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Geschichte des Schweizerdolch

Fig. 1. Aus dem Spiezer Schilling.
Fig. 1. Aus dem Spiezer Schilling.
Fig. 2. Aus dem Berner Schilling.
Fig. 2. Aus dem Berner Schilling.

Der Name „Schweizerdolch“ hat sich in der historischen Waffenkunde seit langem fest eingebürgert. Man versteht darunter jene Dolchform, die als eigentliches Charakteristikum der Schweizer im 16. und 17. Jahrhundert auf zahllosen bildlichen Darstellungen erscheint und weniger durch die gewöhnlich flache Klinge als durch die eigentümliche Form des Griffes ausgezeichnet ist. An die Stelle von Parierstangen und Knauf sind zwei in entgegengesetzter Richtung mehr oder weniger stark gebogene Scheiben oder Balken getreten, an die sich das aus einem Stück geschnittene Griffholz anschmiegt. Die Ausladung des Griffes ist an der Klinge gewöhnlich etwas größer als am Knauf. So stellt sich die Waffe im 16. Jahrhundert dar. Sehr selten, und namentlich der meist kunstvoll gearbeiteten Scheide wegen begehrt, ist sie glücklicherweise in den großen schweizerischen Museen in genügender Zahl vertreten, während sie selbst in den bedeutendsten europäischen Waffensammlungen nicht, oder wenigstens nicht in vollständigen Exemplaren zu finden ist. Alle Bemühungen, nach einem Fabrikationsherd dieser typisch schweizerischen Waffe zu suchen, sind bis jetzt erfolglos geblieben. Auf zwei Klingen (der eine Dolch ist im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich, der andere im Historischen Museum in Bern) ist ein Z eingeschlagen. Weist diese Marke auf Zürich hin, so besitzen wir doch keine einzige urkundliche Notiz, noch sonstige Anhaltspunkte, die es gestatten würden, die Herstellung des Schweizerdolches dort zu lokalisieren.

 

Die Entwicklungsreihe des Schweizerdolches schließt mit der eben geschilderten Form ab; nach oben lässt sich die Entwicklung an Hand von Fundstücken, wie sie namentlich im bernischen Historischen Museum zahlreich vorhanden sind, unschwer verfolgen. Die Form des Griffes ist schon im 15. Jahrhundert im Wesentlichen dieselbe; Veränderungen sind nur an der Parierscheibe zu konstatieren, indem dieselbe häufig hohl gebildet und nach der Klinge zu vorgetrieben erscheint, um dem Griffholz einen besseren Halt zu gewähren. Frühere Formen, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen, zeichnen sich dadurch aus, dass der wenig über die Klinge vortretende Parierbalken nicht in entgegengesetztem Sinne zur Knaufscheibe, sondern sanft der Klinge zugebogen und an den Enden verdickt ist, letzteres wiederum mit Rücksicht auf die Befestigung des Griffholzes. Die Klinge ist bei Fundstücken aus dem 15. Jahrhundert durchwegs gratig, bei der früheren Form eher flach, nach der Spitze sich verjüngend und in dem breiteren oberen Drittel durch einen Hohlschliff ausgezeichnet.

Fig. 3. Einnahme von Jericho. Toggenburger Bibel 1411.
Fig. 3. Einnahme von Jericho. Toggenburger Bibel 1411.

Diese Ausgangsform des Schweizerdolches ist allerdings nicht als speziell schweizerisch anzusprechen. Sie findet sich, auch in bildlicher Darstellung, in Gegenden, die außerhalb der eidgenössischen Grenzen lagen – so in der 1411 entstandenen sogenannten Toggenburger Bibel in Berlin (Abb. 3).¹ Eine der ältesten bildlichen Darstellungen des Schweizerdolches war unter den Wandmalereien aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts zu sehen, welche die adelige Trinkstube im Haus zur Zinne in dem damals österreichischen Diessenhofen schmückten.² Noch weiter zurück geht eine glasierte Ofenkachel, die aus der Ruine des 1323 von den Bernern zerstörten Schlosses Rohrberg bei Rohrbach im Emmental stammt und im Bernischen Historischen Museum aufbewahrt wird. Sie zeigt eine durch Jagdspieß und Hifthorn als Jäger charakterisierte männliche Figur, die zwei Hunde an der Leine hält. Der im Gürtel steckende Dolch zeigt die für unsere Waffe typische doppelte Ausbuchtung des Griffes, wobei allerdings Parier- und Knaufscheiben nicht gebogen sind.

 

Durch die Verlängerung der Klinge entsteht aus dem Schweizerdolch der Schweizerdegen. Die Übergangsform ist durch zahlreiche Fundstücke belegt, die alle eine starke Gratklinge besitzen, während der ausgebildete Degen – seinem Charakter als Hiebwaffe entsprechend – oft mit einer flachen Klinge ausgestattet ist. In den seltensten Fällen ist die Waffe mit einer ausgesprochenen Schwertklinge versehen, sodass von einem Schweizerschwert als einem besonderen Typus gesprochen werden kann. Diese Formen gehören zu den größten Seltenheiten und sind dem Verfasser nur in den auf der beigegebenen Tafel abgebildeten Exemplaren des Bernischen Historischen Museums bekannt. Außerdem befindet sich ein Schweizerschwert von etwas abweichendem Typus in der Sammlung des ehemaligen Landesmuseumsdirektors Dr. H. Angst in Zürich.

 

Auch die Zahl der erhalten gebliebenen Schweizerdegen ist gering; für ihre Seltenheit spricht beispielsweise der Umstand, dass es dem Schweizerischen Landesmuseum erst vor zwei Jahren gelungen ist, ein – zudem nur fragmentarisch erhaltenes – Stück zu erwerben. Und abgesehen von den fünf vorzüglichen Exemplaren im Bernischen Historischen Museum können sich sonst nur zwei weitere öffentliche schweizerische Sammlungen des Besitzes eines Schweizerdegens rühmen: das Zeughaus in Solothurn³ und das Historische Museum in St. Gallen, das den Degen Vadians aufbewahrt.⁴


Fußnoten:

  1. Zemp, Die schweizerischen Bilderchroniken und ihre Architekturdarstellungen. Zürich, 1897. Abb. 53.

  2. Aufnahme im Archiv der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler im Schweizerischen Landesmuseum. Vgl. Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. XXIV, Tafel VII.

  3. Abgebildet im Katalog, Tafel VIII, Nr. 307.

  4. Wir verdanken Herrn Konservator Professor Dr. E. Egli folgende Angaben über den Degen Vadians:
    „Die Länge beträgt 87,6 cm, die Länge des Griffes zwischen Knauf und Parierstange 10 cm, Durchmesser des Knaufs 7,5 cm, der Parierstange 9 cm, Breite der Klinge an der Parierstange 3,2 cm.
    Das auf der Vorderseite des hölzernen Griffes eingelassene Kreuz besteht aus Eisen.“
    Die Klinge mit drei eng aneinanderliegenden Hohlschliffen trägt in der Mitte der einen Seite die in Längsrichtung eingeätzte Inschrift: „Joachimus Vadianus Sangallensis Ao Dom. 1500.“

Fig. 4. Die Tagsatzung in Stans. Luzerner Schilling.
Fig. 4. Die Tagsatzung in Stans. Luzerner Schilling.

In den Kirchen von Kerns und Wolfenschiessen werden zwei Schweizerdegen gehütet, die eine glaubhafte Tradition mit Nikolaus von Flüe und dessen Enkel, Bruder Conrad Scheuber, in Verbindung bringt.¹

 


Fußnoten:

 

1 Der Bruder-Klausen-Degen von Kerns gehört sicher noch dem 15. Jahrhundert an. Vgl. die Abbildung bei Durrer: Die Kunstdenkmäler des Kantons Unterwalden, S. 350.

 

Die allmählich spitz zugehende Gratklinge besitzt auf der einen Seite eine eingeschlagene Marke in Form einer vierblättrigen Rosette und die geätzte Inschrift: 

 

„A° 1461 iar tragt Min fater selig nichlaus von flüe diss wer
A° 1535 iar tragt ich bans Waldtert von Flüe der Zit Landaman
diss wer in rath.“

 

mit Fortsetzung auf der anderen Seite:

 

„A° 1575 iar tragt ich Niclauss von Flüe der Zit Landaman
diss wer in rath.“

Der Griff, aus einem Stück Maserholz geschnitten, ist oben und unten in Eisen gefasst. Die Parierscheibe ist hülsenartig ausgeschmiedet und umfasst noch den obersten Teil der Klinge. Ihre Ausladung ist größer als die des Knaufs. Hier sind beide Enden abgebrochen, und die Hülse ist entsprechend umgebogen worden, sodass der Aspekt der Waffe ein anderer geworden ist. Im 19. Jahrhundert wurde am Knauf eine achtgliedrige Silberkette befestigt.

Maße:
Länge 61 cm,
Klingenlänge 46 cm,
Klingenbreite 3,25 cm,
Parierhülse 7,8 cm,
Knauf 5 cm,
Gewicht 390 g.

Schon Dürrer hat die Inschrift in das 17. Jahrhundert verwiesen, und es sind in der Tat – neben den von ihm angeführten triftigen historischen und paläographischen Gründen – auch solche sprachlicher Art, welche zu dieser Datierung zwingen. Damit ist freilich ein urkundliches Zeugnis für die Zugehörigkeit des Degens zu Bruder Klaus außer Geltung gesetzt; andererseits ist an der Echtheit der Waffe als solcher nicht der leiseste Zweifel erlaubt, sodass sie – zeitlich genommen – ohne Zwang mit Bruder Klaus in Verbindung gebracht werden kann.

 

Merkwürdig ist freilich, worauf mich mein Freund Durrer besonders aufmerksam macht, dass der Degen von Kerns bei den großen Kanonisationsprozessen von 1648 und 1654 nicht erwähnt wird. Man spürte damals allen Reliquien und Andenken an den Nationalheiligen eifrigst nach. „Warum sollte dort dieser Degen fehlen, der sich in Kerns, dem Mittelpunkt des Prozessverfahrens, fand?" Erst bei der Beatifikation im Jahre 1732 taucht er auf.

Weitaus besser bezeugt ist die Tradition hinsichtlich des Degens von Wolfenschiessen. Er besitzt eine Klinge mit drei schmalen, durch den Ansatz durchlaufenden Hohlschliffen, die sich bis gegen die Spitze hinziehen. Der Griff ist ziemlich lang, ohne bedeutende seitliche Ausladung an Klinge und Knauf. Das Griffholz ist in eiserne Balken gefasst, die eine einfache, quer verlaufende Rillenverzierung zeigen. An der Angel steckt ein silberner Nietkopf.

 

Am Griffholz sind zwei silberne und vergoldete Zwingen angebracht, welche mit graviertem Renaissance-Blattrankenornament auf schraffiertem Grund verziert sind.

 

Die Maße betragen:
Gesamtlänge 73,1 cm,
Klingenlänge 59,7 cm,
Ansatzlänge 5,2 cm,
Klingenbreite 3 cm,
Gewicht 445 g.

 

Die braune Lederscheide ist neueren Datums; alt dagegen – d. h. aus den Jahren 1570–1580 – sind die silbervergoldeten Beschläge. Das Mundbeschlag besteht aus zwei Teilen. Die obere Hälfte zeigt hinten die plump gravierten stehenden Figuren von Bruder Klaus und Bruder Scheuber in Bogenstellung, vorn die Inschrift: „JOHAN LUSI REITER“
Der untere Teil zeigt eine weibliche Figur mit abwärts gerichtetem Arm in Rollwerkumrahmung mit Fruchtgehänge. Das Ortbeschlag ist vorn und hinten gleich behandelt; die Verzierung bildet durchbrochenes Rollwerk mit weiblichem Torso.

 

— Das silberne Beimesser mit der Inschrift: „Lambert Stutz 1636“
ist nicht zugehörig.

 

Herr Dr. E. Etlin in Sarnen hatte seinerzeit die Liebenswürdigkeit, die Übersendung der Degen von Kerns und Wolfenschiessen an das Schweizerische Landesmuseum zur Anfertigung von Kopien zu vermitteln. Dafür und für manche andere Freundlichkeit ist ihm der Verfasser zu aufrichtigem Dank verpflichtet.

 

Vgl. über die Degen auch: Ming, Der selige Bruder Niklaus von Flüe, Band II, S. 188 ff.

Beim Degen von Wolfenschiessen lässt sich die Tradition direkt bis zu den Zeitgenossen des 1559 verstorbenen Bruders Scheuber zurückverfolgen. Von ihm ist in den Prozessen von 1648 und 1654 ausführlich die Rede. Im ersten Prozess deponierte der Altpfarrer Barmettier von Stans (geb. 1581), dass ihm schon der berühmte Staatsmann Landammann Melchior Lussy (1529–1606) denselben als Bruder Klausens „Wehr“ gezeigt habe. Das Stück vererbte sich bis 1859, wo es der Kirche von Wolfenschiessen geschenkt wurde – in der direkten Nachkommenschaft der beiden Nationalheiligen.

 

1679 schreibt Franz Jakob an der Matt in seinem „Wunderbarlichen Leben und Wandel dess Rechtsamen, andächtigen etc. Bruder Conrad Scheubers gewesster Landt-Ammann zu Underwalden“ p. 132:

 

„Sonst hat Herr Landvogt Christen mehrentheils noch wissentlich von Br. Conrad vor oder nach seinem Todt hinderlassne Sachen als namblich Sein kurtzer Dägen wie die alten Eydtgnossen daheimb zu tragen pflegten, dessen Gefäss, wie Jamalen gewohnt, von Flader, nun mit vergülltein Silber allenthalben zierlich beschlagen : darauff die Bildnissen dess Sei. Bruder Clausen, dessen er gewesen ist, und Br. Conrads klein aussgestochen zu sehen seind | die Klingen ist ein Zoll weniger als Ehlen lang."

 

Diese Beschreibung wird 1732 von P. Benno Lussi O. Cap. fast wörtlich übernommen – mit geringen Änderungen, aus denen fälschlicherweise herausgelesen wurde, dass die auf der Silberfassung angebrachte Darstellung von Bruder Klaus älter sei als diejenige Bruder Scheubers. Lussi fährt dann fort:

 

„es besitzet solchen herr Caspar Christen Ratsherr nid dem Wald, tragt solchen öfters in den Rath, stammt auch ab von dem seeligen Bruder Claus.“

 

Am Besitz Bruder Scheubers ist nach den Quellen nicht zu zweifeln. Der Degen ist also spätestens auf 1544 – das Datum der Weltflucht Scheubers – zu datieren, was auch aus stilistischen Gründen durchaus möglich ist. Die Quellen lassen jedoch auch die Zugehörigkeit des Degens zu Bruder Klaus zu. Dr. Durrer schreibt mir darüber:

 

„Da schon Ritter Lussi, der 1529 geboren und mit Bruder Scheuber eng befreundet war, dem Pfarrer Barmettier den Degen als von Bruder Klaus herrührend bezeichnete, ist diese Möglichkeit immerhin ernstlich zu prüfen. Bei Creierung solcher Reliquien ging man sicher vorsichtiger vor, als viele glauben. Solche Dinge stehen ja unter allgemeiner Kontrolle, und man hätte sich lächerlich gemacht, ein offenbar modernes Stück als alt anzugeben, das allen bekannt war, denn die Landammänner, die es trugen, sind ja die Zielscheibe der Aufmerksamkeit und unsere Verhältnisse waren noch viel enger und patriarchalischer als heutzutage.“

 

Eine frühere Datierung ist auch vom waffengeschichtlichen Standpunkt aus nicht ausgeschlossen.

 

Berner Schilling.
Berner Schilling.

Ein weiteres Exemplar befindet sich in der Sammlung von Herrn Goldschmied J. Bossard in Luzern. Von ausländischen Waffensammlungen besitzt meines Wissens nur das Königliche Zeughaus in Berlin einen Schweizerdegen.

 

Um die Entwicklung des Schweizerdegens aus dem Schweizerdolch zeitlich zu fixieren, besitzen wir an den überaus zahlreichen Darstellungen der schweizerischen Bilderchroniken eine Quelle ersten Ranges¹. Auf die Darstellung des Schweizerdolches in der Toggenburger Bibel von 1411 haben wir bereits hingewiesen. Von den späteren Zeugnissen muss in erster Linie die Gruppe der Berner Chroniken herangezogen werden. Tschachtlan² (1470) kennt den Schweizerdegen nicht; aber er bringt auch den Schweizerdolch insgesamt nur fünfmal zur Darstellung und gibt überhaupt die Angehörigen aller Truppengattungen fast durchwegs ohne Seitenwaffen wieder – was sicher nicht im Sinne einer historisch getreuen Darstellung liegt. Diese Quelle ist also für unseren Zweck nur mit Vorsicht zu benützen.

 

Umso besser werden wir durch die um ein Weniges jüngeren Chroniken Diebold Schillings unterrichtet, von denen die drei Bände der amtlichen Chronik und der sogenannte Spiezer Schilling für uns in Betracht fallen. In allen vier Bänden finden sich Schweizerdolch und Schweizerdegen überaus häufig dargestellt, und zwar wird der Schweizerdegen Armbrust- und Büchsenschützen, Spießträgern und Hellebardieren, Bannerträgern und Trommlern zugeteilt. Nicht selten tragen Angehörige dieser Truppengattungen zum Schweizerdegen noch das lange Schwert, einzelne auch einen Streithammer – so Büchsenschützen und Spießträger.

 


Fußnoten:

  1. Zemp, Die schweizerischen Bilderchroniken und ihre Architektur-Darstellungen. Von den Abbildungen fallen hier in Betracht:
    – Fig. 53: Toggenburger Bibel
    – Fig. 10, 18, 19: Berner Schilling
    – Fig. 6, 12, 15: Spiezer Schilling
    – Fig. 21: Schradins Schwabenkrieg
    – Fig. 22: Etterlin
    – Fig. 72, 124: Luzerner Schilling

  2. Zemp, S. 23 ff.


Charakteristisch und für uns besonders wichtig sind die Darstellungen, in welchen der Gebrauch der Waffe geschildert wird, da wir daraus auf die Entstehungszeit des Schweizerdegens schließen können. In der Schlacht bei Morgarten ist beispielsweise ist eine Szene dargestellt, in welcher ein Schwyzer seinem Gegner mit dem Schweizerdegen den Todesstoß gibt. Die Waffe wird hier durchaus als Dolch gehandhabt, und doch besitzt ihre Klinge fast die dreifache Länge des Griffes¹. Ähnliche Darstellungen finden sich mehrmals. Deutlicher kann nicht zur Darstellung gebracht werden, dass wir es hier mit Übergangsformen vom Schweizerdolch zum Schweizerdegen zu tun haben.

 

Der 1484 als letzter dieser Gruppe entstandene dritte Band der amtlichen Berner Chronik bringt uns aber auch eine Darstellung², in welcher der Schweizerdegen deutlich als Hiebwaffe zur Verwendung gelangt. Der Übergang des Schweizerdolches zum Schweizerdegen fällt also zeitlich ungefähr mit der Entstehungszeit der Berner Bilderchroniken zusammen und ist jedenfalls nicht viel früher als 1470 anzusetzen.

 

Die Bilderchroniken zeigen uns auch, dass der Schweizerdegen nicht nur von Soldaten, sondern schon früh auch von Zivilpersonen getragen worden ist. So sind die Arbeiter am Münsterbau³ mit dem Degen bewehrt, und bei der Verbrennung des Johannes Hus in Konstanz trägt einer der Henkersknechte, der den Holzstoß zubereitet, den Schweizerdegen⁴. Gewöhnlich sind die Boten der Eidgenossen mit dem Schweizerdegen ausgestattet, auch die Ratsboten tragen – wie der Luzerner Schilling⁵ (1511–1513) in zwei Darstellungen der Tagsatzung zu Stans deutlich zeigt – vorzugsweise diese Waffe.

 

Im Verlaufe des 16. Jahrhunderts wird der friedliche Gebrauch des Schweizerdegens noch stärker betont⁶. Die letzten bildlichen Darstellungen auf Glasgemälden und Scheibenrissen stammen aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts, besitzen aber bewusst antikisierenden Charakter. Am Ende des 16. Jahrhunderts waren es nur noch die Alten, „Übelmögenden und die so Leid tragend“, welche sich mit dem Schweizerdegen bewehrten⁷.

 

Interessant ist die Beobachtung, dass die Chronikillustratoren in seltenen Fällen auch Nichtschweizer den Schweizerdegen tragen lassen. Savoier und Burgunder werden allerdings immer durch den Scheibendolch ausgezeichnet und dadurch bewusst von den Eidgenossen geschieden – nicht so die Schwaben und Württemberger. Den Konstanzer Henker haben wir schon erwähnt; im ersten und zweiten Band der amtlichen Berner Chronik werden auch die Reutlinger⁸ und Allgäuer⁹ mit dem Schweizerdegen bedacht. Ob diese Darstellungen nicht auf Versehen zurückzuführen sind?

 

Dass umgekehrt Wilhelm Tell als der erste Eidgenosse schon seit dem 15. Jahrhundert¹⁰ vorzugsweise den Schweizerdegen trug, zeigt ein Blick in die verdienstvolle Tell-Ikonographie von Heinemann.


Fußnoten:

  1. Berner Schilling I 34b – Zemp, Fig. 10. Vgl. die Abbildung auf Seite 14.

  2. Berner Schilling, S. 360.

  3. Berner Schilling I 225.

  4. Berner Schilling I 183.

  5. Zemp, a. a. O., S. 99 ff., die Abbildungen Fig. 72 und 124. Vgl. unsere Abbildung nach Zemp 124.

  6. Vgl. beispielsweise die Darstellung eines Metzgers auf einer 1564 datierten Scheibe des St. Galler Glasmalers Andreas Hör im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich (Inv.-Nr. 67, se; ausgestellt im II. Ker. Kab.).

  7. Cysatiana, mitgeteilt von E. Hoffmann-Krayer im Schweizerischen Archiv für Volkskunde, 14. Jahrg., S. 280:
    „Das Waffentragen beim gemeinen Mann. Ein jeder, es sye in Stetten oder Ländern vnd Fleken, so er vss dem Huss ze Kilchen, Marckt oder Strassen, über die Gassen wandlet, tragt sin Gwör an der Sytten. Es tragent auch die Puwrslüt, so den Stetten Vnderthan sind, jre Gwör, ettwan lange Schwärter, ettwan vuch kurze Schnepfen oder Rugkner. Vor Zytten war by jnen ein bürgerlich tragen zu Frids Zyten ein Gattung Gewören von kurtzen schlechten Schwärtlinen, die man Schwytzerdägen genempt, sind aber fast abgangen, jetz tragends ettwan die Allten, Uebelmögenden vnd die, so Leyd tragent.“

  8. Berner Schilling I 108b.

  9. Berner Schilling II 180.

  10. Etterlins Eidgenössische Chronik. Heinemann S. 6; Zemp, Fig. 22. Wir verdanken der Stiftung Schnyder von Wartensee die Überlassung mehrerer Klischees aus dem Werk von Zemp (Abb. 1, 2 und 4), deren Abdruck uns auch von Herrn Prof. Dr. J. Zemp gütigst gestattet wurde. Die Vorlagen für die Marken-Klischees zeichnete Herr E. Rüfenacht.


Quelle: Jahresbericht des Historischen Museums in Bern Band - (1910)