Aus der Mitteilung im vorigen Jahrgang des Anzeigers f. K. d. d. Vorzeit, Nr. 12, Sp. 469 geht hervor, dass über die alten Handfeuerwaffen und deren Handhabung hier und da noch manche Irrtümer
herrschen. Eine nähere Beleuchtung und Berichtigung des dort Gesagten dürfte daher vielleicht nicht ganz überflüssig sein.
Im Eingange heißt es daselbst: „Im J. 1517 wurde das Steinfeuerschloss zu Nürnberg erfunden. Bis dahin wurden die Büchsen, indem man sie auf ein gabelförmiges Gestell legte, vermittels einer
Lunte abgeschossen. Jene Erfindung verlieh ihnen eine viel größere Treffsicherheit; denn man fing jetzt an, sie an der Wange abzuschießen, was das Zielen sehr erleichterte.“ Hierin sind drei
Punkte, deren Richtigkeit bestritten werden muss, nämlich 1) dass die Erfindung des Radschlosses im J. 1517 geschehen, 2) dass man bis dahin die Handbüchsen auf Gabelgestellen und nur mit der —
in der rechten oder linken Hand gehaltenen — Lunte abgefeuert, und 3) dass man erst nachher angefangen, sie an der Wange abzuschießen.
Den ersten Punkt anlangend, so weist Mehreres darauf hin, dass das Radschloss schon im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts existiert hat. Vor allem ist hier eine Stelle im Theuerdank zu nennen,
der bekanntlich 1517 zum ersten Male und zwar zu Nürnberg im Druck erschien. Sie lautet, nach der Frankfurter Ausgabe von 1589, Bl. 49b, folgendermaßen:
Denn zu den Zeiten war die Sitt
Bein Büchsen trug man Zündstrick mit,
Mit eim Feureisen, Schwam und Stein
Hielt man Feur bei Geschütz insgemein,
Die schädlich Feurschloß noch nit waren
Wie jetzt gemein in selben Jahren.
Unter den Feuerschlössern können nur die Radschlösser verstanden sein; denn 1. wurden im 16. Jahrh. nur diese so genannt, nicht aber die Luntenschlösser; 2. wurde es überhaupt erst nach Erfindung
des Radschlosses üblich, den Mechanismus zum Abfeuern „Schloss“ zu nennen (wahrscheinlich von den daran befindlichen Schnellfedern), wenigstens ist kein Beispiel bekannt, dass der dem Radschloss
vorangegangene federnlose Luntenhahn, oder Drache (Serpentin) Schloss genannt worden wäre; 3. konnte vom Luntenhahn nicht gesagt werden, dass er zur Zeit des Tyrocinimus Maximilians I. noch nicht
vorhanden gewesen sei, weil derselbe um’s J. 1480 in Deutschland und den angrenzenden Ländern schon viel in Gebrauch war; 4) spricht auch die Bezeichnung „schädlich“ dafür, dass das Radschloss
gemeint ist; denn von diesem und keinem andern wissen wir, dass es geraume Zeit für die öffentliche Sicherheit gefährdend gehalten und deshalb das Tragen der damit versehenen Büchsen, die man
anfangs selbstzündende oder auch bloß zündende, später, zumal die Pistolen, Zündbüchsen nannte (Hortleder I, 1943), wiederholt verboten wurde, wie z. B. noch 1533 in Österreich (Buchholz,
Ferdinand I., VIII, 50. Anm.). Ein solches Verbot gibt es nun auch schon aus dem J. 1506; denn die Gesetze der in diesem Jahre zu Geislingen errichteten Schießhütte bestimmen, dass niemand einer
„selbstzündenden Büchse“ sich bedienen solle (Jäger, Geschichte d. schwäb. Städtewesens, I, 422). Das Alter des Radschlosses würde hiernach also mindestens bis 1506 zurückgehen. Dass es noch bis
vor 1501 zurückgeht, lässt die Zeichnung einer Handbüchse von diesem Jahre schließen, wovon weiter unten ausführlicher die Rede sein wird. Im Übrigen ist bekannt, dass nur die Chronik eines
ungenannten Nürnbergers die Angabe enthält, das Radschloss sei 1517 in Nürnberg erfunden, während andere Quellen, die Doppelmaier benutzte, bloß sagen, in diesem Jahre habe man in Nürnberg und
gleichzeitig auch in Augsburg die Radschlösser gemacht (v. Stetten, Kunst- etc. Gesch. v. Augsburg I, 201), was vielleicht so zu verstehen ist, dass solche damals zuerst als stehender
Handelsartikel von besonderen Handwerkern, die unter dem Namen Feuerschlossmacher vorkommen, verfertigt wurden.
Gegen den zweiten Punkt, dass man bis zur Erfindung des Radschlosses die Handbüchsen auf Gabelgestellen abgefeuert, ist geltend zu machen, dass sich bis jetzt, so viel man weiß, in den Schriften
des 14. und 15. Jhdts. nicht das Geringste gefunden hat, was diese Behauptung bestätigte, wohl aber Mehreres, woraus hervorgeht, dass man die Büchsen in der Regel frei auf der Hand, ohne sie auf
eine Gabel oder andere Stütze aufzulegen, abgeschossen hat. Dahin gehört für die älteste Zeit eine Abbildung in einem Feuerwerkbuche der Münchener Bibliothek (C. g. Nr. 600, Bl. 10), dessen
Entstehung aus verschiedenen inneren und äußeren Gründen zwischen 1360 und 1380 gesetzt werden muss. Diese stellt einen Mann mit einer Handbüchse dar, die damals noch aus einer kurzen Röhre mit
einem darin steckenden eisernen Stiel bestand, und die er an letzterem mit der linken Hand schief nach vorn in die Höhe gerichtet hält, während er sie mit der rechten vermittels eines langen,
unten einen Knopf, oben einen seitwärts gewendeten Zacken habenden Feuereisens, wie es scheint, durch Inbrandsetzen einer aus der Mündung heraushängenden Zündschnur abfeuert. Um besser zielen und
treffen zu können, als es auf diese Art möglich war, nahm der Schütze, wenn es die Umstände erlaubten, die Büchse in beide Hände, hielt sie frei vor sich hin und ließ sie, nachdem er darüber
visiert und sie je nach der Entfernung des Ziels mit dem hintern Ende mehr oder weniger gesenkt und ihr dadurch den erforderlichen Erhöhungswinkel gegeben hatte, durch einen Gehilfen abfeuern.
Dieses Verfahren wird in einer Anweisung zum Schießen mit dem „gefassten“ (d. h. auf einem geraden, mit der Hand zu umspannenden, Stab genannten, Holze befestigten) Handrohr umständlich
beschrieben, die in einem die Jahrzahl 1457 am Ende tragenden Kriegsbuch der Wiener Bibliothek (Nr. 221, 2952 Ph.4°202′ §. 38) sich …
Außer den Kronen sind andere Goldschmiedearbeiten aus sehr alter Periode abgebildet, ein Kreuz des Kaisers Justinian in St. Peter zu Rom, eine Anzahl Kreuze von Votivkronen zu Guarazzo, das Kreuz
des Agilulf, das des Adoloald, des Berengar, das der Theodolinde. Die Waffenstücke Theodorichs und Childerichs (jetzt in Troyes und Paris), der Kamm der Theodolinde, der höchst interessante, mit
Filigran bedeckte ungarische Scepter, der Scepter im Schatz zu Aachen sind kostbare Werke, die über die Goldschmiedekunst ihrer Zeit überraschende Aufschlüsse geben. Nicht minderes Interesse
gewährt der Helm des heil. Wenzeslaus und das Schwert des heil. Stephan, das Kreuz des Kaisers Lothar, die Kreuze zu Gran, die schon erwähnten Kostbarkeiten aus Aachen, der im Stil der
Renaissance gearbeitete Scepter und Reichsapfel Böhmens, mehrere weitere Schwerter und verschiedene Reliquiarien, sodann der Fächer der Theodolinde, das Weihwasserbecken zu Mailand u. s. w.
Besonderes Augenmerk möchten wir noch auf einige Kleinodientruhen werfen, die abgebildet sind und dem 13. Jahrh. angehören, so die zu Aachen, die mit einer Anzahl emaillierter Medaillons besetzt
sind, welche sich auf rotgefärbtem Holz aufgelegt fanden. Sie war von Richard von Cornwallis hergestellt; ihr ganz ähnlich ist die Casette des St. Louis, die jetzt sich im Musée des Souverains zu
Paris befindet, jedoch geringere Ausdehnung hat als die große Kleinodienkiste. Ähnliche emaillierte Medaillons befinden sich im Museum zu Pesth, die wohl ehemals einer ungarischen Kleinodienkiste
angehörten.
Auch eine Anzahl interessanter Lederkapseln für verschiedene Kronen ist abgebildet, von denen die älteste die sein dürfte, welche ehemals Schwedens Krone umschloss und sich nun im Besitz des
Senators Culemann in Hannover befindet. Höchst interessant sind die Büchsen, die Karl IV. für die deutsche und für die böhmische Krone hatte anfertigen lassen; ferner die Kapsel für die
Brautkrone der Margarethe von York zu Aachen; die Kapsel für die Krone Philipps von Namur, dem 13. Jahrh. angehörig, hat wieder Verwandtschaft mit den Kleinodientruhen; sie ist mit glattem,
ungefärbtem Leder überzogen, auf dem emaillierte Medaillons befestigt und metallene Nägel mit runden Köpfen zur Verzierung eingeschlagen sind.
Wir können zum Schluss dieser Beschreibung die Klage nicht unterdrücken, dass das Werk, seinem kostbaren Inhalt angemessen, so teuer ist, dass es kaum zugänglich wird; sprechen jedoch die
Hoffnung aus, dass unser gelehrter Freund bemüht sein werde, den Inhalt auf anderem Wege zum Gemeingut zu machen, wozu ihm mit Vergnügen diese Blätter zur Verfügung gestellt würden.
Fußnote:
[A] Bock vergisst hier anzugeben, welchem Bela die Leiche angehörte, ob Bela I. (1061–63), Bela II. (1131–41), Bela III. (1174–96). Dem IV. dürfte sie wohl schwerlich zugehört haben, der 1235–70
regierte.
Der Luntenhahn darf nicht verwechselt werden mit dem späteren Lunten- oder Schwammschloss. Dies unterschied sich von jenem dadurch, dass der Hahn vor dem Zündloch stand, also zurückschlug und
durch einen künstlicheren, größtenteils im Schaft liegenden Mechanismus in Bewegung gesetzt wurde. Da nun der Hahn des Radschlosses im Wesentlichen dieselbe Einrichtung hatte, und das
Schwammschloss wegen seiner größeren Einfachheit und Sicherheit nach der Mitte des 16. Jhdts. das Radschloss bei den zum Kriegsgebrauch bestimmten Handfeuerwaffen, mit Ausnahme der Pistolen und
Reiter-Arkebusen, fast ganz verdrängte, so ist anzunehmen, dass es späteren Ursprungs war als dieses und ihm seine Entstehung verdankte.
Es findet sich aber schon an der Büchse, die auf dem früher erwähnten Einladungsschreiben der Stadt Köln vom J. 1501 abgebildet ist, ein rückwärtsschlagender Hahn, der, wie man aus seinem
beträchtlichen Hervorragen über das von der linken Seite gezeichnete Rohr und aus dem Mangel des Steins zwischen seinen Lippen schließen muss, einem Luntenschloss angehört. Hieraus folgt denn für
die Erfindung des Radschlosses, dass dieselbe noch vor 1501 fällt. Viel weiter zurück dürfte sie aber auch nicht fallen; denn in einem Feuerwerkbuch der Heidelberger Bibliothek (Nr. 126 des
Wilken’schen Katalogs der von Rom zurückgekehrten Handschriften), welches 1496 von dem pfälzischen Büchsenmeister Phil. Mönch verfasst ist, sind die Handbüchsen noch mit dem Luntenhahn ganz
ebenso wie in dem Manuskript vom J. 1473 abgebildet.
An der Büchse auf dem Einladungsschreiben der Stadt Köln sieht man auch bereits die das Zielen erleichternde Abschrägung auf der linken Seite des Kolbens, die sogenannte Backe, ein sicheres
Zeichen also, dass man 1501 an der Wange anschlug. Nicht den geringsten Zweifel aber darüber, dass man auch schon früher die Luntenhahnbüchse so anschlug, lässt endlich die Abbildung eines
zielenden Schützen, die sich in dem illustrierten Inventar befindet, welches Kaiser Max I. im J. 1492 durch seinen obersten Zeugmeister Barthol. Freysleben von allem in den österr. Erblanden
vorhandenen Geschütz aufnehmen ließ, und wovon ein Exemplar in der Wiener (C. Max. Nr. 10 824) und eins in der Münchener Bibliothek (C. icon. Nr. 222) vorhanden ist. Der Mann hält hier das Rohr
mit der ausgestreckten linken Hand ungefähr in der Mitte, mit der rechten hinter dem Zündloch gefasst und den sehr langen, wenig zurückgebogenen Kolben gegen die rechte Schulter gestemmt.
Allein die alten Büchsen stießen, wie man sich denken kann, nicht wenig, und die herumsprühenden Funken des reichlich auf die Pfanne geschütteten Pulvers versengten trotz des hinter dem Zündloch
befestigten Schirms von Leder oder anderem Material, dessen man sich dagegen bediente, den Schützen oft arg genug. Daher kam es denn, dass viele beim Feuergeben die Wange nicht am Kolben ließen,
sondern den Kopf abwandten. Besonders scheinen die Söldner diese das Treffen sehr beeinträchtigende Gewohnheit gehabt zu haben, die sie auch nach der Erfindung des Rad- und Schwammschlosses nicht
ablegten, wie daraus hervorgeht, dass noch in der zweiten Hälfte des 16. Jhdts. selbst von Reichs wegen darauf bezügliche Bestimmungen erlassen wurden.
So schreibt z. B. die 1570 auf dem Reichstag zu Speier gegebene Fußknechtbestallung vor: die Büchsenschützen „sollen auch monatlich geübt und ihnen am Backen anzuschlagen und abzuschießen
eingebunden werden.“ Hiernach wird nun wohl kein Zweifel mehr sein, wie man es zu verstehen hat, wenn die 1519 zum Bundesheer wider den Herzog Ulrich von Württemberg von der Stadt Nürnberg
gestellten 150 Büchsenschützen als solche bezeichnet werden, die an der Wange abschießen konnten. Herzog Ulrich hatte übrigens Sorge getragen, dass es seiner Mannschaft nicht an gleicher Übung
fehlte. Schon am 5. Aug. 1517 hatte er Befehl ergehen lassen, dass die Büchsenschützen aller Ämter sich bereit halten sollten, ins Feld zu rücken. Jeder sollte dabei, so viel möglich, eine
Zielbüchse mit einem Schloss haben und auch mit Steckzundeln und anderem dazu gehörig verfasst sein, auf dass, wenn es zum Ernst käme, ein jeder mit am Backen angeschlagener Büchse desto gewisser
schieße, dass sie mit guter Geschicklichkeit wohl tun und zuwege bringen mögen, damit der Schaden durch das ungewisse Schießen, da man nicht anschlägt, verhütet bleibe (v. Heyd, Ulrich,
Herz. v. W. I, 510).
Koblenz, im März 1866.
Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. Mai.
