
Von Landgerichtsrat Bernh. Engel in Thorn.
In der mir zugegangenen «Mitauschen Zeitung» vom 18. November (1. Dezember) 1900 ist eine Besprechung meines Aufsatzes über den Innsbrucker Hochmeisterschild abgedruckt, welche durch Freiherrn Alex. v. Rahden in der Sitzung der «Sektion für Genealogie, Heraldik und Sphragistik» vom 3. Oktober 1900 erfolgt ist. Darin ist Nachstehendes ausgeführt:
«Frhr. v. Rahden erklärte, dieser Ansicht des Verf. (nämlich, dass der Schild als Tartsche anzusprechen sei, und dass wir es mit einem wirklichen Gebrauchsschild des Hochmeisters etwa aus dem Jahr 1320 zu tun haben,) nicht beipflichten zu können: dass der vorliegende Schild keine Tartsche sei, lehre schon der bloße Augenschein und könne der Verf. bei dem Fehlen der charakteristischen Merkmale für diese Schildform nur durch das Bestreben sich zu dieser Annahme haben verleiten lassen, für den tatsächlich vorhandenen Anachronismus, der zwischen Schild- und Wappenform bestehe, eine Erklärung zu finden. Nach der Ansicht des Vortragenden weise indessen der vorliegende Schild die typischen Formen der sog. normannischen Kampfschilde auf, die bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts im Gebrauch waren und dann durch die gotischen Dreieckschilde verdrängt wurden, während die Bemalung des Schildes mit dem Wappen des Deutschordensmeisters sowie die Umschrift offenbar einer viel späteren Zeit angehören. Auch gegen die vom Verf. zur Erklärung dieser letzteren aus dem Gebiet der Sphragistik herbeigeholten Analogien müsse Referent entschieden Einspruch erheben; denn ein so selbstverständliches, ja notwendiges Requisit die Legende auf den Siegeln bilde, ebenso befremdlich, ja unmöglich erscheine eine Umschrift auf einem Gebrauchs- resp. Kampfschild, die dem Träger desselben der Außenwelt gegenüber gewissermaßen als Legitimation hätte dienen sollen. Dazu bedurfte es aber in jener Zeit keinerlei Aufschrift, da das auf dem Schild angebrachte Wappenbild und der mit dem Kleinod geschmückte Helm zu diesem Behufe vollkommen genügten.»
«Nicht minder auffallend muss die Darstellung des vollständigen Wappens auf dem in Rede stehenden Kampfschild erscheinen, wofür wir aus dem 13. und dem Anfang des 14. Jahrhunderts kein weiteres Beispiel besitzen, denn Wappen und Waffen waren damals noch synonyme Begriffe. Erst nachdem um die Mitte des 14. Jahrhunderts der gotische Schild der slawischen Tartsche den Platz hatte räumen müssen, begann man dieselbe durch Aufnahme des ganzen Wappens nach neuerem Begriff — (i. e. Schild, Helm, Decken, Kleinod) — zu schmücken, da diese neue Schildform, namentlich in ihrer ursprünglichen Gestalt als Wappenschild, d. h. zur unmittelbaren Aufnahme des Wappenbildes, nicht besonders geeignet war. Referent resümierte seine Ansicht über den besprochenen Hochmeisterschild dahin, dass derselbe in seiner heutigen Gestalt wohl schwerlich als Kampfschild von dem Hochmeister gebraucht worden sei, es sich vielmehr um einen aus dem 13. Jahrhundert stammenden sog. normannischen Schild handle, der vermutlich zu Dekorationszwecken, vielleicht um ihn als Toten- resp. Gedächtnisschild zu verwenden, in einer späteren Zeit, aber wohl jedenfalls noch im 13. Jahrhundert, mit dem Wappen des Hochmeisters bemalt worden sei.»
Diese Einwendungen kann ich nicht gelten lassen:
Zunächst bin ich in der angenehmen Lage, zur Unterstützung meiner Zuteilung unseres Schildes an Carl Beffart von Trier ein weiteres Belegstück beizubringen. Das ist das Sekret dieses Hochmeisters. Dasselbe fehlt bei Vossberg und war mir bisher entgangen. Es findet sich — ohne Erwähnung im Text — auf Taf. 5, Fig. 14 zu Seylers Geschichte der Heraldik abgebildet,1 daneben ist die Jahreszahl 1323 vermerkt. Das Siegel zeigt den Hochmeisterschild, und zwar im Gegensatz zu allen übrigen Hochmeistersiegeln älterer Zeit nicht mit Balken-, sondern Kleeblattkreuz, genauso wie auf den von mir erwähnten Siegeln des Elbinger Komturs von 1310 und 1319. Auch die Umschrift
† SECRET : FR (atr) IS : KAR (oli) : MAG (ist) RI :
FR (atru) M . TEVT
entspricht derjenigen unseres Schildes, nur dass bei letzterer noch «ordinis» eingefügt ist. Wenn nun auch die Kleeblätter auf unserem Schild nicht rund, sondern in Spitzen ausgezogen sind, so meine ich, ist doch der Umstand allein, dass das Siegel dieses Hochmeisters als einziges ein Kleeblattkreuz zeigt, und dass ein solches zu gleicher Zeit auf den Elbinger Siegeln erscheint, zwingend für die Zeitstellung unseres Schildes bzw. zunächst der Malerei. Wenn der Herr Referent letztere noch in das 13. Jahrhundert setzen will, so hat er dafür keinerlei Gründe angeführt.
Ebenso wenig erscheint seine Annahme zutreffend, dass die Malerei einer späteren Zeit entstamme, als der Schild selbst. Wäre dieses der Fall, so müsste zweifellos unter der jetzigen eine ältere Malerei vorhanden sein, denn auch im 12. Jahrhundert waren alle Schilde bemalt, und von dieser älteren Malerei müssten sich Spuren zeigen, da die reichlichen Abblätterungen der jetzigen Tünche jene hier oder da hervortreten lassen würden, wenn man nicht etwa annehmen wollte, dass der spätere Maler die ältere Tünche gänzlich abgewaschen habe. Letzteres widerspräche aber — wie ähnliche Fälle beweisen — gänzlich den damaligen Gewohnheiten; und von einer älteren Malerei ist keine Spur vorhanden, wie mir Herr Geheimer Baurat Dr. Steinbrecht in Marienburg, welcher den Schild neuerdings eingehend untersuchte, bestätigt hat.
Weiter kann ich auch die Annahme nicht gelten lassen, unser Schild sei in seiner gegenwärtigen Gestalt kein Gebrauchs-, sondern ein Dekorationsschild gewesen. Das Gegenteil ergibt sich schon aus der Beschaffenheit der Rückseite. Diese ist offenbar gleichzeitig mit der Vorderseite bemalt, und zwar vor Befestigung des Armpolsters und der Riemen. Wozu bedurfte ein Dekorationsschild einer rückwärtigen Bemalung, wozu des Polsters und der Riemen? Daneben kann der Umstand, dass das Anbringen einer Umschrift auf einem Gebrauchsschild etwas Ungewöhnliches ist, nicht in Betracht kommen.
Überdies finden wir aber ähnliches — wenn auch nicht an anderen der spärlich erhaltenen Originale — so doch an Darstellungen von solchen: So zeigt das Standbild des Markgrafen Wilhelm von Meißen im Naumburger Dom auf dem Schildrand den Namen seines Trägers. (Abbildung bei Mansberg, Wâfen unde Wîcgewaete, Taf. VIII, Fig. 10.) Zwar der Markgraf war schon 1062 gestorben, während die Figur dem 13. Jahrhundert entstammt. Wäre aber das Anbringen einer Inschrift auf dem Schildrand so etwas Unerhörtes gewesen, so hätte der Meister den Namen sicher an einer anderen Stelle z. B. auf dem Sockel oder einem Spruchband angebracht. Ferner zeigt ein romanischer Reliquienschrein (ca. 1130) im Museum zu Stuttgart einen Ritter mit Schild, dessen Rand den Namen Cassius trägt. (Zeitschr. d. herald. Vereins «Kleeblatt» 1895, S. 47 und Taf. dazu Fig. c.) Hier hätte der Name ebenfalls leicht an anderer Stelle angebracht werden können.
Auch ist nicht ersichtlich, weshalb ein Dekorationsschild in höherem Maße einer Umschrift bedurfte, als ein Gebrauchsschild. Jener fand doch ebenfalls nur da Verwendung, wo das Wappen bekannt war. An einen Totenschild kann überhaupt nicht gedacht werden; denn abgesehen davon, dass ein solcher fraglos mit dem Namen des Verstorbenen bezeichnet sein würde, steht fest, dass der Schild aus der Burg Reifenstein stammt; dort aber wie überhaupt in jener Gegend ist kein Hochmeister gestorben. Carl Beffart starb in Trier. Andererseits lässt sich wohl geltend machen, dass das Wappen des Hochmeisters nicht überall in Italien bekannt gewesen sein wird, so dass es erklärlich erscheint, wenn Carl für seine Reise nach Rom, bei welcher er an vielen Orten Herberge nehmen musste, seinen Schild mit einer erläuternden Umschrift versah. Es lässt sich annehmen, dass ihm bei seinem Einzug in die Städte der Schild voraufgetragen und sodann an seiner Herberge — wie damals üblich — aufgehängt wurde. Es erscheint mir aber auch schon an sich als eine sehr nahe liegende Wechselwirkung, dass — nachdem es Mode geworden war, den Siegeln die Form des Gebrauchsschildes zu geben, — nun auch umgekehrt gelegentlich der letztere mit einer bei Siegeln üblichen Umschrift versehen wurde.
Ich glaube also erneut dargetan zu haben, dass unser Schild in seiner gegenwärtigen Gestalt, d.h. samt seiner Bemalung, ein Gebrauchsschild ist, und dass beide gleichzeitig sind, also der Zeit von etwa 1320 entstammen. Am Ende war damals ein Schild auch nicht ein so kostbares Ding (1400 wird der Schild in Preußen mit 1 Firdung bezahlt), dass man für einen Hochmeister oder auch zu seinen Ehren ein veraltetes 50 bis 100 jähriges Stück hätte hervorsuchen müssen. Aus dem Gesagten folgt weiter, dass unser Schild nur als Tartsche angesprochen werden kann; denn nur eine solche, niemals aber ein normannischer oder gotischer (dreieckiger) Schild ist mit einem Vollwappen (heraldischem Schild und Helm mit Kleinod) bemalt worden. Ich halte es auch für gänzlich ausgeschlossen, dass im 14. (oder auch 13.) Jahrhundert ein Schildmaler einen gotischen (oder normannischen) Schild selbst zu Dekorations- oder Gedächtniszwecken mit einem Vollwappen bemalt haben würde. Der Herr Referent meint freilich, schon der bloße Augenschein lehre, dass der vorliegende Schild keine Tartsche sei, da die charakteristischen Merkmale für diese Schildform fehlen. Der Herr Referent scheint dabei anzunehmen, dass diese Merkmale in der Wissenschaft bereits festgelegt seien. Das ist wohl bezüglich der späteren Wappenschildform (also in der Heraldik) der Fall, bei welcher als Kennzeichen der Tartsche der Speereinschnitt bzw. dessen Andeutung, die Nase, gilt, keineswegs aber bezüglich der Gebrauchstartsche in ihrer ursprünglichen Form.
Referent stützt sich vielleicht auf Seylers «Geschichte der Heraldik», wo S. 328 die Tartsche als von dem slawischen Osten entlehnt bezeichnet und als beinahe viereckig mit sanft gebogenen Rändern und mit Speerausschnitt versehen beschrieben wird. Einen Beweis für die Entlehnung von den Slawen bringt Seyler nicht.2 Boeheim, «Waffenkunde», leitet den Namen Tartsche von dem arabischen dárake ab, wovon das italienische targa stamme, womit ursprünglich der kleine Rundschild bezeichnet worden sei. Zugleich legt Boeheim aber den Namen Tartsche dem kleinen dreieckigen Schild (petit écu) bei und gibt als Beispiel eine Abbildung des Seedorfer Schildes. Mansberg, Wâfen unde Wîcgewaete, S. 47, bringt daneben die Ableitung von dem nordischen tiarga, althochdeutsch zarga = Schutzwehr. (Vgl. San Marte, «Waffenkunde» S. 102.) Die Entstehung der Tartsche führt Mansberg auf den Wunsch zurück, dem Schild unter Beibehalt der landesüblichen Höhe eine größere Breite zu geben. «Im Übrigen — bekennt er — ist man gar nicht imstande, eine bestimmt ausgesprochene Form dieser Schildart zuschreiben zu können.» Welches sind denn nun die charakteristischen Merkmale, die der Herr Referent im Auge hat?
Die Bezeichnung «Tartsche» kommt bereits im 13. Jahrhundert vor. (Vgl. San Marte und Mansberg a. a. O.) Der Speereinschnitt war damals noch nicht erfunden; er kann also das Merkmal nicht sein. Dagegen finden wir im 13. Jahrhundert neben der gewöhnlichen, unten spitzen Schildform eine andere, unten halbrunde.3 Vgl. Demmin, «Kriegswaffen», 3. und 4. Aufl., S. 384, Fig. 2, und die schildförmigen Siegel derselben Gestalt bei Adelung, Tafel zu Teil V, Fig. 11, 12, und in der Zeitschrift des Vereins «Herold» 1891, Tafel zu S. 33, Fig. 20.4 Diese Schilde wird man doch wohl als Tartschen ansprechen und Mansberg recht geben müssen, wenn er die größere Breite (natürlich des unteren Teiles) als Merkmal der Tartsche bezeichnet. Auch die rechteckigen Siegel bei Seyler, «Geschichte der Siegel» Fig. 52 (1279), 53 (1300), und Adelung, Teil V, S. 330 (1305) sehe ich als schildförmige, d. h. tartschenförmige an. Sie haben noch keinen Speereinschnitt. Das bei Seyler a. a. O. S. 95 vermerkte, aber nicht abgebildete Siegel in Tartschenform mit Einschnitt (1339) ist durchaus nicht rechteckig, wie die nebenstehende Umrisszeichnung ergibt, insbesondere in seinem oberen Teil nicht gerade abgeschnitten, sondern eher gerundet.
Mir scheint aber, dass der Herr Referent den Innsbrucker Schild gerade deshalb den normannischen Schilden einreihen will, weil er oben halbkreisförmig ist. Das allein kann aber nicht entscheiden; der normannische Schild verlangt vielmehr andererseits nach unten hin eine Spitze, also Keilform.5 So erscheint der Schild bis zum Ende seines Auftretens. (1294, Seyler, Heraldik, S. 73, Nr. 7.) Zwar die überaus schlanke Form der älteren Zeit hatte allmählich einer mehr gedrungenen Platz gemacht, die Spitze aber ist überall vorhanden, sie ist ebenfalls ein Kennzeichen dieser Schildform, und dass sie es ist, ergibt der Umstand, dass der aus dem normannischen Schild hervorgegangene gotische (dreieckige) Schild die Spitze ebenfalls beibehalten hat. Hält man daneben unseren unten breit abgerundeten Schild, so erscheint es völlig ausgeschlossen, ihn als normannisch anzusprechen, wenn nicht schon die Bemalung das Gegenteil ergäbe. Unrichtig ist übrigens die Annahme des Herrn Referenten, dass die Bemalung mit Vollwappen erst um die Mitte des 14. Jahrhunderts vorkomme. Seyler, Heraldik, weist Seite 328 zwei Fälle von 1318 und 1320 nach, denen sich der unsere als dritter anreiht.
So nach muss ich in allen Punkten meine früheren Ausführungen aufrechterhalten, auch dass die Form unseres Schildes «etwas absonderlich» ist, aber nicht mehr als z. B. die Tartsche mit unterer Spitze bei Seyler, Heraldik, Taf. 9, Fig. 2. Bei unserem Schild ist im Gegensatz dazu die obere Abrundung etwas absonderlich. Aber wir wissen ja gar nicht, wo dieser Schild gefertigt wurde, vielleicht während der Fahrt Carl Beffarts in Italien selbst; und dort hat man die oben abgerundete Schildform (allerdings zugleich mit unterer Spitze) bekanntlich noch weit später beibehalten. (Vgl. Festschrift des «Herold» 1894, S. 183. Ferner für Frankreich: Weiss, Kostümkunde des 14.—16. Jahrh., alte Ausgabe, S. 87, Fig. 52.)
1 Die Tafeln 5, 6 und 7 stammen wohl aus Vossbergs Nachlass; vergl. Vorwort S. VI.
2 Herr Geh. Kanzleirat Seyler hat sich dabei gütiger brieflicher Mitteilung zufolge insbesondere auf die Ausführungen in der Zeitschr. des Vereins «Herold» 1889 S. 88 gestutzt. Dieselben erscheinen jedoch nicht überzeugend. Vgl. dagegen a a O. S. 109 und 164.
3 Die um 1400 wieder erscheinenden halbrunden Schilde sind eine heraldische Neubildung von lediglich stilistischer, nicht waffentechnischer Bedeutung. (Vgl. Boeheim S. 177.)
4 Vgl. Henne am Rhyn, Gesch. d. Rittert. S. 57.
5 Wenn in der Kudrun (vgl. Seyler, Heraldik, S. 81) kiule und buckelaere nebeneinander genannt werden, so könnte sich ersterer Ausdruck vielleicht auf die keilförmigen, d. h. unten spitzen Schilde beziehen.
Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 6. Dresden, 1900-1902.
