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Einiges über die Waffen der letzten Grafen von Zrin. (1670)

Von Johann von Ille.

 

Habent sua fata arma.

 

Schon zu wiederholten Malen wurde in der «Zeitschrift für historische Waffenkunde» auf die im «Nachlass» des Grafen Peter von Zrin (Zrinski)1 vorgefundenen Waffen hingewiesen. Da eine deutsche Übersetzung der lateinischen Verzeichnisse des in Rede stehenden «Nachlasses» meines Wissens bis jetzt noch nicht veröffentlicht worden ist, so erscheint es nicht unzweckmäßig, eine solche hiermit zu bieten und auch überhaupt etwas über die Waffen der letzten Grafen von Zrin zu berichten. Diese Mitteilungen können auf das Interesse von Waffenfreunden umso gewisser rechnen, als der letzte legitime Besitzer dieser Waffen eine in Kampf und Streit bewährte historische Persönlichkeit war, deren tragischer Ausgang trotz ihrer unleugbaren Schuld oder vielleicht eben deswegen noch heute menschlicher Teilnahme sicher sein kann. Das Geschick der Zrin’schen Waffensammlung als solche entbehrt jedoch anderseits auch nicht der Tragik, indem sie, die einst die Bewunderung der Zeitgenossen erregte, wie weiter unten dargetan wird, später teils dem Fiskus verfiel, teils in alle Winde verschleppt wurde, so dass es heute schwerfällt, wenn ihre Bestandteile überhaupt als solche auffindbar sind, sie als einmal der Familie von Zrin angehörig festzustellen.

 

Es sei an dieser Stelle ein ganz flüchtiger Rückblick auf den Werdegang der kroatischen Magnaten-Familie Zrin (Zrinski) gestattet. Sie entstammte dem geschichtlich hervorragenden, uradeligen, königwählenden Geschlecht Šubi von Bribir (genus Subich de Berberio) in Dalmatien, das schon frühzeitig maßgebend und schicksalsschwer in die Geschicke des Königreichs Dalmatien-Kroatien, sowohl zur Zeit der nationalen Dynastie, als auch nachmals, besonders nach der Union mit Ungarn, eingegriffen hatte. Hatten es die wechselvollen Ereignisse im Königreich Ungarn, deren Herrschern es nicht immer im gewünschten Maße und im Interesse der Entfaltung ihrer Macht-Prärogative gestattet war, ihre Aufmerksamkeit dem mit großer Autonomie ausgestatteten Schwester-Königreich Dalmatien-Kroatien zuzuwenden, so benutzten die Könige aus dem Hause Anjou, Karl Robert, besonders aber dessen machtvoller, energischer Sohn Ludwig I., die Gelegenheit, als sich die kroatischen Dynasten-Geschlechter untereinander bekämpften und dadurch schwächten, ihre Ideen des Zentralstaates anzubahnen und auch durchzuführen. König Ludwig gelang dies nach harten Kämpfen mit der Familie Šubi erst im Jahre 1347.

 

Die Šubi beugten sich nunmehr der königlichen Gewalt, traten den Zankapfel, das feste Schloss Ostrovica in Dalmatien, ab, wofür ihnen der genannte König die große Herrschaft Zrin samt Burg in Inner-Kroatien verlieh. Sie legten nunmehr auch ihren alten Geschlechtsnamen ab und benannten sich von da an nach ihrer neuen Heimat Zrin, Zrinski, d. i. von Zrin.

 

Es musste natürlich viel Zeit vergehen, bis die auf neuen Boden verpflanzte Familie dem neuen Namen jene Bedeutung erringen konnte, wie sie früher den Šubi von Bribir zukam; doch auch diese Zeit reifte heran.

 

Wollen wir auch von den dem Königshause Anjou von den Zrinskis in der Epoche der kroatischen Bewegung gegen die Tochter Ludwigs I., Maria und deren Gemahl, dem nachmaligen Kaiser Sigismund, geleisteten Diensten, und von ihrer Teilnahme, die Nachfolge auf den ungarisch-kroatischen Thron Kaiser Maximilians I. und dessen Nachkommen zu sichern, ganz absehen, so wird der ruhmvolle, traditionelle jahrhundertelange Kampf dieser Familie mit dem «Erbfeinde christlichen Namens», dem Türken, seitdem er sich auf kroatischem Boden hatte blicken lassen, unvergänglich in den Annalen der Geschichte bleiben.

 

Die Familie Zrin hat nach ihrer Verpflanzung nach Inner-Kroatien diesem Land vier Banuse gegeben, den Ruhm eines Leonidas mit Nikolaus Zrinski, dem Verteidiger von Szigeth, neu erstehen gemacht, in dem Bruderpaar Nikolaus und Peter von Zrin Dichter und Helden und in letzterem leider auch einen Unglücklichen von namenloser Tragik geschaffen.

 

Nach vielhundertjährigem Bestehen raffte ein blitzartiges Verhängnis die Familie Zrin spurlos vom Erdboden hinweg, und nur die Geschichte und verfallene Burgen wissen noch von ihrer Größe und ihrem beispiellosen Fall zu berichten.

 

Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, wird der Brief eines Zeitgenossen über das Schloss Tschakathurn, als das Brüderpaar Nikolaus und Peter noch in Machtfülle und in Glanz lebten (1660), umso interessanter und aktueller. Der Briefsteller, der Niederländer Jacob Tollius (geb. zu Utrecht 1640 (?) und gestorben daselbst 1696) hat auf einer im Jahre 1660 von Amsterdam aus nach Deutschland, Österreich und Ungarn unternommenen Reise2 auch obiges Schloss berührt und erzählt über das von ihm daselbst Gesehene beiläufig wie folgt:

 

«Das Schloss ist höchst prächtig und sehr ausgedehnt, bestens gegen Türkenangriffe bewehrt, beinahe von allen Seiten von Wasser umgeben und mit unterirdischen Gängen versehen .... Wir bewunderten von der Barbarei der umwohnenden Völker eingeschlossene Gebäude edelsten Stils, eine hervorragend gebildete Familie, den reichsten Hausrat und überall den höchsten Glanz. In den Säulengängen hingen erbeutete Türkenrüstungen, Bogen, Köcher, Keulen, Schilde und sonstige Waffen aller Gattungen, deren Glanz jedoch von dem der Damaszener Krummsäbel übertroffen wurde. Es gab unter diesen solche, deren Griff mit Gold und Silber geschmückt, solche, deren Scheiden mit Edelsteinen reich geziert waren; wir sahen in den Hallen die den Türken abgenommenen mit Blut getränkten Fahnen hängen .... Ferner wurde uns die Rüstkammer, welche mehr als man glauben könnte mit ehernen Wurfmaschinen, Geschossen, Wurfspießen, Krummsäbeln und Waffen verschiedenster Art angefüllt war, gezeigt...»

 

Doch nicht nur dem Mars geweihte Stätten, auch solche, welche von dem ernsten Streben und dem Kunstsinn seiner Besitzer Zeugnis gab, bewunderte der Reisende, so die Bibliothek, die Schatzkammer, die Münzensammlung und die Gemäldegalerie. Diese enthielt viele Bildnisse von Regenten, Prinzen, berühmten Männern und Frauen, worunter auch die Martin Luthers und dessen Ehefrau Katharina, in besonders kunstgerechter Ausführung usw.

 

Diese Stätte einer verfeinerten Kultur, des Kunstsinnes, der kriegerischen Erinnerungen und des trauten Familienlebens verließ Peter von Zrin für immer, als er, um sich mit seinem Schwager und Mitschuldigen, dem Grafen Franz Frangepan, dem Kaiser auf Gnade und Ungnade zu übergeben, am 13. April 1670 nächtlicherweise bei Tschakathurn die Mur übersetzte und am 17. April in Wien eintraf. Noch am selben Tage wurden die beiden Magnaten in Gewahrsam gebracht und bald darauf hub der Prozess an, der mit der Hinrichtung der beiden am 30. April 1671 zu Wiener-Neustadt endete. Am 23. April 1670, sechs Tage nach der Verhaftung der beiden kroatischen Edlen, schreibt die österreichische Hofkammer der Hofkanzlei, dass über kaiserlichen Befehl die ungarische Hofkammer «nomine fisci regni» die Güter genannter Magnaten und deren Anhänger einzuziehen habe usw.

 

Die auf die Konfiskation Bezug nehmenden Begehungen und Aufschreibungen wurden am 19. Mai 1670 begonnen und waren am 2. August genannten Jahres beendet.

 

Es kann somit von einer Habe, einem Besitztum der beiden Magnaten vom Augenblick an, wo der Fiskus die Konfiskation vollstreckte, füglich nicht mehr die Rede sein; somit erscheint der Ausdruck «Nachlass», als Bezeichnung für die Kontiskationsmasse Zrins oder Frangepans, wohl nur als ein Anachronismus, weshalb ich dieser, meines Erachtens nach nicht glücklich gewählten Bezeichnung, stets nur zwischen Anführungszeichen Erwähnung tue. —

 

Immerhin lässt sich die Entstehungsweise der Bezeichnung «Nachlass» vielleicht dadurch erklären, dass später, wie tatsächlich geschehen, die Hälfte sämtlicher Zrinschen Güter dem Neffen des hingerichteten Banus, Adam von Zrin, von der Hofkammer zugesprochen worden waren, was (1673) eine erneuerte Aufnahme des gesamten beweglichen und unbeweglichen ehemaligen Besitztums dieser Familie durch den Fiskus erforderlich machte. Da hierbei ein Unterschied zwischen dem, was zu Lebzeiten jedem der beiden Brüder (Nikolaus und Peter von Zrin) speziell zu eigen war, gemacht werden musste, um eine «reinliche Scheidung» zwischen dem, was der Kammer nach dem justifizierten Grafen Peter von Zrin zuzukommen hatte und dem, was dem einzigen und letzten Erben gehören sollte, herbeizuführen, ist es leicht möglich, dass man das nachweisbar dem 1664 verstorbenen Nikolaus von Zrin zu eigene Besitztum mit «Nachlass» bezeichnete; jedenfalls ist dieser Ausdruck auf das konfiszierte Besitztum, wie oben angeführt, nicht anwendbar.

 

Für die Zusammenstellung der Verzeichnisse über die gelegentlich der Aufnahme der Zrinschen Güter usw. vorgefundenen bzw. konfiszierten Waffen dienten;

 

1. Die Aufschreibungen der Konfiskations-Kommission3 und

 

2. eine Spezifikation der in Tschakathurn vorgefundenen (konfiszierten) Kunst- und Wertgegenstände, die einstens den Grafen von Zrin angehörten4 usw.

 

Hierbei sei ausdrücklich hervorgehoben, dass im folgenden Ausweis sämtliche von der Kommission vorgefundenen und spezifizierten Waffen, ohne Rücksicht auf den Umstand, ob sie tatsächlich der Konfiskation unterzogen oder nachträglich dem Erben Adam von Zrin zugesprochen wurden, aufgenommen sind, umso mehr, als im Jahre 1670 von einer Erbabtretung schlechterdings noch nicht die Rede war.

 

Der Vollständigkeit halber ist der deutschen Übersetzung der lateinische Urtext beigefügt.5 Bei Bezugnahme auf einen der beiden zitierten Ausweise wird der Kürze halber der eine mit «Ausweis 1», der andere «Ausweis 2» bezeichnet werden.

 

 

Verzeichnis der gelegentlich der Aufnahme der Zrinschen Güter usw. vorgefundenen bzw. konfiszierten Waffen

 

I. Auro et argento obducta Sceptra, Bozdohan, Frameae et Gladii seu Pallas.

 

1. Sceptrum argento deauratum ex Iigno hebeni.

 

2. Sarcullus ex albo argento in extremitatibus rosis per totum argento inanrato obductus.

 

3. Gladius Pallas dictus, cum ferro exigui valoris; vagina bisto rubro obducta nullo ornata argento; manubrium vero totum argenteum parvulis tirkissiis (quorum tres desunt) ornatum; in extremitate manubrii Superiori caput draconis in ore granuni corolae seu clarys rubrum gestans; sine omni ligatura.

 

4. Alius gladius Pallas dictus, cujus vagina preter manubrium in sex locis argento deauratis rosis ornata, et crux similiter argentea deaurata cum ligatura et ferro bonq.

 

I. Vergoldete und versilberte Szepter, Streitäxte6, Schwerter oder Pallasche.

 

1. Szepter aus Ebenholz mit vergoldetem Silber.7

 

2. Streitaxt aus weißem Silber, am Stielende mit Rosetten ganz aus vergoldetem Silber geschmückt.

 

3. Schwert, Pallasch genannt, mit Klinge von geringem Wert; Scheide aus rotem Samt ohne Silberverzierung, der Griff jedoch ganz aus Silber und mit kleinen Türkisen geziert, von welchen aber drei fehlen; am Knauf ist ein Drachenkopf und in dessen Maul Korallen oder eine rote Schelle angebracht. Ohne Gehänge.

 

4. Ein anderes Schwert, Pallasch genannt, welches, abgesehen vom Griff, an sechs Stellen der Scheide mit silbervergoldeten Rosetten geziert ist; die Parierstange ist ähnlich silbervergoldet. Mit Gehänge. Gute Klinge.

 

5. Item gladius Pallas dictus, antiqui ferri boni cujus manubrium in partibus, crux vero totaliter argentea cum ligatura ex serico caelestini coloris.

 

6. Gladii seu Pallas dicti quoram cruces et extremitates ex argento deaurato.

 

7. Framea cum manubrio ex jaspide, tirkissiis et rubinis granatisque ornata, et vagina purp auro noviter elaborata: in qua non nisi in cuspide et extremitate unicus et medius lapis cum ferro damasceno aestimatur 6000 florenorum.

 

8. Alia framea argento inaurato obducta lata, cum lapide granato seu sanguineo Pluetstein dicto in manubrio ejusdem frameae cum Zona sericea, novi operis cum ferro. 9. Item Framea cum ferro damasceno argento albo, et in rosis deaurato obducta: antiquioris laboris cum Zona sericea simili cerulea.

 

10. Frameae aequales noviter factae, et argento inaurato in manubriis et extremitatibus copiose circumductae, in quarum cujuslibet manubrio similis lapis ruber Pluetstein vocatus, habens ferrum utriusque vel turcicum vel damascenum.

 

11. Framea argento inaurato elaborata nova, habens manubrium ex cornu bubali, ferrum turcicum cum zona nova sericea caerulea.

 

12. Framea cum ferro damasceno in qua duo tirkissii et unus ruber, lapilli eidem ferro apositi imediate sequenti consimili praeter manubrium, etiam ex cornu bubali. Crux vero argentea antiqui operis in extremitatibus pridem inaurata; sine omni ligatura et zona.

 

13. Framea cujus manubrium et extremitates argento inaurato obductae sunt, ferrum turcicum cum zona sericea coerulea; sed framea attrita.

 

14. Framea in extremitatibus et per totum manubrium in forma antiqua argento inaurato obducta, cum ligatura correi veteris similiter argento inaurato, in certis locis ornata, cum ferro Fringiae Genuae.

 

15. Äquales frameae fere aequaliter argento inaurato in locis debitis obductae, ligaturae earundem aequales ex coreo argento inaurato ornatae unius ferrum turcicum, alterius latius antiquum ferrum.

 

16. Framea simplicis, antiqui argenti, sicut et corei ligatura inaurata ornata, cum ferro turcico, valde attrita.

 

17. Framea cum ferro antiquo brevis albo argento simpliciter ornata, cum ligatura ex correo.

 

18. Pugio turcicus cum vagina argentea, habens in fronte manubrii tirkissium unum.

 

II. Arma.

 

1. Sclopi longi tessim inaurati, et matre perlarum ornati.

 

2. Sclopetum longum florentinum in extremitatibus ubique argento obductum.

 

3. Sclopeta Brixiensia (3).

 

4. Carabina belgica in extremitatibus argento ornata.

 

5. Paria Pistolarum, interquae unum rakoczianum in extremitatibus puro auro obductum (14).

 

6. Sclopi longi cum fistulis ductilibus (23).

 

7. Sclopi Karabin dicti (16).

 

8. Pistolarum cum hebano et in extremitatibus argento inaurato ornatarum.

 

9. Item pistolarum gallici et germanici operis simplicium (paria 29).

 

10. Item cum hebano (paria 2).

 

11. Pistolarum (paria 199).

 

12. Item Karabinae (270).

 

13. Sclopi longiores (5).

 

14. Sclopi longi cum fistulis ductilibus (20).

 

5. Gleichfalls ein Schwert, Pallasch genannt, mit guter, alter Klinge; der Griff ist teilweise, die Parierstange jedoch gänzlich aus Silber. Das Gehänge ist aus blauer Seide.

 

6. Zwei Schwerter, Pallasche genannt, deren Parierstangen und Knäufe aus vergoldetem Silber.

 

7. Säbel mit Jaspis-Griff, der mit Türkisen, Rubinen und Granatsteinen geschmückt ist; die Scheide, aus purem Gold, erneuert, hat an jedem Ende und in der Mitte je einen Stein. Damaszenerklinge. Schätzungswert 6000 fl.

 

8. Ein anderer breiter Säbel, silbervergoldet, geschmückt am Griff mit einem Granatstein oder Blutstein (Hyazinth). Tragschnur aus Seide. Mit neuer Klinge.

 

9. Ferner ein Säbel aus weißem Silber mit Damaszenerklinge und mit vergoldeten Rosetten. Alte Arbeit. Seidenartige blaue Tragschnur.

 

10. Zwei gleiche neue Säbel, reich am Griff und an den Spitzen mit vergoldetem Silber verziert; jeder Griff ist mit je einem roten Stein (Blutstein, Hyazinth) geschmückt. Der eine hat eine türkische, der andere eine Damaszenerklinge.

 

11. Neuer silbervergoldeter Säbel mit Büffelhorn Griff. Türkische Klinge. Neue seidene blaue Tragschnur.

 

12. Säbel; Damaszenerklinge, in ihr zwei Türkisen und ein roter Stein eingelassen. Dieselben Steine an der folgenden Klinge, die zu einem bis auf den Griff ganz ähnlichen Säbel gehört. Dieser Griff hier (von Nr. 12) auch aus Büffelhorn (wie Nr. 11). Die Parierstange ist aus Silber, an den Enden von früher her vergoldet. Alte Arbeit. Ohne Gehänge und Schnüre.

 

13. Säbel, dessen Griff und Spitze silbervergoldet sind. Türkische Klinge. Blaue Seidenschnüre. Der Säbel ist abgenutzt.

 

14. Säbel von altertümlicher Form, an der Spitze und der ganze Griff silbervergoldet; das Wehrgehänge von altem Leder, ähnlich silbervergoldet, an einigen Stellen geschmückt, Klinge mit der Inschrift Fringia Genua.8

 

15. Zwei gleiche Säbel, die fast an denselben Stellen silbervergoldet sind. Beide lederne Wehrgehänge sind silbervergoldet. Die Klinge des einen Säbels ist türkisch, die breitere des anderen von altertümlicher Art.

 

16. Gewöhnlicher Säbel mit altem Silber. Das lederne Gehänge vergoldet. Die Klinge türkisch, sehr abgenutzt.

 

17. Kurzer Säbel mit altertümlicher Klinge, mit weißem Silber einfach verziert. Gehänge aus Leder.

 

18. Türkischer Dolch (Handzar) mit silberner Scheide; auf der Griff-Stirnseite ein Türkis.

 

II. Gewehre, Pistolen, Bogen und Pfeile.

 

1. Zwei lange mit Gold und Perlmutt verzierte Gewehre.9

 

2. Lange Florentiner-Büchse oben und unten allenthalben mit Silber ausgelegt.

 

3. Drei Brescianer-Gewehre.

 

4. Belgischer Karabiner, oben und unten mit Silber verziert.

 

5. 14 Paar Pistolen, wovon eines von Rakoczi herrührend; an den Enden mit Verzierungen aus purem Gold.

 

6. 23 lange Gewehre mit gezogenen Läufen.

 

7. 16 Karabiner.10

 

8. Ein Paar Pistolen aus Ebenholz und an den Enden mit vergoldetem Silber geziert.

 

9. 29 Paar einfache Pistolen von französischer und deutscher Arbeit.

 

10. Zwei Paar Pistolen aus Ebenholz.

 

11. 199 Paar Pistolen.

 

12. 270 Stück Karabiner.

 

13. Fünf längere Gewehre.

 

14. 20 Stück lange Gewehre mit gezogenen Läufen.

 

15. Sclopus unus oblongus laboris italici, argenteis circum-ferenteis in locis oportunis ornatus (i).

 

16. Sclopus alter oblongus similiter italici simplex (i).

 

17. Item similis minor sclopus italici operis (i).

 

18. Item alii sclopi oblongi simplices cum fistulis ductilibus

 

19. Item sclopus Karabin dictus cum duabus fistulis (i).

 

20. Sclopi italici operis brassaniensis (2).

 

21. Item sclopi alii oblongi et breves cum ductilibus fistulis (13).

 

22. Item sclopus bohemici operis Karabin dictus (i).

 

23. Item pistolarum operis germanici nobiliorum (paria 6).

 

24. Arcus et sagittae tartaricae cum thecis aureo et argenteo filo contextis.

 

25. Arcus tres cum sagittis.

 

15. Ein längeres Gewehr italienischer Arbeit, an geeigneten Stellen mit herumgewundenen Silberornamenten verziert.11

 

16. Ein anderes ähnliches, längeres, italienisches Gewehr.

 

17. Desgleichen ein ähnliches kleineres Gewehr; italienische Arbeit.

 

18. Ferner zwei längere, einfache Gewehre mit gezogenen Läufen.

 

19. Ein zweiläufiges Gewehr.

 

20. Zwei italienische Gewehre; Brescianer Arbeit.

 

21. 13 teils längere, teils kurze Gewehre mit gezogenen Läufen.

 

22. Ferner ein Karabiner böhmischer Arbeit.

 

23. 6 Paar Edelmanns-Pistolen deutscher Arbeit.12

 

24. Tartarische Bogen und Pfeile mit Gold und Silber durchwirkten Köchern.

 

25. Drei Bogen mit Pfeilen.

 

Einen auf Pferdeausrüstungen bezüglichen dritten Teil bringe ich aus Rücksicht auf den mir zur Verfügung gestellten Raum nicht; zumal er an dieser Stelle und in dem Zusammenhang dieser Arbeit nicht von dem Interesse ist, wie der erste und zweite Teil. Zur besonderen Genugtuung würde es mir aber gereichen, sollte es auf Grund der Mitteilung dieses Verzeichnisses gelingen, durch Vergleich wenigstens die hervorragenderen Stücke der verschollenen Waffensammlung wiederfinden zu helfen. Zieht man in Erwägung, dass sich die Konfiskation nicht nur auf Tschakathurn, sondern auch auf die nicht minder großen und prächtigen Herrschaften, wie Buccari, Ozalj, Ribnik und die übrigen zahlreichen Güter, Schlösser, Jagd- und Zinshäuser erstreckte, die sämtlich Zrinsches Besitztum waren, so müssen die im Verzeichnisse ausgewiesenen, absolut wenig zahlreichen Waffen u. dgl. mehr als zu dem Reichtum und dem ausgedehnten Konfiskations-Gebiet, das die Zrinsche Habe einnahm, in keinem Verhältnis stehend angesehen werden und dies mit vollem Recht.

 

Der Grund dazu ist wohl hauptsächlich darin zu suchen, dass die Zrinschen Güter bei offenkundigem Ausbruch der Magnaten-Verschwörung vom Militär der zunächst liegenden Generalate besetzt wurden, das die Habe der Rebellen, nach der Anschauung jener Zeiten, als vogelfrei ansah und dementsprechend vorging. Die z. B. vorgefundenen ungeheueren Vorräte an Lebensmitteln jeder Art wurden nach dem Grundsatz, dass der Krieg den Krieg ernähre, teilweise zur Verpflegung der Truppen verwendet.

 

Liest man die offiziellen Stoßseufzer in den Konfiskations-Protokollen, so wird manches verständlich, und auch der geringe Verbleib an Waffen und Ähnlichem erklärlich. So heißt es bezüglich des berühmten Zrinschen Schlosses Ozalj: «In eadem arce res mobiles plane nullae sunt inventae, sed omnes per officiales dicti praesidii13 hominesque eorum, ablatae, distractae et abductae sunt, immo nec portae nec fenestrae intactae remansisissent, verum seräe reliquaque ferramenta cum summo damno sunt ablata» usw. Nichts Besseres wissen die Akten über die Amtshandlung in Ribnik zu erzählen: «In eodem castello res mobiles nullae inventae sunt».

 

Nichts als 80 Maß Getreide fand der königliche Fiskus mehr vor!

 

Begibt man sich endlich auf das Gebiet der Frage, wohin die Waffen der Familie von Zrin hingekommen sein mögen, die konfiszierten und verschleppten, so ergibt sich die Antwort betreffs der letzteren aus dem über das Geschick der meisten Zrinschen Güter Gesagten von selbst. Hierüber Näheres in dem Anhang.

 

Bezüglich der konfiszierten oder später der Kammer anheimgefallenen Waffen gibt, wenn auch im negativen Sinne, die beste Antwort Dr. Johann Szendreis bekanntes Werk: «Ungarische Kriegsgeschichte, Denkmäler in der Millenniums-Landes-Ausstellung», Budapest 1896.

 

Unter 8739 ausgestellten Objekten des Waffenhandwerks, von denen dieses Buch handelt, konnten nur vier Gegenstände konstatiert werden, die ehemals mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit der gräflichen Familie Zrin zu eigen gewesen sind, und zwar Nr. 817 der Helm des Helden von Szigeth, Nr. 818 dessen Säbel, Nr. 3045 ein Schwert der Familie Zrin und Nr. 6538 eine Fahne.

 

Nachdem der Helm Nikolaus von Zrin (Nr. 817) schon 1586 im Inventar des Ambraser Schlosses figuriert, so kommt er demnach hier nicht weiter in Betracht; ebenso kann füglich über die Jagd-Fahne (Nr. 6538) wegen ihrer Wert- und Bedeutungslosigkeit hinweggegangen werden.

 

Das unter Nr. 3045 angeführte Schwert zeigt auf seiner inneren Klingenseite folgende lateinische Inschrift:

 

Hunc gladium | antiquum | persicum praeda | in bello contra Turcas proprietas | erat Comitis | Nicolai ultimis | ex stirpe | ZRINYI | decapitatis | 1680 | Deinde proprietas | Francisci Ultimi Comitis Csikulinyi | postea in familia | Sermage | Comitum Petri | I Troylli Henrici | Ottonis Arthuri.

 

Diese Inschrift weist zwei in die Augen springende «Schnitzer» auf, denn erstens wird ein Nikolaus als der letzte Zrin bezeichnet, und zweitens lässt ihn die Inschrift im Jahre 1680 enthauptet werden. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach könnte das Schwert wohl ganz gut Besitz eines Mitgliedes der Familie Zrin gewesen sein, doch führt die Verknüpfung der Namen Nikolaus Zrin und Ciccolini auf eine ziemlich glaubwürdige Vermutung bezüglich der Geschicke des fraglichen Schwertes. Nikolaus VI. Graf von Zrin (1625) war ein arger Verschwender und Trunkenbold gewesen. Anstatt als Haupt der Familie Hab und Gut zusammenzuhalten, verschenkte oder verschleuderte er zahlreiche seiner Güter in unvernünftigster Weise; so verpfändete er beispielsweise das einträgliche Gut Pribic um einen unverhältnismäßig geringen Betrag an den Kapitän des kroatischen Küstenlandes Georg Ciccolini (Cikulin, Csikulinyi), nachdem er ihm früher schon das Gut Grobnik im Rausch geschenkt hatte. Kann unter solchen Umständen nicht leicht der Fall eingetreten sein, dass auch das fragliche Schwert durch diesen Nikolaus an den erwähnten Ciccolini gekommen ist, woraus im Laufe der Jahre eine gern geglaubte Legende entstand, die auch zu der teilweise irrtümlichen und anachronistischen Inschrift auf der Schwertklinge führen konnte?

 

Auch aus der knappen Tatsächlichkeit mit der Dr. Szendrei dieses Objekt angeblich Zrinscher Provenienz kommentiert, lässt sich der Schluss ziehen, dass er der supponierten Abkunft des Schwertes nur kühlen Zweifel, in Schweigen umgesetzt, entgegenbringt.

 

Der unter Nr. 818 des Szendreischen Werkes verzeichnete angebliche Säbel des Helden von Szigeth entspricht nach der gegebenen Beschreibung keinem der in dem obigen Verzeichnis erscheinenden Säbel, was der Vermutung Raum verleiht, dass er entweder, wie der Helm (Nr. 817), schon früher, d. h. vor der Katastrophe der Familie von Zrin, in eine der kaiserlichen Sammlungen gelangt oder aber der Konfiskations-Kommission nicht vorgelegen hat.

 

Nachdem die Millenniums-Ausstellung in Budapest in nicht genug zu rühmender und nachahmenswerter Tendenz alles, was auf die vaterländische Geschichte und Vergangenheit im Laufe des verflossenen Jahrtausends Bezug nahm, aus Nah und Fern heranziehend zu umfassen und zu umspannen trachtete, und dies speziell bei den wenigen, die Grafen von Zrin betreffenden Objekten in dankbarer Erinnerung an diese für Ungarn und Kroatien gleich denkwürdige Familie, wie dies aus Szendreis Werk hervorgeht, in besonders pietätvoller Weise zu Tage tritt, so kann man überzeugt sein, dass alles auf diese Familie Bezügliche, also auch die von ihr herstammenden und vorhandenen Waffen, in Budapest zur Ausstellung gelangt sind. Wie aus dem von uns versuchten Nachweis entnommen werden wolle, ist jedoch wahrscheinlich keiner dieser wenigen Gegenstände als aus der Konfiskationsmasse herrührend anzusehen.

 

So lässt sich das Schicksal der Peter von Zrinschen Waffen kurz darstellen: Konfisziert, verdorben, verschleppt, in Privatbesitz übergegangen, wo sie nur ein untergeordnetes Dasein fristen dürften, da von ihrem Vorhandensein nichts bekannt geworden ist. Ich glaube noch hervorheben zu sollen, dass in den angesichts des bevorstehenden nahen Lebensendes verfassten letztwilligen Verfügungen Peter von Zrin auch einige seiner Waffen erwähnt: . . .

 

Filio relinquo «frameam, quam in occasionibus portavi; fuit Solimani imperatoris, demum Bathorii regis Poloniae et per Rakoczium devenerat in meas manus; est apud dominum colonellum tenentem civitatis guard. vienen. Petrum Hugart. Praeterea «clavam argenteam •>, quae est apud Spankau,14 «a sua maiestate mihi donatam, quam avus meus Georgius Zrin. parens Georgii, patris mei, a Sassuar-Passa in conflictu est lucratus ...» Penultima die vitac meae.15

 

Petrus a Zrin.

 

Ob Johann Anton, der «filius relinquus», in den Besitz dieser Waffen seines Vaters getreten ist, ist mir nicht weiter bekannt geworden. —

 

Anhang.

 

Die erwähnten, anlässlich der Katastrophe der Geschlechter Zrin und Frangepan zu Tage getretenen, durch die in Kroatien damals kommandierenden Generale und höheren Offiziere, wie Herberstein, Souches, Spankau, Paradeiser, Sauer, wie nicht minder den Grafen Nikolaus Erdödi verübten, Ärgernis erregenden, von der Konfiskations-Kommission wahrheitsgetreu geschilderten Missbräuche, veranlassten Kaiser Leopold I. 1672 im Wege des Hofkriegs-Rates eine strenge Untersuchung nach den Schuldigen einleiten zu lassen.

 

Die in dieser Angelegenheit vorhandenen Akten liefern über das Schicksal der verschleppten Zrinschen Waffen ein interessantes, reichhaltiges Material, doch kann wegen Raumbeschränkung nur dies oder jenes Detail gebracht werden.

 

So gibt ein beeideter Zeuge an, dass aus Legrad auf der Mur-Insel die Untergebenen des Generals Spankau und des Obersten Leslie Waffen jeder Art (arma omnis generis) fortgetragen hätten; in Buccari wurden zu Schleuderpreisen 280 schöne lange Barbaresken-Gewehre vergeben; die Burg Krizanj gibt 18 lange Gewehre an die Beutelustigen ab; das Schloss Bribir deren 43, sowie noch «plures huius modi sclopos, pulveres et plumbum et unum tympanum militare (Heerpauke)».

 

Aus Ribnik wurden unter andern fortgeschleppt 47 Musketen, 60 Pulver-Büchsen, zwei kleine Geschütze samt Lafette, zwei Mörser usw.

 

Ozalj gab seiner Größe und Pracht entsprechend auch eine bedeutende Beute an Waffen und Ähnlichem ab, unter andern seien erwähnt: ein silbervergoldetes Pferdegeschirr, das mit kostbaren Edelsteinen geschmückt war; die Zügel ebenfalls silbervergoldet und mit 59 Türkisen und 166 Rubinen und Smaragden geziert; ein Schwert, silbervergoldet; desgleichen ein solches, Kordec genannt; eine Säbelscheide aus purem Silber; Armbrüste mit Pfeilen, Köchern aus Silber- und Goldarbeit; andere ähnliche Köcher von schöner Arbeit; Wehrgehänge von kostbarer Ausführung für deutsche und andere Schwerter; acht prachtvolle Gewehre, viele Säbel und Gewehre einfacherer Art; Hunderte von Säbelklingen ohne Griff; vier Stück vergoldete schöne Brustschilde; Speere zum Erlegen von Bären; Hellebarden mit ziselierter Arbeit; 30 Mörser und Kanonen, seidene Fahnen; einfache Fahnen; Sättel, Schabracken sonder Zahl u. dgl. m. Tschakathurn, das als ständiger Aufenthaltsort der Grafen Zrin in letzter Zeit wohl am besten eingerichtet gewesen sein wird, wird in diesen Zusammenstellungen nicht erwähnt; dort hatte General Spankau längere Zeit sein Hauptquartier.

 

1 Für die Wahl dieser Namensschreibart an Stelle der eingebürgerten «Zrinyi», war, abgesehen von sonstigen unanfechtbaren Beweismitteln, J. Siebmachers «Großes und allgemeines Wappenbuch etc.» IV. Band, 13. Abteilung, Nürnberg 1899, «Der Adel von Kroatien», Seite 211 (Tafel 153), maßgebend, sowie nicht weniger der Umstand, dass nahezu sämtliche offizielle Akten im Hochverrats-Prozess wider den Grafen Peter von Zrin fast durchgehend diese Namensschreibart aufweisen. Zieht man anderseits in Betracht, dass, wie auch an anderer Stelle berührt wird, der Familienname Zrin von der gleichnamigen Burg abgeleitet wurde, so konnte er naturgemäß lateinisch nur de Zrin (ab Zrin), und kroatisch nur Zrinski lauten. Spät erst meldet sich die ungarische Schreibart Zrinyi, auch aus «Zrin» abgeleitet. In den lateinischen Urkunden (des 14. und 15. Jahrhunderts) unterschreiben sich die Zrins als comites de Zrin, doch kommen häufig auch diese absonderlichen Varianten als: Zyrin, Zdrinio, Sringe, Srynio, Zerin, Zeren, Serin vor; im 16. und 17. Jahrhundert: de Zrin, de Zrinio, Zriniensis und selten (in lateinischen Urkunden) mit dem Genitiv Zrinij. Der Held von Sziget fertigte sich entweder kroatisch mit glagolitischen Buchstaben: «Miklouš Zrinski, ban» (Banus) oder mit lateinischen Lettern Miklows Zrinsky; lateinisch: a Zrin, a Zrinio, de Zrini und nur unter zwei Dokumente als Nikolaus Zriny. Dieser selten nachzuweisenden Namensschreibart nachzugeben, ist wohl nicht ganz gerechtfertigt, trotzdem die ungarische Schreibart «Zrinyi» sich allenthalben eingeführt hat und die Familie von Zrin als eine magyarische dargestellt und als solche auch vielfach angesehen wird. Eine teilweise Magyarisierung dieser Familie hat wohl stattgefunden, aber erst, nachdem sich einige ihrer Mitglieder dem evangelischen Glaubensbekenntnis zugewendet hatten, in Tschakathurn wohnten und als Kapitäne von Groß-Kaniža und Ober-Gespanne von Zalad hinreichend Anlass fanden, sich mit rein ungarischen Angelegenheiten zu befassen. Dies alles spielt sich jedoch erst in den letzten 120 Jahren des Bestehens dieser Familie ab. Trotzdem, war nun auch Banus Nikolaus von Zrin (1620—1664) der hervorragendste ungarische Dichter und Schriftsteller seiner Zeit und ein glühender magyarischer Patriot, so blieb er stets seiner und seiner Familie Abstammung eingedenk, wie dies wohl schlagend genug aus einem an einen seiner Freunde gerichteten Brief hervorgeht, in dem eine Stelle lautet: . . . Ego mihi conscius aliter sum, etenim non degenerem me Croatam et quidem Zrinium esse scio.

2 Vergleiche: Jacobi Tolii epistolae itinerariae ex auctoris schedis postumis recensitae, suppletae, digestac etc. cura et Studio Henrici Christiani Henniuii. Amstelodamii 1700.

3 Relatio confiscationis universorum bonorum comitum ab Zrin, et Francisci aTersacz (Frangepan) nonnullorumquealiorum, iisdem comitibus in detestabili rebellione contra suam sacratissimani Maiestatem adhaerentium, per nos Petrum Prasinsky et Franciscum Spoliarich sacrae caesarae regiaeque maiestaiis capitalis tricesimae Nedelicensis exactorem et contrascribam, velut fisci regii mandatorios, cum patentitus litteris praefatae suae sacratissimae maiestatis nec non inelytae camerae hungaricae posoniensis commissione ac instructione adid is specialiter exmissos et delegatos modo et ordine infrascripto, partim simul, partim vero divisim peractae. — Dieser sehr umfangreiche Bericht befindet sich im königlichen Landes-Archiv zu Agram; eine verifizierte Abschrift bei der südslawischen Akademie der Wissenschaften ebendaselbst.

4 Specificatio omnium Chaktornyae inventatarum et pro s. c. r. maiestate reservatarum mobilium quondam comitis a Zrin, Chaktornyae die 30 mensis Octobris 1671 etc. etc. etc. Diese Aufschreibung wird im königlichen Landes-Archiv zu Agram aufbewahrt.

5 Bei den krausen, lockeren Formen des Lateins jener Zeit, das namentlich in terminologischer Hinsicht durchaus kein festes Gepräge trägt, ist die Übersetzung keineswegs einfach. Auseinandergehende Ansichten sind daher leicht möglich.

6 Kroatische Form für das türkische Wort bozdogan = Streitaxt; lateinisch clava.

7 Ist im «Ausweise 1« nicht angeführt.

8 Im «Ausweise 1» steht «Fringia gemma».

9 Nr. 1-3,5 Nur im «Ausweise 2» verzeichnet.

10 Nr. 7-14 Nur im «Ausweise 1» verzeichnet.

11 Nr. 15-22, 24, 25: Nur im «Ausweis 1» verzeichnet.

12 Nur im «Ausweis 2» aufgenommen.

13 d. i. der Festung Karlstadt.

14 General Spankau, der das Schloss Tschakathurn besetzte.

15 29. April 1671.


Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 8. Dresden, 1900-1902.