.“

Diese Taten des Absbergers verbreiteten großen Schrecken unter den Reichsstädten und bei ihren Bürgern und Kaufleuten. Um diesen Greueln ein Ende zu machen, beschloss der Schwäbische Bund im Jahr 1523, den Grafen von Oettingen und den Reichsstädten Bundeshilfe zu leisten und mit dem bündischen Kriegsvolke die Schlösser des Hanns Thomas und seiner adeligen Helfershelfer zu brechen und unschädlich zu machen. Es ist dies der sogenannte „Fränkische Krieg“, dessen Beschreibung wir hier nach einer gleichzeitigen Handschrift mitteilen:

Hernach folgt der Fränkische Krieg und welcher Gestalt den Grafen von Oettingen bei Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bundes die Hilfe wider Hannsen Thoman von Abtsberg, seine Helfer und Unterschleifer erkannt, vollzogen und was auf derselben fürgenommen Heerzug gegen einen jeden derselben Fehdeverwandten, auch derselben Schlösser und Gütern gehandelt und ausgericht ist:

Erstlich, dass den Grafen von Oettingen als Bundesverwandten wider Hannsen Thoman von Abtsberg, desselben Helfer, Enthalter, Unterschleifer, Ätzer, Trencker und Vorschieber, auch derselben Häuser und Güter nach Vermögen der Bundeseinigung soll geholfen werden mit der einfachen und ganzen Hilfe der Bundesstände, nämlich mit tausend Pferden und zehntausend Fußknechten samt einem notdürftigen Geschütz, zu Brechung der Schlösser und einem solchen Heerzug tauglich, wie dann derhalb ein Anschlag auf alle Bundesstände nach ihrer und eines jeden Standes Gebühr aus zu Unterhaltung desselben Kriegsvolks und Geschütz gerechnet und gemacht ist.

Zu solcher bündischen Hilfe und dem Kriegsvolk haben ein ehrbarer Rat dieser löblichen Stadt [A], als in dieser mutwilligen Fehde vor anderen Bundesständen hoch vergewaltigt und beschwert, den Ständen des Schwäbischen Bundes auf ihr bittlich Ersuchen und derselben Stände Kosten und Schaden neben ihrem Zeugmeister Matern Herder dargeliehen das Geschütz samt seiner Zugehör, nämlich 2 Scharfmetzen, die 70 Pfund, 2 Kartaunen, die 40 Pfund, 2 Nachtigallen, die 4 Pfund, 4 Notschlangen, die 20 Pfund, 6 Feldschlangen, die 8 Pfund, 6 Halbschlangen, die 5 Pfund Eisen schießen, 60 Haken mit ihren Bocken. Zu solchem Geschütz sind noch etliche Stückbüchsen, als Singerin und Kartaunen von anderen Bundesständen dargeliehen und für den Odenwald geführt worden.

Und zuvor, ehe man solche Hilfe mit der Tat vorgenommen, haben die Bundesräte alle diejenigen, so durch wahrhaft glaubliche Ansagen und Erfahrung angezeigt und Hannsen Thomans von Abtsberg Fehde teilhaftig gewesen, zu der Purgation auf den Bundestag, Jubilate zu Nördlingen Anno 1523 gehalten, erfordert, die zum Teil erschienen sind; denselben Gehorsamen ist ein Artikel, darauf sie sich purgieren sollen, vorgehalten, wie hernach folgt:

Artikel des Eides der Purgation: Ein jeder soll schwören, dass er Hannsen Thoman von Abtsberg, Cuntzen von Rosenberg, Christoffen Marschalk, derselben Knechten und Helfershelfern zu und in der Fehde oder Entleibung wider und an Graf Joachim von Oettingen selig fürgenommen und begangen, desgleichen wider die Bundesstände, ihre Verwandten und Untertanen mit Erstechen, Händabhauen und anderer Beschädigung und Wege weder durch sich selbst, seine Diener oder Verwandten nicht gefährlich, sondern allein der Gestalt und Meinung, wie anheut durch ihn angezeigt ist, geraten, geholfen, gedient, behaust, gehaust, geätzt, getränkt, enthalten oder einigen Vorschub getan oder solches alles sämtlich oder sonderlich zu beschehen verschafft oder gestattet habe. Zudem ist einem jeden nach Gelegenheit seiner Verhandlung, damit er besagt, ein besonderer Artikel vorgehalten, darauf er sich hat purgieren müssen.

Hernach folgen die Namen der vom Adel, so sich mit dem Eide gereinigt haben: Herr Cunrat Schott auf Streitberg, Herr Zeisloff von Rosenberg, Herr Martin von Wildenstain, Sigmund von Wirsberg, Ritter, Nickel Herdegen zum Kulm, Peter von Waldenrot, Amtmann zu Bayreuth, Albrecht von Alatzheim.

Item, welche auch erfordert, erschienen, sich gern purgiert hätten, denen es abgeschlagen: Jörg von Embs, Pfleger zu Osternö, Wilhelm von Felberg, Philips von Perlichingen der Ältere, Wolff von Perlichingen, sein Bruder, Philips von Masbach daselbst, Lorentz von Plassenburg, Cristoff von Sparneck, Wolff von Sparneck, Gatt von Sparneck, Sebastian von Sparneck, Hector von Guttenberg, Achatz von Guttenberg, Philips von Guttenberg [alle] zu Guttenberg, Wilhelm von Felberg, Panngratz von Aufseß.

Item, welche erfordert und nicht erschienen sind: Martin Sützel zu Balbach, Hanns Jörg von Thüngen zum Reussenberg, Rued Sützel zu Balbach, Frantz von Alatzhaim, Rued von Alatzhaim, Wolff von Alatzhaim, Wolff Heinrich von Aufseß zu Truppach, Jörg Wolff von Giech zum Krügelstein, Hanns Jörg von Aschhausen.

Item, so sind diese nachbenannten vom Adel allererst im Anzug des bündischen Kriegsvolks für die Bundesräte, so dem Heer stetigs in der Nähe nachgefolgt, zu der Purgation erfordert, die sich auch purgiert haben: Eustachius von Thüngen, Caspar von Thüngen, Jörg von Thüngen [alle] aufm Reussenberg, Diether von Gemingen, Jörg vom Hirschhorn, Weyrich von Gemingen, Hanns Dürrigel zum Rigelstein, Bernhart Goller, Heintz von Lüchau zum Hartlas. Albrecht von Wirsberg hat geschrieben, er liege tödlich krank. Sobald sein Zustand besser werde, wolle er für die Bundesräte kommen und sich purgieren.

Auf solch der Bundesräte Erfordern derer, so sich purgiert und, wie vorgemeldet, Hannsen Thomans von Abspergs Fehde und böse Handlung verwandt und glaubhaftig angezeigt gewesen, sind dieselben auf den Eid, den jeder mit erhobenen Fingern zu Gott und den Heiligen schwören müssen und geschworen haben, gefreit und dieser Zeit überzugs gesichert, wie wohl man es gänzlich dafür achtet, dass dieselben ihren Eid mit der Wahrheit und mit Gott nicht haben tun mögen, sondern mehr ihren Mutwillen gebraucht, wie dann die anderen Hannsen Thomans Fehdeverwandten vom Adel an vielen Orten öffentlich gesagt und bekannt, dass die, so sich mit dem Eid gereinigt, in dieser Fehde mehr als andere Hannsen Thoman von Absberg geraten, geholfen, unterschläft und sonst alle Hilfe gezeigt, auch darauf von etlichen vom Adel ihres Mainaids halber gescholten sind.

Vom Anzug des Kriegsvolks und wer zu oberstem Feldhauptmann und Kriegsräten gebraucht ist: Nachmals auf Vollendung der Purgation der besagten Hannsen Thomans von Absberg Fehdeverwandten ist das Kriegsvolk zu Ross und Fuß, desgleichen auch das Geschütz und desselben Zubehör am Montag, den fünfzehnten Tag des Monats Juni Anno 1523 zu Dinkelspühl alles angekommen und auf Dienstag, den sechzehnten Juni von Dinkelspühl aus dem nächsten gegen Poxberg [B] gezogen.

In solchem Zuge ist von Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bundes zu einem obersten Feldhauptmann aufgeworfen und gebraucht Herr Jörg Truchsäss zu Waldburg und Herr zu Wolfegg &c., und zu einem Hauptmann über den reisigen Zeug Herr Rudolf von Ehingen, Ritter, und über das Fußvolk zu Hauptmann Jacob von Wernau, ein Edelman. Denselben dreien Hauptleuten sind von den Ständen des Bundes noch vier Kriegsräte zugeordnet, nämlich Herr Sebastian vom Loßenstein, bairischer Hauptmann, Burckhart Marschalk von Pappenheim, Wolff Böhmer, Nürnberger Hauptmann, und N. Dornsperger, Bürgermeister von Überlingen, also dass von wegen der Kurfürsten und Fürsten des Schwäbischen Bundes auf diesem Zug gewesen ist Herr Sebastian vom Loßenstein und Herr Rudolf von Ehingen, Ritter, von wegen der Grafen und Prälaten und der Ritterschaft Burckhart Marschalk von Pappenheim und Jacob von Wernau, und dann von wegen der Städte Wolff Böhmer und N. Dornsperger von Überlingen, alle obgenannt. Dieselben haben neben Herrn Jörg Truchsäss als oberstem Feldhauptmann gemäß ihrer Instruktion alle Handlungen dieses Kriegs ausrichten sollen.

Instruktion von gemeinsamer Versammlung des Bundes, neben anderen meinem gnädigen Herrn, Herrn Jörg Truchsäss, Freiherrn zu Waldburg, als oberstem Feldhauptmann in dem Oettingischen Zug gegeben, für wen er ziehen und wie er sich mit den Schlössern und Häusern, so er die erobert, und deren zugehörigen Gütern und sonst halten soll: Item, es soll von ihm zum ersten für Boxberg gezogen und dasselbe Schloss, so es gewonnen und erobert wurde, verbrannt, zerrissen und eingeebnet, und die Güter zu gemeinschaftlichen Bundeshänden genommen werden.

Item, er soll Wilhelm von Felbergs Teil erfordern, so er im Velberg [C] hat, und, so immer die von Felberg, Brüder und Vettern, nicht aufthun und ihn zu angezeigtem Teil lassen wollten, sich alsdann für Velberg schlagen und lagern und unterstehen, dasselbe Schloss Velberg zu erobern, und so das beschicht, damit wie mit Poxberg handeln. So aber die von Felberg immer aufthun und Wilhelms Teil einantworten, so soll gemelter Teil allein ausgebrennt, abgeprochen und zerrissen, und den anderen Felbergern ihren Teil zuretten vergönnt, zudem sollen auch alle Güter, Wilhelm von Felberg zugehörig, wo er die hat, ein und zu des Bundes Händen genommen werden.

Item, er soll Cuntzen von Rosenberg seine Schlösser und Häuser, nämlich Gnetza, Waltmanshausen und Vttenhausen [D] alle drei und jedes insonder verprennen und in Grund zerreißen und die zugehörigen Dörfer, Flecken und Güter in gemeinschaftlichen Bundespflichten und Händen einnehmen, und sonderlich Waltmanshausen den Flecken um die Ungehorsam, immer dem obersten Feldhauptmann angezeigt, plündern und pranschätzen.

Item, er soll den Absperg auch ausprennen und zu Grund zerreißen und seine zugehörenden Güter wie andere zu gemeinschaftlichen Bundes Händen und Pflicht einnehmen.

Item, das Schloss Aschhausen, [E] Jörg von Aschhausen zugehörig, erobern und alsdann dasselbe wie die anderen verprennen und abthun, und seine zugehörigen Dörfer und Güter in gemeinschaftliche Bundes Händen und Pflicht nehmen.

Item, dergleichen mit dem Schloss Damersheim [F] handeln, aber die Güter doselbst den Kindern eingeben.

Item, er soll auch Rüden Sützel seinen Teil an Balbach [G] ausbrennen und gar zerschleifen, und seine Güter, wie oblaut, in gemeinschaftliche Bundes Händen einnehmen.

Item, und in gleichem Fall mit Frantz Rüden Teil an Wachbach [H] handeln.

Item, jemandes verordnen, Emkering, [I] das Herr Asmus von Absperg ist, mitsamt seiner zugehörigen Oberkeit, alles Zollen, Forst und Gleith &c., in des Bundes Händen und Namen einzunemen, das Einkommen eigens zu verkundigen und darüber einen Amtmann zuzusetzen, und der Frauen ihren Widmall allein davon verfolgen zu lassen.

Item, er soll denen von Pappenheim und Inhaber Pappenheim schreiben und sie dorthin vermögen, gemeinsamen Bund Christoph Marschalcks Teil an Pappenheim und was immer sonst für Güter doselbst zustee, einzuantworten und sich zuzurechnen, dem Bund damit zugewartet und Öffnung desselben Teils zugeben und Christoph Marschalck nimmer einzulassen, und so sie das tun, damit genügig zu sein. Wo aber die Marschalck sich des widersetzten, so soll für Pappenheim gezogen und dagegen wie gegen andere Schlösser gehandelt werden.

Zu dem, wie verlaut, die von Dietfurt [J] um ihres Zusehens willen und dass sie gestattet und gar nichts dazu getan haben, dass der bündischen Verwandten bei ihnen erbarmlich und unrechtlich erstochen und entleibt worden sind, zu plündern und zu pranschätzen.

Item, und nachdem für den Reussenberg [K] zuziehen, denselben zu erobern und damit auch seinen zugehörigen Dörfern und Gütern zugeben und zuhandeln verlassen, ist doch nachmals auf das Anbringen, meines gnädigen Herrn von Würzburgs halben, besprochen, sodann die von Thüngen, die vorausgegangenen Citationen nicht wollen wissen haben, nochmals erscheinen, so wolle gemeinschaftliche Versammlung ihre Verantwortung hören und vernehmen und weiter darin ihre Gelegenheit handeln, und so sie, die von Thüngen, zu der Purgation gelassen werden, dasselbe dem obersten Feldhauptmann samt gemeinschaftlicher Versammlung anzeigen. So sie aber nicht erscheinen und dem obersten Feldhauptmann nichts zu wissen getan wurde, so soll sich der oberste Feldhauptmann auch dafür ziehen, und so er den erobert, dem Reussenberg wie anderen Schlössern mit verprennen und zerreißen, auch Einnehmen seiner zugehörigen Güter tun und sich daran nichts verhindern lassen.

Gebirge [L]: Item, angezeigter oberster Feldhauptmann soll Hector, Achatz und Philipsen von Guttenberg ihre Schlösser, Alt- und Neuguttenberg, einnehmen, die verprennen und zu Grunde zerreißen und abthun, und ihre zugehörigen Güter in gemeinschaftliche Bundes Hände ziehen, doch des jungen Jörgen Teil und Güter soll möglichst verschonen.

Item, und dergestalt gegen Kottnau, dem Schloss, denen von Guttenberg zugehörig, zu handeln.

Fußnoten:

[A] Nürnberg.

[B] Einige Stunden von Mergentheim entfernt und den von Rosenberg zugehörig.

[C] Einige Stunden von Bocksberg entfernt und zum Ritterkanton Odenwald gehörig.

[D] Alle in der Gegend von Uffenheim und Aub gelegen und zum Ritterort Odenwald gehörig.

[E] Ebenfalls in Franken und im Ritterort Odenwald gelegen.

[F] Tagmersheim bei Monheim.

[G] Nicht weit von Mergentheim.

[H] Bei Mergentheim.

[I] Bei Kipfenberg.

[J] An der Altmühl. Hier wurde dem Dr. Jorian von Wien die Hand abgehauen und sein Fuhrmann sowie der augsburgische Bote, namens Jörg Santwerfer, erstochen, ohne dass die von Dietfurt den Tätern Einhalt taten oder nacheilten.

[K] Den von Thüngen im Ritterort Rhön-Werra zuständig.

[L] Unter dieser Bezeichnung versteht man einen Teil der nachmaligen Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach und des bischöflich bambergischen Gebietes. Die nachstehenden Orte gehören zum Gebirge; die meisten liegen im Fichtelgebirge.

[M] Beroldsheim an der Altmühl.

[N] Streit (?), 3 Stunden von Bayreuth.


Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. Januar.


Was gegen Velberg, dem Schloss, gehandelt ist: Und als das Kriegsvolk samt dem Geschütz von Dinkelspühel aus dem nächsten auf Poxberg gezogen und dann das Schloss Velberg nicht weit von dem Wege gelegen, ist gegen demselben Schloss nicht mehr gehandelt worden, als dass die Kriegsräte auf vorgegehendem Absagbrief, der dem Wilhelm von Felberg gen Velberg durch Herrn Jorgen Truchsassen als obersten Feldhauptmann zugeschickt, ihr etlich zu Ross dorthin gen Velberg geordnet, dem Wilhelm von Felberg seinen Teil absprechen, das Zimmer heraustragen, verprennen und alle seine zugehörenden Güter und Pauren zu gemeines Bundshänden annehmen lassen, das dann ohne alle Verhinderung geschehen ist.

Poxberg betreffend: Nachmals, als der oberste Feldhauptmann samt den Kriegsräten und dem Kriegsvolk samstags den 20. Juni gen Pergershaim bei Mergentheim gelangt, haben sie den Herscheyer oder Parsifanndten mit einem Trompeter gen Poxberg geschickt, dasselbe Schloss, so auf eine große Meile weit davon gelegen, im Namen der Römischen Kaiserlichen Majestät und der gemeinen Stände des löblichen Bundes zu Schwaben und zu derselben Hand und Gewalt samt allem dem, das zu demselben Schloss gehört, erfordern lassen.

Demselben Parsifanndten oder Heerschreyer ist auf kurze Rede durch die Inhaber desselben Schlosses, so allein von dem Städtlein dorthin in Besetzung gewesen, geantwortet, dass sie ihnen nicht trauen, wider die Kaiserliche Majestät noch die Stände des Schwäbischen Bundes das Haus Poxberg zu behalten. Daweil auch ihre Edelleute, die Rosenberger, dasselbe Poxberg und ihre Armleute verlassen, von ihnen gewichen, desgleichen die Landesknecht und Poxenmeister, die bei ihnen zu Poxberg in Besetzung gewesen, bei zwanzig stark abgezogen, der Belagerung und der Streiche nicht erwarten wollen, wessen sie sich auch nicht zu beschützen wussten und wollten sich der Römischen Kaiserlichen Majestät und gemeinen Ständen des Schwäbischen Bundes zu Untertanen in Gnad ergeben, das Schloss samt allem Zugehör überantworten mit der untertänigen Bitte, sie die Untertanen und armen Leute bei ihrer alten Freiheit und Gerechtigkeit bleiben zu lassen und vor Gewalt, auch ihren alten Edelleuten, den Rosenbergern zu beschützen. Und haben alsbald auch bei demselben Parsifanndten dem obersten Feldhauptmann und anderen Kriegsräten geschrieben, wie das nachfolgende Schreiben anzeigt:

Den Wohlgeborenen, gestrengen und edlen Herren, Herrn Georg Truchsäsen, Freyherrn zu Walburg, obersten Feldhauptmann, und anderen Römischen Kaiserlichen Majestät und des löblichen Bundes zu Schwaben Beuelhabern und Kriegsräten, unseren gnädigen Herren:

Wohlgeborene, gestrenge und edle, gnädige, günstige, liebe Herren! Eurer Gnade und Gunst als Römische Kaiserliche Majestät, unseres allergnädigsten Herrn, und desgleichen des Bundes im Lande zu Schwaben, unseres gnädigsten und gnädigen Herren, Hauptleuten &c., haben uns als heut durch Euer Gnaden und Gunst gesandten Herolden und Beuelhabern einen Vorschlag und Forderung, das Haus Poxberg samt der Stadt betreffend, lassen vortragen; unter anderem Euer Gnaden und Gunsten anstatt Kaiserlicher Majestät, unseres allergnädigsten Herrn, und des löblichen Bundes zu Schwaben das Haus und die Stadt Poxberg aufzugeben, gefordert und begehrt, oder des Heerzugs ernstlich zugewartet &c. Daweil wir nun als arm verlassene Leute einem solchen Überzug vorzustehen beschwerlich befinden an Leib, Gut und Ehre gar pfennlich &c., so ist an Euer Gnade und Gunst unsere untertänigste, höchste, fleißigste Bitte, uns als arme Leute gnädiglich zu bedenken, daneben auf untertänigste bittend, unseren Junkern und ihren beiden Schwestern ihre Güter und Zinsen jährlich folgen und gnädiglich zu betrachten, zum andern uns armen Bürgern, auch all anderen uns Junkern zuständig, ihre Hinterlassenen, Verwandten, geistlich und weltlich Leib und Gut zu sichern, und dergleichen zum dritten uns alle der von Rosenberg zu Poxberg Armleute inner- und außerhalb Poxberg bei altem Herkommen, Gebrauch und Gewohnheit gnädiglich bleiben zu lassen, in gnädigstem Schutz und Schirm zu behalten, und [wollen uns] solches auf Euer Gnade und Gunst auffordern und begehren dermaßen untertänigst ertzeigen und aller Gebühr halten, untertänigst bittend, uns pass, denn wir arme Leute reden, schreiben noch vortragen mögen, gnädiglich zu betrachten, uns und unser Unschuld zu beherzigen, und bitten Euer Gnade und Gunst um gnädig versicherte Pettschafft beschriebene Antwort. Datum Poxberg samstags nach Metardi Anno &c. 1523.

Was gegen Velberg dem Schloss gehandelt ist: Und als das Kriegsvolk samt dem Geschütz von Dinkelspühel aus dem nächsten auf Poxberg gezogen und dann das Schloss Velberg nicht weit von dem Wege gelegen, ist gegen demselben Schloss nicht mehr gehandelt worden, als dass die Kriegsräte auf vorgegehendem Absagbrief, der dem Wilhelm von Felberg gen Velberg durch Herrn Jorgen Truchsassen als obersten Feldhauptmann zugeschickt, ihr etlich zu Ross dorthin gen Velberg geordnet, dem Wilhelm von Felberg seinen Teil absprechen, das Zimmer heraustragen, verprennen und alle seine zugehörenden Güter und Pauren zu gemeinem Bundshänden annehmen lassen, das dann ohne alle Verhinderung geschehen ist.

Poxberg betreffend: Nachmals, als der oberste Feldhauptmann samt den Kriegsräten und dem Kriegsvolk samstags den 20. Juni gen Pergershaim bei Mergentheim gelangt, haben sie den Herscheyer oder Parsifanndten mit einem Trompeter gen Poxberg geschickt, dasselbe Schloss, so auf eine große Meile weit davon gelegen, im Namen der Römischen Kaiserlichen Majestät und der gemeinen Stände des löblichen Bundes zu Schwaben und zu derselben Hand und Gewalt samt allem dem, das zu demselben Schloss gehört, erfordern lassen.

Demselben Parsifanndten oder Heerschreyer ist auf kurze Rede durch die Inhaber desselben Schlosses, so allein von dem Städtlein dorthin in Besetzung gewesen, geantwortet, dass sie ihnen nicht trauen, wider die Kaiserliche Majestät noch die Stände des Schwäbischen Bundes das Haus Poxberg zu behalten. Daweil auch ihre Edelleute, die Rosenberger, dasselbe Poxberg und ihre Armleute verlassen, von ihnen gewichen, desgleichen die Landesknecht und Poxenmeister, die bei ihnen zu Poxberg in Besetzung gewesen, bei zwanzig stark abgezogen, der Belagerung und der Streiche nicht erwarten wollen, wessen sie sich auch nicht zu beschützen wussten und wollten sich der Römischen Kaiserlichen Majestät und gemeinen Ständen des Schwäbischen Bundes zu Untertanen in Gnad ergeben, das Schloss samt allem Zugehör überantworten mit der untertänigen Bitte, sie die Untertanen und armen Leute bei ihrer alten Freiheit und Gerechtigkeit bleiben zu lassen und vor Gewalt, auch ihren alten Edelleuten, den Rosenbergern zu beschützen. Und haben alsbald auch bei demselben Parsifanndten dem obersten Feldhauptmann und anderen Kriegsräten geschrieben, wie das nachfolgende Schreiben anzeigt:

Den Wohlgeborenen, gestrengen und edlen Herren, Herrn Georg Truchsassen, Freiherrn zu Walburg, obersten Feldhauptmann, und anderen Römischen Kaiserlichen Majestät und des löblichen Bundes zu Schwaben Beuelhabern und Kriegsräten, unseren gnädigen Herren:

Wohlgeborene, gestrenge und edle, gnädige, günstige, liebe Herren! Eurer Gnade und Gunst als Römische Kaiserliche Majestät, unseres allergnädigsten Herrn, und desgleichen des Bundes im Lande zu Schwaben, unseres gnädigsten und gnädigen Herren, Hauptleuten &c., haben uns als heut durch Euer Gnaden und Gunst gesandten Herolden und Beuelhabern einen Vorschlag und Forderung, das Haus Poxberg samt der Stadt betreffend, lassen vortragen; unter anderem Euer Gnaden und Gunsten anstatt Kaiserlicher Majestät, unseres allergnädigsten Herrn, und des löblichen Bundes zu Schwaben das Haus und die Stadt Poxberg aufzugeben, gefordert und begehrt, oder des Heerzugs ernstlich zugewartet &c. Daweil wir nun als arm verlassene Leute einem solchen Überzug vorzustehen beschwerlich befinden an Leib, Gut und Ehre gar pfennlich &c., so ist an Euer Gnade und Gunst unsere untertänigste, höchste, fleißigste Bitte, uns als arme Leute gnädiglich zu bedenken, daneben auf untertänigste bittend, unseren Junkern und ihren beiden Schwestern ihre Güter und Zinsen jährlich folgen und gnädiglich zu betrachten, zum andern uns armen Bürgern, auch all anderen uns Junkern zuständig, ihre Hinterlassenen, Verwandten, geistlich und weltlich Leib und Gut zu sichern, und dergleichen zum dritten uns alle der von Rosenberg zu Poxberg Armleute inner- und außerhalb Poxberg bei altem Herkommen, Gebrauch und Gewohnheit gnädiglich bleiben zu lassen, in gnädigstem Schutz und Schirm zu behalten, und [wollen uns] solches auf Euer Gnade und Gunst auffordern und begehren dermaßen untertänigst ertzeigen und aller Gebühr halten, untertänigst bittend, uns pass, denn wir arme Leute reden, schreiben noch vortragen mögen, gnädiglich zu betrachten, uns und unser Unschuld zu beherzigen, und bitten Euer Gnade und Gunst um gnädig versicherte Pettschafft beschriebene Antwort. Datum Poxberg samstags nach Metardi Anno &c. 1523.

Wachbach und Aschhausen betreffend: Nachmals, am Mittwoch des Johannistages (des Täufers), haben Herr Jörg Truchsass und die Kriegsräte zwei Feindsbriefe, einen gen Wachbach und den anderen gen Aschhausen geschickt und alsbald verordnet, den Bürgermeister von Überlingen mit zwei Vendlin-Knechten, dieselben zwei Schlösser, Wachbach und Aschhausen, zu erfordern, einzunehmen, auszuprennen und alle derselben zugehörenden Pauren und Güter zu gemeinem Punds-Händen und Gewalt zu bringen, wie dann solches ohne allen Widerstand durch gemeldeten Bürgermeister von Überlingen vollbracht und ausgerichtet wurde. Und in denselben Häusern ist weder von Vorrat, Geschütz noch anderem gar nichts gefunden worden, sondern zuvor alles geflohen.

Handlung gegen Balbach dem Schloss: Desgleichen ist den Donnerstag nach Johannes Baptiste, den achtzehnten Tag des Monats Juni, aus Beuelch Herr Georg Truchsassen als oberster Feldhauptmann und der Kriegsräte durch Herrn Wolffen Böhmer, meiner Herrn eines ehrnen Rats zu Nürnberg Hauptmann, ein Feindsbrief durch einen Knaben und seinen Trompeter gen Balbach geschickt, das selbe Schloss erfordert, aber niemanden als etliche Edelfrauen und Jungfrauen mit kleinen Kindern gefunden, die ob demselben Feindsbrief sehr erschrocken, sich elendig gestellt, mit Anzeige, dass sie sich dieser gewaltigen Handlung nicht versehen und hätten zu Gott Hoffnung, es solle ungeschoren nicht bleiben. Aber kurz und des anderen Tags danach hat gemelder Böhmer mit seinen und anderen der Stadt Reuttern dasselbe Schloss Balbach durch etliche Fußknecht spicken, anzünden und ausprennen lassen und desselben zugehörende Pauren und Güter zu gemeinem Punds-Händen angenommen. Das ist alles, ungeachtet dass die Bairischen Reuter darüber sehr unlustig und ungestüm waren, vollendet und ausgerichtet. In demselben Schloss sind zwei Teile gewesen, den Sützeln zugehörig, und ein neugebautes Haus im Vorhof, das ist alles verbrannt ohne irgendwelche Verschonung. Wiewohl die Frauen und andere im Schloss samt den Bairischen Reutern, die allda ihre Losament gehabt, alles Tafeln und Holzwerk aus den Stuben und Gemachen des Schlosses gesprochen hätten, ist doch dasselbe Schloss mit Holz und Stroh dermas gespickt gewesen und verordnet, dass ihre Vornehmen nicht geholfen haben, sondern alles in Grund verbrannt wurde.

Veränderung des Lagers: Item, freitags, den neunzehnten des Monats Juni, ist das Kriegsvolk vor Lauda aufgebrochen und gezogen, den nächsten auf Grünsfeld und dieselbe Nacht sich bei Mos, ein Dorf ungeheuerlich zwei Meilen weg von Würzburg, niedergelassen und doselbst zwei Nächte stillgelegen.

Den Reussenberg betreffend: Mittler Zeit desselben Lagers haben Herr Jörg Truchsass und die Kriegsräte einen Feindsbrief auf das Schloss Reussenberg dem Hanns Jorgen von Thüngen zugeschickt. Und es ist auch die Meinung gewesen, dass das Kriegsvolk für dasselbe Schloss Reussenberg rückgezogen sein sollte, aber auf Bitten und Bewilligung des Bischofs zu Würzburg als einem Bundesverwandten Fürsten vergönnt, dass die Thüngischen Pauren, zu dem Reussenberg gehörend, an demselben Schloss den Teil, sol wie dem Hans Jorgen von Thüngen zugestanden, selbst absprechen, das Holzwerk heraustragen und verprennen. Dagegen soll denen anderen von Thüngen und zuvorderst dem Stift Würzburg zu Guten das Kriegsvolk nicht weiter in das Stift Würzburg noch über den Main geführt werden.

Zu solchem Absprechen ist von den Kriegsräten verordnet, bei hundert Pferden darob zu halten, damit obgemelten Erpieten genug geschehe. Unter denselben Reutern sind auch etliche Nürnberger Reuter von den erbern Bürgern gewesen, neben andern in dem Würzburgischen Glait doselbsthin und wiederum zum Haufen gelangt, aber da ist, wie die gemeine Rede gewesen, gar leise gegangen und nicht viel Schadens geschehen, wiewohl sich zu dieser Handlung noch andern Vornehmen die freien Franken ihrem Pracht nach mitnichten zum Widerstand vernehmen lassen haben. Es haben sich auch die andern von Thüngen, so am Reussenberg Teil gehabt, gegen den Bundsständen purgiert und verschrieben, wie hiernach folgt:

Wir nachbenannten mit Namen Eustachius, Caspar und Jörg von Thüngen, Gevetter, als Inhaber des Schlosses Reussenbergs, bekennen öffentlich und tun kund allerseits mit diesem Brief, als gemeine Stände des Bundes zu Schwaben, um dass Hanns Jörg von Thüngen, unser Vetter, ihre Feindschaft und widerwärtigen und offenen Achter in dem gemelten unserem Schloss enthalten haben soll, vorgenommen, dafür zu ziehen und dagegen mit Strafe zu handeln, und wir uns aber deshalb zu ihren Gnaden und Gunsten gefügt und auf unsere Entschuldigung erlangt, dass ihre Gnade und Gunst uns gnädiglich zu der Purgation gelassen, dass wir demnach ihre Gnade und Gunst bei unseren guten und treuen Waren zugesagt, geredet und versprochen haben, und tun das hiermit wissentlich in Kraft dieses Briefes, sobald ihre Gnade und Gunst für dasselbe Schloss schicken und ordnen, dass ihnen dasselbe zu Stund von uns soll geöffnet und aufgetan werden, darin mit des gedachten Hanns Jörgen von Thüngen Teil mit Zerreißen, Verprennen oder in anderer Weise, desgleichen mit denen Gütern, immer zugehörig, ihres Willens und Gefallens zuhandeln, das auch dazu wir, unsere Erben und Nachkommen, solange die Altfjärige Einigung des Bundes zu Schwaben währt, mit der Tat und außerhalb des Rechts gegen die gemeine Stände des Bundes und derselben zugehörigen und verwandten nicht sein, noch handeln, noch die Eigerührt Zeit wider sie oder die ihren zum Reussenberg niemand enthalten, hausen, hofen, ätzen, trennen oder daraus irgendeinen Vorschub, wie der immer geschehen möcht, tun sollen noch wollen, alles bei vorgemelter unserer zugesagten Treue, getreulich und ungeheuerlich. Und des zu warmem Verkund hab ich eegenannter Eustachius von Thüngen von mein selbst und der oberührten Caspar und Jörgen von Thüngen, meiner zweier Vetter, bitt wegen mein eigenem Insiegel zu Zeugnis öffentlich an diesen Brief gehangen. Und dazu haben wir alle drei samt und sonderlich mit Fleiß erbeten den edeln und festen Bernharten von Thüngen, unseren lieben Bruder und Vetter, dass er sein eigenes Insiegel, doch immer und seinen Erben ohne Schaden, auch öffentlich hieran gehangen hat, gesprächshalber dieser Zeit unserer oberührten Caspar und Jörgen von Thüngen eigenes Insiegel. Geben und geschehen zu Mergethaim am Freitag nach St. Veits Tag nach Christi, unseres lieben Herrn Geburt, fünfzehnhundert und im dreiundzwanzigsten Jahre.

Das Stettlein Au betreffend: So ist gegen das Stettlein Au dermaßen gehandelt, dass durch den obersten Feldhauptmann und die verordneten Kriegsräte ein Feindsbrief doselbsthin gen Au geschickt und dasselbe Stettlein, so zum halben Teil samt einem Schloss dem Cuntz von Rosenberg und der andere halbe Teil dem Bischof von Würzburg zugestanden, zu handeln dem gemeinen Stände des Schwäbischen Bundes durch etliche Reiter, dazu verordnet, erfordert und alle Renten, Zinsen und Güter, auch die Pauren doselbsthin und dem Cuntz von Rosenberg zugehörend, zu gemeinem Bunds Händen und Gewalt gebracht, und des Cuntz von Rosenbergs Hausfrauen, der dann ihr Widerruf darauf verweist gewesen, nicht mehr als ihr Varus, Clainotter und Claider gelassen und dasselbe halbe Stettlein Au auf ihr Ungehorsam und Verwirklichung dafür um tausend Gulden geprandtgeschätzt worden.**

Gegen Waltmannshouen und Gnetza: Item, montags, den 22. Juni, sind Herr Jörg Truchsas, Feldhauptmann, und das Kriegsvolk fort auf Uffenheim gerückt, dort den Eritag stillgelegen, in derselben Zeit zwei Feindsbriefe durch einen Knaben gen Waltmannshouen und Gnetza, beide Cuntzen von Rosenberg zugehörig, geschickt und dieselben zwei Häuser samt ihren zugehörenden Pauren und Nutzungen erfordern lassen. Aber in denselben Häusern ist niemand gefunden worden.

Auf solche Handlung ist erstlich das Schloss Waltmannshouen, welches dann ganz geräumt und ausgeräumt gewesen, durch den obersten Feldhauptmann und andere Hauptleute verbrannt, die Pauren auch in des Bundes Pflichten angenommen, mit der Auflage, dass sich dieselben Pauren hierüber wider ihre Zusagen gegen Herrn Jorgen Truchsassen etwas ungehöriges, ungehorsames und strafbares gehalten haben, also dass sie die Pauren plündern oder zum wenigsten prandtschatzung würdig gewesen wären, dass demnach die Pauren zu einer Strafe gemeinlich und ein jeder sonderlich, sonder in einiger Weise mit weißen Steinen den nächsten zu den Bundsräten, so damals zu Hasfurt gewesen, sich stellen, anzeigten, doselbst weiters Bescheid und der Gnade erwarteten sollen.

Und alsbald ist auch durch Burkharten Marschalck von Pappenheim und etliche der Stett Reuter das Schloss Gnetza, so gleichermassen wie Waltmannshouen und etwas lustiger und fester gepaust gewesen, verbrannt und alle zugehörenden Güter und Pauren zu gemeinem Bundsbanden genommen und huldigen lassen.

Zug auf das Gebirg:
Item, mittwochs, den 24. Juni 1523, sind die Kriegsräte mit dem Kriegsvolk aufgebrochen, ihren Weg an der Aisch auf Windshaim, auf Lonerstatt und fort auf Vorchhaim genommen, doselbst zwei Tage stillgelegen, das Geschütz und anderes geputzt, auch alles Geschoss abschießen lassen. In demselben Schießen dann etliche Püchsenmeister, die ihre Sachen nicht in Acht gehabt, von einem Ladestecken und einem Fässlein Pulvers Schaden genommen.

Auch haben in derselben Zeit die Kriegsräte beraten, welchen Weg sie am bequemsten auf das Gebirg nehmen möchten, und deshalb beschlossen, auf Ebermanstat und denselben Grund den nächsten auf Streitberg die Wege anzunehmen, alsdann über die Staig auf Holfeld zu rücken. — Und als solcher Zug für Streitberg geschehen, ist es gleichwohl von wegen der Höhe der Staig doselbst mit dem großen Geschütz und der Menge der Wagen gar langsam gegangen, sodass der Rennfendlin, der Vorzug, der gewaltige Hauf und der Nachzug des reisigen Zeugs samt etlichen Fußknechten eine lange Zeit vor Streitberg auf der Höhe halten und auf die Wagen, auch das Geschütz, warten müssen. Und an der anderen Seite des Schlosses Streitberg ist das Fußvolk mit dem Geschütz und den Wagen die Staig aufwärts gezogen, unter denen sich etliche Fußknechte, die zum Teil unter einem Erbenrat zu Nürnberg vendlin gelegen und in dem Nachzug verordnet waren, unterstanden. Herr Cunrat Schotten, damals Hauptmann auf Streitberg, ließ Fisch und Vorhen aus einem Kastell heben und etliche Pfaben zuschießen. Darob dann Herr Cunrat unlustig und unwillig und mit einer Hackenpüxen unter die Knechte geschossen und alsbald einen Nürnberger Fußknecht gefangen, von den anderen Knechten, die nichts dazu getan, mit Gewalt genommen und in das Schloss geführt, der Meinung, denselben zu köpfen, und alsbald in einem Stock dermaßen etliche Stunden liegen lassen, dass demselben Knecht Löcher in den Arm gerissen wurden, die immer nachmals über etliche lange Zeit nicht geheilt sind.

Als aber ein Erbenrat dieser Stadt, Hauptmann Wolff Böhmer, solche Gewalttat erfuhr, hat er sich mit etlichen Nürnberger Hauptleuten, Fendrich und anderen zu Herrn Jorgen Truchsassen und den Kriegsräten gefügt, diese Gewalttat und den Friedensbruch angezeigt. Dem ist anders nicht geholfen, als dass Clas Seidensticker, Profos, zu Herrn Cunraten ritt und den Knecht in seine Hände nehmen soll. Das ist geschehen.

Truppach und Krügelstein, die Schlösser auf dem Gebirg betreffend:
Nachmals und nämlich mittwochs, den ersten Tag des Monats Juli, haben Herr Jörg Truchsas als oberster Feldhauptmann und die Kriegsräte einen Knaben mit zwei Feindsbriefen gen Truppach, das des Wolff Heinrich von Aufses gewesen, und Krügelstein, so Jörg Wolff von Gich zugestanden, geschickt, auch nachmals dieselben zwei Schlösser, die dann ganz öde und verlassen, geräumt gefunden worden, samt ihren Zugehörungen, als Pauren und anderer Nutzung, eingenommen, dem gemeinen Bund huldigen und Aide tun, danach dasselbe Schloss Truppach samt den Vorgepäuen im Vorhof anzünden und verprennen lassen.

**So ist Herr Jörg Truchsas mit Wolffen Böhmer, Nürnberger Hauptmann, und anderen Reutern von dem Haufen auf Krügelstein gerückt, dasselbe Schloss durch etliche Fußknechte, die vor der Zeit daselbsthin mit etlichen Püchsenmeistern und Reutern geordnet waren, mit einem Lichterzaun, der um das Schloss gemacht gewesen, spicken und einen festen, wohl gepausten Turm, der oben im Umblauf acht Schuh dick war, mit vier Thunnen Pulverspeisen und den Luft verdämpfen und nachmals anzünden lassen, dass in kurzer Zeit nach Anzündung des Schlosses Krügelstein derselbe feste Turm durch Kraft des Pulvers vom Grund erhoben und so gewaltig von seiner Statt in den Graben geworfen ward, dass es wunderparlich zu sehen, nicht viel erfahren, sondern auf diesen Zug allererst gelernt ist.

Nach Vollendung derselben Taten ritten Herr Jörg Truchsas samt anderen wieder zum Veltlager zu, das hinter Thurnau geschlagen war, und hatten daselbst ihren Nachtstall.


Fußnoten:
[A] Städtchen an der Jaxt.
[B] Aub an der Gollach, 2½ Stunden von Ochsenfurt.


Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. Februar.


Am Sonntag, den fünften Juli, sind Herr Jorg Truchsäs und die Kriegsräte samt dem Kriegsvolk für Kulmach bei die zwei Schloss Alten- und Neuen-Guttenberg gelangt, davor denselben Schlössern, so vass lustig, vest und wohl erbauen gewest, den Guttenbergern zustehend, durch etliche Veintsbriefe absagen lassen und ferner dieselben, wie sich gebührt, erfordert. Aber allda ist niemand dann etliche edle Weiber gefunden, die haben mit kläglichen Gebärden Gnad begehrt. Denen ist zum Teil Gnad widerfahren, aber nichtsdestoweniger der widerwärtigen Guttenberger Teil an denselben zwei Schlössern abgebrochen, das Zimmer verbrannt und nachmals der vest Turm, so im alten Schloss Guttenberg gewest, desgleichen die Basteien und Gefängnis auch im neuen Schloss mit Pulver gespickt und zersprengt, das dann den Teilen, so gesichert sein sollten, auch mit Erschallung des großen Erpidems des Pulvers merklich Schaden zugefügt und ihre Häuser gar zerschüttet hat.

Item, Eritags den siebenden Juli sind die geordneten Hauptleut und Kriegsräte vor den Schlössern Alten- und Neuen-Guttenberg aufgebrochen, dieselbe Nacht zwischen Guttenberg und Sparneck gelegen und am Mittwoch, den achten Juli, für Sparneck, Waltstain und Oprod, so alles nahe beieinander, gelangt, doselbst etliche Tage still gelegen.

Gattendorff, ein Schloss der Sparnecker auf dem Gebirg:

In derselben Zeit ist von Herrn Jorgen und den Kriegsräten gen Gattendorff, so dem Gatt von Sparneck zugestanden, geordnet worden zwei Vendlin Knecht und bei hundert reisiger Pferde, darunter die Wirttenbergischen, etliche Bairisch und etlicher Stätt Reuter samt den Stradiotten gewest, dasselbe Schloss einzunehmen und die Türn und Basteien zu sprengen und das Schloss alsdann zu verbrennen. Das ist desselben Mals durch die Fußknecht und etliche Büxenmaister vollbracht und wohl ausgericht; aber dasselbe Schloss ist gar ausgelert und niemand darin funden worden.

Waltstain, ein Schloss der Sparnecker, darauf die Gefangenen gelegen, die selbst auskommen sind durch Hilf des allmächtigen:

Item desselben Tags ist durch Wolffen von Freyburg, einem Edelmann, so von der Stadt Augspurg zu Hauptmann geordnet war, das Schloss Waltstain, so des Wolffen, Cristoffen und Jorgen von Sparneck, Gebrüdere, gewest, darauf die Gefangenen gelegen und auskommen sind, nämlich Johann Lucas N. Lampartter und Pamgartner, verbrannt und die Gefängnis mit Pulver zersprengt und zerrissen. Dasselbe Schloss ist gar eine Mordgruben und nichts erbauen, an einem wilden Ort in einem Walde gelegen, und nichts darin gewest.

Das Schloss Oprod der Sparnecker betreffend:

Desgleichen, als hievor in der Uneinigkeit, so die Sparnecker selbst zwischen ihnen gehabt, das Schloss Oprod, so dem Sebastian von Sparneck zugestanden, ausgebrannt und ein sehr vester Turm darin stehen blieben, ist derselbe Turm mit etlichen Tonnen Pulvers auch zersprengt und in Grund zerbrochen und eingeworfen.

Weysdorff, ein Schloss der Sparnecker betreffend:

Item als der oberst Feldhauptmann Herr Jorg Truchsas und die Kriegsräte das Schloss Weisdorff haben einnehmen wollen, ist doselbst des Sebastian von Sparnecks Weib verharrt und eines Kindes gelegen. Derhalb der oberst Feldhauptmann und Kriegsräte um Räumung desselben Schlosses nicht angehalten, ihr verschont und derselben Zeit gen Weisdorff dem Schloss nichts handeln wollen, sondern zu ihrem Abzug etliche Personen mit etlichen Hackenbüxen und Pulver in dasselbe Schloss geordnet, doselbst zu bleiben, bis die Frau ihr Kindbett vollende. Alsdann sollen sie das Schloss spicken und in Grund verbrennen. Als aber die Kindbettlerin den Ernst gesehen und vermerkt, dass sie ihr Kindbett nicht helfen wollen, hat sie gesagt, so es doch sein muss, wolle sie es nicht länger aufhalten, und alsbald das Schloss geräumt. Das ist von den Befehlhabern verbrannt und gar verderbt worden.

Sparneckh, das Schloss betreffend:

So ist das Schloss Sparneckh, daran viel Sparnecker, auch einer ein Thumherr zu Regenspurg, Teil haben, dermaßen vor Ausbrennung desselben mit Pulver gesprengt, dass drei aufeinander erbaute Gewölb vom Grund erhebt und in den Graben geworfen sind, auch ein große steinerne Kemeten, daran gebaut, inmitten voneinander gebrochen und eingefallen. Danach ist das Schloss samt den Viehstellen und Stadeln angezündet und verbrannt worden.

Als aber die Kriegsräte auf fleißig Bitt einer hübschen jungen Wittib, so Hannsen von Sparneckh seligen zu derbe gehabt, der dann dieser Vehd nicht verwandt gewest, ihren Teil, ein Gemach am Schloss, so allein an einem Ort erbauen war, gern verschont, auch die Paurn, denselben Teil zu retten, verordnet gewest, so ist doch derselbe Teil, der Wittiben zustehend, von der großen Hitz auch angegangen und verbrannt. Derhalb sich die Frau sehr kläglich erzeigt.

Zu solchem Einnehmen vorgeschriebener der Sparnecker Häuser sind alle Paurn und Güterer durch den obersten Feldhauptmann zu gemeins Bunds Handen und Gewalt angenommen, die all alsbald gehuldigt haben und mit Zinssen und Gülten beschrieben sind.

Darnach ist der oberst Feldhauptmann und die Kriegsräte mit dem Kriegsvolk zu Ross und Fuß von dem Gebirg gezogen auf den Gefres, auf Bairreut, auf Weisseno das Kloster, und dann fort einen Tag hierher gen Nürnberg in die Stadt in einer lustigen, schönen, wohlgeschickten Ordnung zu Ross und Fuß, samt dem Geschütz und allen Wägen, wie die aus Notdurft des Heers mitgeführt, eingezogen, und des andern Tags darnach die Fußknecht geurlaubt und ehrlich mit einem Gulden abgefertigt worden für den Abzug.

Und als solches Heer, wie jetzt gemeldet, auf Freitag den 17. Juli hierher gelangt, sind nachmals am 21. Juli Herr Jorg Truchsäs und der reisig Zeug ausgebrochen und ein jeder Teil seinen Weg anheims genommen.

Das Schloss Abtsberg belangend:

Als aber auf den Hannenkamb und um Nürnberg in der Nähe nachvermeldete Häuser, so zum Teil vor in des Bunds Handen gewest, ungestraft blieben, haben darum die Bundsräte, so derselben Zeit zu Nürnberg versammelt waren, geordnet, dass gegen denselben Häusern auch tätlich gehandelt wurde. Und nämlich ist das Schloss Abtsperg durch Herr Jorgen Truchsasen und die Augspurgischen Reuter am Abzug ausgebrannt.

Das Schloss Uttenhouen belangend:

Desgleichen ist Uttenhouen, so dem Cuntzen von Rosenberg zugestanden und mein gnädiger Herr von Aistet von des Bunds wegen innegehabt, durch die Bairischen und Nürnbergischen Reuter am Abzug verbrannt.

Das Schloss Damershaim betreffend:

So haben auch Herr Jorg Truchsas, Freyherr, und mit ihm die Augspurgischen Reuter das Schloss Damershaim, so des Eukarius von Ottings verlassener Wittib zugestanden und auf dem Hannenkamb gelegen und dieser Vehdverwandten Unterschlaipff gewest ist, ausgebrannt.

Das Schloss Berltshaim belangend:

Item es sollt auch zu der Zeit das Schloss Berltshaim ausgebrannt worden sein. Das ist aber von wegen der Frauen doselbst, so eines Kindes gelegen, bis auf ferneren Bescheid der Bundsräte unterlassen und angestellt.

Als aber dieses bündische Heer zertrennt und abgezogen, haben sich die Sparnecker, desgleichen Jorg Wolff von Gich und andere wiederum zu ihren Gütern getan, die Paurn bedroht und bedrängt, ihnen wiederum mit Reichung der Gült und Zins gewärtig zu sein oder darob Not zu leiden. Derhalb sich dann etliche aus Sorgnis ihres Leibs und Güter bewilligt und ihren Edelleuten wiederum zugetan.

Wiewohl nun dem zu begegnen gemeine Bundsräte ein streifende Rott auf das Gebirg und anderswo zu streifen verordnet, ist doch durch dieselben nichts Sonders ausgericht, dann dass dadurch die Vögel gescheucht und nichtsdestoweniger auf Abzug derselben streifenden Rott wiederum zu ihren Gütern kommen sind.

Zu diesem gleichzeitigen Bericht bemerken wir, dass Hanns Thomas seine Fehde bis zum Jahre 1531 fortsetzte, wobei er noch viele Kaufleute niederwarf, wegschleppte und schatzte. Um Johannis 1531 begab er sich zu seinem vertrautesten Freund, zu dem Juden Salomon in Altenzedlitz, dem er seinen Raub zu verkaufen pflegte. Aber dieser machte ihn trunken und schoss den in Schlaf gesunkenen Edelmann mit einem Faustrohr durchs Herz, worauf er ihm mit Hilfe eines andern Juden durch Kolbenschläge den Kopf zerschmetterte. Seinen Leichnam schleppten sie in einen Kornacker, wo er etliche Tage hernach von Hunden aufgefunden wurde. In einem Winkel des Kirchhofes zu Altenzedlitz wurde er zur Erde bestattet. Also endete Hanns Thomas von Absberg, einst der Schrecken der Reichsstädte und ihrer Kaufleute.

Dieser war aus Nürnberg. Nach seiner Erledigung gab er den Kriegsherren daselbst über seine Gefangenschaft nachstehenden Bericht:

Baumgartners Gefängnis betreffend, von welcher ihm Gott ausgeholfen.

Sagt erstlich, er sei am Mittwoch vor Philippi und Jacobi Anno 1522 mit Sanntwerffer, Potten, über Nacht zu Pleinsfelt gelegen und morgens Donnerstag von dannen herein gen Nürnberg wollen reiten, und ungefährlich eine halbe Meile Wegs von Schwabach, da wären vier Reutter in Grau gekleidet zu ihnen kommen, hätte einer gesagt: „Wohin, ihr Reutter?“ hätte er ihnen geantwortet: „Des Wegs da hinein“ mit mehr Worten. Wären also mit ihnen eine Weile gezogen, wäre ihm einer in den Zaum gefallen, gesagt, er müsse gefangen sein, also mit ihm und dem Potten auf die Seiten in das Holz gerückt. Hätte einer zu ihm gesagt: „Tue die Kappen herab, lass mich dich sehen, wie du siehst“, und gefragt: „Bistu nicht ein Paumgartner?“ mit mehr Worten, und ihn bezwungen, dass er ihm einen Eid hätte müssen schwören, ob er von ihnen käme oder abgedrungen würde, dass er sich nichtsdestoweniger wollte stellen, wo sie ihn hin mahnen würden, danach gebunden und mit ihm und dem Potten hinweg gezogen durch die Hölzer. Hätte zu Zeiten ein Dorf gesehen, kenne es aber nicht. Auch habe er ein weiß Schloss zur linken Hand gesehen, also den Tag geritten und unterwegen bei einem Pfaffen getrunken; liege das Haus an einem Berglein, habe aber nicht können merken, dass der Pfaff ihrer keinen gekannt habe. Wären also geritten bis zwei Stunden vor Nacht, hätten sie in einem Holz verzogen. Wäre der eine Knecht Veit genannt — sei ein kurz dick Männlein — weggeritten, danach auf einem Bauernross geritten kommen, einen Sack mit Habern darauf geführt und ein Laib Brot. Auch einen Bauer hätten sie, Müllner genannt, mit ihnen, hätte eine Flasche mit Bier und harte Eier tragen, hätten sie gegessen, auch den Rossen Futter gegeben auf den Krebsen, also geruht bei zwei Stunden oder länger, danach aufgewesen, als die Nacht wäre angegangen. Und als sie aus dem Holz herausgewandt, hätte er wohl etliche Lichter in den Bauernhäusern gesehen.

Wären also dieselbe Nacht fort und fort geritten, und als früh am Freitag, als der Tag wäre hergangen, wären sie durch ein Dorf kommen. Sei vorn am Ende des Dorfs eine Schmitten, hätte der eine Reutter heften lassen, und vor das Dorf hinaus sei eine steinerne Brücke. Da wären sie überkommen, also geritten bis nach Mittag. Da wäre der eine Knecht, so des Glatz Pferd geritten, in ein Holz von ihnen geritten, hätten sie da verzogen, bis er wiederkommen wäre; denn er wohl vier Stunden aus gewesen. Als er wiederkommen wäre, hätte er ihnen aber Käse, Eier, Brot und Bier gebracht und gesagt, er hätte nicht heraus gedurft; denn es wären Reutter doselbst hingekommen, und müssen warten, bis sie hinweg wären geritten, hätte aber nicht können vernehmen, wer sie gewesen wären. Also geruht, danach wieder aufgewesen, fort geritten, und am Abend hätten sie den Potten reiten lassen, sie fortzogen dieselbe Nacht, auch den Samstag fort und fort, dass sie nichts hätten gegessen dann Brot, das sie mit ihnen geführt hätten, und den Rossen auch Brot gegeben, also dass die Ross alles müd gewesen, dass sie ein Teil niedergesunken wären, also dass sie dieselbe Nacht zum Teil auf einer Wiesen bei einer Hecken belieben wären. Von dannen geritten bis an Sonntag bis wohl auf den Tag, wären sie zu einem Dorf kommen, fließe ein Bach zwischen Zäunen durch, sei ein Haus am Ort allein, wären sie eingezogen, sei gestaltet gleich wie ein Breuhaus, habe oben eine Stuben; wäre kein Ofen innen gewesen. Und ihm anfänglich befohlen, er sollte sich halten als wäre er ihr Junker, und sagt, dass man das Essen förderlich zuricht. Hätten sich aufgetan, und alldieweil sie also geharrt hätten auf das Essen, da hätte der Wirt gesagt: „Jetzt kommt unser Schultheiß.“ Da hätten sie das Harnisch verborgen und ein Teil andere Röcke angetan, und also gesessen und blieben, seines Erachtens bis nach Vesperzeit. Da wären sie wieder aufgewesen, durch den Bach gezogen, durch die Hölzer, und gegen dem Abend in einem Holz verzogen. Wäre Veit von ihnen geritten, und danach einer zu Fuß mit ihm kommen, hätte einen Kittel angehabt und einen Schweinspieß getragen, Flaschen mit Bier und Brot gebracht. Hätte derselbe im Kittel zu ihm, sagt er, gesagt: „Baltasar, wann her? Mir ist leid, dass ihr da seid. Wollt, sie hätten einen andern. Ich will ob euch halten, als viel mir möglich ist.“ Wären nachfolgend wieder hinweggegangen, und als es finster worden wäre, da hätten sie ihn geblendet eingebracht, in einem Stall abgesetzt, und also geblendet geführt bis zu einer Stiege. Da hätten sie ihn abgeführt und danach lang hinunter. Da hätte man ihn in ein Gewölbe getan, wären oben Ringe. Hätten sie ihm gewiesen und gesagt: „Da lernt man einem singen an.“ Sei seines Bedünkens ein Haus, das auf einer Höhe liege. Hätte ein Knecht sein gewartet, auch ein Weibsbilder ihm etliche Male zu essen gebracht, und ein Knab auch. Hätte der Knecht gesagt, sie hätten stetig Hiehmen auf der Straße, die ihnen Wein und anderes zuführten. Sei über einem Vierteljahr daselbst gelegen. Es wäre auch Hanns Thoman ungefährlich in zehn Tagen selbst zu ihm kommen, gesagt: „Lieber, wann kommst her?“ oder „Was willst hie tun?“ mit viel andern Spottworten.

Danach sei Veittlein kommen und des Orts geblendet allein wieder von dannen geführt bei Nacht, und als er ihn herdan hätte gebracht, wieder aufgetan und gesagt: „Ich will dich zu viel Leuten führen, aber lass nur mich reden“, und ihn also ungefährlich auf drei Stunden geführt, wieder geblendet. Danach, als sie hinzu wären kommen, ihn abgesetzt, die Ross angebunden, wäre der eine Gaul ledig worden, davon geloffen, hätte er gesagt: „Poxfleisch! Kommt der Gaul etwa zu einem Bauern, so wird uns der Teufel bescheißen.“ Wären aber Reutter aufgewesen und den Gefangenen. Hätte ihn also aufwärts geführt und einer geschrien, da sie hinaufkommen wären, als sollte es Böhmisch sein, und seines Erachtens über zwei Brücken kommen. Und wenn sie durch ein Tor wären kommen, so wäre man dann eine gute Weile gegangen bis zum andern, bis in einen Stall. Da hätte man ihn eine Stiege aufgeführt und danach hin hinterwärts bis zum Turm. Wäre einer in einem schwarzen Kleid mit einem Knebelbart dagewesen. Und als er gesehen hätte, dass sie ihn in den Turm wollten legen, hätte er sie gebeten, ihn heroben zu lassen. Aber der im schwarzen Kleid hätte ihm den Knebel zwischen die Beine getan und mit ihm hinabgerumpelt. Solcher Turm sei rund und sehr stinkend und ungeheuer. Hätte erstlich sein ein Bauerngesell gewartet, welchen er je gebeten hätte, ihm oben das Loch offen zu lassen, das er dann getan hätte. Wäre eins ein großer Hund über das Loch kommen, hinabgeschmeckt. Derselbige Hund hätte ein breit messen Halsband angehabt. In welchem Turm er sehr krank worden wäre. Da sie solches gehört hätten, wäre der Knecht kommen und ihn herausgezogen, aber gesagt, er müsse zu Nacht wieder hinab, allein dass er Luft finge. Hätte er geantwortet: „Hättest mich wohl vor da nieden gelassen, so stürb ich und komm der Marter ab.“ Es hätte ihm auch die Frau allerlei Essens geschickt und Würz. Man hätte ihn aber heroben gelassen bis an fünften Tag. Und als es ein wenig besser worden wäre. Hätte es oben im Turm noch ein Boden gehabt, wäre er hinaufgestiegen. Auf welchem Turm zwei Büchsen gestanden wären, und darüber ein klein Stüblein, darin etlich Rennzeug gewesen wären. Hätte auch zu den Löchern herausgesehen und über ein Holz gesehen als eine Stadt. Wären die Dächer mit roten Ziegeln gedeckt. Wisse aber nicht, was es gewesen sei. Hätte auch im Turm gehört die Ross essen, das Futter schwingen und viel Leute darin weben [hin- und hergehen, sich beschäftigen]. Sei vier bis in sechs Wochen da gelegen.

Nachfolgend habe ihn Hanns Thoman, der Veittlein und ein Bub doselbst von dannen geführt, hätten ihn vom Turm aber in den Stall herabgeführt. Wäre er im Heu gelegen; bis sie das Harnisch hätten angelegt, hätte er gesehen, dass es eine zwiefache Stallung gewesen, und dessmals viel Ross da gestanden, ihn geblendet herausgeführt und die Knechte bis auf Mittag geritten, hätten sie ihn eingebracht, da er jetzt sei aufkommen, welches Haus Waltstain genannt sei.

Item was die Reutter, so ihn geführt haben, für Personen sind und für Ross geritten haben, sagt er: Einer habe ein braun starkes Mutzen geritten. Derselbe Knecht habe sich Veit Scharpf genannt. Mehr ein Knecht, Jorg genannt, habe ein weiß Ross gehabt, eine ziemliche Person. Mehr ein klein alt Knechtlein, wisse seines Namens nicht, hätte ein Ross geritten, soll Bernhart Glatz gewesen sein. Mehr ein gar junger Knecht, hätte ein weiß Schimmellein geritten.

[B] Tagmersheim.


Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. März.