Von Karl Schalk.
Waffensammlung der Stadt Wien, die eine der Gruppen der historischen Sammlungen der Stadt Wien bildet,1 ist aus dem städtischen Waffenaushilfs- und Zeugsdepot, das die Stadt im Mittelalter anlegte, herausgewachsen.
Wir gebrauchen den Ausdruck Waffenaushilfsdepot, da bekanntlich im Mittelalter der zum Kriegsdienst Verpflichtete, wie der denselben als Beruf Erwählende, der Söldner, sich seine Waffen selber zu besorgen hatte, die Stadt also in erster Linie nur für die Beschaffung der Geschütze, des «Zeugs», aufkam und für die Bewaffnung des Einzelnen nur aushalf, insofern derselbe nicht die Mittel hatte, im gegebenen Augenblick des Bedürfnisses mit seiner Wehr, bereit zu sein. Als Beispiele für die Verpflichtung der eigenen Waffenbeschaffung seitens der Bürger und der Söldner sei auf italienische Städte hingewiesen, die in Fragen der Verfassung und der Verwaltung den deutschen infolge vorgeschrittener wirtschaftlicher Entwicklung ja in vielfacher Hinsicht vorangingen.
In dem für die spätmittelalterliche Heeresverfassung so überaus wichtigen Florentiner Libro di Montaperti aus dem Jahr 12602 heißt es bezüglich der Bürger: «Item quod quilibet habens equum pro Commune Florentiae tarn civitatis quam comitatus Florentini teneatur et debeat portare et habere in praesenti exercitu sellam ad dextrarium, covertas equi, panceriam sive asbergum, caligas sive stivalettos de ferro, cappellum de acciario, lamerias vel coraczas, lanceam, scutum sive targium vel tabolaccium anglum.
Item quilibet pedes civitatis Florentiae teneatur et debeat portare et habere in praesenti exercitu panceriam sive corictum cum manicis ferreis aut manicas ferreas cum coraczinis, cappellum de acciario vel cervelleriam, gorgieriam sive collare de ferro, lanceam, scutum sive tabolaccium magnum.»
Die Verpflichtung der Söldner, in eigenen Waffen zu dienen, erhellt unter anderem aus einem
Codex degli stipendiarii della repubblica di Firenze aus dem Jahr 13693: «Imprimis quod omnes et singuli comstabiles equestres comunis Florentiae debeant toto tempore, quo starent ad servitium et stipendium, esse armati et muniti de et cum infrascriptis armis offensilibus et defensilibus.» Eine analoge Vorschrift bestand auch für die stipendiarii pedites:
«Dummodo balestarius sit armatus et munitus corazina, cerveleria, cultello, balista et croccho et verretqnibus et turchasso.
Et quod comstabilis banderie sit armatus cerveleria sive bacinetto, corazina, braccialibus sive manichis de maglia, spata, cultello, lancea et pavese. Et quod quilibet caporalis, qui habet ragazinum, sit armatus similiter, et quilibet alius pedes de banderia sit armatus cerveleria, spata, cultello, pavese sive rotclla et lancea.»
Die Wiener Bürger waren nach dem Wiener Stadtrecht des Kaisers Friedrich II. vom April 1237 und nach dem Freiheitsbrief König Rudolfs I. vom 24. Juni 1278 nur zu beschränktem Heeresdienst verpflichtet.4
In ersterem5 heißt es in Alinea 2: «Preterea ex habundanti gratia indulgemus, ut nemini liceat prenotatos cives ad aliquod servitium ultra progredi cohibere, quam ut eo die, quo Clara luce de domibus exierint, cum splendore solis regredi permittantur.» In deutscher Übersetzung:6 «Das man dhain purger icht verrer nott in hervert ze varn denne pei dem tag auz und desselben tages wider heim bei der sunne. Darüber so gepieten wir von uberfluzzigen gnaden, daz niemant erlaubt sei die vorgenannten purger ze notten ze dhainen dienst auzzevaren fürbazze denne des tages, und seu pei liechtem tag von iren haeusern auzvarent, daz sie denne pei dem sunenschein wieder gelazzen wern haimzevaren.» Fast denselben Wortlaut in lateinischer Sprache hat der Freiheitsbrief König Rudolphs von 1278. Wenn nun in späteren Stadtrechtsverleihungen von diesen Privilegien nicht mehr die Rede ist, dürfte es wohl zu jenen gehören, die die Wiener infolge ihres Aufstandes gegen ihren Landesfürsten Albrecht I. verwirkt hatten, und welchen sie durch die Verzichtsurkunde vom 19. und 28. Februar 1288 entsagen mussten.7
Übrigens ist seit Beginn des 13. Jahrhunderts in Österreich und Steiermark eine Änderung in der Heeresverfassung der Länder zu konstatieren,8 indem es den Ministerialen gelungen war, auch in militärischer Hinsicht ihre Dienstpflicht zu lockern und ihre Stellung immer mehr jener der freien Vasallen anzupassen. Es blieb eine unbeschränkte Kriegspflicht nur mehr für die eigenen Ritter und Knechte des Landesherrn bestehen. Diese Entwicklung führte zum Abschluss von Kriegsdienstverträgen, welchen ein reines Vertragsverhältnis zugrunde lag. Damit war aber ein Söldnertum geschaffen, das sich auch andere Elemente des mittelalterlichen Staatslebens nutzbar machten, auf welchen die Pflicht des persönlichen Kriegsdienstes ruhte, die Städte. Statt persönlich ins Feld zu ziehen, fingen die Bürger der Städte an, Söldner zu stellen. Die Wiener Stadtrechnung des Jahres 1368 weist die frühesten Ausgaben der Stadt für Söldner aus.9 Die Kammeramtsrechnungen des 15. Jahrhunderts sind in lückenhafter Reihe vom Jahr 1424 an erhalten und liefern den Tatsachenbeweis, dass die Stadt de facto die Verpflichtung anerkannte, im Kriegsfall Söldner zu stellen, wenn nicht ihre Bewohner selbst ausrücken wollten,10 und zwar nicht allein zum speziellen Schutz der Stadt, sondern auch gegen die Feinde des Landes im offenen Feld, gegen die Hussiten, gegen räuberische Söldner, gegen Ungarn und andere Feinde. Es widerspricht also dem tatsächlichen Rechtszustand, wenn die Wiener in der Absage an ihren Landesfürsten, Kaiser Friedrich IV. im Jahr 1462 gegen die Verpflichtung, Söldner zu halten, mit der Behauptung remonstrierten, dass «ein yeder landesfürst schuldig sei, die seinen vor gewalt und unrecht zu schützen.»11 Sie hatten die Verpflichtung ja schon seit Jahrzehnten anerkannt, indem sie eben Söldner hielten und Kaiser Friedrich, der stets in Geldnöten war, konnte sie am wenigsten schützen, da gerade unter ihm das alte feudale Heeressystem gänzlich versagte.
Einen befriedigenden Einblick in die städtische Heeresorganisation in der Mitte des 15. Jahrhunderts bietet uns das bisher unbeachtet gebliebene Protokoll einer Sitzung des Wiener Rats vom 9. März 1442,12 die ausschließlich militärischen Angelegenheiten gewidmet war. Unzweideutig erkennt der Rat die Verpflichtung der Gesamtbewohnerschaft zum Heeresdienst an:
«Item ob icht ain geschray in der stadt würd oder sich erhub, wan man die gross glogken leutt, das dann menigelich kommen sol. Die in Stubenvirtail sitzent, an dem platz am Lugegk; die im Kernervirtail sitzent, an den Newenmarkt; die in Widmervirtail sitzent an den Graben und die in Schottenvirtail sitzent an den Judenplatz. Und was dann die obristen haubtleut yeds virtails13 mit in schaffen, das sy des gehorsam seyen.
Item es sol auch in yedem haus beschaut werden feuerstet, harnasch, weerspiess, und wer des nicht hiet, der sol darumb trachten, das er es hab.
Item es sol auch ain yeder, der es vermag, ros, knecht und was zu weer gehört, haben in seinem haus. Ob es zu schulden kumbt, das er damit berait sey.
Item das die stat im rathaus haben sol 1000 tartschen und 1000 spiess.
Item das auch ain yeder hauswirt oder inman für sich und sein dienstvolkch, der nicht armbst noch ptichsen vermag, tartschen und spiess haben sol, zu yeder person ain schallern14 oder ein eysenhut.» Aus diesen Ratsbeschlüssen ergibt sich, wer zum Dienst verpflichtet war: «Menigelich, hauswirt wie inmann»; es war also Bürgermiliz im späteren Sinn und Aufgebot. Die Waffen musste jeder selber besitzen. Die Minimalbewaffnung war Tartsche und Spieß und als Schutzwaffe für den Kopf Schallern oder Eisenhut. Bessere Ausrüstung bildeten Armbrust oder Büchse. Aus Bürgertestamenten wissen wir; dass die Armbrust neben Schwert und Harnisch bürgerliche Hauptwaffe war.15
Obwohl nun jeder seine eigenen Waffen haben sollte, setzte die Stadt doch von vornherein voraus, dass im Bedarfsfall nicht auch ein jeder mit dem Nötigen versehen sein würde und schaffte aushilfsweise auf städtische Kosten eine Minimalausrüstung für 1000 Mann an: Tartschen und Spieße, die ältesten in der Sammlung in großer Zahl noch vertretenen Waffensorten (68 Setztartschen und 172 Ahlspieße).
In dem ältesten, in die Kammeramtsrechnung des Jahres 1444 aufgenommenen, städtischen Waffeninventare16 werden angeführt als im Besitz der Stadt befindlich: 250 Tartschen, rot, grau und schwarz, weiter alte Setztartschen, 311/2 neue «pretter zu setztartschen, 100 neue alspiess, spies mit paniern und an panyr, 200 neue swarz eisenhut», anderseits 36 «ärmst und 98 kupfrein und eisnein handpüchsen», also nicht nur Söldner- sondern auch Bürgerwaffen, doch in so beschränktem Ausmasse, dass nicht von einem allgemeinen, sondern nur von einem Aushilfswaffendepot die Rede sein kann. Dagegen dürften die eigentlichen Geschütze, der Zeug, nur im Besitze der Stadt und nicht im Besitze Einzelner gewesen sein.17
In der Ratssitzung des Jahres 1442 beschloss man bezüglich des Zeugs: «Item von der groß püchsen wegen ist verlassen, das man die solt lassen machen etc.; daraus ist yecz nemblich beredt worden, das man die fürderlich und an verziehen sol lassen giessen, als den mit maister Hansen daraus geredt ist, damit die stat einen guten zeug habe, und die nyembt leihen, denn alain der stat zu frumen und notdurften nuczen.
Item, als man vorgeredt hat, das man ainen ordenlichen guten puchsenmaister haben sol etc., darauf haben mein herrn Thoman von Passau18 zu einem puchsenmaister aufgenommen.» Nachdem der Kammeramtsrechnung des Jahres 1445 einverleibten Inventare19 bestand der Stadt Zeug:
1. aus kupfernen Büchsen:
Virtailpüchsen 2 Stücke
Klain kuphrein püchsen auf redlein 9 Stücke
Puchsen, neu gefasst 720 Stücke
Hagkenpüchsen 5 Stücke
Summa 23 Stücke.
2. aus eisernen Büchsen:
Püchsen, alt 4 Stücke
Virtailpüchsen 1 Stück
Grosse alte puchsen 1 Stück
Alt hagkenpüchsen 3 Stücke
Alte püchsen an stil, in lad gefasst 18 Stücke
Summa 27 Stücke.
Dazu kommen 4 im Jahre 1445 gegossene neue Büchsen («ain stainpuchsen, zwo klaine stainpuchsen und ain terraspüchsen»), so dass mit Ende 1445 der städtische Artilleriepark 54 Geschütze umfasste.
Auch auf die Aufnahme von Söldnern richteten die Ratsherren im Jahr 1442 ihre Aufmerksamkeit.
«Item von des Philippko wegen, der vil kuntschaft und gelegenheit der veint hat und ein tetiger gesell und versucht ist, das man dem an verziehen schreiben und hervordern sol. Und ob er sich herziehen und mit dreien pherden ain gleichen und zimlichen jarsold nemen wolt, so sol man in aufnemen und halten.
Item von des Ebser wegen ist beredt, das man dem auch an verziehen schreiben und bitten sol, das er sich her zu dem rat füge; ob sy im uberkomen mochten, das er der stat hie hauptman sein wolt umb ein gleichs gelt, das der stat zu geben sei und auf ettlich person und pherd, des der rat mit im ainig mag werden, so sol er zu ainem haubtman der stat werden aufgenomen auf ain jar, wann sy gut vertrawn zu im haben, nachdem und er sich vor gegen den veindten gehalten und zu Zurichtung der stat wol wiss zu raten.»
Bezüglich der städtischen militärischen Organisation ergibt sich also nach dem Sitzungsprotokoll des Jahres 1442 die Aufstellung eines Obersten Hauptmanns der Stadt, welche Stelle in der Regel der Bürgermeister selbst bekleidete. Diesem unterstanden die Obersten Hauptleute der Stadtviertel und diesen wieder die Hauptleute der Tore und die der Gassen.21
«Item das yeds tor besunder seinen haubtman haben sol und yeds tor ain gelögkl und yede gassen ain haubtman und yeds viertail seinen haubtman.
Item von den zwain trumettern, als vor verlassen ist, die hat die stat aufgenomen.»
Wir finden demnach in den Wiener Ratsprotokoll des Jahres 1442 alle jene Elemente: 1. Bürgermiliz oder Bürgerwehr, 2. Aufgebot und 3. Söldner, für die die Stadt aushilfsweise Waffen anschaffte, die sich aus den verschiedenen Zeitperioden in der heutigen Waffensammlung erhalten haben, während von dem Geschützpark der älteren Zeit in dem Zeughaus kein Stück auf uns gekommen ist.22
Das von der Stadt im Mittelalter errichtete Waffenaushilfs- und Zeugsdepot dürfte aber schon frühzeitig in zweiter Linie den Charakter einer permanenten Schaustellung, eines modernen Museums angenommen haben, von dem Moment an, als man 4. Kriegstrophäen, die man praktisch nicht verwerten konnte, in demselben aufbewahrte. Die ältesten Trophäen dürften die Setztartschen mit ungarischem Wappen und dem Wappen des Königs Mathias Corvinus von Ungarn, der in den Jahren 1485 bis 1490 als Landesfürst in Wien residierte, sein. Der museale Nebencharakter des Waffenaushilfs- und Zeugsdepots erscheint mit der Erbauung eines eigenen bürgerlichen Zeughauses am Hof im Jahr 156223 stärker betont. Im 17. Jahrhundert kamen 5. schon Geschenke, und zwar des Hofes an das bürgerliche Zeughaus zur Zierde, und ist damit dessen akzessorischer Charakter als einer permanenten Schaustellung zweifellos.
Am 25. Juni 1745 wendet sich der Rat bittlich an die Königin Maria Theresia,24 dass der Stadt von ihren Vorfahren vor mehr als hundert Jahren — wir kommen da auf das Jahr 1645 und früher — geschenkte Cousen, die der Stadt wieder abgenommen worden waren, derselben zurückerstattet werden mögen. Sie weisen in ihrem Ansuchen darauf hin, dass «bereits anno 1741 von dero königl. arcierenhaubtmann grafen von Daun bey einem allhiesigen stattrath das ansuchen beschehen sei, womit ihme die in gemeiner statt zeughauss befindlich geweste 19 cusen vor die allhiesige leibguardie verabfolgt werden möchten, welche ihme dann auch von unserem zeugwahrt Anton Ospl gegen quittung de dato 9 martii 1741 würklichen extradirt worden. Nachdeme aber Ihro Mayt die verwittibte Kayserin Amalia höchstselligen angedenkhns dises zeitliche gesegnet und von uns die restituirung oberwehnter cusen anverlanget worden, hat mann uns erwidriget, wie dass solche künftighin vor die guardie des durchleuchtigsten erzherzogens und erbprinzens Joseph gebraucht werden könnten. Nun wurden Euer königl. Maytt wir mit gegenwärtigen niemahlens überlästig gewesen seyn, wann wir vergewisset wären, ein solches Euer königl. Maytt allerhöchster befelch zu seyn. Allein gleichwie wir hierigfahls von darumben billichen anstand nehmen muessen, weillen tempore Leopoldi das durchleuchtigste erzhaus von Österreich mit zweyen erbprinzen gesegnet gewesen und gleichwohlen bey der damahligen hoffstatt niemahlens ein abgang verspürret worden, also leben wir der getrosten hoffnung, Euer königl. Maytt werden wegen restituirung mehrgehörter cusen das erforderliche umb so ehender allergnädigst ergehen zu lassen geruhen, also dise uralte leibguardie schultergewöhr von dero durchleuchtigsten vorfahrern der statt Wienn vor mehr dann hundert jahren zu einem ewigen angedenkhen verehret worden und in gemainer statt zeughauss jederzeit eine ausserordentliche zierde gewesen, wessenthalben von Euer königl. Maytt wir die allerhöchste Verordnung gewärtigen.»
Ob die Cousen tatsächlich zurückgestellt wurden, wissen wir nicht. Da die Schenkung mehr als hundert Jahre vor dem Datum der Eingabe des Gesuchs (1745) an die Stadt erfolgt sein sollte, müssten die Cousen spätestens aus der Zeit Ferdinands III. (1637 bis 1657) stammen. Nun sind die ältesten in der Sammlung befindlichen Cousen solche Ferdinands I., vier Stücke mit F und Reichswappen (Kat.-Nr. 656 bis 659), ein Stück m. I. Z. 1570 (Kat.-Nr. 679) und dann (Kat.-Nr. 957 und 958) solche von Hatschieren Josephs I. mit den Jahreszahlen 1694 und 1705. Die Rückstellung der fraglichen Stücke dürfte also höchstens teilweise erfolgt sein. Von Interesse ist die Eingabe übrigens darum, weil sie einen Fingerzeig bieten kann zur Erklärung, wie die nicht geringe Zahl von in der Sammlung befindlichen Helmbarten regierender Persönlichkeiten in dieselbe gekommen sind, nämlich auf dem Wege der Schenkung. Die ältest datierte Helmbarte ist die mit Jahreszahl 1508 und L (Kat.-Nr. 639) vielleicht auf Ludwig XII. von Frankreich zu deuten, dann eine größere Zahl von solchen mit Wappen und Monogramm Ferdinands I. und seines Nachfolgers Maximilian II.
Klar tritt uns die Doppelseite des bürgerlichen Zeughauses als eines Waffendepots und eines Museums entgegen aus dem ältest erhaltenen Zeughaus-Inventar des Jahres 1686,25 das neben Waffen Gegenstände von historischem Interesse ausweist, die mit einem Zeughaus, einer lediglich in bestimmter Richtung praktischen Zwecken dienenden Anstalt nichts zu tun haben als: (Fol. 5b) «Ein gemahlenes blatt von der ehrenporten Ferdinandi IVti, Rom. khön., so an den boden angehefft,
Zwölf schildt oder symbola auf leinwath mit wasserfarb gemahlen von der festivität unser lieben frauen nach der contagion,
(Fol. 14a) In einem fuetterall ein modell der ehrenporten Ferdinandi IIIti höchstsel. Gedächtnuss,
Item ein modell von holz dess kays. Oratorii bey St. Stephan.
Item ein modell einer kunstspriczen von mössing, darbey ein amper von gewixter leinwath,
Mehr allerhand modell von holz über undterschiedliche gebäu.»
Das folgende Inventar von 170126 enthält auf Fol. 11b noch weitere Modelle ausgewiesen und auf Fol. 13a, b Kirchengeräte verzeichnet.
(Fol. 15a) «Ain weiss langlete truchen mit eysen beschlagen, darinnen unterschidliche rüss auf pargament und pappier,
(Fol. 18a) Zwey statuen von holz : vogl Phoenix und Monsicus27 Scaevola.»
Aus dem Angeführten ergibt sich, dass das im Jahr 1886 im Neuen Rathaus eröffnete «Historische Museum», seit 1898 die «Städtischen Sammlungen», keine Neuschöpfung sind, sondern nach ihrem allgemeinen Bestand direkt auf die alte allgemeine Zeughaussammlung28 zurückgehen, die schon längst keine ausschließliche Waffensammlung, geschweige ein reines Waffenaushilfs- und Zeugsdepot gewesen war.
6. Außer durch Geschenke wird die städtische Waffensammlung auch durch Fundgegenstände aus dem Wiener Boden vermehrt.
7. Im Jahr 1849 (14. April) wurde ein Ausweis über die der Magistratischen Kommission im k. k. Zeughaus zur Inventur übergebenen Privatwaffen verfasst,29 der 24.186 Schusswaffen, 50.112
Hieb- und Stichwaffen und 1.013 Armatursorten umfasste, davon wurden als aerarische Waffen 1.433 Schusswaffen, 1.057 Hieb- und Stichwaffen und 2 Armatursorten dem Zeughaus-Kommando übergeben.
In der Sitzung des Magistrats vom 3. Februar 1859 referierte Magr. Krones,30 dass infolge der in den Jahren 1848 und 1849 von der Bevölkerung eingeforderten Waffen dem bürgerlichen Zeughaus aus dem k. k. Arsenal eine solche Menge namenloser Waffen zugeführt wurden, dass sie die aus dem alten Besitz des Zeughauses abgängigen in der Zahl von 3.587 mehr als zehnfach ersetzen.
Im folgenden sollen nun Objekte der Waffensammlung im Zusammenhang mit I. der Wiener Bürgerwehr, mit II. Freikorps, dem allgemeinen Aufgebot und der Landwehr, mit III. dem städtischen Söldnertum und IV. die Beutestücke und Trophäen einer allgemeinen Betrachtung unterzogen werden.
(Fortsetzung folgt.)
1 Durch Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juli 1898 wurden Bibliothek und Historisches Museum unter dem Titel: «Städtische Sammlungen» vereinigt (Die Gemeindeverwaltung im Jahr 1898, Seite 346). Von 1886 bis 1898 waren die Sammlungen, mit Ausnahme der Bibliothek, unter dem Namen: «Historisches Museum» zusammengefasst, dessen IV. Abteilung die Waffensammlung mit eigenem, hier im Folgenden zitierten Katalog aus dem Jahr 1888 bildete.
2Herausgegeben von Paoli in Documenti di storia Ital., tom. IX., und früher schon benutzt von Hartwig in Quellen und Forschungen zur ältesten Geschichte der Stadt Florenz, Bd. II. Ricotti, Storia delle Compagnie di Ventura in Italia, Vol. I, pag. 392 e 396: Documenti, Nota I C. (Dal
libro di Montaperti).
3Ricotti, 1. c. pag. 416, Nota VIII e pag. 418, Nota IX.
4Kutzlnigg, Das Befestigungs- und Kriegswesen (Wiens bis 1529) in der vom Wiener Altertumsverein herausgegebenen, im Erscheinen begriffenen Geschichte Wiens, Bd. II/I, S. 322.
5Geschichtsquellen der Stadt Wien, herausgegeben von Weiss und Tomascheck, Bd. I, S. 16, Nr. VII.
6Ebenda, S. 18, Nr. VII. Vgl. Hasenöhrl, Österr. Landrecht, S. 41.
7Ebenda, Bd. I, S. 66, Nr. XX.
8Wretschko, Das österreichische Marschallamt im Mittelalter, S. 92.
9Schlager, Wiener Skizzen im Mittelalter, Band V (= Neue Folge, Bd. III), S. 34.
10In erster Linie war der persönliche Kriegsdienst der Bürger Pflicht, die Söldner waren nur ihre Vertreter. Dies erhellt deutlich aus dem Befehl Herzog Albrechts V. an Bürgermeister, Richter und Rat angesichts des drohenden Einfalles des Königs Wladislaus von Polen nach Mähren und
Österreich im Jahr 1438, bei schwerer Strafe mit Wehr, Harnisch und anderen Notdürften bereit zu sein, siehe Schlager, Wiener Skizzen, Bd. V, S. 493.
11Historia annorum 1454 bis 1467, herausgegeben von Rauch, S. 86.
12Chmel, Materialien z. österr. Gesell., Bd. I/I, S. 78, Nr. 32. Die Urkunde hat kein Jahres-, sondern nur ein Tagesdatum: Frejtag vor Letare. Sie gehört aber zweifellos in das Jahr 1442. In derselben ist nämlich die Rede von den Feinden, «die ytz gar stark zu Anger ligent». Nun fordert die Königin Elisabeth die Stadt Wien in einem Schreiben vom 9. April 1442 auf, «das gesloss Anger zu zerstören, da die Polen von dorther täglich zuziehen» (Schlager, W. Sk., Bd. V, S. 505). Von der «reis der Mödlinger gegen Anger und Theben» als eines jüngst vergangenen Ereignisses spricht eine Urkunde vom 15. März 1443 (Blätter d. Vereins für Landesk. v. Niederösterr. Neue Folge, Bd. XIX, S. 51, Nr. B). Der erwähnte Gießer, Meister Hans, kommt als städtischer Lieferant vor in den Stadtrechnungen der Jahre 1438 und 1441; die Rechnungen von 1442 und 1443 fehlen.
Später erscheint er nicht mehr, siehe Uhlirz, Der Wiener Bürger Wehr und Waffen 1426—1648 in Berichte u. Mitteil. des (Wiener) Altertums Vereins von Bd. XXVII bis XXXI (Jahrg. 1891—95) Index.
13Die erste Erwähnung eines Stadtviertels konstatiert Rich. Müller in Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/I im Jahr 1331—32 aus der Rechnung des herzogl. Kelleramts: Quartalis porte Karintbianorum, abgedr. in Chmel, Österr. Geschichtsforscher, Bd. II, S. 285. Im Jahr 1466 fand eine Musterung der Söldner nicht am Lugeck, wie man erwarten sollte, sondern im Heiligenkreuzerhof statt (Schlager, Wien. Sk., Bd. V, S.186).
14Chmel, l. c. druckte hier „schufflir“ mit Fragezeichen. Schefflier im Bestand des landesfürstl. Zeughauses von Wiener Neustadt 1436. Pichler, Das Landeszeughaus in Graz, S. 66, Anm. 1 nach Chmel, wo es heißt: «Hewbl pose und schefflier II.» — «Eysenhut oder schesslier» in einem undatierten Landesaufgebot Albrechts V. gegen die Hussiten bei Kurz, Österr. Militärverfassung S. 414, Beil. Nr. 1. Im Texte S. 307 weist Kurz das Stück dem Jahr 1426 zu. Ich glaubte dieses
mir unverständliche, bei Leber, Lexer und Schmeller-Frohmann nicht erklärte Wort in «schallern» ändern zu dürfen, aus dem es verlesen sein könnte.
15Nach dem Testament Jorig des Angerfelder aus dem Jahr 1424 besaß dieser, ein Repräsentant des reichsten Bürgertums , auch ein «rossgelider mitsambt dem vechtsattel und darzu einen herwagen mit seiner zugehorung und auch was zu der herhütten gehört (Uhlirz, l. c. Bd. XXXI, S. 96).
16Uhlirz, l. c. Bd. XXVIII, S. 27 ff.
17Vereinzelt hinterlässt im Jahr 1429 der Büchsenmeister Hanns von Brünn seinen Kindern «zwo michel stainpüxen» (Schlager, Wiener Skizzen, Bd. V, S. 39). Dabei mag es sich aber um eine auf den Verkauf gemachte Arbeit gehandelt haben, für die noch kein Käufer gefunden war.
18Ein Büchsenmeister namens Thomas Kren erscheint in den Jahren 1444—1462 in den Diensten der Stadt. Uhlirz, l. c. Index.
19Uhlirz, l. c. Bd. XXVIII, S. 28 u. 29.
20Fehlen im Inventar des Jahres 1444; dagegen werden im Inventar des Jahres 1444 «aine kleine püchsen und ain püchsen, scheust drei kugeln mit aim zuntloch» angeführt, die im Inventar von 1445 fehlen.
21Im Jahr 1434 ist die Rede von Bestellung von Hauptleuten und Unterhauptleuten für die Viertel Stubarum, Lignorum et Scotorum (Copeybuch der gemeinen statt Wien in Fontes rer. austriac. Abth. II, Bd. VII, S. 3). Im Jahr 1460 werden Hauptleute für die Viertel eingesetzt: «Item die obgenannten haubtleut sullen selbs yeder in seinem viertail ordnen und in ander haubtleut und rotmaister seczen, die in dann gehorsam sein sullen, wann sy die ervordernt, yeder in seinem viertail und under die törr» (l. c. S. 190).
22Vier über den Dorn geschmiedete Terrasbüchsen aus dem 15. Jahrhundert, ähnlich der Abbildung zu Sixls vortrefflicher Abhandlung in Zeitschr. f. hist. Waffenkunde, Bd. II, S. 97, stammen aus einer ehemaligen Wiener Vorortgemeinde, die erst seit 1891 mit Wien vereinigt ist; die betreffenden Stücke sind erst nach 1891 in die Sammlung gekommen. Eine Streubüchse des 16. Jahrhunderts (Trombon) befindet sich sub Kat.-Nr. 749 in der Sammlung; in der Kammeramtsrechnung von 1546 werden zwei Streubüchsen erwähnt.
23Im Jahr 1562 war das Zeughaus am Hof zur Aufnahme der Waffen fertiggestellt; im Jahr 1564 wurde es vom Rat besichtigt und im Jahr 1623 dessen ganzer Inhalt einer Neuaufstellung unterzogen (Uhlirz, l. c. Bd. XXVII, S. 139). Im Jahr 1732 wurde die innere Einteilung verändert und die neue Fassade nach den Plänen des Zeugwarts und Architekten Ospel ausgeführt (Weiss, Katal. des Jahres 1888, S. IX).
24Konzept im Wiener Stadt-Arch. Alte Reg. 91/1745.
25Manuskript im Wien. St.-A. Rep. 184, Nr. 46 mit 31 beschriebenen Folien.
26Manuskript im Wien. St.-A. Alte Reg. III/1701.
27So in der Vorlage.
28Eine Abbildung eines der Säle des Zeughauses im Jahr 1740 findet sich in einer inhaltsleeren Wiener Dissertation rhetorischen Schwulstes mit dem Titel: Civicum augustae Vieanensium armamentarium.
29Manuskript im Wien. St.-A. Rep. 186, Nr. 29.
30Akt im Wien. St.-A. Oecon. 40/1857.
Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 7. Dresden, 1900-1902.
