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Fachnotizen Band 8

Bayerisches Nationalmuseum: Abteilung Waffen.1

 

Als ich kürzlich München passierte, nahm ich die Gelegenheit wahr, wie stets dem Nationalmuseum einen Besuch abzustatten. Dieser Besuch war insofern, für mich von größerer Bedeutung wie früher, als inzwischen die neuen Räumlichkeiten im neuen Bau fertiggestellt worden sind, und vieles von den Kunst- und Altertumsschätzen durch die neue Aufstellung sich in anderem Licht zeigte. So wunderbar der gesamte neue Bau wie auch die Innenräume sind, so großartig sich heute dem Beschauer die meisten Teile dieser eminenten Sammlung zeigen — so ist leider die Aufstellung an einigen Punkten nicht günstig. Besonders in dem Raum, der den Freunden historischer Waffenkunde als besonderes Heiligtum gelten mag — in der Waffenhalle — sah ich zu meinem Erstaunen eine Anzahl hervorragender Stücke lediglich dem dekorativen Zweck als Ausschmückung des Raumes untergeordnet. Jeglichem Studium entzogen, dem Forscher eine Annäherung gänzlich unmöglich machend, sind seltenste Stücke zum Teil sehr unvorteilhaft untergebracht. Auf einem ca. 3 m hohen Schrank stehen offen nebeneinander etwa 7 Helme des 13. und 14. Jahrhunderts. Nicht allein, dass die überaus seltenen Eisenhauben nur von einer Seite zu sehen sind, durch die Höhe wird es selbst dem besten Auge unmöglich gemacht, etwas im Einzelnen zu erkennen.

 

An einer Wand gegenüber hängen in Höhe von 3—5 m die Stangenwaffen älterer Art zum Teil so, dass die Beilformen sich gegenseitig überschneiden und so uns nicht nur die Marken oder Beschauzeichen nicht erkennen, sondern auch selbst die Hauptform unklar erscheinen lassen.

 

In den kleineren Schränken herrscht starke Überfüllung und keinerlei System für eine bestimmte Zusammengehörigkeit vorhandener Arten. Es wäre dringend wünschenswert, wenn die wertvollen Bestände in einer übersichtlicheren Form vorgeführt würden, in flachen aufrechtstehenden Schränken, möglichst von beiden Seiten sichtbar.

 

Die Abteilung „Jagd“, die im zweiten Stock gesondert Aufstellung erhalten, ist in diesem Sinne klar und verständig geordnet. Es könnten in der Waffenhalle viele der weniger guten Stücke rein dekorativ verwendet, dagegen die wissenschaftlich wertvollen möglichst chronologisch nach Gruppen geordnet so aufgestellt werden, dass der Beschauer jede Form und ihre intimen Details zu studieren in der Lage ist. Hoffentlich ist manches provisorisch und noch zu ändern. Jedes Provisorium, ob für kurze oder lange Zeit, dem Publikum wie dem Forscher zu zeigen, ist aber immer von Übel; ungünstige Eindrücke sind immer schwer wieder los zu werden, und es wäre aufrichtig zu bedauern, wenn die kostbaren Schätze nur für das schöne neue Haus vorhanden wären, während doch die umgekehrte Forderung Anspruch auf Erfüllung hat. Also, hoffen wir auf baldige Besserung.

E. Doepler d. j.

 

Turnier- und Feldrüstung eines fürstlichen Hofes am Ende des 16. Jahrhunderts.

 

Die aus Inventaren gezogenen Schlüsse auf die praktische Verwendung gewisser Waffenbestände pflegen kritischen Bedenken zu unterliegen, weil nirgends mit so viel Pietät Urväter-Hausrat fortgeschleppt wird. Hier gilt recht das alte Sprichwort: „Eine böse Axt verleurt sich nit“.

 

Anders steht es, wenn die Bildung eines solchen Bestandes sich im hellen Licht der Gegenwart vollzogen hat: wir werden dann annehmen können, dass er gerade den Bedürfnissen des Tages entspricht. Der seltene Fall der Neubegründung eines fürstlichen Haushaltes mit seinen mannigfachen Bedürfnissen trat ein, als Heinrich Julius, der Sohn Herzogs Julius von Braunschweig, 1564 geboren, 1578 nominell das Regiment des Bistums Halberstadt antrat, das er nach des Vaters Tode mit dem eines braunschweigischen Herzogs vereinigte. Herzog Julius, der ausgezeichnete, bis zur Pedanterie genaue Haushalter, hat der Einrichtung des jungen Hofhalts die größte Aufmerksamkeit gewidmet, er hat auch die Rüstung zu Schimpf und Ernst nicht vergessen. Hielt er doch auch darauf, dass sogar sein Kanzleipersonal, vom Rat bis zum Schreiber, je nach seiner Besoldung mit vorgeschriebener Rüstung versehen war. Das Inventar über die für seinen Sohn bestimmte Ausrüstung wurde 1578 anlässlich der Spedition durch Fuhrleute aufgestellt, die Verpackung erfolgte, von den Sätteln abgesehen, in vier Kasten:2

 

Erster Kasten. 6 blaue und weiße halbe Kürasse mit doppelten Hauben, als Stech- und Sturmhauben, auch Bärten, so insgesamt 3 Zentner wiegen. — 6 blaue und gelbe halbe Kürasse, auch mit doppelten Hauben von demselben Gewicht. — 12 Paar kurze Sattelbüchsen mit eisernen Laden in den Halftern, alle auf den Platten mit ausgegrabenem H. I., so zwei Löwen halten, jedes Paar auf 15 Pfund mit der Halfter angeschlagen. — Ein halber Kürass für den Herrn Postulierten, ganz blau mit Visier und Sturmhaube. — Ein halber Kürass für Herrn Magnus mit Visierhaube, blau mit weißem Geätze. — Ein halber Kürass für Herrn Joachim, weiß mit blauem Geätze, mit Visierhaube. — 12 Dreiecker mit halben Scheiden und geschwärztem Kreuz und Knauf, wiegen 60 Pfund. — 24 große, 6 kleine Turnierschwerter, alle mit geschwärztem Kreuz und Knauf.

 

Zweiter Kasten. 12 blanke halbe Kürasse, jeder mit Visier und Sturmhaube und Bärten, wiegen 6 Zentner.— 12 rote und gelbe Trabharnische mit Sturmhauben, Handschuhen und Kragen, je 40 Pfund. — 3 Stellbogen mit zugehörigen Winden, je 15 Pfund. — 4 kurze Kriegswärterstangen (so!), eine gelb und rot, eine gelb und schwarz, zwei blau und weiß gestrichen. — 12 Turnierspieße, schwarz und gelb. — 12 solche, weiß und blau. — 6 blau und weiße Pferdedecken zum Turnier samt 6 Halskappen und Fürbügen. — Ein blau und weißer Rock dem Kriegswärter (so). -— 6 blau und weiße Schürzen. — 6 schwarz und gelbe Pferdedecken samt 6 Halskappen und Fürbügen. — Ein schwarz und blauer Kriegswärter-Rock. — 6 schwarz und gelbe Schürzen. — 6 Schürzen für die jungen Herren, eine rot und gelb, zwei schwarz und gelb und drei blau und weiß. — 6 kleine Turnierspieße, drei gelb und schwarz, drei blau und weiß.

 

Dritter Kasten. 395 Hufeisen zu 3,5 Zentner. — 12 rot und gelbe Trabharnisch mit Sturmhauben, Beinschern (so), langen Achseln, Handschuh und Rossstirnen, jeder 40 Pfund. — 12 Hinterzeuge, Vorbüge, Zügel. — 12 Paar Stangen und Mundstücke. -—12 Paar Steigreife. — 1 Paar Steigleder, darin die Bügel zusammengeheftet.

 

Vierter Kasten. 12 Halftern. — 11 Paar Steigleder. — 12 Paar Puckeln. — 6 neue Striegel. — 12 Heftzügel. — 6 doppelte rote Kutschdecken. — 12 neue beschlossene Sättel. — 12 Feldsättel. — 27 Böcke. Die Ausrüstung lässt die kräftige Nachblüte des Turniers als höfisches Spiel in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erkennen. Auch werden wir der Nachricht des Touristen Samuel Kiechel aus dem Jahre 1583 über die Braunschweiger Industrie gedenken: Es werden auch in gemeldeter Stadt viel Zeug und Rüstungen gemacht als Harnisch und dergleichen Sachen, wie auch Mundstück, Stegreif, Sporn. G. Liebe.

 

 

Die Ausrüstung sächsischer und thüringischer Schlösser mit Feuerwaffen im Jahre 1436.

 

«Meißen und Sachsen verderbt, Schlesien und Lausitz zerscherbt, Baiern ausgenärbt, Österreich verheert, Mähren verzehrt, Böheim umgekehrtl» (Theobald, Hussitenkrieg I, 266.) So schildert ein gleichzeitiger Reim die Taten der fanatischen Hussitenhaufen. Besonders Meißen und Sachsen hatten die Wut der rache- und beutegierigen Tschechen auszuhalten (1429—1430). Durch einen Waffenstillstand zwischen den Anführern der Böhmen und Kurfürst Friedrich (dem Sanftmütigen), am 23. August 1432 abgeschlossen, wurde zunächst auf ein paar Jahre den Wettiner Landen die Ruhe gesichert und durch das siegreiche Gefecht zwischen Brüx und Bilin am 5 Juli 1436 die Kriegsehre der Meissner wieder hergestellt. Dass in solchen unruhigen Zeiten die Fürsten stets darauf bedacht waren, ihre Schlösser und ihre «Erbar Mannschaft» in bester Ordnung zu halten, ist erklärlich und für Meißen durch mehrere Schriftstücke des Hauptstaatsarchivs zu Dresden aufs Beste bestätigt. —

 

Über die Bewaffnung oder richtiger Bestückung (Ausrüstung mit Büchsen) der Schlösser in den Ländern Meißen, Thüringen und Sachsen liegt ein Verzeichnis vor, das ich zufällig auf dem Pergamentumschlag des Locates 4333 Nr. 10. anno 1436 (Rechenbuch der Amptleute usw.) im Hauptstaatsarchiv zu Dresden fand. Es trägt die Überschrift: „Vorrechnung der buchsen in myns hern slossen“ und lautet:

 

Primo zcum Arnstein. Item 1 steinbuchse; Item 6 hantbuchsen. (Arnstein liegt im früheren Amt Mannsfeld.)

 

Konigestein (Königstein a. d. Elbe, Sachsen). Item 8 hantbuchss.

 

Pirne (Pirna a. d. Elbe, Königreich Sachsen). Item 6 steinbuchss; Item 18 hantbuchss.

 

Donvn (Dohna a. d. Müglitz, bis 1402 Hauptort und Schloss der Burggrafen von Donin, jetzt Ruine). Item 1 steinbuchss; Item 14 handbuchss.

 

Tharande (Tharandt bei Dresden, jetzt Ruine). Item 1 steinbuchss; Item 1 tharrassbuchss; Item 12 hantbuchss.

 

Resmburg (Riesenburg in Nordböhmen, jetzt Ruine). Item 5 steinbuchss; Item 44 hantbuchss.

 

Bruxs (Brüx in Nordböhmen). Item 5 steinbuchss; Item 1 tharrassbuchss; Item 45 hantbuchss.

 

Dresden. Item 1 große tharassbuchse. (Für die Verteidigung der Stadt musste die Bürgerschaft selbst sorgen.)

 

Turgaw (Torgau a. d. Elbe). Item 1 cleyne steinbuchss. (Die andere Armierung stellte die Stadt.)

 

Coburg. Item 8 steinbuchss; Item 2 tharrassbuchss; Item 60 hantbuchss; Item 40 armbrust; Item hundert ader 2 hundert pfile.

 

Saluelt (Saalfeld in Thüringen). Item 1 steinbuchss; Item 5 hantbuchss.

 

Raniss (Burg Rahnis im Neustädter Kreis, Amt Arnshaugk). Item 1 steinbuchse von 13 centenern; Item 2 cleyne steinbuchss: Item 16 hantbuchss.

 

Jhene (Jena). Item 2 steinbuchsen uf myns hrn. Hofe; Item 6 hantbuchs.

 

Arnsshough (Arnshaugk, Neustädter Kreis). Item 2 steinbuchs; Item 2 tharrassbuchs; Item 14 hantbuchs.

 

Wyda (die Osterburg in Weida, Neustädter Kreis). Item 3 steinbuchs; Item 1 tharrassbuchs; Item 48 hantbuchs.

 

Czwigkaw (Schloss Osterstein in Zwickau/Sachsen). Item 4 steinbuchs; Item 24 hantbuchs.

 

Aldemburg (Altenburg). Item 4 steinbuchs; Item 1 tharrassbuchs; Item 33 hantbuchs.

 

Rochlicz (Rochlitz in Sachsen). Item 3 steinbuchs; Item 14 hantbuchs.

 

Lissnigk (Leisnig, Schloss Mildenstein an der Freiberger Mulde). Item 1 steinbuchs; Item 12 hantbuchs.

 

Im Lande zu Sachsen Item zcur Swynicz (Schweinitz) vnd Belticz (Belzig mit dem «weißen Schloss» auf dem Sandberg oder Schloss Eisenhardt) 12 steinbuchsene dorczu hat myn herre hundert vnd 32 gülden gegeben zcumachen. Heinrich von Malticz zcu Finsterwaide. Item 1 steinbuchs; Item 1 tharrassbuchs; Item 8 hantbuchs.

 

Frauwe Ofka zcu Libenwerda (Liebenwerda an der schwarzen Elster). Item 1 steinbuchs; Item 6 hantbuchs.

 

Auf genannten 23 Schlössern befanden sich mithin 393 Handbüchsen, 9 Tarrasbüchsen und 1 große Tarrasbüchse, 61 Steinbüchsen, 3 kleine und 1 große Steinbüchse von 13 Zentnern. Coburg war die stärkste Festung, Königstein die schwächste. Letztere hatte nicht einmal eine Steinbüchse, sondern nur 8 Handbüchsen. Otto Mörtzsch.

 

 

 

Vom k. und k. Heeresmuseum in Wien.

 

Kaiser Franz Joseph verfügte den Ankauf des den Reiterkampf bei Strezetic (3. Juli 1866) darstellenden Gemäldes von W. Sochor und schenkte dieses Kunstwerk dem k, u. k. Heeresmuseum. Der Vorstoß der 3. schweren Reserve-Kavalleriedivision Coudenhove gegen den verfolgenden Gegner war eine der bedeutsamsten Episoden in dem blutigen Ringen bei Königgrätz. Sochor stellte den Zusammenstoß der österreichischen und preußischen Reiterei frisch und treu dar: In den Vordergrund rückte der Künstler die Attacke der von ihrem Brigadier GM. Alfred Fürsten zu Windisch-Graetz geführten Preußen-Kürassiere, heute Dragoner-Regiment Nr. 8, gegen die neumärkischen Dragoner und erzielte damit, schablonenhafte Schlachteffekte meidend, eine tiefe und echte Wirkung. Dr. Potier.

 

 

Armbrust oder Armrust?

 

Bekanntlich hatte W. Boeheim das Wort Armrust in die Kunstsprache der Waffenhistoriker eingeführt (s. Boeheim, Handbuch der Waffenkunde). Manchem Freund der historischen Waffenkunde mag es deshalb befremden, dass im Gegensatz zur Auffassung einer so anerkannten Autorität wie Boeheim mit einem Mal gerade derjenige Ausdruck der allein richtige sein solle, welchen eben Boeheim verworfen hatte. Ich, der ich mit Boeheim in einem sehr regen persönlichen Verkehr gestanden hatte, vermag alle etwa auftauchenden Bedenken3 der Jünger der historischen Waffenkunde, ob man Armbrust oder Armrust sagen solle, durch die Versicherung zu zerstreuen, dass Boeheim selbst in seinem letzten Lebensjahr die alleinige Berechtigung des Wortes Armbrust mir gegenüber anerkannt hatte, zu welcher Änderung in seiner Ansicht er nicht zum wenigsten durch die geistvollen Ausführungen (siehe Entwicklung der alten Trutzwaffen, S. 334) seines Freundes M. Jähns bewogen worden war. Dr. Potier.

 

 

Nürnberger Ätzmaler der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

 

Hans Boesch hat im Jahrgang 1899 der «Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum» auf S. 116 ff. einen Aufsatz über «die Nürnberger Maler, ihre Lehrlinge, Probestücke, Vorgeher usw. von 1596 bis 1659» veröffentlicht, der auch für die Waffenkunde nicht ohne Interesse ist. Hier seien daraus die Namen derjenigen Maler, die bestimmt als Ätzmaler genannt werden können, hervorgehoben.

 

Beckh (Peckh), Peter: Vorgeher 1611/15.

 

[Beck (Peckh), Heinrich: Lehrzeit 1604/6. Hatte bei seinem Vater, einem Ätzmaler, das Ätzmalen gelernt, ging aber dann zur Flachmalerei über.]

 

Bronauer (Pronauer), Georg: Meister 26. August 1613; Meisterstück: ein weiß geätzter Mannsharnisch, eine Arbeit, wie sie wohl meistens für diese Prüfung geliefert wurde und mit vielen anderen die Bestände des Nürnberger Zeughauses bereichern half. Todesjahr 1642. Vgl. Boeheim, Waffenkunde.

 

Bronauer, Hans: Bruder des vorigen. Wird an einem Tag und aufgrund eines gleichen Probestückes mit ihm zusammen Meister.

 

Bronauer, Jakob: wird am 3. Mai 1621 Meister. Meisterstück wie vorher.

 

Dorn, Hans: war 1605/09 Vorgeher. Hatte zum Lehrling Hans Keyser (vgl. unten).

 

Fuchs, Endres: aus Freiung in der Oberpfalz gebürtig; lernte bei dem nicht ausdrücklich als Ätzmaler bezeichneten Christoph Weber von 1595/1600; Meister seit 2. Mai 1616; gestorben im März 1632.

 

Geissler, Hans Barthel: lernte von 1597 bis 1605 — die lange Lehrzeit erklärt sich daraus, dass er kein Lehrgeld zahlte — bei dem durch sein Wappenbuch bekannt gewordenen Hans Sibmacher.

 

Hager, Georg: Meister 7. Mai 1618.

 

Hartmann, Georg: Meister 22. Sept. 1603. Lehrlinge bei ihm: 1603 ff. Hensslein Mayr und 1609/14 Niclaus Körber, die aber später nicht ausdrücklich als Ätzmaler genannt werden.

 

[Hattenreuther, Hans Lorenz: lernte von 1612 bis 1614 bei Hans Hauer, hatte aber, da er nach dem zweiten Lehrjahr heiratete, «das Ätzmalen verschworen».]

 

Hauer, Hans: ward Meister am 12. Januar 1613, hatte zahlreiche Lehrlinge, war öfters Vorgeher, 1622/25, 1640/44, 1650/53, und starb am 12. Juni 1660. Hauer war einer der bedeutendsten Meister seiner Zeit, hatte mannigfache geistige Interessen und verdient wegen der Sorgsamkeit, mit der er auf Dürers schriftlichen Nachlass achtete, heute noch unseren wärmsten Dank.

 

[Hochheimer, Paulus: lernte von 1611 an bei Hauer, dessen Werkstatt er aber seines «blöden Gesichts» wegen bald verließ, um sich der Flachmalerei zuzuwenden, «welches kein solches scharpfes gesicht bedörffe».]

 

Keyser, Hans: er lernte bei dem obengenannten Dorn von 1600/1605, wurde am 9. Januar 1610 aufgrund eines noch erhaltenen geätzten Halbharnisches (vgl. Mitt. a. d. German. Nationalmus. 1891, S. 57 u. 87) Meister, hatte die später nicht ausdrücklich als Ätzmaler bezeichneten Georg Schalz und Stefan Rösian als Lehrlinge und starb 1631.

 

Negelein, Lienhart: lernte 1607/8 bei dem nachher erwähnten Hans Konrad Spörl.

 

Reichart (Reuchart), Veit: lernte 1617/24 bei Hans Hauer, ward aufgrund eines geätzten Mannsharnisches, auf dessen Brust er sich als Flachmaler genannt — eine Bezeichnung, die er auf Befehl der Vorgeher tilgen musste ——, am 5. Juli 1627 Meister, hatte zum Lehrling den sonst nicht ausdrücklich als Ätzmaler genannten Johann Örttel, war 1645/49 und 1652/54 Vorgeher und starb am 30. Januar 1654.

 

Spörl, Hans Conrad: ward am 17. November 1607 Meister aufgrund eines noch im Germanischen Nationalmuseum erhaltenen Probestückes (vgl. die Mitteilungen a. d. German. Nationalmuseum 1891, S. 57 ff., S. 87 f. und Taf. IV, I), hatte den vorhin genannten Negelein zum Lehrling, war 1618/22 Vorgeher und starb 1641.

 

Uttenhofer, Anthoni: war kq7 bis 1601 Vorgeher. K. K.

 

 

Frage 6: In Fig. 1 bis 5 führe ich Abbildungen einer mir aus Süddeutschland zugegangenen Waffe vor, mit der Bitte an die Herren Fachgenossen um Äußerung darüber, ob sie der von mir am Schluss ausgesprochenen Ansicht über die Zweckbestimmung der Waffe beitreten. Die ganze Länge der Waffe beträgt 58,2 cm. Davon entfallen auf die Klinge 17 cm, auf den eigentlichen Schaft 26,4 cm, auf den beinernen Griff 11,3 cm und auf die eiserne Endschraube 3,5 cm.

 

Die Klinge ist an ihrem unteren (Schaft-)Ende 3,4 cm breit und ganz flach, nach oben hin verdickt sie sich allmählich derartig, dass die Spitze bolzenförmig gestaltet ist. Hier hat die Klinge einen scharfen Grat, der sich nach unten hin etwas verbreitert, während zu seinen beiden Seiten die Klinge blutrinnenartig ausgehoben ist. Das untere Ende der Klinge ist zwischen zwei herzförmige Lappen geklemmt und vernietet, welche an einem profilierten Eisenkern sitzen. Dieser ist bei A in den hohlen Schaft eingelassen und mit Messing verlötet.

 

Der ebenfalls schmiedeeiserne Schaft ist hohl und weist eine gleichfalls mit Messing verlötete Längsnaht auf. Die Profilierung macht den Eindruck, als wäre der Schaft spiralförmig mit einer Schnur umwickelt; tatsächlich laufen die schnurartigen Erhöhungen parallel zueinander. Nach der Klinge zu verjüngt sich der Schaft etwas, hier beträgt sein Durchmesser 1,4 cm, am Griff 1,8 cm. Gegen letzteren wird der Schaft durch eine Platte von 2,9 cm Durchmesser abgeschlossen, welche vermutlich mittels einer Schraube in dem Griff befestigt ist, ebenso wie das eiserne Endstück.

 

Der Handgriff ist von Elfenbein (oder Knochen?), in seinem untersten Teil abgedreht, unmittelbar darüber mit einem schmalen, oben mit einem breiten geschnitzten Band in gotisierendem Geschmack versehen, während der mittlere Teil eine umlaufende Darstellung in schwarz angelegter Gravierung aufweist. Im Vordergrund sehen wir zwei turnierende Ritter, dessen einem der vordere Teil der Lanze fehlt. Hinten befindet sich ein zweites Paar mit noch erhobenen Lanzen, während rechts neben einer Treppe ein Ritter mit gesenktem Schwert steht, wohl der Preisrichter; über diesem im Hintergrund eine Burg, während die Reiter zwischen drei Säulen aufgestellt sind, welche wohl einen Burghof kennzeichnen sollen.

 

Die Ausrüstung der Ritter ist phantastisch: Die Reiter tragen spitze Helme, welche offenbar Beckenhauben sein sollen, aber ein Spangenvisier besitzen, das namentlich bei dem Reiter vorne rechts gänzlich missraten ist. Der untere Abschluss des Helmes ist nicht angedeutet, derselbe geht vielmehr unmittelbar in die Leibwehr über, welche lendnerartig gestaltet ist, bei den Reitern jedoch mit geschobenem Schurz. Die Oberschenkel sollen wohl gerüstet sein, wie die Kniebuckel erkennen lassen. Die Füße weisen hingegen Absätze auf. Die Schilde sind in der Form mehr oder minder gut geratene, sehr große Tartschen. Der stehende Ritter trägt einen Helm mit runder Glocke, welcher mit Wulst und drei Federn geziert ist.

 

Diese Darstellung führt zunächst zu der Vermutung, dass wir es mit einer Fälschung zu tun haben; nach sorgfältiger Prüfung der Herstellungsweise der ganzen Waffe bin ich jedoch zur Überzeugung von ihrer Echtheit gekommen. (Ich bin gern bereit, Vereinsmitgliedern, welche für den Gegenstand Interesse haben sollten, die Waffe zur Prüfung einzusenden.)

 

Was nun die Zeit betrifft, welcher die Waffe angehört, so liegt auf der Hand, dass das Mittelalter ausgeschlossen ist. Offenbar aber sollte ein mittelalterliches Turnier dargestellt werden, und der Zeichner hat entweder mangels hinreichender Kenntnisse die Ausrüstung frei erfunden (vgl. S. 202 dieser Zeitschrift) oder auch ein altes Vorbild benutzt, aber nicht verstanden. Die Zeichnung weist eine gewisse Ähnlichkeit mit der auf S. 387 der Stuttgarter Antiquitäten-Zeitung (1900) wiedergegebenen Kampfszene auf, welche einem 1517 in Venedig erschienenen Caesar entnommen ist, und könnte wohl ein derartiges Vorbild haben, welches seinerseits ebenfalls schon von einem unkundigen Zeichner entworfen war.

 

Mit Rücksicht auf die bei unseren Rittern klar dargestellten Stiefelabsätze möchte ich das 17. Jahrhundert als Entstehungszeit annehmen; allerdings kommen solche ja auch schon früher vor. (Vgl. Boeheim, Waffenkunde, Fig. 660.) Weiter die Bestimmung der Waffe anlangend, so finde ich bei Demmin (II. Ergänzungsband, S. 100) einen russischen Reiter mit einem ähnlichen «Handspeer» ausgerüstet, nach dem mir unzugänglichen Werk von Paratzki und Beloussow, «Kleidung und Bewaffnung des russischen Heeres vom 14. bis 17. Jahrhundert».

 

Unsere Waffe weist indes durch die Darstellung eines Turniers auf die Bestimmung für ein Kampfspiel hin; und ich meine nicht fehlzugehen, wenn ich sie unter die «Wurfspieße, womit im Vorbeireiten nach Türkenköpfen geworfen wurde», einreihe. Eine Anzahl solcher Wurfspieße befindet sich im Königl. Historischen Museum zu Dresden (v. Ehrenthal, Führer, 1896, S. 52). Meines Erinnerns sind sie sämtlich von ganz einfacher Ausstattung, während diejenige meiner Waffe sich zum wirklichen Gebrauch nicht wohl eignet, so dass ich sie für das Abzeichen des das Kampfspiel Leitenden, bzw. des Preisrichters halte, zumal da eine entsprechende Gestalt auch auf der Turnierdarstellung des Griffes angebracht ist. Engel-Thorn.

 

 

 

Der Raritätenbetrug von Dr. Hanns Gross, o. ö. Professor des Strafrechtes an der Universität Czernowitz. Berlin 1901, J. Guttentag.

 

Der Umstand, dass zahlreiche Freunde der historischen Waffenkunde überhaupt Liebhaber von Antiquitäten sind, rechtfertigt es wohl, wenn wir dieselben auf ein eigentlich juristisches Werk eines Gelehrten aufmerksam machen, welcher auch den Lesern dieser Zeitschrift (s. Band I, S. 233) kein gänzlich fremder mehr ist. In der ihm eigenen geistvollen Weise zeigt Dr. Gross, welche Ansichten sich im Laufe der Zeiten im Antiquitätenhandel über Recht und Unrecht eingebürgert hatten; er schildert die Kniffe, welche beim Antiquitätenbetrug gang und gäbe sind; er sucht den Richterstand für dieses interessante, vom praktischen Juristen jedoch scheu gemiedene Kapitel der Strafrechtspflege zu erwärmen; er gibt aber auch, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des deutschen und des österreichischen Strafgesetzbuches, dem Sammler Winke, worauf er im einzelnen Fall bei der gerichtlichen Verfolgung einer Klage wegen Antiquitätenbetruges das Schwergewicht zu legen habe.

 

Wenn auch das Buch zunächst für den deutschen und österreichischen Kriminalisten geschrieben ist, wenn es auch kein Selbstadvokat oder juristischer Ratgeber für betrogene Sammler ist, so bietet es, vermöge der geschickten kasuistisch-dogmatischen Behandlung des gewählten Stoffes, dem Sammler von Antiquitäten so viel des Lehrreichen, besonders in den Abschnitten «Einzelne Fälle von Fälschungen» — «Die Wertschätzung der Echtheit» — «Emballierung, Restaurierung», dass es kein Sammler, auch wenn er der juristischen Vorbildung ermangeln sollte, bereuen wird, wenn er sich mit diesem anziehend geschriebenen Buch vertraut macht. Dr. Potier.

 

1 Da die Schriftleitung diese Fachnotiz erst erhielt, als der Umbruch des Satzes bereits begonnen hatte, und da es ihr angezeigt schien, auch diese Mitteilung noch in dem vorliegenden Heft, wo der Stoff einmal besprochen wurde, zur Kenntnis der Leser zu bringen, musste sie unter Verzicht darauf, einen weiteren Anhang zum ersten Aufsatz zu geben, an dieser Stelle die zweifellos sehr zu beherzigenden Worte des Herrn Prof. E. Doepler d. j. zum Abdruck bringen. Um übrigens Missverständnissen vorzubeugen, sei bemerkt, dass der Herr Verfasser dieser Notiz von dem Erscheinen des Aufsatzes des Herrn Dr. Bassermann-Jordan keine Kenntnis hatte. Die Schriftleitung.

2 Staatsarchiv Magdeburg-Halberstadt II, 338.

3 Nachdem ein so tüchtiger Germanist wie F. Kluge sich für «Armbrust» entschieden hat (siehe die Ausführungen im vorvorigen Heft), dürfte wohl kaum noch ein Zweifel über die richtige Form herrschen. Die Schriftleitung.

Fig. 5. Der Griff.
Fig. 5. Der Griff.

Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 8. Dresden, 1900-1902.