Von Landgerichtsrat Engel in Thorn.
Zur Ergänzung Zeitschrift der in dieser erscheinenden größeren Abhandlungen über mittelalterliche Feuerwaffen dürfte die Bekanntgabe gleicher und ähnlicher Stücke aus Privatbesitz nicht unwillkommen sein. Es sei mir daher gestattet, zwei mir gehörige Büchsen vorzuführen; vielleicht folgen andere meinem Beispiel.
1. Handbüchse aus Kupfer oder Bronze, Ausgrabung, mit dicker grüner Patina ungleichmäßig überzogen, aus Pest. (Fig. 1.) In Wahrheit ist die Büchse etwas weniger zierlich, als sie sich auf der Abbildung darstellt; auch die Mündung liegt nicht genau in der Mitte. Gesamtlänge 385 mm, Gewicht 1650 g.
Die Büchse ist zum Aufstecken auf einen runden Holzschaft von 27 mm Durchmesser eingerichtet, Länge der Schafthülse 83 mm. (Vgl. Fig. 2, welche den Durchschnitt des hinteren Büchsenendes wiedergibt.) Die Büchse verjüngt sich in drei verschieden langen Absätzen von achteckigem Querschnitt mit versetzten Kanten nach der Mündung hin, auch jeder Absatz in sich ist hinten dicker als vorne; die Seite des Achtecks am hinteren Ende ist 14, an der Mündung 9 mm breit. Das äußerste hintere Ende zeigt auf einer Breite von etwa 3 mm keine Patina, auch sind die Kanten hier zum Teil unregelmäßig gebröckelt. Dies könnte wohlauf eine Einwirkung des Schaftes beim Rückstoß zurückgeführt werden; denn der Schaft ist wie bei der Marienburger Büchse (Band I dieser Zeitschrift) als von hartem Holz gefertigt und etwas dicker als die Schafthülse zu denken. Füllte nun das in der Hülse steckende vordere Schaftende nicht deren ganze Länge aus, war es also etwa nur 80 mm lang, so musste beim Gebrauch der Büchse deren hinteres Ende 3 mm tief in das übergreifende Schaftholz zurückgestoßen werden.
Eine zweite Möglichkeit, das beschriebene Aussehen der Büchse auf das Scheuern eines eisernen Bandes zurückzuführen, halte ich deshalb für ausgeschlossen, weil bei Einsteckschäften ein solches Band zwecklos war, dasselbe auch eine regelmäßige Abscheuerung herbeigeführt hätte.
Das Kaliber beträgt 14 mm, jedoch ist diese Weite nur etwa innerhalb der zwei ersten Absätze vorhanden; von da ab verjüngt sie sich nach hinten zu bis auf 11 mm, ein scharfer Absatz für die Pulverkammer ist innerlich nicht erkennbar, wohl aber mag dem Ladestock der äußere Absatz als Merkzeichen gedient haben. Daraus ergäbe sich für den Flug eine Länge von ca. 190 mm, für die Kammer eine solche von ca. 100 mm; die Scheidewand zwischen Kammer und Schafthülse ist 11 mm dick.
Das trichterförmige, oben fast 4 mm weite Zündloch, welches äußerlich in der Mitte des hinteren Absatzes erscheint, muss als oben angebracht angenommen werden. Dies ergibt sich, abgesehen von den Analogien, auch aus der Erwägung, dass das Aufschüttpulver auf der schrägen Abflachung bei deren geringen Breite und bei dem Mangel einer Pfanne ebenso wenig Halt gehabt hätte, wie etwa an der Seite. Ein Zielen würde die geringe Menge des oben aufgeschütteten Pulvers nicht verhindern, vielmehr bot darüber hinweg die obere Kante des mittleren Büchsenabsatzes ein sehr geeignetes Zielmittel, welches jede besondere Visiereinrichtung erübrigte.
Zeitlich möchte ich die Waffe etwas früher als die Tanneberger und die Marienburger Büchse setzen, und zwar deshalb, weil das Mündungsende noch keine Verstärkung aufweist, wie bei den zwei letzteren.
2. Große Hakenbüchse aus Schmiedeeisen, angeblich vor Neuss gefunden, welches 1474 von Karl dem Kühnen von Burgund vergeblich belagert wurde. Die Büchse mag etwa dieser Zeit entstammen, dürfte ihrem Aussehen nach jedoch nicht ausgegraben sein. (Fig. 3.) Auch sie ist zum Aufstecken auf einen Holzschaft eingerichtet, von welchem das in der 120 mm langen, 74 mm weiten Hülse steckende Stück, anscheinend Eichenholz, noch vorhanden ist. (Vgl. Fig. 4.) Gesamtlänge 1070 mm, Gewicht ca. 12,5 kg. Die Hülse sowie der vordere Teil der Büchse sind rund, das Zwischenstück achteckig. Das Rohr verjüngt sich nach der Mündung zu und ist hier 48 mm dick, jedoch mit einer ringförmigen Verstärkung von 70 min Durchmesser, hinter welcher ein Absatz von gewundener Arbeit liegt. Auf der unteren Seite hat das Rohr einen starken, aus demselben Stück geschmiedeten Haken, welcher etwa in der Mitte liegt, so dass die Büchse zur Gewinnung eines angemessenen Schwerpunktes einen ziemlich langen Schaft gehabt haben muss. Vgl. Bd. I dieser Zeitschr. S. 130, Fig. 5 und S. 224, Fig. 14.
Das 12 mm weite Zündloch befindet sich auf der rechten Abschrägung, welche hier 24 mm breit ist, also dem Aufschüttpulver, zumal bei der Weite des Zündloches, hinreichenden Halt gewährte. Oben konnte das Zündloch nicht angebracht werden, da die Büchse eine Visiereinrichtung besitzt. Der obere Rand des Mündungsringes zeigt nämlich einen Längseinschnitt. (Fig. 6.) Vgl. S. 265, Nr. 4 u. 11. Diesem entspricht ein quadratisches Loch (9 : 9 mm) im oberen hinteren Büchsenende, 25 mm vom Rand entfernt; hier hat wohl ein Korn gesessen, denn zum Festhalten des Holzstieles durch einen Nagel, dessen unteres Ende noch in dem vorhandenen Holzreste steckt, diente ein zweites rundes Loch auf der rechten Seite, 40 mm vom Rande entfernt. (Fig. 3—5.) Die Weite der Mündung (Kaliber) beträgt 34 mm, die Seelenlänge 925 mm, mithin die Dicke der Scheidewand nach der Hülse zu 25 mm.
Quelle: Zeitschrift für Historische Waffenkunde. Organ des Vereins für historische Waffenkunde. II. Band. Heft 3. Dresden, 1900-1902.
