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Noch einige Worte über Fringia, Genoa und Sichelmarke

Von Dr. Wilhelm Erben.

 

Die durch eine Äußerung des Herrn Direktors von Ehrenthal hervorgerufenen Ausführungen zur Deutung der Klingeninschrift Fringia, welche ich in diesem Band veröffentlichte, haben Herrn Dr. Petzsch zu einigen Gegenbemerkungen veranlasst, die ich im Interesse der Sache nicht unbeantwortet lassen will, weil sonst als Ergebnis der beiderseitigen Auseinandersetzungen nur Unsicherheit und Verwirrung der Ansichten Zurückbleiben würden. Ich schmeichle mir dabei nicht, die Frage, was die in der Überschrift genannten Klingenbezeichnungen in jedem Fall bedeuten, definitiv zu erledigen, nur den gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse will ich gewissenhaft zu umgrenzen versuchen und angeben, auf welchem Weg zu weiterer Klärung der Sache zu gelangen sein dürfte.

 

Den Kern und Zweck meines früheren Aufsatzes bildete der Nachweis, dass die weitverbreitete und zuletzt noch von Ehrenthal verteidigte Ansicht, das Wort Fringia sei aus den Anfangsbuchstaben des Titels Kaiser Ferdinand I. entstanden, gänzlich unhaltbar ist. Petzsch hat dieses negative Ergebnis nicht erwähnt, aber auch kein Wort der Verteidigung für die ältere Annahme vorgebracht, die er also wohl selbst als beseitigt ansieht. Gegen meinen positiven Vorschlag, Fringia von dem türkischen frengi (abendländisch) herzuleiten, erhebt P. allerdings einige Einwendungen; er meint, «dass die Türken das stets in lateinischen Buchstaben wiedergegebene Wort keinesfalls lesen» und «mit dem Schriftbild kaum eine Vorstellung verbinden konnten»; die Klingenfabrikanten und -Verkäufer, denkt P., «hätten sich mit einiger Mühe sehr wohl die Schreibweise des türkischen Wortes in türkischen Buchstaben aneignen können, wenn dies ihrem kaufmännischen Interesse förderlich gewesen wäre».

 

P. hat bei diesen Bedenken übersehen, dass ich nicht die Türkei im heutigen Sinne des Wortes, sondern christliche Länder, die vorübergehend unter türkischer Herrschaft und türkischem Einfluss standen, als die Hauptabsatzgebiete der Fringiaklingen angesehen und hingestellt habe. Unter den Nachwirkungen der Schlacht von Mohács (1526) zerfiel das Königreich Ungarn in drei große Teile. Dem Abendland blieben die westlichen und nördlichen Gegenden am engsten verbunden; obwohl in diesen die Habsburger ihre Herrschaftsansprüche behaupteten, konnte doch auch hier nach dem Muster des Feindes, gegen den man durch anderthalb Jahrhunderte auf steter Wacht zu stehen hatte, gerade im Kriegs- und Waffenwesen türkischer Brauch maßgebend werden. Die Mitte und der Süden des Landes standen unter unmittelbarer türkischer Herrschaft, aber unter dem Pascha von Ofen und seinen Beamten, welche ihre Wirksamkeit fast ausschließlich auf das militärische und finanzielle Gebiet beschränkten, bestand die magyarische Nation in ihrer kirchlichen, ihrer Gemeinde- und Komitatsverfassung fort1 und so erhielt sich nicht nur die nationale, sondern auch die lateinische Sprache, die in Ungarn stets im öffentlichen Leben eine so große Rolle gespielt hat.

 

Der Osten des Landes endlich, das Fürstentum Siebenbürgen, lebte unter eigenen, christlichen Fürsten, die in endloser Schaukelpolitik sich sowohl von dem abendländischen als von dem morgenländischen Kaiser tunlichst unabhängig zu halten bestrebt waren; naturgemäß vollzog sich auch hier eine Mischung orientalischer und okzidentaler Kultur ein Wirkungen. In allen diesen drei Gebieten treffen also die Voraussetzungen für die von mir vertretene Ansicht über den Ursprung des Wortes Fringia zu. Das militärische Übergewicht der Türken verhalf dem türkischen Waffenbrauch zur Aufnahme und kann auch der Bezeichnung frengi für abendländische Klingen Eingang verschafft haben; die in allen drei Landesteilen verbreitete Kenntnis des Lateinischen musste dann notwendig zu den Formen Frangia oder Fringia führen. Jenes Wort in türkischen Buchstaben zu schreiben, wie P. es erwartet, waren abendländische Waffenschmiede nicht in der Lage. Wo immer auf abendländischen Waffen türkische Schriftzüge aufzutreten scheinen, sind es entweder fehlerhafte, und selbst für den geübtesten Leser schwer lesbare Kopien einer unverstandenen orientalischen Vorlage oder nur unbeholfene, völlig sinnlose Imitationen. Was aber die philologische Frage anbelangt, ob und wie aus frengi fringia entstand, so kann ich mich nochmals auf das schon meinem ersten Aufsatz zugrunde liegende fachmännische Urteil eines Gelehrten berufen, dem Herr Dr. Petzsch schwerlich ein ebenbürtiges entgegenzusetzen vermag.

 

Aus diesen Gründen halte ich trotz der von P. vorgebrachten Bedenken an der Zulässigkeit meiner Erklärungsart fest. Einen durchschlagenden Beweis für ihre Richtigkeit vermag ich freilich jetzt so wenig zu führen als ehedem, und wer eine andere vernünftige Deutung vorzuschlagen weiß, etwa den Namen eines durch Klingenindustrie ausgezeichneten Ortes, der an Fringia anklingt, der soll willkommen sein.

 

Hier möge nur — ehe ich auf Genoa und Sichelmarke übergehe — abermals auf jene Klingen hingewiesen werden, von deren richtiger lokaler Bestimmung, wie ich glaube, die Lösung der Frage am ehesten zu erwarten ist. Ich nenne hier an erster Stelle den im Wiener Heeresmuseum befindlichen, in meinem Kataloge S. 107, Nr. 91 kurz beschriebenen Panzerstecher, welcher auf der am Ansatz mit dem Bischofskopf markierten Klinge zu beiden Seiten die aus den Abbildungen (Fig. 1 und 2) ersichtlichen Ätzungen, auf dem Rücken der Klinge aber, gleichfalls geätzt (Fig. 3), die Worte FINA FRINGIA aufweist. Wenn hier die Form des Adjektivs auf Italien zu deuten scheint, so wird doch nur durch Stilvergleichung mit Sicherheit zu entscheiden sein, ob der Ätzer wirklich ein Welscher gewesen oder ob er etwa auch in Solingen zu suchen ist, wie der vielleicht mit Peter Munich identische Klingenschmied.

 

Wichtiger noch als dieser Panzerstecher und wahrscheinlich die ältesten zeitlich genau bestimmbaren Beispiele des Auftretens unserer Inschrift sind die mit dem Bild des Königs Stephan Báthory von Polen (1575 — 1586) geschmückten Klingen. Es sind deren bis jetzt drei bekannt, eine Schwertklinge in der Leibrüstkammer zu Stockholm (beschrieben und abgebildet bei Szendrei, Ungarische kriegsgeschichtliche Denkmäler S. 814 ff. Nr. 6504; vgl. auch Ossbahr, Vägledning för besökende i Lifrustkommaren. Stockholm 1897, S. 50) und zwei Säbelklingen im Zeughaus zu Berlin (hiervon der eine beschrieben und in einer Gesamtansicht wiedergegeben bei Szendrei, S. 559 Nr. 3130; vgl. auch Hiltl, Die Waffensammlung des Prinzen Karl von Preußen S. 89 Nr. 548).

 

Von den Ätzungen dieser beiden Säbelklingen kann ich dank dem gefälligen Entgegenkommen des Direktors Dr. von Ubisch hier Detailansichten (Fig. 4 bis 7) bieten, so dass das Vergleichsmaterial mit möglichster Vollständigkeit der allgemeinen Beurteilung-vorliegt.2 Trotz mancher Verschiedenheiten in der Zeichnung stimmen doch die Motive in den Ätzungen dieser Báthoryklingen so eng überein, dass auf Herstellung in derselben Ätzerwerkstatt oder zum mindesten auf Benutzung eines gemeinsamen Entwurfs geschlossen werden muss. Da wird es nun darauf ankommen, nach der Technik und Zeichnung den oder die Ätzer zu lokalisieren, was ich (als Historiker) gerne jenen Kunsthistorikern überlasse, welche durch ihre Ornamentstudien und durch das Vorhandensein geätzter Waffen jener Zeit in ihren Sammlungen dazu berufen sind.

 

Das eine aber werden die Abbildungen (Fig. 4 u. 5) jedem zeigen, dass die auf einem der Berliner Báthorysäbel eingeschlagene Marke Genoa gar nichts mit dem eingeätzten Frangia zu tun hat. Die Ätzung trifft an einer Stelle mit der eingeschlagenen Marke Genoa zusammen und diese steht auf den beiden Klingenseiten an verschiedener Stelle, so dass sie auf der einen das längere vom Ansatz ausgehende geätzte Ornament, auf der anderen hingegen den weiter gegen die Spitze zu angebrachten Vogel berührt. Wäre das Einschlagen der Marke erst nach erfolgter Ätzung geschehen, so würde das Ornament geschont und die Stellung des Genoa so gewählt worden sein, dass es beiderseits in die Mitte zwischen die zwei geätzten Partien zu stehen käme. Da dies nicht der Fall ist, muss der Ätzer die Klinge bereits mit der Marke Genoa versehen in die Hand bekommen haben und das braucht keineswegs an dem Ort der Erzeugung (nach Ehrenthal also in Genua), sondern kann an jedem anderen Ort, wohin eben die Klingenhändler ihre Ware brachten, erfolgt sein.

 

Das gemeinsame Auftreten von Genoa und Frangia auf der einen Klinge, das bei der im Zrinyschen Nachlassverzeichnis erwähnten framea cum ferro Fringiae-Genuae wahrscheinlich in ähnlicher Weise entstanden sein dürfte, lässt sich also für die Deutung des Wortes Fringia gar nicht verwenden. Was nun die beiden anderen strittigen Klingenbezeichnungen, Genoa und die Sichelmarke, anbelangt, so gehen in Bezug auf die erstgenannte unsere Ansichten keineswegs so weit auseinander, als man nach P.’s Worten glauben könnte. Dass Genua eine namhafte Klingenindustrie besaß, habe ich nicht geleugnet, sondern ausdrücklich zugegeben. Wenn also P. meint, es sei «völlig unerfindlich, warum die eingeschlagene Inschrift Genoa oder Genova auf Klingen von italienischem Typus etwas anderes bedeuten soll, als den Herkunftsort, nämlich die Stadt Genua in Italien», und wenn er weiter frägt: Was soll das Wort nur sonst besagen», so erwidere ich, dass auch nach meiner Ansicht das Wort nichts anderes bedeuten und besagen soll, als eben jene Stadt. Die Frage kann nur sein, inwieweit diese Herkunftsbezeichnung auch Glauben verdient, welches ungefähr die Verhältniszahl der echten Genoaklingen zu den unter Beibehaltung jener Inschrift an anderen Orten erzeugten Imitationen ist, und ob diese oder jene einzelne Klinge zu den echten oder zu den anderwärts nachgeahmten zu zählen sei. Das ist es, worin die Ansichten auseinander gehen.

 

Würden wir nun unzweifelhafte Erkennungszeichen besitzen, um deutsches Fabrikat von italienischem zu unterscheiden, wie man nach P. annehmen müsste, so wäre die Hauptschwierigkeit leicht beseitigt. Ich kann gegenüber den spärlichen Anhaltspunkten, welche in dieser Hinsicht angeführt wurden (den fein ausgezogenen Blutrinnen und der eigentümlichen Austeilung an jener Stelle, wo der Rücken der Klinge in die zweischneidige Feder übergeht) mit dem Hinweis auf die ausgezeichneten Worte antworten, mit welchen v. Ehrenthal seine Untersuchung über die genuesischen Klingen eingeleitet hat. In voller Klarheit ist es dort ausgesprochen, dass «die besonderen Eigentümlichkeiten», welche die Klingen eines Landes aufzuweisen haben, keine unbedingt zuverlässige Handhabe zur Herkunftsbestimmung darbieten «weil fast alle in einem bestimmten Land hergestellten Waffen, sobald sie Renommee und Beliebtheit gewonnen hatten, an anderen Orten sehr bald Nachahmung fanden, und zwar häufig in solcher Vollkommenheit, dass die Imitationen von den Originalen kaum noch zu unterscheiden wären, wenn nicht in der Regel die Meistermarke ihre Herkunft verriete».

 

Fehlt es also an einer auf sichere Fährte führenden Meistermarke, dann kann aus dem Typus allein die Provenienz nicht mit Bestimmtheit erschlossen werden — oder, um auf den besonderen Fall zurückzukommen: Klingen von italienischem Typus, die mit Genoa bezeichnet sind, brauchen keineswegs in Genua oder in Italien überhaupt entstanden zu sein. Wer sich entschloss, die Marke, hier also den Namen der Stadt, an anderen Orten, genau oder auch in etwas abgeänderter Form des Wortes für seine Fabrikate anzuwenden, der kann es auch verstanden haben, ihnen das Aussehen der Genuesischen Waffen zu geben. Dieses größere oder geringere Vertrauen gegenüber der eingeschlagenen Klingeninschrift ist es, worin ich von den Herren v. Ehrenthal und Dr. Petzsch abweiche und ich glaube, dass die größte Vorsicht in dieser Hinsicht deshalb geboten ist, weil nur das Zusammentreffen von Genoa und Sichelmarke den Ausgangspunkt für die Deutung der Sichelmarke als einer genuesischen Ortsmarke bildet.

 

Sind jene Genoa-Klingen, auf denen zugleich die Sichel zu sehen ist, nicht echt genuesisches Erzeugnis, sondern Nachahmung, dann entfällt jeder Grund, die Sichel als genuesisches Zeichen anzusprechen. Denn nur aufgrund ihres Zusammentreffens mit der Sichelmarke hat v. Ehrenthal mehrere Zeichen, die bisher als bellunesisch, brescianisch und mailändisch galten, der Stadt Genua zugeschrieben. Nach Petzsch soll Boeheim die eine dieser Marken, die auf der «Wehr Kaiser Karls IV.» vorkommt, als «vermutlich brescianisch» bezeichnet haben; in seinem Handbuch der Waffenkunde hat sie Boeheim jedoch einem «Belluneser Meister des 14. Jahrhunderts» zugeschrieben und auf Belluno wird sie auch noch in der 3. Auflage des Führers durch das historische Museum zu Dresden, S. 8, Nr. 30, bezogen. Cronau hingegen hat sie unbedenklich zu den Solinger Klingenzeichen gerechnet3 — also Vermutung gegen Vermutung, so dass nicht einmal die von Petzsch gezogene Folgerung, «also italienisch», gesichert erscheint.

 

Die Beachtung der Marken wird ohne Zweifel stets eines der wichtigsten Hilfsmittel für alle auf die Herkunftsbestimmung der Waffen gerichteten Bestrebungen bleiben. Aber sie allein genügt nicht. Mehr als irgendein Produkt menschlichen Kunstfleißes trägt seit alters her die Waffe den Wandertrieb in sich. Nicht nur der Handel, auch der Gebrauch selbst führt sie hinweg von ihrem Entstehungsort in fremde Länder, und je mehr sie sich auf diesen Wegen siegreich die Welt erobert, umso mehr verlieren die Anzeichen des lokalen Ursprungs ihre Beweiskraft. Nicht nur der Typus, auch die Marke selbst wird an fremden Orten nachgeahmt. So sieht sich die historische Waffenkunde vor Schwierigkeiten und Täuschungen gestellt, die auf anderen Zweigen der Altertumsforschung nur in weit geringerem Maße auftreten. Wahren Nutzen vermag daher die Feststellung der Waffenschmiede-Marken nur dann zu bringen, wenn sich ihr schriftliche Quellen, Zunftbücher, in denen die Meistermarken verzeichnet und mit Namen erklärt sind, Urkunden, durch welche ihr Gebrauch geregelt wird oder endlich Inventare und Rechnungen beigesellen, welche über die Waffen einer bestimmten Sammlung ausreichendes Licht verbreiten.

 

Der hohe Wert der Inventare des historischen Museums zu Dresden, in welche ich selbst vor vier Jahren durch die Güte des Direktors v. Ehrenthal flüchtigen Einblick nehmen durfte, soll nun keineswegs bestritten werden. Niemand weiß besser die Kostbarkeit solcher Verzeichnisse zu würdigen als derjenige, welcher bei der Durcharbeitung der eigenen Sammlung Schritt für Schritt den Mangel älterer Beglaubigung zu beklagen hat. Aber der Wert der Dresdener Inventare liegt doch zumeist darin, dass wir erfahren, wer diese oder jene Waffe getragen, durch wessen Schenkung sie in kurfürstlichen Besitz gekommen ist. In einigen Fällen reichen ihre Angaben wohl bis an den Erzeuger selbst hinauf, aber dies trifft gerade bei den hier in Betracht kommenden Waffen nicht zu. So gewinnen wir für drei der von P. abgebildeten und besprochenen Klingen sehr schätzbare zeitliche Grenzen, aber nur in einem dieser drei Fälle lässt sich die Spur bis nach Italien zurückverfolgen; wo das von Popel v. Lobkowitz geschenkte Schwert und der von Fabian v. Schönaich getragene Säbel erzeugt sind, darüber besagen die Inventare nichts, über das wichtigste Stück, jenen Säbel, der auf der Klinge Genova und die Sichelmarke nebeneinander aufweist, bieten sie offenbar gar keinen Aufschluss und auch die Nachricht, dass die eine Waffe durch Carlo Teti aus Italien mitgebracht sei, würde an sich noch keineswegs beweisen, dass sie dort erzeugt sei.

 

Diesen Dresdener Inventuren stehen die Verzeichnisse und Rechnungen des Landeszeughauses in Graz im vorliegenden Fall als eine ungleich wichtigere Quelle gegenüber. P. hat nicht beachtet, dass die ältesten bekannten Grazer Inventare, jenes von 1568 und ein zweites, das um 1570 angelegt ist, gar keine blanken Waffen aufweisen, dass also die Anschaffung von Säbeln, Schwertern und Klingen aus Landesmitteln überhaupt erst in den Siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts begonnen zu haben scheint — eine Erscheinung, welche in dem Fehlen der blanken Waffen in anderen älteren Zeughausinventaren ihr beglaubigendes Seitenstück findet.4 Hat nun die zu Anfang des Jahres 1578 erfolgte Übertragung der Grenzverteidigung an Erzherzog Karl, den Regenten der innerösterreichischen Länder, eine neue Epoche des Wehrwesens in der Steiermark und ihren Nebenländern eingeleitet, so gewinnt die Annahme an Kraft, dass wir in den seit 1577 bekannten Zuwachsverzeichnissen des Landeszeughauses dessen vollständigen Bestand an blanken Waffen zu erblicken haben, und ist dem so, dann müssen die tatsächlich vorhandenen 367 Klingen mit Sichelmarke, wie ich schon gesagt, in Steiermark, Neustadt oder Passau erzeugt sein.

 

P. meint nun freilich einen Ausweg gefunden zu haben, auf dem er die Beweiskraft dieser Schlussfolgerungen — welche für die Hypothese von der genuesischen Bedeutung der Sichel so gefährlich sind — abzuschwächen vermochte. Er bemerkt gleich in den ersten Jahren unter den Eingängen im Landeszeughaus: „291 wolhisch (welsche) Klingen, 327 Sabl auf Ungrisch, 265 wallisch Rappier und anderes“ und nimmt an, dass diese Waffen steirische (oder österreichische) Imitationen der fremden Typen gewesen seien. Bei den „Säbeln auf Ungrisch“ trifft das gewiss zu, bei den 291 welschen Klingen aber nicht, denn es lässt sich bei der Identität der Zahl nicht bezweifeln, dass sie mit den 291 welschen Rapierklingen identisch sind, welche nach einer anderen ausführlicheren Notiz von Lokatel in Gemona (Khlamaun), also von Friaul her eingeliefert wurden.5

 

Handelt es sich also bei diesen 291 welschen Klingen um Rapierklingen, so ist ganz ausgeschlossen, dass dies die noch heute im Zeughaus vorhandenen Säbelklingen mit Genova und Sichelmarke wären, wie P. angenommen hat. Diese Säbelklingen müssen daher unter den in Steiermark, Neustadt oder Passau angeschafften gesucht werden und sie sind in den Rechnungen durchaus nicht als Imitationen italienischer Waffen gekennzeichnet. Dadurch und durch die von P. selbst nun neuerlich herangezogene Neustädter Sichelmarken-Klinge von 1587 gewinnen wir für die Deutung der Sichelmarke so festen Boden, dass dem gegenüber alle bisher zu Gunsten der genuesischen Herkunft dieses Zeichens angeführten Argumente gar nicht ins Gewicht fallen. Ich gehe nun nicht so weit, wie man nach P. vermuten könnte, dass ich deshalb alle mit der Sichelmarke bezeichneten Klingen für steirisch oder neustädtisch halten würde, aber ich glaube im Recht zu sein, wenn ich aus dieser Sachlage die methodische Folgerung ziehe, dass bei allen Klingen dieser Art in erster Linie an steirische (oder neustädter) Herkunft gedacht werden muss. Es mag Ausnahmen geben, die Forschung aber muss von dem sicheren Boden ausgehen und darf ihn nur dann verlassen, wenn zwingende Gründe dazu nötigen. Sicher aber ist nach dem Gesagten, dass die Sichelmarke in Steiermark oder Österreich verbreitet war; ob sie darüber hinaus auch vorkommt, das wird erst von Fall zu Fall erwiesen werden müssen.

 

Diese Schlüsse werden durch die Besichtigung der im Grazer Zeughaus verwahrten Klingen kaum wesentlich erschüttert werden können. Trotzdem stehe auch ich nicht an, eine solche eingehendere Untersuchung des dort erhaltenen einschlägigen Materials und überhaupt eine Weiterführung der Forschungen, zu denen Professor Pichler und Graf Meran in so vortrefflicher Weise den Grund gelegt haben, als höchst wünschenswert, ja als eine der wichtigsten Vorbedingungen für ein erfolgreiches Studium der Kriegswaffen des 16. und 17. Jahrhunderts zu erklären. Es wird nicht viele Orte geben, an denen das unveränderte Fortbestehen einer Waffensammlung und die Erhaltung und wissenschaftliche Zugänglichkeit der auf die Sammlung bezüglichen Archivalien dem Forscher so günstige Resultate verheißen, wie es in Graz der Fall ist. Jene beiden Männer haben die Bahn gebrochen, aber weder was die Beschreibung der Waffen betrifft, noch in Bezug auf die zugehörigen schriftlichen Zeugnisse haben sie den Gegenstand erschöpft. Es wäre die schönste Frucht dieser Erörterungen, wenn sie den um ihre heimatliche Geschichte so eifrig und erfolgreich bemühten steirischen Forschern den Anlass geben würden, uns aufgrund der Schätze des Landeszeughauses und des Landesarchivs in Graz eine umfassende Geschichte der steirischen Klingenindustrie zu schenken.

 

1 Über diese interessanten Verhältnisse handelt Franz Salamon, Ungarn im Zeitalter der Türkenherrschaft (ins Deutsche übertragen von Jurány, Leipzig 1887), insbesondere S. 253 bis 270.

 

2 Der im 1. Band dieser Zeitschrift S. 189 angezeigte Spezialkatalog der «Báthory-Gruppe in der historischen Sammlung des Herrn L. v. Lozinski» (als Manuskript gedruckt, Lemberg 1898), welchen mir der Besitzer der Sammlung in liebenswürdigster Weise zur Verfügung gestellt hat, erwähnt keine Klinge von ähnlicher Beschaffenheit.

 

3 Cronau, Geschichte der Solinger Klingenindustrie (Stuttgart 1885), Tafel I, Fig. 26.

 

4 Die Zeugbücher Kaiser Maximilians I. enthalten bekanntlich Geschütze und sonstige Feuerwaffen, dann Munition und Stangenwaffen, aber keinerlei Seitenwaffen. Auch die Rechnungen des kaiserl. Hauptzeugamtes von 1658 —1664 (im Besitz des Heeres-Museums) berücksichtigen die Seitenwaffen nicht. Ganz dasselbe Verhältnis lassen die von Uhlirz in den Berichten und Mitteilungen des Altertums-Vereines zu Wien, Bd. 27—31, veröffentlichten Auszüge aus den Kämmerei-Rechnungen der Stadt Wien erkennen, welche von 1426 bis 1648 reichen und vom Herausgeber mit Notizen aus den Stadtbüchern von 1396 bis 1430 ergänzt sind. Das Schwert gehört hier zu dem ständigen Besitz des einzelnen Bürgers, aber die Stadt findet zunächst kein Bedürfnis, einen Bestand an blanken Waffen in ihrem Zeughaus anzusammeln. Erst in den Sechziger und Siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts erscheinen Schlachtschwerter in städtischem Besitz; es waren wohl zumeist solche Stücke, die gelegentlich, etwa von durchziehenden Landsknechten, zusammen mit anderen Waffen erworben wurden.

 

5 Die 291 wolhisch Klingen sollen allerdings 1579, die 291 welschen Rapierklingen aus Gemona schon 1578 eingeliefert sein. Aber wer die betreffenden Stellen bei Pichler S. 106 ff aufmerksam liest, kann nicht verkennen, dass die erstangeführte nur eine Zusammenfassung der Erwerbungen von 1577—1579 bietet, welche sich (wenn sie genau wären) mit der Summe der weiter unten folgenden Detailposten aus jenen Jahren decken müsste. Solange also nicht aufgrund der Handschriften das Gegenteil erwiesen wird, müssen die 291 wolhisch Klingen als identisch mit den 291 Rapierklingen aus Gemona angesehen und muss die Verschiedenheit der Jahreszahl durch einen Fehler oder eine verschiedene Art der Rechnungsführung erklärt werden.

 


Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 7. Dresden, 1900-1902.