Vortraggehalten im militär-wissenschaftlichen Verein zu Kaschau im Wintersemester 1900/011
von P. Sixl, k. u. k. Oberstleutnant im Infanterie-Regiment Ferdinand IV, Großherzog von Toskana Nr. 66.
Die gespannte Aufmerksamkeit mit welcher die militärische Welt die Bewaffnung und Schießausbildung der Infanterie verfolgt, sowie die große Bedeutung, welche diesen beiden Gegenständen zukommt, drängen von selbst zu dem Versuch, den geschichtlichen Aufbau dieses wichtigen Dienstzweiges festzustellen und das Schiesswesen längst vergangener Tage näher kennenzulernen. Eine allgemeine Übersicht über die Entstehung der Infanterie-Bewaffnung und über die Fortschritte in der Schießausbildung lässt mehrere, durch bestimmte Erscheinungen charakterisierte Zeitabschnitte unterscheiden, deren erster und frühester bis zum großen Kriege heranreicht und dessen eigentümlich-interessanten Verhältnisse auf dem angedeuteten Gebiet zur näheren Besprechung gelangen sollen.
Das Schiesswesen mit Handschiesswaffen reicht hinauf bis in die klassische Zeit des Altertums. Schon in der Ilias, im 23. Gesang und später im 5. Buch der Äneide findet man die genaue Beschreibung eines festlichen Wettschießens. In beiden Fällen wurde ein Mast aufgestellt, eine lebende Taube oben befestigt; die Helden traten in den Kreis, schüttelten die Lose im Erzhelm und bestimmen die Reihenfolge für die Schützen; wer die Taube abschießt, bekommt den ersten Preis; als Schießwaffe diente der Bogen.
Dieselbe Schießübung findet man in späterer Zeit bei den Völkern der alten Welt; dieselbe Schießübung hat als «Vogelschießen» alle Veränderungen der Bewaffnung überdauert und in der ursprünglich einfachen Art durch das Mittelalter, die neuere und neueste Zeit, ja selbst bis in unsere Tage sich erhalten, wobei nur die lebende Taube durch einen hölzernen Vogel ersetzt wurde.
Im königl. bayer. Münzkabinett befindet sich eine Silbermünze, welche auf der Vorderseite einen Bogenschützen im knieenden Anschlag, auf der Rückseite einen Vogel mit ausgebreiteten Flügeln zeigt. Die Münze stammt ungefähr aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. und soll auf das Vogelschießen von Stymphalus Bezug haben. Fig. 1.2
Im 13. Jahrhundert war in den Niederlanden, in Flandern und im nördlichen Frankreich das Vogelschießen nach einem hölzernen bunt angestrichenen Papagei weit verbreitet.3 Die Chronisten erzählen von großen Schießfesten, welche von zahlreichen Schützen besucht wurden. Antwerpen hatte schon zu Anfang des 1 Jahrhunderts sechs Waffenbrüderschaften, welche alljährlich ein feierliches Vogelschießen abhielten, wobei «wer am schärfsten in den Papagei getroffen», Befehlshaber der Bruderschaft wurde.
1 Es gereicht der Schriftleitung zu besonderer Freude, an die Spitze dieses Heftes, welches in drei Beiträgen zur Anwendung der Waffe die Ausdehnungsfähigkeit des Gebietes der historischen Waffenkunde zeigen soll, eine Abhandlung stellen zu dürfen, die etwas ganz Neues bietet. Denn ihres Wissens fehlt bisher in der Literatur eine derartige allgemeine und methodische Behandlung des Themas. Dem treuen, stets bewährten Mitarbeiter der Zeitschrift, Herrn Oberstleutnant Sixl, gebührt dafür besonderer Dank. Zu bedauern ist nur, dass der Platzmangel verbietet, in einem Heft den ganzen Vortrag zum Abdruck zu bringen. Die Schriftleitung.
2 Dr. Hanns Riggauer, Einige Festmünzen früherer Stuck-, Armbrust- oder Büchsenschießen. Festzeitung für das siebente deutsche Bundesschiessen in München. 1881. 191.
3 L.-A. Delaunay, Ètude sur les anciennes compagnies d’archers, d'arbaletriers et d’arquebusiers. Paris 1879. I, 32 ff.

Im British Museum befinden sich zwei Abbildungen aus der Zeit 1320—1330, welche das Vogelschießen mit Bogen und Armbrust zur Darstellung bringen. Fig. 2.1
Der Bogenschütze schießt nach einem Hahn, der Armbruster nach einem kleineren Vogel. Eine schlesische Kirchen-Chronik berichtet, dass um das Jahr 1286 das erste Armbrustschiessen nach einem auf eine Stange aufgesteckten Vogel zu Schweidnitz unter dem schlesischen Herzog Bolko I. stattgefunden hat,2 welche Schießübung — nach Martinus Zeilerus — auch bei anderen Städten um diese Zeit Verbreitung gefunden.3
Das Vogelschießen erscheint als ernste bürgerliche Waffenübung und wird aus dieser Ursache von den Landesherrn und Obrigkeiten eingeführt und gefördert.
Wynrich von Knyprode, der Hochmeister in Preußen, ließ im Jahre 1354 in allen Städten Schiessbäume aufrichten und einen Vogel aufsetzen, «von Holz gehauen, wie eine Henne so groß, mit ausgerackelten Flügeln», «wer das letzte Stück abschoss, der sollte König sein das ganze Jahr, einen übergülten Vogel an einer silbernen Kette an Feiertagen am Halse tragen und zunächst dem Rat in der Prozession gehen.»4
Im 15. Jahrhundert wird das Vogelschießen bei den Deutschen, Böhmen und Polen allgemein. Nach Aufkommen und größerer Verbreitung der Handfeuerwaffen versuchen auch die Büchsenschützen, den Stangenvogel zum Ziel zu nehmen, allein die große Schwierigkeit, mit der Handbüchse den Vogel abzuschießen und die notwendigen Sicherungsmaßregeln ließen die schon damals übliche runde Holzscheibe für die Feuerwaffe bequemer erscheinen. In der Ordnung der Büchsenschützen zu München vom Jahre 1563 heißt es: Das Vogelschießen soll künftig nur mehr einmal im Jahre, nämlich am St. Jakobstage, gestattet sein.»5 Das Vogelschießen entwickelt sich indessen in anderer Form weiter.
1 Georg Agar Hansard, The Book of archery. London 1841. T. XIX.
2 J. Ch. Hendel, Archiv für deutsche Schützengesellschaften. Halle 1800 —1803. II. 16 ff.
3 J. F. Erdmann, Versuch einer umständlichen Historie von öffentlichen Armbrust- und Büchsenschiessen. Leipzig 1737, 15.
4 Dr. P. Gehrke, Danzigs Schützenbrüderschaften in alter und neuer Zeit. Danzig 1895. 3.
5 E. v. Detouches, Münchens Schützenwesen und Schützenfeste. Festzeitung für das siebente deutsche Bundesschiessen. 1881. 74.

Adel und Geistlichkeit hatten das Armbrustschießen als sportliches Vergnügen angenommen, das Vogelschießen insbesondere wurde diesen ein «vornehmes Ritterspiel», «eine ergötzliche Kurzweil».
Es entstehen die großartigen Vogelschießen des 16. Jahrhunderts, welche in Wort und Bild vielfach beschrieben, eine lebendige Darstellung damaliger Schützenfeste bieten, deren kulturelle Seite äußerst interessant, deren militärische Bedeutung jedoch belanglos ist. Es sei kurz erwähnt, dass man anfangs als Ziel den einköpfigen, später den zweiköpfigen heraldischen Adler mit Krone, Zepter und Schwert aufsetzte, dass die einzelnen Teile einen verschiedenen Wert hatten und in bestimmter Reihenfolge abgeschossen werden mussten. Oftmals wurden mehrere verschieden gefärbte Vögel aufgerichtet; die Vogelstange war 20—50 Fuß hoch.
Auch noch in jüngster Zeit wurden Vogelschießen mit der Armbrust abgehalten; es sei das glänzende Vogelschießen während der Kongresszeit in Wien im Jahre 1815 erwähnt, welches im Augarten vor den versammelten Fürsten abgehalten wurde und bei welchem ein Sohn des treuen Hofer den ersten Preis errang.1
Einzelne Schützengesellschaften, z. B. in Böhmisch Leipa, begehen heute noch einmal im Jahr in festlicher Weise das Vogelschießen mit der Armbrust, wobei nach althergebrachter Sitte der König in feierlichster Weise eingeholt wird.2 Wo man Gelegenheit hatte, das Vogelschießen auch mit dem Feuergewehr zu betreiben, dort behielt es seine ursprüngliche ernste Bedeutung. Ludwig XIV. ließ für das Vogelschießen Medaillen verteilen, welche auf der einen Seite das Bild des Königs, auf der Rückseite einen Schützen mit Gewehr zeigen, der nach einem Stangenvogel schießt; die charakteristische lateinische Umschrift lautet: «Sic sternere discimus hostem».3
Auch in militärischen Kreisen wurde das Vogelschießen hoch vor kurzer Zeit betrieben, wie eine Notiz der «Allgemeinen Militär-Zeitung» vom 13. September 1845 berichtet. Dieselbe lautet:
«Gestern Nachmittag zogen die besten Schützen jeder Kompagnie von den Grenadieren und Füsilieren des hiesigen ersten Garde-Regiments zu Fuß, mit vorausgetragenen bekränzten Scheiben und voller Regimentsmusik zum Brandenburger Tor hinaus nach ihren Schießständen im Katharinenholz. Dort waren zwei Vogelstangen errichtet; nach dem einen Vogel schossen die Gemeinen, nach dem anderen die Unteroffiziere. Jedes herabgeschossene Stück Holz wurde den Schützen nach dem Gewicht bezahlt. Außerdem erhielten die glücklichen Gewinner bedeutende Prämien an Silber, Uhren usw. und wurden von dem Regiment gegen 9 Uhr abends feierlich eingeholt. Unter dem Zuströmen von zahllosen Zuschauern wurden die Sieger von jeder Kompagnie mit Eichenlaub geschmückt, vor derselben hergeführt. »
Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch bei anderen Truppenteilen das Vogelschießen in ähnlicher Weise betrieben wurde.
Hochentwickelt war die Schiesskunst mit dem Bogen bei den Völkern der alten Welt; das Schießen mit dem Bogen verlangte zweifellos eine ungleich größere Übung und Geschicklichkeit, als das Schießen mit der Armbrust oder mit dem Feuergewehr.
Bei den Chinesen wurden jährlich große Schiessfeste abgehalten, an welchen der Kaiser und die Großen des Reiches teilnahmen; als Ziele wurden Vögel, Holzblöcke oder Felle von Raubtieren aufgestellt. Bei einzelnen Schießübungen spielte die Musik eine bestimmte Melodie, während derselben musste der Schütze laden und den Schuss abgeben.4
1 H. Edelmann, Schützenwesen und Schützenfeste der deutschen Städte vom 13. bis zum 18. Jahrhundert. München 1890.
2 Professor Paudler, Die Bogenschützengesellschaft in Böhmisch-Leipa. 1881.
3 L.-A. Delaunay, I. 36.
4 Plath, Das Kriegswesen der alten Chinesen. Sitzungsberichte der königl. bayer. Akademie der Wissenschaften. Phil.-Kl. 1872.

Das Übungsschießen mit dem Bogen würde infolge des großen Verbrauches an Pfeilen sehr kostspielig; die chinesischen Soldaten schossen daher zur Schonung der Pfeile gegen ein mit Sand gefülltes Holzfass, wobei man überdies die Kraft des Schusses an der Eindringungstiefe messen konnte; ähnlich machten es die Perser, die Inder usw.1
Bei den Römern wurde das Schiesswesen wenig gepflegt; es genügte ihnen das Pilum und zum Nachhauen das kurze Schwert; wohl aber nahmen sie seit dem zweiten punischen Krieg Schützen in Sold.
Im späteren Mittelalter werden die flinken ungarischen berittenen Schützen und ganz besonders die englischen Bogenschützen berühmt, welch letztere noch im 17. Jahrhundert im Feld erscheinen. Als die Armbrust zur allgemeinen Verbreitung kam, waren die genuesischen Armbrustschützen ob ihrer großen Schiessfertigkeit, welche sie durch das ganze 14. Jahrhundert behaupteten, sehr gesucht. Die Armbrust blieb noch im 15. Jahrhundert eine vollwertige kriegsbrauchbare Handschießwaffe; im Anschlag zu Frankfurt wider die Türken vom Jahre 1454 sollte «des obgeschriebenen fussvolks der Drittel Schützen sein, halb mit Hakenbüchsen, halb mit Armbrüsten».
Das Übungsschießen mit der Armbrust wurde fleißig betrieben, insbesondere bei den regelmäßigen Schießübungen der Schützengilden und Schützenvereine.
Wie einfach eine Schießstätte für das Schießen mit der Armbrust eingerichtet sein konnte, zeigt das mittelalterliche Hausbuch auf Tafel 12. Fig. 3.2 Eine kleine kreisrunde hölzerne Scheibe ist an einer, oben geschützten Holzwand befestigt, vor und seitwärts sitzt der Zieler mit dem Zielerlöffel, gedeckt durch eine Breterverschalung, der Schütze sitzt auf einem Stuhl und hält die Armbrust im Anschlag, zwei Diener sind beschäftigt, die Armbrust mittels Winde zu spannen und den Pfeil aufzulegen.
Die Schussentfernung betrug im Jahr 1452 bei einem Freischießen in Sursee 120 Schritte;3 eine oberbayerische Schützen-Ausschreibung vom Jahr 1467 bestimmt 260 Fuß als Schussentfernung, 12 Zoll als Durchmesser für den Zirkel in der Scheibe.4 Der Schützenbrief der Stadt Ulm vom Jahr 1468 bestimmt für die Größe des Zirkels einen Kreis von 13 cm Durchmesser; die Schussentfernung wurde durch eine dem Schützenbrief beigelegte Schnur angegeben, Schusszahl war 40.5
1 Dr. Freiherr Hammer-Purgstall, Über Bogen und Pfeil, den Gebrauch und die Verfertigung derselben bei den Arabern und Türken. Denkschriften der phil.-histor. Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Wien 1852. II.
2 «Mittelalterliches Hausbuch», Bilderhandschrift aus dem 15. Jahrhundert. — Herausgegeben vom Germanischen Museum. Leipzig 1866.
3 H. R. Maurer, Denkmal des Geschmacks der Sitten und Gebräuche der alten Schweizer bei M. A. Feierabend, Geschichte der eidgenössischen Freischießen. Zürich 1844. 24.
4 Oberbayerisches Archiv. Bd. XIII. 8.
5 Prof. R. Bechstein, Deutsches Museum für Geschichte, Literatur, Kunst und Altertumsforschung. Leipzig 1862. 233ff. Ferner: Briefliche Mitteilungen des Prof. R. Bechstein an den Verfasser.

Bei dem Armbrustschießen zu Augsburg im Jahr 1470 betrug die Schussentfernung 125 Schritte; es sollten 43 Schüsse gemacht werden; «eine Uhrglocke schlug Eins, sobald der Schütze sich zum Schießen anschickte, er musste geschossen haben, bis dieselbe den Schlag wiederholte».
Der Schaft des Bolzens musste eine bestimmte Dicke haben, welche durch einen am Schießbrief aufgedruckten kleinen Kreis von 1,5 bis 2 cm Durchmesser bekannt gegeben wurde. Jeder Bolzen wurde vorerst von den Schreibern geprüft, beschaut und beschrieben und auf diese Art die Einheit der Waffe gewahrt.1
In einem Schiessbrief der Stadt Schweinfurt vom Jahr 1473 wurde die Schussentfernung mit 135 Schritten festgesetzt; die Schützen konnten stehend oder sitzend schießen.2
Bei dem festlichen Armbrustschießen zu Zürich im Jahr 1504 betrug nach dem vorhandenen Schießbrief die Schussentfernung 305 Werkschuh (9" 4") 100 Schritte; der Zirkel in der Scheibe hatte einen Durchmesser von 4" 4'”= 12cm; in diesem war ein kleinerer Kreis von 1"—1,5” = 3—4 cm Durchmesser, der «Krantz», und in diesem überdies ein schwarz ausgefüllter Kreis von 4"' = 1 cm Durchmesser. Die Zeit für das Schießen wurde durch das Ablaufen einer Sanduhr bestimmt.
Die Chronik von Edlibach, sowie eine gleichzeitige Abschrift derselben, melden, dass 236 Armbrustschützen sich an diesem Schießen beteiligten; ferner sind in drei Zeichnungen das Armbrustschießen, das Büchsenschießen und der Glückshafen dargestellt.
Die Abbildung des Armbrustschießens zeigt «die zilstatt der armbrust schützen ze Zürich den zwölften tag ouggstmonats 1504».3 Fig. 4.
Man sieht den «Sitz» der Schützen, den Zieler mit dem Zielerlöffel, die Scheibe oder das Zirkul-Blatt an der Wand befestigt und endlich die aufgestellte Sanduhr.
Den Armbrustschützen ist auch ein launiger Kritikus erstanden; Sebastian Brant hat in seinem Narrenschiff im Jahre 1494 denselben ein besonderes Gedicht «Von bösen schützen» gewidmet, in welchem in witzigen Spottreimen die Fehlschüsse entschuldigt werden.
Nach Aufkommen der Feuerwaffen dauerte es über hundert Jahre, bis aus diesen eine feldbrauchbare Handschießwaffe sich entwickelte. Die Laufseele war kurz, es fehlte die Führung, das Geschoss wurde bei schiefem Anschlag in hohem Bogen gegen das Ziel geworfen. Nach und nach wird die Seele des Laufes verlängert, man erreicht die Führung des Geschosses, gelangt zum direkten Schuss und mit diesem zum geraden Anschlag, aufgelegt oder freihändig von der Wange.4
Die verbesserten Handfeuerwaffen erscheinen in großer Anzahl während der Hussitenkriege im freien Feld; das neue Kampfmittel hatte augenscheinlich Erfolge erzielt, welche zur weiteren Einübung und Ausbildung der Schützen veranlassen. Im Jahre 1420 sollen in Eger i. B. Schießübungen mit Handbüchsen nach einer Scheibe stattgefunden haben, in Nürnberg sind dieselben für die Jahre 1430 und 1433 urkundlich nachgewiesen.5 Beiläufig aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammt die erste Vorschrift für das Schießen mit Handfeuerwaffen; dieselbe ist im Kodex 2952 der k. k. Hof-Bibliothek zu Wien enthalten und soll des großen geschichtlichen Interesses wegen im Wortlaut zitiert und besprochen werden. «Wie man aus Handbüchsen schießen soll zu einem Ziel oder zu Vögeln oder zu Tieren oder zu anderen Sachen, dass ihm nicht zu weit sei, dass er es treffen mag und nicht fehlt.»
«Wer das will, muss in der Geometrie als viel gelernt haben und die Instrumente haben, dadurch er wissen mag, wie weit es dahin sei, wohin er schießen soll und ob es nicht zu weit.» Man sieht, dass schon damals das praktische Schießen in den Mantel einer gewissen Gelehrsamkeit eingehüllt wurde, ein Bestreben, welches auch heute noch nicht ganz verschwunden ist.
Interessant ist, dass man vor dem Schuss die Entfernung bis zum Ziel abschätzen sollte, ob das Ziel im Wirkungsbereich der eigenen Waffe sich befinde, und dass man von Instrumenten spricht, welche den heutigen Entfernungsmessern gleichkommen.
«Dann sollst du die Büchse laden, als recht, und da der Daumen vorne auf dem Stab soll liegen, dahin mach’ ein Pünktel, dass du all weg wissest, dahin zu greifen.» Dieses «Pünktel» entspricht der heutigen Schaftmulde. «Im Felde richt ein Ziel auf mit einem Punkt in der Mitte, den du auf 300 Schritte oder weiter kannst sehen.» Es war somit das praktische Schrittmaß für Schussentfernungen schon damals gebräuchlich. Das Ziel war eine runde Holzscheibe; der schwarze Punkt, den man auf 300 Schritte oder weitersehen sollte, ist der heutige Spiegel oder das Zielschwarze mit 30—35 cm Durchmesser.
«Stell dich dann vom Ziel zuerst 16 Schritte auf, schlag die Büchse an zum Schießen, leg den Daumen der vorderen Hand auf das gemachte Pünktel des Stabs und mit der hintern Hand greif zuhinterst an den Stab auf ein auch dahin gemachtes Pünktel und halt auf den Mittelpunkt des Ziels. Lass die Büchs anzünden, und wenn du empfindest, dass sie hinter sich stösst, so widerheb nicht zu stark. Du triffst auch das Ziel oder schießt ihm gar nahe.»
Der Zielpunkt war, wie jetzt noch beim Schießen auf Scheiben, die Mitte des Zieles und die Bemerkung «du schießt ihm gar nahe» lässt annehmen, dass auch die Beobachtung des Schusses geübt wurde.
Der Schütze trat sodann um 10 Schritte weiter zurück, griff «mit der hintern Hand dreier Finger breit herfür», und ließ die neuerdings geladene Büchse wieder anzünden. «So viel, dass du weiter bist gestanden, denn vor und mit der hintern Hand herfür besser hast gegriffen und so viel kürzer Stab und Büchs vor deinem Auge füraus ist, denn vor, so viel höher wird die Büchse vorne aufgehoben und schießt auch so viel desto weiter.» Der angegebene Vorgang zeigt das praktische Einschießen mit der Handbüchse, wobei der Schütze die mit Zunahme der Schussentfernung nötige Neigung der Laufachse , anstatt wie heute durch das Stellen des Aufsatzes, durch das Vorgreifen mit der hinteren Hand um ein bestimmtes Maß bewirkte.
Einen hochinteressanten weiteren Beitrag zur Geschichte des Schiesswesens enthalten jene Bilderinventare und Zeugbücher, welche auf Befehl des Kaisers Maximilian I. durch den kaiserlichen obersten Hauszeugmeister Bartholomäus Freysleben im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts angefertigt wurden. Aus den Bilderinventarien sei die Abbildung auf Blatt 61 des Kod. icon. 222 der königl. bayer. Hof- und Staatsbibliothek in München (1500—1510) hervorgehoben, welche einen Landsknecht mit einer Handbüchse im stehenden freihändigen Anschlag zeigt. Fig. 5.
Der Anschlag ist genauso, wie derselbe heute in den Exerzier-Reglements und Schießvorschriften verlangt wird; der Schütze steht in der Halbrechtswendung, der rechte Fuß ist etwa einen halben Fuß nach rechts gesetzt, der Oberkörper steht gerade aufrecht, ohne jede Verdrehung, die Schultern sind nicht hochgezogen, die Schwere des Körpers ruht augenscheinlich auf beiden Fußflächen gleichmäßig; die rechte Hand hält das Gewehr umfasst und drückt dasselbe fest an die rechte Schulter, der rechte Ellenbogen ist bis in die Höhe mit der Schulter gehoben. Die linke Hand unterstützt das Gewehr, der Daumen ist längs des Schaftes aufgestemmt, die vier anderen Finger sind gekrümmt, der Ellenbogen weder ein- noch auswärts gedreht; der Kopf ist wenig vor- und seitwärts geneigt; das linke Auge ist geschlossen.
In den Zeugbüchern des Kaisers Maximilian I. ist ferner im 2. Band auf Blatt 210, bei Darstellung des Zeughauses zu Osterwitz in Kärnten, und im 3. Band auf Blatt 109, bei Darstellung des Zeughauses zu Lindaw ein Landsknecht abgebildet, welcher mit einer Handbüchse auf eine an einem Pfahl befestigte runde Scheibe schießt. Fig. 6.
Der Schütze steht ebenfalls im freihändigen Anschlag, die Handbüchse ist augenscheinlich besser und handlicher gearbeitet, als wie in der vorhergehenden Darstellung; zu bemerken wäre noch, dass der Luntenhahn nicht, wie bei Fig. 5, gegen rückwärts, sondern gegen die Mündung zu fällt.
Das Ziel ist eine hölzerne kreisrunde Scheibe mit einem runden schwarzen Spiegel oder Zielschwarzen, in dessen Mitte der Nagel, welcher den Mittelpunkt bildet, deutlich sichtbar ist. Nach dieser Scheibe wurde sowohl beim gewöhnlichen Übungsschießen als auch bei den großen Wett- und Festschießen geschossen. Dieselbe wurde entweder, wie in Fig. 6, auf einem Holzpfahl oder an einer eisernen Stange «freischwebend» angebracht oder aber an einer Holzwand befestigt, in welchem Fall die Bezeichnung «das Schießen nach der Wand» angewendet wurde; hinter der Holzwand befand sich ein großer Sandkasten oder Erdaufwurf zum Auffangen des Bleies.
Das Übungsschießen fand gewöhnlich jeden Sonntag nachmittags statt, und zwar in der Zeit vom Palmsonntag bis Ende Oktober. Nach den damaligen Wehrverhältnissen bestand für die Bürger und Zünfte eine gewisse Verpflichtung, an diesen Schießübungen teilzunehmen. Zur Aufmunterung und Hebung der Schießlust bestimmten die Landesherren oder Obrigkeiten regelmäßige Schießpreise, welche gewöhnlich in Hosentuch, Zinngeschirr, Bier — seltener Geld — u. dgl. bestanden. Die Leitung dieser Schießübungen oblag den Schützengilden und Schützenvereinen, welche unter Oberaufsicht hochgestellter Amtspersonen dafür zu sorgen hatten, dass jederzeit eine genügende Anzahl ausgebildeter Schützen vorhanden war und dass diese ihre eigenen Gewehre zum Schießen mitbrachten.
Das Verhalten am Schießplatz, der Verkehr der Schützen untereinander, das Benehmen am Schießstand, der Dienst der Zieler, die Bestimmung der Treffer, die Art des Anschlages waren für die einzelnen Schießstände genau vorgeschrieben und sind in den Schützen-Ordnungen enthalten. Die älteste Schützenordnung für Büchsenschützen ist das Magdeburger Schützenrecht aus der Mitte des 15. Jahrhunderts; diesem folgt die Leipziger-Ordnung der Büchsenschützen vom Jahr 1464; die Wiener Schützenordnung wurde um das Jahr 1523 schriftlich aufgesetzt.6
1 J. H. Adam, Augsburg und seine Stahlschießen. Augsburg 1824. 10.
2 J. Würdinger, Kriegsgeschichte von Bayern, Franken, Pfalz u. Schwaben von 1347 —1506. München 1868. II. 394.
3 Stadtbibliothek in Zürich. Neujahrsblatt für das Jahr 1867.
4 Siehe: «Entwicklung und Gebrauch der Handfeuerwaffen», in der Zeitschrift f. hist. Waffenkunde, Bd. I.
5 J. Bader, «Zur Chronik der Reichsstadt Nürnberg». A. f. K. d. d. V. 1873. 47.
6 Die Leipziger Schützengesellschaft. Leipzig 1893. 108 u. ff.


Aus den Schützenordnungen des 15. und 16. Jahrhunderts wären folgende Bestimmungen hervorzuheben. Jeder Schütze musste mit seinem eigenen Gewehr schießen. Bei dem gewöhnlichen Übungsschießen sollte jeder Schütze drei Schuss tun. War einmal die Scheibe aufgerichtet, so durfte kein Schütze sich versuchen oder auf dieselbe sich einschießen.
Wem die Büchse dreimal versagte, der hatte den Schuss verloren, ebenso derjenige, dem die Büchse im Stand von selbst losging. Als Treffer wurden nur volle ganze Durchschläge gezählt; trifft ein Schütze die Scheibe und der Schuss geht nicht durch, so war der Schuss verloren, es sei, er hätte die Leiste, Äste oder den Nagel getroffen, in diesem Fall hatten die Ordner zu entscheiden. Hatte die Kugel «vorher schon gegraset» oder «dessen Kugel fusset» (Geller), so war der Schuss ebenfalls verloren. Zwei «gelott» (Kugeln) auf einmal zu laden, war verboten; wenn ein Schütze in den Stand kommt und anschlägt, «er scheust Pulffer ohne gelott», dessen Schuss ist verloren.
Die Kugeln sollten rund, nicht länglich, nicht gefüttert oder geschwänzt sein. Der Anschlag war stehend und freihändig, jedoch nicht wie in Fig. 5 und Fig. 6; sondern man sollte «frei aus der Hand schießen und die Büchse nicht an die Schulter setzen, auch nicht den Arm in die Seite noch auf die Hüfte», nämlich «ohne allen Vorteil»!
Wie man sich diesen Anschlag vorzustellen hat, zeigt ein Gemälde von Martin Feselen in der königl. Pinakothek zu München vom Jahr 1533. Fig. 7.1
Der vorderste Schütze schießt ein Radschlossgewehr ab, der letzte gebraucht noch die Lunte; der Anschlag ist waagerecht, von der Höhe der Hüfte, die Gewehre waren augenscheinlich nicht von großem Kaliber und der Rückstoß gering. Nach der Schützenordnung von Basel vom Jahre 1466 mussten die Schützen schwören, mit den Büchsen gehorsam zu sein in allen Nöten und Enden, und die Kunst, die sie von den Büchsenschützen lernen, niemals, gegen die Stadt Basel zu gebrauchen. An jedem Sonntag, an welchem man schoss, erhielten sie für drei Schuss «Klotz und Pulver», und wer dies nicht verschoss, wurde gestraft.2
Die Schützenordnung von Gerolzhofen vom Jahre 1491 bestimmt, dass die Schützen bei Geschrei und Sturmläuten mit ihren Gewehren auf das Rathaus eilen; für das Übungsschießen erhielten die Schützen Pulver und Geschosse für drei Schuss, zog man ins Feld, so wurde für 10 Schuss Munition ausgefasst.3
1 «Quellen» 120 und T. B. XVI e.
2 Feierabend, 14.
3 Würdinger II, 393.

Einzelne interessante Bestimmungen enthält auch die Ordnung der Büchsenschützen von Nürnberg aus dem Jahre 1528. Ein jeder Schütze sollte «eine rechte runde Kugel, nit gefüttert und eingebunden oder sonst anders gefährlich» gebrauchen; sobald die Scheiben aufgehangen und man nicht schießt, soll jeglicher Zieler sein Fähnlein auf seine Scheiben stecken und dieweil das Fähnlein auf der Scheiben steckt, soll keiner dazu schießen; die Treffer mussten von dem Schreiber eingeschrieben werden, bei gleicher Trefferzahl wurde gerittert.
Es durften aus einer Büchse nicht zwei Schützen schießen, ausgenommen ein Vater und ein Sohn, zwei Brüder; ansonsten sollte jeder seine eigene Büchse haben. Die jungen Schützen schossen für sich und hießen Lernschützen. Die Zieler mussten alle Jahr den Schützenmeistern «jeder sein Treu an Eidesstatt geben» und geloben, «einem jeden Schützen sein billig Recht widerfahren zu lassen».1
Die Schützenordnung von Aschersleben vom Jahre 1547 bestimmt, wer dem Nagel am nächsten schießt, der soll eines ehrbaren Rates Verehrung gewonnen haben. Die Kugel musste die Scheibe derart durchschlagen, dass man es «pflöcken» konnte; die Entfernung der einzelnen Schüsse vom Nagel wurde abgezirkelt.2
Nach der Schützenordnung von Wolfsberg in Kärnten vom Jahre 1571 durften die Schützen nicht alle drei Schuss nacheinander abgeben, sondern es schossen alle Schützen den ersten, und wenn dies beendet, den zweiten, sodann den dritten Schuss.3 Die Schützenordnung von Breslau vom Jahre 1577 enthält die Bestimmung, dass nur zweilötige Kugeln verwendet werden dürfen; dem Schreiber in seinem Register zu blättern war verboten.4 Nach der Büchsenschützenordnung von Leipzig vom Jahre 1581 sollten die jungen Schützen nur zwei Jahre für sich schießen, sodann aber bei den alten Schützen einrangiert werden; die Schützenordnung von Traunstein vom Jahre 1597 enthält dieselbe Bestimmung.5
Zu den größeren Schießen und Schützenfesten wurde mittels Schieß- oder Ladbriefe eingeladen. Dieselben wurden auf Pergament, gewöhnlich jedoch nur auf Papier geschrieben, später auch gedruckt. Diese Schießbriefe enthalten die Bedingungen, welche für das angekündigte Schießen gelten sollten, ferner die Aufzählung der Preise und schließlich die genauen Angaben über Scheibengrößen und Schussentfernungen; die auf den Schießbriefen aufgedruckten oder beigelegten Maße gestatten daher eine genaue Beurteilung der Trefffähigkeit und Schussleistungen der damaligen Gewehre.
Der älteste bekannte Schießbrief stammt aus Zürich vom Jahr 1472. Die Schussentfernung betrug 230 Schritte, diese wurden abgeschritten von zwei Schützen, «von einem der entferntesten und von einem der nächsten Stadt, die zu diesem Schießen gekommen». Der Scheibenhalbmesser ist mit 11/4 Züricher Ellen angegeben; die Schusszahl betrug 28.
Es muss bemerkt werden, dass es zweierlei Hauptschießarten gab; beim gewöhnlichen Schießen oder wo viele Schützen waren, bestimmte man eine kleine Schusszahl, gewöhnlich drei Schüsse; das regelmäßige Übungsschießen sollte nicht länger als 1—2 Stunden dauern; bei dieser Schießart gewann derjenige Schütze den ersten Preis, dessen Schuss dem Nagel am nächsten war; bei einer größeren Anzahl von Schüssen, wie z. B. in Zürich im Jahre 1472, wo jeder Schütze 28 Schuss tun musste, erhielt derjenige Schütze den ersten Preis, welcher die meisten Scheibentreffer hatte, oder aber, welcher «das Schwarz in mitten an den Scheiben am meisten» trifft; Schießbrief von Augsburg vom Jahre 1509; Straßburg 1576 usw.
Außer dem Schrittmaß waren noch der Werkschuh und die Elle gebräuchlich; bei den folgenden Angaben über Schussentfernungen wurden diese der leichteren Übersicht halber auf das Schrittmaß reduziert.
1 J. E. Schmidt, Historische Schilderung des Schießhauses und der Schützengesellschaft zu St. Johannis. Nürnberg 1838.
2 J. Ch. Hendel III, 7.
3 Beda Schroll, Wolfsberger Schützenordnung vom Jahre 1571. Carinthia 1882. 5, 130.
4 D. Gomolcky, Inbegriff der vornehmsten Merkwürdigkeiten in der kaiser- und königl. Stadt Breslau in Schlesien. Breslau 1733. III, 160.
5 Oberbayerisches Archiv B. 41.
Man kann dieser Tabelle entnehmen, dass die Schussentfernung in der angegebenen Zeit zwischen 230 und 300 Schritt gelegen war, dass mit Verminderung der Entfernung auch das Ziel verkleinert wurde, und dass die kreisrunden Scheiben einen beiläufig mannshohen Durchmesser hatten.

Die heutige Ring- oder Schulscheibe ist 170 cm bzw. 180 cm hoch und 120 cm bzw. 125 cm breit; die Größe der Scheibe hat sich daher bis heute wenig verändert.
Nachdem nun bei den regelmäßigen Schießübungen nur drei Schuss gemacht werden sollten, so muss angenommen werden, dass es einem mittelguten Schützen doch möglich war, die Scheibe innerhalb der drei Schüsse ein-bis zweimal zu treffen. Über die tatsächlich erreichten Treffresultate berichten einzelne Beschreibungen von festlichen Büchsenschießen, welche zumeist von den Pritschenmeistern verfasst wurden.
Zu Passau wurde im Jahre 1555 ein festliches Büchsenschießen abgehalten, bei welchem 173 Schützen je 24 Schuss abgaben; von diesen erreichten: 4 Schützen 23 Treffer, 5 Schützen 22 Treffer, 6 Schützen 21 Treffer, .8 Schützen 20 Treffer, 5 Schützen 19 Treffer; alle übrigen Schützen, welche weniger Treffer hatten, sind nicht genannt, da dieselben keine Preise erhielten.1
Zu Rottweil schossen im Jahre 1558 bei einem Festschießen 218 Schützen je 18 Schuss: es erreichten: 1 Schütze 18 Treffer, 5 Schützen 17 Treffer, 7 Schützen 16 Treffer, 4 Schützen 15 Treffer, 4 Schützen 14 Treffer, 5 Schützen 13 Treffer.2 In Linz a. D. beteiligten sich im Jahre 1584 bei einem festlichen Wettschießen 133 Büchsenschützen mit je 24 Schüssen; von diesen haben 20 Schützen 24 Treffer und 22 Schützen 23 Treffer gemacht.3
Zu Augsburg schossen im Jahre 1587 bei einem Büchsenschießen 77 Schützen je 12 Schüsse; es erreichten 16 Schützen 12 Treffer und 13 Schützen 11 Treffer.4
Auch über die Konstruktion und Einrichtung der Büchsen enthielten die Schützenordnungen und auch die Schießbriefe genaue Vorschriften. Im Schießbrief der Stadt Zürich vom Jahre 1472 ist die Angabe enthalten, dass «er kein fursan noch kein Rohr auf der Büchs weder kurz noch lang haben noch brauchen soll in kein weg, dann nur allein ein schlecht absehen hinden und vornen auf der Büchs durch Ein lochly ein blechlins oder ein offen schrentzlin.»5
Im Schießbrief der Stadt Köln vom Jahre 1501 sind «Schirm und Rauchpfanne» verboten. Im Schiessbrief von Augsburg vom Jahre 1509 heißt es: Und jeder Büchsenschütze soll schießen ... «ohne Schnürre, Riemen, Rauchpfannen, auch jeder seine Büchse darlegen, sie beschauen und zeichnen lassen.»
Nach dem Schießbrief der Stadt Landshut vom Jahre 1549 waren «die geschraufften Büchsen nicht zugelassen», während im Schießbrief der Stadt Krems a. D. vom Jahr 1561 die Bestimmung enthalten ist, dass «alle Geschoss und Büchsen, sie seien glatt geschrauft oder gerissen zugelassen» werden.
Im Schießbrief von Frankfurt a. M. vom Jahre 1582 waren «alle gefährlichen und ungebührlichen, öffentliche und heimliche Vorteile, so etwas an den Büchsen gebraucht werden, gänzlich verboten, sonderlich aber alle geschraubten, gezogenen, gerissenen oder dergleichen ungewöhnliche Rohr. Auch Rauchpfannen, „gefiderte, gespaltene und geschliffene Kugeln, desgleichen alle ungebürliche und ungebräuchliche Vorteil mit Riemen, Schnürren und Griffen, und sollen auch die absehen schlecht mit einem Löchlin oder schrenzlin, dem Zündloch gleich stehen.“
Ferner war schon im Magdeburger Schützenrecht und später in anderen Schützenordnungen die Bestimmung enthalten, dass sobald ein Schütze in den Stand getreten, diesen ein anderer Schütz nicht «vexieren» oder «irren» durfte, sei es mit Schreien oder auf sonstige Weise.
In den schon erwähnten Abbildungen der Chronik von Edlibach ist auch die Zielstatt der Büchsenschützen zu Zürich vom Jahre 1504 dargestellt. Fig. 8.
Hier . sind die Schießstände bemerkenswert, welche, den im Stande befindlichen Schützen vor Störungen bewahren sollten, so wie dies in der Schießordnung gefordert wird. Man sieht ferner die Zieler mit dem Zielerlöffel, die Scheibe an der Wand, die Schreiber und einen Schützen mit einer Gewinnstfahne; der Anschlag war augenscheinlich an der Wange.
Außer der Scheibe und dem zuerst erwähnten Vogel gab es für das Übungsschießen noch andere Ziele.
In Breslau schoss man im Jahr 1566 nach einem gemalten deutschen Hakenschützen, mit Sturmhaube und Seitengewehr, aus Holz geschnitzt; Schussentfernung 186 Schritte.6 Im Jahr 1577 schoss man ebenda auf einen «türkischen reitenden Kürissreiter hinter vier Püschen aufgerichtet»; Schussentfernung 220 Schritte. «Ehe man rennte, ritt eben auf solche Art in Küriss einer auf einem braunen Ross hinaus hinter die Püsche und verlor sich; da man nun die Scheibe zog, meinten mancher, es wäre der Lebendige.»7
Nach den Türkenkriegen wurde es üblich, auf sogenannte Türkenziele zu schießen; dieselben waren aus Holz, massiv und stellten einen Türken dar oder nur einen großen Türkenkopf mit buntem Turban, der auf eine Stange aufgesetzt wurde. Beim großen Herrenschießen zu Ulm im Jahre 1556 waren zwei Figurenscheiben in Verwendung, ein Türke und ein Weib. Fig. 9.8
1 Lienhart Flexel, Beschreibung des Büchsenschießen zu Passau im Jahre 1555. Herausgegeben von M. Radelkofer i. d. Verh. d. hist. Ver. in Landshut. Bd. 29.
2 Lienhart Flexel, Das große Rottweiler Herrenschießen anno 1558. Alemania 1878.
3 Caspar Lerff, Das herrlich, freundlich und nachbarliche Freischießen zu Linz ob der Enns. 1585.
4 Caspar Lerff, Das herrlich, freundlich- und nachbarliche Freischießen zu Augsburg. 1587.
5 Neujahrsblatt.
6 Gomolky, III, 173.
7 Ebenda. 175.
8 Lienhart Flexel, Das große Herrn-Schießen zu Ulm im Jahre 1556. — Scheible, Das Schaltjahr. 1847.

Der Augsburger Pritschenmeister Lienhart Flexel gibt über dieselbe folgende Beschreibung: «Ein altes Weib liessens malen und machen, Sie stund in einem schwarzen Rock und war angeheftet an einen Stock.» Ferner:
«Darnach man that einen Türken heraus. Der war bekleidt mit lauter Roth, Wie er eim sein Kolben bot.»
Beim Büchsenschießen zu Augsburg im Jahre 1587 wurde nach der Beschreibung des Pritschenmeisters Caspar Lerff eine Scheibe verwendet, die «Gieng über sich rauff von der Erdt, Wann einer zu schiessen begehrt. Mit dieser Scheiben hat’s den Sinn, Es waren gemacht zweyer drin, Auch dartzu wardt gemalet dran, Von Farben hüpsch ein halber Mann.»
Bei dem großen Festschießen zu Neiße in Schlesien im Jahre 1612, welches «auf gnädigste Anordnung Ihr. Fürstl. Durchl. Caroli, Ertzhertzogens zu Österreich etc., Bischoffs zu Breszlau» abgehalten wurde, schoss man nach einem hölzernen Mann von 196 cm Höhe und 98 cm Breite; in dieser Mannsscheibe war über dies ein Zirkel oder Spiegel von 28 cm Halbmesser mit Farben eingezeichnet. Der Mann hatte eine
«Gestalt wie ein Hussar. Mit lang krauss geflochtenem Haar. Ein Tartsch in seinem Arm er führt, Und dem ein Säbel angegürt.»
Es wurden auf dieses Ziel von 171 Schützen je drei Schuss gemacht, von denselben erreichten: 45 Schützen 3 Treffer, 63 Schützen 2 Treffer, 38 Schützen 1 Treffer und 25 Schützen keinen Treffer.1
In Breslau wurde im Jahre 1611 ein Musketenschießen nach einen fortziehenden türkischen Reiter abgehalten; Schussentfernung 400 Ellen, beiläufig 234 m, 300 Schritte. Man konnte mit Lunten-, Schwamm- oder Feuerschlössern schießen, jedoch musste jeder Schütze mit dem Seitengewehr und Pantelier aufziehen und seine Muskete im Fortgehen laden.
Im Jahre 1614 wurde in Breslau nach einem hölzernen Mann geschossen, der aus einer Grube stieg und in dieselbe wieder verschwand.2 In Prag schoss man bei dem großen Schießen im Jahre 1585, dem «Ertzhertzogs Ferdinands Schießen», nach einer beweglichen Reiterscheibe.
Von diesem Schießen sind Radierungen von Boys vorhanden, deren Kopie in Fig. 10 wiedergegeben ist. Die Reiterscheibe stellte einen Ritter dar mit eingelegter Lanze, welcher offenbar zwischen den beiden Zielerhäuschen hin- und hergezogen wurde; hatte ein Schütz die Scheibe getroffen, so mussten die Trompeter und Pauker aufblasen. Ferner sieht man den Schießstand und zu beiden Seiten Gewehrhütten, wo die Gewehre gereinigt und geladen wurden. Stand und Zieler waren durch eine «Glockenschnur» verbunden, um eben den Zielern das Zeichen für die Bewegung der Reiterfigur geben zu können.
Erwähnenswert sind noch die Übungen im Schnellschießen, welches ähnlich wie bei der Armbrust vorgenommen wurde; so mussten die Nürnberger Schützen auf Anordnung des Rates im Jahre 1579 sich üben im Gehen zu laden und bis zum Ablaufen einer Sanduhr drei Schüsse abzugeben. Aus allen diesen Angaben geht hervor, dass die Gewehre schon am Ende des 15., noch mehr aber in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine große Treffleistung aufweisen, wobei noch bemerkt werden muss, dass in der Regel aus glatten Gewehren geschossen wurde, da die gezogenen Läufe bis über die Mitte des 16. Jahrhunderts auf den Schießständen verboten waren.
(Schluss folgt.)
1 Georgius Reutler, Schreiber im Zwinger, Ausführlicher, wahrer und gantz gründlicher Bericht des fürstlichen rechten Freischießens zu «Neyss in Schlesien» am 21. Mai 1612. — Breslau 1612.
2 Gomolky, III, 178.

Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 9. Dresden, 1900-1902.
