Von diesem in mehrfacher Beziehung höchst interessanten Siegelstempel (III, B, 3) ist bis jetzt kein Originalabguss bekannt. Es befinden sich aber zwei Exemplare desselben in dem fürstlich
Hohenlohe-Neuenstein’schen Kunst- und Raritäten-Cabinet, zur Zeit in Kirchberg a. d. J., das eine in Kupfer, das andere in Silber; beide ½ Centimeter dick und hinten glatt. Beide Stempel sind
ganz gleich, nur scheint ersterer etwas schärfer gestochen zu sein.
Über die Literatur dieses Siegelstempels siehe J. Albrecht, Die hohenlohischen Siegel des Mittelalters, Nr. 6.
Was diesem Siegelstempel ein ganz besonderes Interesse verleiht, ist die darauf angebrachte Jahreszahl, schon an und für sich und noch ganz besonders wegen der arabischen Ziffern.
Andere Siegel mit Jahreszahlen aus dem 13. Jahrhundert sind bis jetzt keine bekannt. Erst einige sechzig Jahre später finden wir ein Siegel des Klosters Hornbach in der Pfalz mit der Jahreszahl
1300, aber mit römischen Ziffern (gothische Majuskel). Das zweite mit arabischen Ziffern ist das Siegel der Stadt Trostberg von 1320[A].
Es wäre höchst interessant, wenn noch andere derartige Siegel, namentlich aus der Zeit vor 1400, beigebracht werden könnten.
Was die arabischen Ziffern betrifft, so glaubt Mauch[B] „den Grund, aus welchem dieses historisch wie technisch interessante Siegel allen anderen in Deutschland vorgekommenen bezüglich der darauf
befindlichen arabischen Ziffern um ein volles Jahrhundert voraus ist, und insofern hier vereinzelt dasteht, nur in dem Umstande suchen zu müssen, dass sich Gottfried von Hohenlohe mehrenteils am
kaiserlichen Hoflager und mit demselben viel in Italien aufhielt, wo mit dem in den Verkehrsverhältnissen mehr und mehr fühlbar gewordenen Bedürfnis der Erweiterung der Rechenkunst die arabischen
Ziffern bereits mit dem 13. Jahrhundert, ungefähr um dieselbe Zeit, allgemeinere Verbreitung gefunden haben, um welche Gottfried von Hohenlohe mit der Würde eines „comes romaniole“ beliehen
worden ist. Auf diesen Vorgang deutet namentlich die Jahreszahl 1235.“
Nach dem neuen Lehrgebäude der Diplomatik sind die arabischen Ziffern in Europa seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts in Gebrauch. Die dort angeführten ältesten Beispiele sind von 1233 aus
England, von 1245 aus Italien[C] und von 1268 aus Deutschland. „Wälschland fing eher als Deutschland an, sich dieser Zahlzeichen zu bedienen.“ (S. II. Buch, 4. Hauptst., § 115.) Auf einem
Grabstein eines Grafen von Katzenellenbogen, im Schlossgarten zu Bieberich, soll sich nach v. Hefner-Alteneck (Trachten des christl. Mittelalt., I. Taf. 27) die Jahreszahl 1299 in arabischen
Ziffern eingehauen befinden. Ob aber dieselbe gleichzeitig ist, wird schwer nachzuweisen sein.
Was aber die letzte Ziffer auf unserem Siegel betrifft, so bemerkt Mauch, dass dieses die einzige Ziffer 5 sei, die ihm von dieser Form bekannt geworden; sie habe „das Ansehen eines, statt nach
rechts, nach links stehenden Dreiers.“
Wir halten letzteres Zahlzeichen wirklich für einen Dreier, welchen der Siegelschneider aus Versehen verkehrt geschnitten hat[D]. Gerade weil die arabischen Ziffern damals noch so selten
gebraucht wurden, ist dieser Verstoß umso leichter erklärlich[E].
Gottfried kommt bis jetzt vor 1235 als Graf von Romaniola urkundlich nicht vor; allein sein Bruder Conrad erscheint schon 1230 in einer Urkunde als comes Romaniole (s. v. Stälin, wirt. Gesch.,
II, 556). Es ist aber doch wohl anzunehmen, dass beide Brüder zu gleicher Zeit mit dieser Grafschaft belehnt wurden.
Diese Annahme wird durch unsere Erklärung der Jahreszahl auf dem vorliegenden Siegelstempel bestärkt.
Es sind früher hie und da Zweifel gegen die Echtheit dieses Siegelstempels erhoben worden, weil bis jetzt kein älterer Abdruck desselben bekannt ist, weil das Wort Sigillum in der Legende fehlt
und namentlich auch wegen der Jahreszahl. Die ersteren beiden Einwände sind ohne Bedeutung. Dass wir kein Originalsiegel kennen, kann Zufall sein. Die Bezeichnung Sigillum kommt schon zu Ende des
12. Jahrhunderts auf einzelnen Siegeln vor, während sie auf anderen zuweilen noch bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts fehlt. Was aber die Jahreszahl betrifft, so glauben wir, dass gerade diese
— nach obiger Erklärung — einen Beweis für die Echtheit des Stempels liefert. Bei einer Fälschung würde man gewiss umso mehr Sorgfalt auf diese, damals noch so wenig gebräuchliche Zeitbestimmung
verwendet, sicher keine ganz unbekannten Ziffern gebraucht, verkehrt stehende nicht geduldet und auch für die Anbringung der Jahreszahl keinen ganz ungewöhnlichen Platz[F] gewählt haben.
Mittelalterliche Siegelstempel, namentlich aus dem 13. und 14. Jahrhundert, sind sehr selten; denn nur wenige sind ihrer vorschriftsmäßigen Zerstörung nach dem Tode ihres Inhabers entgangen. Sie
sind daher schon an und für sich für die Altertumskunde sehr wertvoll. Wir teilen deshalb hier gleich noch einen zweiten mit.
II.
Der gütigen Mitteilung des Herrn Pastors B. Ragotzky in Triglitz verdanken wir einen Abdruck dieses höchst interessanten Siegelstempels III, B, 2, a. (Abbild, s. nächste Spalte.)
Derselbe befindet sich in der Sammlung der Antiquitäts-Akademie zu Stockholm nebst mehreren anderen, wahrscheinlich auch aus Süddeutschland stammenden Stempeln. Er besteht aus einer dünnen, mit
einer kleinen Öse versehenen Metallplatte. Das Wappen auf diesem Siegel ist sehr merkwürdig. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts ist uns dieser sog. „Eisenhut-Schnitt“ noch nie vorgekommen. Nach
unserer Theorie von dem heraldischen Pelzwerk müssen wir diesen Schild auch als einen Schild von Kürsch blasonnieren; er ist aber, statt quer — wie gewöhnlich — der Länge nach geteilt.
Über die Person seines ursprünglichen Inhabers teilt uns Herr Reichsarchivsrath J. G. Brand zu München folgende Notizen gefälligst mit.
In Mon. Boic. VIII, p. 504 kommt aus einem Schäftlarner Cod. trad. ein D(ominus) Wernherus Chrezelin vor, welcher der Schlichtung eines Streites als Zeuge beiwohnte, welche stattfand „anno 1253
in castro Landeshutte in capite Jeiunii fra. VI.“ und „in conspectu Ludewici Ducis“ confirmiert wurde.
In einer Kl. Fürstenfelder Urkunde vom 16. März 1273 (M. B., IX, 102), in welcher Lodwicus D. g. Comes Palatinus Rheni, dux Bawarie, seinen Consens dazu gibt, dass Ulricus Holermus einen Hof in
Holenpach und einen andern in Gallenbach an das Kloster Fürstenfeld resigniert, erscheinen unter den Zeugen … Wernherus et Eberhardus dicti Graetzel… Albertus dictus Chrezil… Außer diesen zwei
Fällen ist sonst, bis jetzt, kein Wernher Krätzel bekannt[G]; es handelt sich wohl in beiden von ein und derselben Person.
In der Nähe des Herzogs Ludwig hat sich demnach Wernher Krätzel wiederholt befunden. Dass derselbe aber herzoglicher Marschall war, ist bis jetzt unbekannt gewesen; in dem Verzeichnis der
Marschälle der bayerischen Herzoge von 1204–1292, im fünften Bande der Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, ist er nicht aufgeführt. Unser Siegel liefert aber wohl
den urkundlichen Beweis, dass unser Wernher dieses Amt, wenn auch vielleicht nur ganz kurze Zeit, bekleidete.
Porträt-Siegel kommen im 13. und 14. Jahrhundert bei weltlichen Herren vom niederen Adel nie vor, außer von Ministerialen[H]. Bei den Frauen ist es zweifelhaft. Wir lassen hier einen weiteren,
höchst interessanten Beitrag zu dieser Gattung von Siegeln folgen.
Dieses interessante Siegel III, B, 2, a des Ritters Friedrich von Mekevise hängt an zwei Urkunden von 1259 und 1261[I] im großherzogl. Staatsarchiv zu Darmstadt.
In der Urkunde nennt er sich Fridericus Miles dictus Mekevise frater censualis[J] domus hospitalis beati Johannis Baptiste hierosolomital: in Masmach (sollte heißen Mosbach).
Geheimerath Baur schreibt uns über die Familie des Sieglers: „Die von Winden und von Meckfisch (sonach wäre das Wappen ein redendes) gehören nach einer Urkunde von 1346 unbezweifelt zu einer
Familie, zu der Familie Meckfisch von Winden. Ein Ort dieses Namens liegt zwischen Berg- und Rheinzabern, südlich von Landau, und dies möchte das rechte sein.“
Ob Wurdtwein Meyenfisch, welcher im J. 1453 einen Bauhof an Pfalzgraf Friedrich I. verkaufte[K], derselben Familie angehörte, ist uns nicht bekannt.
Die Legende konnte bisher nicht entziffert werden.
Auf dem jüngeren Siegel fehlt sie leider ganz, und auch auf dem älteren ist sie, wie unsere Abbildung zeigt, nur noch stellenweise erhalten. Die Buchstaben scheinen zum Teil (?) verkehrt zu
stehen.
Unser gelehrter Freund Lisch ist mit uns der Ansicht, dass die Legende aus zwei verschiedenen, getrennten, aber vielleicht gleichlautenden Teilen besteht. Wir finden beide den Beweis darin, dass
zu Häupten und zu Füßen des Ritters das gleiche Kreuz steht, und nach demselben beide Male die Buchstaben CT (das T stünde allerdings oben verkehrt).
Vielleicht löst ein glücklicher Fund eines noch ganz erhaltenen Exemplars dieses Rätsel später noch auf.
Für die Kostümkunde ist auch dieses Siegel, wie das vorhergehende, sehr interessant, gerade durch die große Verschiedenheit beider.
Notizen.
1) An einer Urkunde Arnold’s, Domprobsts zu Trier und Probsts zu St. Marien in Erfurt, vom J. 1241, hat derselbe zwei Siegel angehängt, und zwar das Siegel II, A der Probstei Erfurt mit der
Mutter Gottes und dem Jesuskinde auf dem Schooſse und der Legende: Ego mater pulchre dilectionis, und das
Gewiss ein äußerst seltener Fall!
Im Mittelalter wurde nicht selten, wenn aus irgendeiner Ursache ein neuer Siegelstempel nötig war, bloß in den alten irgend eine Figur hineingraviert, welche wir nach Analogie der heraldischen,
aber im Gegensatz zu denselben, sphragistische Beizeichen nennen. Ein solches sphragistisches Beizeichen in Form eines Kleeblatts (aber mit spitzigen Blättern) sehen wir auf dem Siegel II, B, mit
Thor und Türmen, der Stadt Cassel, und mit der Legende sigillum · burgensivm · de · cassele aus dem 13. oder 14. Jahrh., während Originalsiegel desselben Stempels ohne dieses Beizeichen bekannt
sind.
Die Angabe (s. Lippische Regesten, I, S. 238 zu Nr. 370): „Dass zu den Farben der Siegelschnüre früher vorzugsweise Rot und Gelb gebraucht wurde,“ ist, sowie die Berufung auf Heineccius, nicht
richtig. „Coloris porro non minor fuit varietas in sericeis appendiculis“, sagt Letzterer.
Die Angabe W. v. Hodenberg[L], dass die Wappen-Siegel IV, C mit Schild und Helm erst seit der Mitte des 14. Jahrh. und nur in runder Form und mit schräg gestelltem Schilde vorkommen, ist falsch.
Wir finden solche bereits seit den 40er Jahren des 13. Jahrhunderts und auch von dreieckiger Form und mit gerade gestellten Schilden.
Das interessante Doppel-Siegel, Avers III, B, 3, Revers IV, C, des Grafen Albert von Orlamünde an der Stiftungsurkunde des Klosters Reinbeck von 1224 prid. id. Norb. in Kopenhagen ist leider so
defekt, dass man weder die Legende noch die ganz eigentümliche Zusammenstellung des Schildes, Helmes, Banners und Schwertes (?) auf dem Revers deutlich erkennen kann. Sollte sich irgendwo noch
ein anderes, besser erhaltenes oder wenigstens das von 1224 ergänzendes Exemplar vorfinden, so würden wir für dessen Mitteilung äußerst dankbar sein. Im Falle, dass andere Siegel mit ähnlichen
heraldischen Zusammenstellungen bekannt wären, bitten wir gleichfalls um Nachricht.
Sind keine gekrönten Helme auf Siegeln (außer denen der Herzöge von Österreich, welche den gekrönten Helm, als Königssöhne, bekanntlich seit 1286 führten) vor dem Jahre 1353 bekannt?
Gab es Siegel von Bürgern vor dem Jahre 1290?
Fußnoten:
[A] Weitere Siegel mit Jahreszahlen aus dem 14. und 15. Jahrh. sind im Anzeiger für 1859, Nr. 7 u. 10, und 1860, Nr. 1, angegeben.
[B] „Über den Gebrauch arabischer Ziffern und die Veränderungen derselben,“ im Anzeiger für 1861, Nr. 2–7. Siehe auch H. Otte, Kurzer Abriss einer kirchlichen Kunst-Archäologie des Mittelalters,
in den neuen Mitteilungen des thüringisch-sächsischen Vereins, Bd. VI, Heft 4, S. 3 und Taf. III.
[C] Viele privatrechtliche Urkunden der sicilianischen Archive aus dem 13. Jahrh. sollen ganz in arabischer Sprache abgefasst sein.
[D] Solche Fälle kommen auf mittelalterlichen Siegeln nicht selten vor. Z. B. auf dem ältesten hohenlohischen Siegel IV, A, 1 Conrad’s von 1207, abgebildet bei J. Albrecht, Taf. I, 1; auf dem
Siegel Walter von Vatz IV, A, 1 Walter’s von Vatz von 1216; auf den beiden Siegeln Heinrich Flans IV, A, 1, Heinrich Flans’ von Orlamünde von 1311 — mit dem monogrammatisch zusammengezogenen
Wappen der Grafen von Orlamünde (s. v. Ledebur, Archiv für deutsche Adels-Gesch., II, S. 220) und Friedrich’s von Krusenburg (wohl auch aus dem 14. Jahrh.); wahrscheinlich ebenso auf unserer
folgenden Nr. 3; endlich auf dem Siegel IV, C der Kaiserin Eleonore, Gemahlin Friedrich’s III., von 1460, zu welchem Sava bemerkt, dass bei der Komposition und Ausführung dieses prachtvollen
Siegels, welche von bedeutender Kunststufe zeugen, die verkehrten S noch umso auffallender seien. (Die Siegel der österreichischen Fürstinnen im Mittelalter, I, I, 30, und unsere mittelalterl.
Frauen-Siegel, Nr. 58). Auch auf Münzen begegnen wir solchen fehlerhaften Umschriften; siehe Dr. H. A. Erbstein’s Münzfund von Trebitz, die Münze des Landgrafen Hermann von Thüringen (1192–1215),
Nr. 86, wo S. 67 in Betreff der „auf Mittelalter-Münzen so oft erscheinenden inkorrekten oder oft ganz entstellten Umschriften“ auf Grote’s Münzstudien IV, I, 559 verwiesen wird.
[E] Man würde bei Altertums-Forschungen sicher der Wahrheit öfter näherkommen, wenn man — bis zum urkundlichen Beweise des Gegenteils — der einfachsten Auslegung den Vorzug einräumen wollte. Denn
Schreib- und Druckfehler, im weitesten Sinne des Worts, sind vor Jahrhunderten genauso gut vorgekommen wie heute.
[F] Gewöhnlich wurde die Jahreszahl am Schluss der Legende angebracht.
[G] Nach Brand kommen die Krätzel in der Gegend am Inn schon seit 1190 als Zeugen in den Urkunden der Klöster Attel, Altenhohenau, Rott und Seeon vor.
Auch auf ihren übrigen Siegeln seit 1361 führen sie dasselbe Wappen wie der Marschall Wernher.
[H] S. K. v. Sava: Die Siegel der Landes-Erbämter des Erzherzogtums Österreich unter der Enns. Wien, 1861, und Dr. L. Freiherr v. Ledebur: Archiv für deutsche Adels-Gesch., II, Berlin, 1865,
„Reitersiegel des niederen Adels“, S. 154 ff. Ferner gehören hierher: zwei verschiedene Siegel III, A, 3 des Reichsmarschalls Anselm von Justingen von 1216 und 1223; zwei verschiedene Siegel
III, B, 3 Conrads von Ehrenfels, Marschalls des Hochstifts Regensburg, und die Siegel III, B, 3 des Marschalls Conrad von Sunchingen von 1266 und des Schultheißen Hermann von Mainz von 1272. Das
Siegel III, B, 3 Friedrichs Tunb (Thumb) von Neuenburg von 1294 gehört wohl auch hierher. Die Thumben rangierten im Mittelalter mit den höheren Ministerialen, und im 15. Jahrh. hielt man sie für
gleichen Stammes mit den Schenken von Winterstetten. Die Verschiedenheit des Wappens wäre durchaus kein Hindernis. Bekanntlich werden sie 1507 zu herzogl. württemb. Erbmarschällen ernannt. Sollte
sich diese Ernennung etwa auch auf ein früheres Verhältnis beziehen? —
[I] S. Scriba, Regest. I, 41 u. 42.
[J] „Frater censualis“ bezeichnet hier wohl den mit der Verwaltung des Census (der Steuern und Abgaben) betrauten Ordensbruder. Dass derselbe ein Ministeriale war, geht aus diesem Porträt-Siegel
hervor. Nach Ducange wurden im Mittelalter auch diejenigen „censuales“ genannt, welche in Kirchen oder Klöstern, indem sie ihr Haupt auf den Altar legten, dem Heiligen oder Patron der Kirche sich
zu irgendeiner Leistung freiwillig erboten.
[K] Widder, Geogr.-histor. Beschreibung der churf. Pfalz am Rhein, Th. II, S. 279.
[L] Calenberg, Urkunden-Buch V. Mariensee, S. 10, Note 11.
Quelle: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Neue Folge. 13. Jahrgang. Nürnberg, 1866. August.
